Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Mettmann zur Kenntnis.
H. Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
Im März 2010 hat der Kreistag des Kreises Mettmann beschlossen, mit der
Fortschreibung des 2. Nahverkehrsplanes (aus dem Jahr 2004) zu beginnen.
Nach einer entsprechenden Ausschreibung entschied dann der „Ausschuss
für Angelegenheiten des öffentlichen Personennahverkehrs“ des Kreises Mettmann
in seiner Sitzung im September 2010 über die Gutachterauswahl; die Bearbeitung
des Nahverkehrsplanes kann der Kreis Mettmann nicht mit eigenem Personal
durchführen.
Ausgewählt wurde eine Gutachtergemeinschaft aus Kassel, bestehend aus
drei Planungsbüros.
Einen ersten gemeinsamen Termin der kreisangehörigen Städte, des Kreises Mettmann sowie der bearbeitenden Ingenieurbüros gab es im November 2010, wobei dieser Termin in erster Linie der Vorstellung der Büros diente. Zudem stellte der Kreis Mettmann eine erste Zeitplanung vor.
Folgende Fachbüros betreuen/ bearbeiten die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Mettmann:
Mathias Schmechtig NahverkehrsConsult, Kassel (federführend)
Plan:mobil Verkehrskonzepte & Mobilitätsplanung, Kassel
Ingenieurbüro Helmert, Aachen.
Hierbei ist das Ingenieurbüro Helmert für die Bearbeitung des Verkehrsmodells für den Kreis Mettmann zuständig; das Büro plan:mobil hat seinen Arbeitsschwerpunkt hier bei den fünf Städten des Süd-Kreises (neben Hilden also Erkrath, Haan, Langenfeld und Monheim).
Von der Bearbeitung her befindet sich der „neue“ Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann immer noch in Erarbeitungsphase der fachlichen Inhalte; lediglich der „Ausschuss für Angelegenheiten des Öffentlichen Personennahverkehrs“ beim Kreis Mettmann wurde bisher politisch beteiligt, und zwar in Form von Kenntnisnahme-Vorlagen. Dies war zuletzt am 01.12.2011 der Fall.
Folgende Arbeitsschritte sind bisher durchgeführt worden:
- Materialsammlung bei den kreisangehörigen Kommunen (Dezember 2010/Januar 2011)
- Bestandsanalyse und Schwachstellenanalyse (Mai 2011)
- Definition von Qualitäts- und Bedienungsstandards für die Städte des Kreises Mettmann (September 2011)
- VRR-Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV, Beteiligung des Kreises ME (Dezember 2011)
Die nächsten geplanten Arbeitsschritte beziehen sich auf die Themen
- Abstimmung der Qualitäts- und Bedienungsstandards auf Kreisebene (I.Quartal 2012)
- Erarbeitung einer Grundstruktur eines Entwicklungskonzeptes (I.Quartal 2012)
Die erste Gelegenheit
zur Beteiligung der politischen Gremien in den kreisangehörigen Städten ist für
den Zeitraum Feruar bis April 2012 vorgesehen. Hier soll das Entwicklungs- und
Zielkonzept für den ÖPNV im Kreis
Mettmann abgestimmt werden. Ob diese Zeitplanung eingehalten werden kann,
bleibt abzuwarten.
Gleiches gilt für die Absicht des Kreises Mettmann, mit den Arbeiten zur Erstellung des NVP-Gesamtentwurfes ab Mai 2012 zu beginnen – und damit auch mit der offiziellen Beteiligungsphase der kreisangehörigen Städte.
Im Zuge der fachlichen Arbeit sind bestimmte Ergebnisse erreicht worden, die sich natürlich auch für den Bereich der Stadt Hilden darstellen lassen.
Diese Ergebnisse (im Wesentlichen aus der Bestands- und Schwachstellenanalyse) sollen hier kurz vorgestellt werden.
Die Kartendarstellungen sind dabei durch die bearbeitenden Büros für den Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann erstellt worden und werden so auch Bestandteile des späteren Nahverkehrsplanes.
Ergebnis 1:Â Â Â Â Bestimmung
der ÖPNV-Ziele in Hilden
Die Karte (Anlage 1) enthält die ÖPNV-relevanten Ziele innerhalb der Stadt Hilden (gleiche Karten wurden auch für die anderen neun Städte im Kreis ME erstellt).
Im einzelnen dargestellt sind die weiterführenden Schulen, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen, Arbeitsplatzschwerpunkte, Kranken- und Pflegeeinrichtungen sowie die zentralen Versorgungsbereiche.
Ergebnis 2:    ÖPNV-Erschließung
und Erschließungsdefizite
Der Abgleich zwischen den ÖPNV-relevanten Zielen und der ÖPNV-Erschließung führt zur Definition der planerisch-theoretischen Erschließungsdefizite in einem Stadtgebiet.
