Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand
der Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis und beschließt, dass im
Jahr 2012 folgende Bauleitplanverfahren / Projekte von der Stadtverwaltung mit
Vorrang bearbeitet werden sollen:
-   51. Änderung des FNP für den
Bereich Schwanenstr./Itterbach/Schwanenplatz
-Â Â Â Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans
-   Bebauungsplan Nr. 32B für den
Bereich Beethovenstr./Zelterstr./Johann-Sebastian-Bach-Str.
-Â Â Â Bebauungsplan Nr. 99, 1.
vereinf. Änderung für den Bereich Gustav-Mahler-Str./Furtwänglerstr.
-Â Â Â Bebauungsplan Nr. 232, 1.
Änderung für den Bereich A46/Hühnergraben/Giesenheide
-   Bebauungsplan Nr. 240 für den
Bereich Ellerstr./Benrather Str./Poststr.
-   Bebauungsplan Nr. 258 für den
Bereich Schwanenstr./Itterbach/Schwanenplatz
-   Bebauungsplan Nr. 259 für das
Grundstück Richrather Str. 126
-   Bebauungsplan Nr. 501 für das
Gewerbegebiet Hilden-West (nördlich der Düsseldorfer Str.)
-   Bebauungsplan Nr. 502 für das
Gewerbegebiet Auf dem Sand/Herderstr./Lessingstr./Hans-Sachs-Str.
und der
-   Städtebauliche Wettbewerb:
´Albert-Schweitzer-Schule´ in Vorbereitung für den Bebauungsplan Nr. 254
Erläuterungen und Begründungen:
Den letzten Bericht über den Stand der Bauleitplanverfahren und der sonstigen
Satzungen auf Grundlage des Baugesetzbuches und der Bauordnung NRW (mit Stand
vom 01.08.2011) hat die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner
Sitzung am 05.10.2011 vorgelegt. In der Sitzung am 02.02.2011 hat der
Stadtentwicklungsausschuss die „Prioritätenliste“ für das Jahr 2011 beschlossen.
Im 2. Halbjahr 2011 wurden folgende
Bauleitplanverfahren und Verfahren zur Aufstellung sonstiger Satzungen abgeschlossen:
-     Bebauungsplan Nr. 106B für den Bereich Herderstraße
/ Stockshausstraße / Gerresheimer Straße / Auf dem Sand
      Planungsziel:    Überführung in GE-Ausweisung unter Ausschluss von zentren- und
nahversorgungsrelevanten Einzelhandel, Vergnügungsstätten, erotischen Angeboten
und Speditionen
-     Bebauungsplan Nr. 257 für den Bereich
Heiligenstraße / Kolpingstraße
      Planungsziel:    Wohnbaufläche (2 x MFH + 3 RH oder DH)
Weiterhin wurde in einem ergänzenden
Verfahren durch einen Beitrittsbeschluss zur entsprechenden Genehmigung der
Bezirksregierung der Bebauungsplan Nr. 47 sowie der Bebauungsplan Nr. 47, 1.
vereinfachte Änderung für den Bereich Hochdahler Str. / Am Jägersteig /
Biesenbusch / Auf der Hübben rückwirkend zum 13.01.1970 bzw. 28.02.1989 in
Kraft gesetzt.
Somit wurden im gesamten Jahr 2011 insgesamt
sechs aktuelle Verfahren beendet, bei zwei alten Bebauungsplänen durch ein
ergänzendes Verfahren die Zweifel an der Wirksamkeit ihrer Satzungsbeschlüsse
behoben und die Bearbeitung von sechs Verfahren eingestellt.
Im 2. Halbjahr 2011 (ab dem 01.08.2011) wurden
folgende Verfahren neu eingeleitet:
-Â Â Â Â Â Bebauungsplan Nr. 78C, 2. vereinfachte
Änderung für den Bereich Berliner Straße / Itter
      Planungsziel:    Ausschluss von Vergnügungsstätten und „Rotlicht“-Nutzungen im MK
-Â Â Â Â Â Bebauungsplan Nr. 99, 1. vereinfachte
Änderung für den Bereich Gustav-Mahler-Str. / Furtwänglerstr.
