Betreff
Bezug von Ökostrom
- Antrag der Fraktion Bündnis ´90/Die Grünen -
Vorlage
WP 04-09 SV 26/101/1
Aktenzeichen
I/26-Fis
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 


Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses vom 09.02.2009 wurde die Verwaltung gebeten, mit dem Anbieter des mit dem Gütesiegel „ok-power“ versehenen Ökostroms die Fragen zu klären, ob

 

a)      auch nur Teile des gelieferten Ökostroms evtl. in Kernkraftanlagen produziert werden und

b)      die zu zahlenden Entgelte auch in den weiteren Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen fließen.

 

Die Antwort des Stromlieferanten ging am 27.02.2009 per eMail bei der Verwaltung ein. Danach versichert der Anbieter, dass

 

-                     der gelieferte Strom zu 100 % aus regenerativen Energien besteht. Er würde sich aus den gesetzlichen Anteilen des EEG und aus Wasserkraft zusammensetzen. Dieser Umstand würde auch einzelvertraglich per Zertifikat nachgewiesen,

 

-           der gelieferte Strom vom TÜV Nord und mit dem "ok power Label" zertifiziert sei. Das "ok power Label" beinhalte Kriterien, die u. a. fordern, dass 30 % der Strommenge aus regenerativen Anlagen stammt, die nicht älter als 6 Jahre sind. Mindestens weitere 30 % der Strommenge stammt aus regenerativen Anlagen, die nicht älter als 12 Jahre sind, und regelmäßig bestandserneuert werden.

Somit sei gewährleistet, dass a) regenerative Anlagen regelmäßig erneuert und dadurch effizienter werden, und b) neue regenerative Anlagen erbaut werden.

 

 

gez. Günter Scheib

 

 

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Zu den Beratungen des Haushaltes 2008 hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag eingebracht, wonach die Verwaltung zukünftig 10 % „echten Ökostrom“ von den Stadtwerken Hilden beziehen soll. Der Anteil soll sich ab 2009 um weitre 10 % jährlich erhöhen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Aufgrund der Bitte des Stadtentwicklungsausschusses wurde eine Stellungnahme der Stadtwerke Hilden eingeholt und zwei mögliche Varianten in der Sitzung des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses am 22.10.2008 vorgestellt:

 

1.         Kauf von TÜV-zertifizierten RECS-Zertifikaten  (Renewable Energy Certificate System) aus Wasserkraft

           

            Mit den sogenannten „RECS-System“ haben Energiekonzerne und Umweltverbände ein Handelssystem geschaffen, das den Umwelteffekt als Handelsprodukt vom

physikalischen Strom trennt. Dieses System soll sicher stellen, dass maximal so viel umweltfreundlicher Strom verkauft wie auch erzeugt wird. Das Verfahren konzentriert sich auf die Umverteilung vorhandener Strommengen, zu einer zusätzlichen Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien führt es erst, wenn der mit allen im Handelssystem vorhandenen Anlagen hergestellte Ökostrom nicht ausreicht, um die Nachfrage zu decken. Dies ist derzeit noch nicht der Fall.

 

Mit diesem System ist keine veränderte physische Stromlieferung verbunden; stattdessen wird aber durch den Kauf von Zertifikaten eine Einspeisung von Strom, der zu 100 % aus regenerativen Energiequellen und damit frei von klimaschädlichen Emissionen erzeugt wurde, in das allgemeine Netz nachgewiesen.

Weiterhin ist sichergestellt, dass Ökostrommengen nicht mehrfach vermarktet werden.

 

Bei einer 10 % Abnahme von Strom nach dieser Möglichkeit entstehen Mehrkosten in Höhe von 1.856€ für 2009 und 2.784 € für 2010.

 

2.                  Direkte Ökostrom-Beschaffung

 

Bei dieser Beschaffungsform ist zu beachten, dass als kleinste Menge ein Band von 1 MW (= 8,76 Mio kwh) zu beziehen ist. Dies entspricht allerdings mehr als dem doppelten Bedarf der Stadt Hilden. Die Verwaltung müsste jedoch die Gesamtmehrkosten tragen, da die Stadtwerke Hilden GmbH derzeit für keinen anderen Kunden diese Form der Beschaffung praktiziert. Konkret würde dies bei Kosten von derzeit 0,27 Ct/ kwh einen finanziellen Mehrpreis von ca. 24.000,00 € bedeuten.

 

Problematisch ist weiterhin, dass die Stadtwerke Hilden GmbH den voraussichtlichen Strombedarf als Mischstrom für 2009 bereits eingekauft hat. Hiervon müsste dann wieder ein Band veräußert und reiner Ökostrom neu beschafft werden. Dieses Preisdelta müsste die Stadt Hilden dann ebenfalls finanzieren, so dass mit weiteren ca. 208.000,00 € (2,38 Ct/kwh) zusätzlich zu rechnen ist.

 

Weitere finanzielle Auswirkungen hätten anfallende Zertifizierungen sowie die Erstellung einer Ökostrombilanz für die Stadtwerke Hilden GmbH, die jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden muss. Auch diese Kosten wären von der Stadt Hilden zu tragen, sind derzeit im Detail aber noch nicht zu beziffern.