Die Karte (Anlage 2.1) ist grundsätzlich selbsterklärend, sie enthält Angaben zu den Haltestelleneinzugsbereichen, den jeweiligen Linien des Öffentlichen Verkehrs und zu den nicht erschlossenen Siedlungsbereichen der einzelnen Stadt.
Die tabellarische Aufstellung der Erschließungsdefizite (Anlage 2.2) ergänzt die Analyse um eine – auch mit der Stadtverwaltung Hilden abgestimmte – qualitative planerische Einschätzung zum Handlungsbedarf.
Für Hilden ergibt sich ein hoher Handlungsbedarf lediglich für den Bereich des Gewerbegebietes Hilden-Ost (Qiagen).
Für bestimmte Gebiete im nordwestlichen Teil der Nordstadt (Elb, Westring, Schalbruch) ergibt sich ein mittlerer Handlungsbedarf.
Alles weitere ist der Tabelle zu entnehmen.
Ergebnis 3: Â Â Â Bedienungsstandards
im ÖPNV des Kreises
Neben der rein räumlichen Erschließung eines Stadtgebietes durch die verschiedenen Linien des ÖPNV gilt es, auch die zeitlichen Standards sowie die Fahrtenziele der Linien zu berücksichtigen. Eine Bushaltestelle alleine bedeutet noch keine ÖPNV-Erschließung, Fahrtenziele und Fahrzeiten/ Abfahrzeiten sind von gleicher erheblicher Bedeutung.
Insofern lag es nah, zunächst einmal die verschiedenen Aspekte des sog. „Bedienungsstandards“ aufzuarbeiten und für den Kreis Mettmann auf eine der Situation in den verschiedenen Städten angemessene gemeinsame Ebene zu bringen.
Ausdruck dieser Vorgehensweise, die erheblichen Diskussionsbedarf im Erarbeitungsprozess zwischen den kreisangehörigen Städten, dem Kreis Mettmann, den bedienenden Verkehrsunternehmen sowie den bearbeitenden Büros mit sich brachte, ist die Anlage 3.1.
In diesem Text „Anforderungen an die Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes (Bedienungsstandards)“ wird im einzelnen aufgeführt, was eigentlich eine Bedienungsqualität ausmacht. Im Detail geht man auf die Themen „Erschließungsqualität“, „Bedienungs- und Verbindungsqualität“, „Reisezeit“ und „Anschlussbildung“ ein.
Die Städte werden in Gebietskategorien eingeteilt, anhand derer die jeweilige Bedeutung für die ÖPNV-Erschließung abgelesen werden kann.
Am Ende stehen „Kreisstandards“ für den gesamten Kreis Mettmann, die dann die Grundlage für die Beurteilung der Situation in den einzelnen Städten bieten.
Im Ergebnis führt das zu einer Darstellung der Verbindungsqualität in den Haupt- und Nebenverkehrszeiten (HVZ/NVZ) zwischen der jeweiligen Stadt und ihren Nachbarn.
Von Bedeutung ist hierbei, dass einer Verbindung zwischen einer kreisangehörigen Stadt und der Kreisstadt Mettmann keine besondere Bedeutung beigemessen wurde und wird.
Einzelheiten sind der Anlage 3.2 zu entnehmen. Wichtig für Hilden ist dabei, dass hinsichtlich
der Verbindungsqualitäten zu allen umgebenden Städten sowie innerhalb der Stadt
selbst alle vorher definierten Standards erfüllt werden.
Im bisherigen Ablauf bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Mettmann hat sich gezeigt, dass der inhaltlich Abstimmungsbedarf zwischen den Beteiligten enorm ist. Das liegt zum einen an der z.T. höchst unterschiedlichen Struktur der kreisangehörigen Städte und an deren unterschiedlichen Interessenlagen (Finanzielle Lage, Verkehrsentwicklungsplanung, Topographie). Auch die verschiedenen Verkehrsunternehmen, die den Kreis Mettmann bedienen, haben unterschiedliche Strukturen, hinsichtlich ihrer Geschäftsphilosophie, ihrer Entscheidungsfindung etc.
Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die Erarbeitung des neuen Nahverkehrsplanes mehr Zeit in Anspruch nimmt als ursprünglich einmal vorgesehen. Dazu kommt, dass die bearbeitenden Büros nicht aus der Region kommen und sich daher in verschiedene Sachthemen und Befindlichkeiten erst einarbeiten müssen.
Seitens der Verwaltung wird dem Stadtentwicklungsausschuss wieder in ausführlicher Form über die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Mettmann berichtet werden, wenn entsprechende Ergebnisse vorliegen oder wenn seitens des Kreises eine politische Beteiligung erbeten wird.
H. Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
nein |
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Produktnummer
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120104
Verkehrsentwicklungsplanung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Konto |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer |
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