      Planungsziel:    Ausschluss von Vergnügungsstätten und „Rotlicht“-Nutzungen im MK
-     Bebauungsplan Nr. 151A für den Bereich
Ohligser Weg / An den Linden / Kirschenweg
      Planungsziel:    Wohnbebauung mit städtebaulich angemessener Nachverdichtung und
Gestaltungsvorgaben
-     Bebauungsplan Nr. 259 für das Grundstück
Richrather Str. 126
      Planungsziel:    Neubau der Aldi-Filiale
Neben den Bauleitplanverfahren binden auch andere wichtige Aufgaben die
mit derzeit 3,5 VZK zu knapp bemessenen Personalressourcen im Sachgebiet
Stadtplanung. Seit dem 31.05.2011 ist eine Stelle im Sachgebiet Stadtplanung
bis zur Entscheidung über die Einsparvorschläge im BSL-Gutachten nicht besetzt.
Zu den anderen Aufgaben zählt u.a. der vom Gesetzgeber eingeforderte, aber
letztendlich doch nicht verbindliche Lärmaktionsplan der Stufe 1 für einige
Straßenabschnitte. Neben den konkreten stadtplanerischen Arbeiten unmittelbar
für die Stadt Hilden gewinnt auch die Abstimmung mit überörtlichen Planungsträgern
an Bedeutung. Die Bezirksregierung Düsseldorf stellt einen neuen Regionalplan
auf, der in 2012 in seine „heiße“ Abstimmungsphase kommt. Hier sind die Belange
der Stadt Hilden zu identifizieren, verwaltungsintern und –extern abzustimmen
und zu vertreten (siehe Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/093 - im StEA am
18.05.2011). Weiterhin muss der sich in Neuaufstellung befindliche
Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann auf die Hildener Bedürfnisse hin geprüft,
Umsetzungspotenziale identifiziert und Strategien zur Umsetzung entwickelt
werden.
Die Verwaltung schlägt folgende 11
Bauleitplanverfahren / Projekte aus der beiliegenden Liste aller
Bauleitplanverfahren vor, die in 2012 seitens des Planungs- und Vermessungsamts
vorrangig oder „mit Priorität“ zu bearbeiten sind. Eine Gewichtung innerhalb
dieser nach Nummern der Bauleitplanverfahren geordneten Auswahl wird nicht
festgelegt.
(Die mit einem „+“ gekennzeichneten
Bauleitplanverfahren sollten aus Sicht der Verwaltung für das Jahr 2012 neu in
die „Prioritätenliste“ aufgenommen werden.)
-     Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
      (Planungsziel:   Überprüfung und Aktualisierung)
+    51. Änderung des FNP für den Bereich Schwanenstr./Itterbach/Schwanenplatz
      (Planungsziel:   Umwandlung von Kerngebiet in Wohnbaufläche)
+    Bebauungsplan Nr. 32B für den Bereich Beethovenstr./Zelterstr./Johann-Sebastian-Bach-Str.
      (Planungsziel:   Sicherung des Nahversorgungszentrums und Ausschluss von
Vergnügungsstätten)
+    Bebauungsplan Nr. 99, 1. vereinf. Änderung
für den Bereich Gustav-Mahler-Str./FurtwängÂlerstr.
      (Planungsziel:   Ausschluss von Vergnügungsstätten und „Rotlicht“-Nutzungen im MK)
+    Bebauungsplan Nr. 232,1. Änderung für den
Bereich A46/Hühnergraben/Giesenheide
      (Planungsziel:   Neuordnung der Straßenverkehrsflächen)
-     Bebauungsplan Nr. 240 für den Bereich
Benrather Str./Poststr. (Museum und Umgebung)
      (Planungsziel:   Verbesserung Erschließungssituation W.-Fabry-Museum und Garagenhof/Potential
für Museumserweiterung/Wohnbebauung Poststr.)
+    Bebauungsplan Nr. 258 für den Bereich Schwanenstr./Itterbach/Schwanenplatz
      (Planungsziel:   Baufläche für innerstädtisches Wohnen)
+    Bebauungsplan Nr. 259 für das Grundstück
Richrather Str. 126)
      (Planungsziel:   Neubau der Aldi-Filiale)
+    Bebauungsplan Nr. 501 für das Gewerbegebiet
Hilden-West (nördlich der Düsseldorfer Str.)
      (Planungsziel:   Ausschluss von Vergnügungsstätten)
+    Bebauungsplan Nr. 502 für das Gewerbegebiet
Auf dem Sand/Herderstr./Lessingstr./Hans-Sachs-Str.)
      (Planungsziel:   Ausschluss von Vergnügungsstätten)
-     Städtebaulicher Wettbewerb:
´Albert-Schweitzer-Schule´
      (Planungsziel:   Entwicklung eines städtebaulichen Konzepts für Wohnbebauung)
Aus Sicht des Planungs- und Vermessungsamtes
wurden insbesondere folgende Bauleitplanverfahren nicht mehr in die
Prioritätenliste für das Jahr 2012 aufgenommen:
-     Bebauungsplan Nr. 10C für den Bereich Poststr./Bahnhofsallee/Benrather
Str.
