Städtebaulicher Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 236A für den Bereich der Grundstücke Augustastraße 14 bis 24 / Weiterbildungszentrum ´Altes Helmholtz´
Beschlussvorschlag
Variante A:
Die Verwaltung
wird beauftragt, auf Basis des von den Eigentümern der Grundstücke 14 – 22 vorgelegten
städtebaulichen Entwurfs das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
236A durch ein von den Antragstellern zu beauftragendes Stadtplanungsbüro gemäß
§ 4b BauGB fortsetzen zu lassen.
Spätestens zum
Satzungsbeschluss ist ein Vertrag vorzulegen, in dem auf Grundlage des Angebotes
der Antragsteller zu vereinbaren ist, dass die Erschließung zu errichten ist
und dass die Antragsteller die Kosten für Bau und Unterhaltung der Erschließung
anteilmäßig tragen.
oder
Variante B:
Der Antrag, das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 236A auf Grundlage des vorgelegten
städtebaulichen Entwurfs fortzusetzen, wird abgelehnt.
Die Verwaltung
wird beauftragt, eine Sitzungsvorlage zu erstellen, um das Verfahren zur Aufstellung
des Bebauungsplanverfahrens Nr. 236A einzustellen.
Beschlussvorschlag Rat 30.11.2011:
Der Rat bestätigt
nachfolgenden Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.11.2011:
„Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des von den Eigentümern der
Grundstücke 14 – 22 vorgelegten städtebaulichen Entwurfs das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 236A durch ein von den Antragstellern zu
beauftragendes Stadtplanungsbüro gemäß § 4b BauGB fortsetzen zu lassen.
Spätestens zum Satzungsbeschluss ist ein Vertrag vorzulegen, in dem auf
Grundlage des Angebotes der Antragsteller zu vereinbaren ist, dass die
Erschließung zu errichten ist und dass die Antragsteller die Kosten für Bau und
Unterhaltung der Erschließung anteilmäßig tragen.“
Erläuterungen und Begründungen:
In dem der Sitzungsvorlage beigefügten Antrag bitten die Grundstückseigentümer der Augustastraße 14 bis 22 den Rat der Stadt Hilden, den seit vielen Jahren laufenden Planungsprozess für das Hintergelände des ehemaligen Helmholtzgymnasiums erneut zu beraten und eine Bebauung ihrer privaten Grundstücke zu ermöglichen und das dafür erforderliche Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 236A fortzuführen.
In der letzten Ratssitzung am 20.07.2011 wurde zuletzt über die bauliche Entwicklung der Grundstücke beraten. In der Sitzung wurden die Antragsteller unter anderem gebeten, zu prüfen, ob eine Bebauung ihrer Grundstücke möglich ist, wenn sie ihre südlichen Gärten ausschließlich von der Augustastraße vorbei an ihren Häusern erschließen.
Mit dem am 04.10.2011 bei der Stadtverwaltung eingegangenen Antrag wird das Ergebnis dieser Prüfung vorgelegt. Technisch ist zwar alles möglich, aber wirtschaftlich und ökologisch wäre diese Lösung nicht sinnvoll.
Deshalb beantragen die Eigentümer, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 236A auf Basis des beigefügten Entwurfs fortzuführen, der die Errichtung von Doppelhäusern auf den südlichen Teilen ihrer Grundstücke vorsieht, die über einen Fahrweg erschlossen werden, der über den Parkplatz des Weiterbildungszentrums, anschließend kurz über das „freie“ städtische Grundstück und im weiteren Verlauf über deren Grundstücke verläuft. Das Grundstück der Stadt Hilden soll als nicht überbaubar festgesetzt werden, wobei im Bereich der Zufahrt sieben weitere Stellplätze für das Weiterbildungszentrum sowie eine kleine Grünfläche durch die Stadt errichtet werden könnte. Dies ist aber nicht Gegenstand ihres Antrags.
Die Antragsteller sind bereit, die ihnen heute gehörende künftige Erschließungsfläche an die Stadt Hilden entgeltfrei abzutreten und sämtliche Kosten des Bebauungsplanverfahrens sowie die Kosten für Bau und Unterhaltung der neu zu errichtenden Wegeflächen (inkl. der sonstigen Erschließung) zu tragen. Dies soll durch einen städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Hilden zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens vertraglich abgesichert werden.
Im übrigen wird auf die Erläuterungen der Antragsteller verwiesen.
Im Einzelnen sind der Sitzungsvorlage das eigentliche Antragsschreiben sowie der städtebauliche Entwurf beigefügt.
Im Weiteren folgt unter Anlage 2 des Antrags eine Darstellung der Grundstücksgrößen der Antragsteller.
Antragsanlage
3 mit den Anlagen A, B und C ist die angesprochene Bewertung der Antragsteller
bzgl. einer Erschließung der projektierten Grundstücke von der Augustastraße
aus.
In der Anlage 4
des Antrags werden die benötigten Erschließungsflächen innerhalb des Plangebietes
zur Realisierung des vorgebrachten Antrags auf Bebauung der rückwärtigen
privaten Grundstücke der Augustastraße 14 bis 24 dargestellt.
gez. Thiele