Mit diesem Bebauungsplan soll innerhalb
des Baublocks neues Wohnbauland geschaffen werden. Da aus heutiger Sicht nicht
absehbar ist, dass die Deutsche Post AG tatsächlich das Grundstück Poststr.
21/23 räumt, besteht aus Sicht der Verwaltung zur Zeit kein Handlungsdruck.
-     Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änd. für den
Bereich Düsseldorfer Str./Niedenstr.
Dieses Bauleitplanverfahren wurde auf
Antrag des Grundstückseigentümers des Gewerbegrundstücks ProFair an der
Niedenstr. aufgestellt, um eine Erweiterungsfläche für den Gewerbebetrieb zu
sichern. Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanverfahrens
führten Anregungen dazu, dass die möglichen Betriebszeiten auf dem potentiellen
Erweiterungsgrundstück auf die Zeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr eingeschränkt
werden müssten. Der Antragsteller, der das Verfahren nach § 4b BauGB finanziert,
hat noch keine Entscheidung getroffen, ob er nun das potentielle
Erweiterungsgrundstück erwerben und das Bebauungsplanverfahren fortsetzen
möchte oder nicht. Das Verfahren ruht derzeit.
-     19. Änderung des FNP für den Bereich
Hofstr./Karnaper Str./Eisenbahntrasse
-     Bebauungsplan Nr. 139 für den Bereich
Hofstr./Karnaper Str./Eisenbahntrasse
Mit beiden Bauleitplanverfahren soll
Baurecht für die überwiegend städtischen Grundstücke nördlich des Bolzplatzes
an der Karnaper Str. geschaffen werden.
Hier wird die Verwaltung für eine der nächsten Sitzungen des
Stadtentwicklungsausschusses eine Sitzungsvorlage als Entscheidungsgrundlage
erstellen, ob das Verfahren mit neuem Konzept und neuer Vorgehensweise wieder
aufgenommen wird.
Sollten die offenen Fragen bei den beiden
letztgenannten Bebauungsplänen im Laufe des Jahres geklärt werden, ist zu
erwarten, dass einige der in die Prioritätsliste aufgenommenen Bauleitplanverfahren
bereits Rechtskraft erlangt haben und somit beendet werden konnten. Dann
könnten diese Bebauungsplanverfahren ggfs. „nachrücken“.
An dieser Stelle soll noch einmal deutlich gemacht werden, dass aus der
bisherigen Erfahrung der vergangenen Aufstellungsverfahren für vorhabenbezogene
Bebauungspläne, die ja alle grundsätzlich von privaten Ingenieurbüros
bearbeitet und betreut wurden, festzustellen ist, dass der Arbeitsaufwand in
der Verwaltung für derartige Verfahren im Vergleich zu „normalen“ Verfahren
nicht geringer wird. Nur die Art der Arbeit und der möglichen Einflussnahme
ändert sich erheblich. Es entsteht viel mehr Koordinations- und Prüfaufwand
wobei sich die eigentliche Sachbearbeitung etwas reduziert. Insbesondere an dem
für die Stadt Hilden erfolgreichen, weil abgewiesenen Rechtsstreitverfahren zum
Projekt der Sparkasse Hilden·RaÂtingen·Velbert an der Mittelstraße (Bebauungsplan
Nr. 73A, 5. Änderung) wurde deutlich, dass auch bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
eben nicht der Vorhabenträger, sondern letztendlich die Stadt Hilden für die rechtlichen
Inhalte und die korrekte Abwägung verantwortlich ist.
Als zusätzliche Information ist diesem
Sachstandsbericht wieder eine aktualisierte  Auflistung der rechtsverbindlichen
Bebauungspläne beigefügt, in denen die Baunutzungsverordnung von 1962 oder 1968
innerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten anzuwenden ist und somit auf deren
Grundlage in diesen Gebieten grundsätzlich großflächige
Einzelhandelsansiedlungsvorhaben zulässig wären. In dieser Liste sind auch die
übergeleiteten Durchführungspläne enthalten, die ein nach Ansicht des
Verwaltungsgerichts Düsseldorf heute nicht mehr ausreichend bestimmbares
Mittelgewerbegebiet ausweisen.
gez. Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
090101 |
Stadtplanung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
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Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer |
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