 

Aufgrund der Bitte des Ausschusses an die Verwaltung erneut mit den Stadtwerken Hilden über den Bezug von Ökostrom Gespräche zu führen, hat die Stadtwerke Hilden nach weiteren Recherchen folgende 3. Variante zur Beschaffung von Ökostrom vorgestellt:

 

3.                  Grüner Strom zertifiziert mit Gütesiegel “ok-Power“

Bei Ökostromlieferungen unter dem Gütesiegel „ok-power“ handelt es sich um Ökostrom, der einen garantierten Nutzen für die Umwelt darstellt. Der Umweltgewinn entsteht dann, wenn Ökostrom die Erzeugung von REG-Strom (Ökostrom aus erneuerbaren Energien) und Strom aus umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Strom) über die bestehenden Kapazitäten hinaus ermöglicht (durch den Bau von Neuanlagen) und auch gegenüber der durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Förderung einen zusätzlichen Nutzen erbringt. Darüber hinaus müssen die Erzeugungsanlagen angemessenen ökologischen Mindeststandards genügen. Das Zertifikat "OK power" wird vom Öko-Institut e.V. in Zusammenarbeit mit dem WWF Deutschland und der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen vergeben. Im Mittelpunkt der Vergabekriterien des Gütesiegels "ok-power" steht die Garantie, dass die mit dem Gütesiegel ausgestatteten Produkte zu einer Umweltentlastung führen.

Der Anbieter muss den Neubau von Kraftwerken auf regenerativer Basis nach quantifizierten Mindestbedingungen fördern. Weitere Anforderungen werden an die Umweltverträglichkeit der regenerativen Kraftwerke gestellt. So soll Strom aus Wasserkraft primär aus reaktivierten oder sanierten Anlagen stammen, da hierbei die Eingriffe in den Naturhaushalt vergleichsweise gering bleiben. Auch Windkraftwerke sowie Biomasse- und Photovoltaikanlagen sind nur bei der Einhaltung strenger ökologischer Kriterien zulässig.

Darüber hinaus werden Anforderungen an das Alter der Anlagen gestellt. Generell gelten solche Anlagen als Neuanlagen, die nicht länger als sechs Jahre vor Beginn des Kalenderjahres, in dem der zertifizierte Strom verkauft wird, in Betrieb gegangen sind. In vielen Fällen kann durch Investitionen in alte Anlagen deren Weiterbetrieb gesichert werden. Als neuere Bestandsanlagen gelten solche, die mindestens sechs, jedoch nicht länger als zwölf Jahre vor Beginn des Kalenderjahres, in dem der zertifizierte Strom verkauft wird, in Betrieb gegangen sind.

Beispielsweise stellt das „ok-power“ Zertifikat eines bereits zertifizierten Unternehmen sicher, dass

o        die Kunden des Ökostrom-Produktes vertraglich zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefert werden,

o        mindestens ein Drittel der verkauften Strommenge in neugebauten, umweltschonenden Kraftwerken erzeugt wird, die nicht älter sind als sechs Jahre,

o        mindestens ein weiteres Drittel der verkauften Strommenge in umweltschonenden Kraftwerken erzeugt wird, die nicht älter sind als zwölf Jahre und

o        durch das Ökostrom-Produkt ein zusätzlicher Umweltnutzen gegenüber der Wirkung staatlicher Förderregelungen (z.B. das Erneuerbare-Energien-Gesetz) im Umfang von mindestens einem Drittel der verkauften Strommenge erreicht wird.

 

Der jährliche Strombedarf aller städtischen Gebäude, Ampelanlagen, Straßenbeleuchtung etc. beträgt ca. 4.000.000 kwh. Allerdings kann der Bezug von entsprechendem Ökostrom nur bei Abnahmestellen mit sog. Leistungsmessung realisiert werden. Dies ist derzeit in den Objekten Bücherei, Helmholtz-Gymnasium, Rathaus, Ferdinand-Lieven-Schule, Sporthalle Weidenweg, Flutlichtanlage Furtwänglerstraße, Bauhof, Area 51, Turnhalle Hoffeldstraße und Grundschule Kalstert möglich. Der Verbrauch dieser Abnahmestellen beträgt derzeit ca. 1.630.000 khw jährlich,  im Verhältnis zum Gesamtbedarf  somit 40,75 %.

 

Die Berechnungen der Stadtwerke ergaben, dass bei Umstellung dieser Abnahmestellen auf Ökostrom eines ok-power-zertifizierten Unternehmens Mehrkosten für 2 Jahre 2009/2010 in Höhe von rd. 6.400 € brutto zu tragen wären.

 

Das Ziel des Antrages einer jährliche Umstellung von 10 % der Abnahmemenge könnte somit auf Anhieb deutlich übertroffen werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die dritte Variante mit Mehrkosten in Höhe von ca. 2.400 € für 2009 und ca. 4.000 € für 2010 die überzeugendste Möglichkeit, zumal damit  bereits 40 % des Gesamtbedarfes der Stadt Hilden abgedeckt werden. Hinzu kommt, dass die Sicherheit besteht, dass mit  Bezug nach diesem System Strom zu 100 % aus regenerativer Erzeugung (Wasser- und Biomassenkraftwerke sowie Bezug nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) erzeugt   und der Neubau von Kraftwerken auf regenerativer Basis nach quantifizierten Mindestbedingungen nach dem EEG gefördert wird.

 

Weiterhin würde das Amt für Gebäudewirtschaft in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Hilden prüfen, ob weitere Abnahmestellen für den Bezug nach Leistungsmessung in Frage kommen und somit auch hier Ökostrom nach dem dargestellten System bezogen werden kann. 

 

 

gez. Günter Scheib

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

011302

Bezeichnung

Bewirtschaftung

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Nein

 

 

Haushaltsjahr:

2009

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Mehrbedarf noch nicht erkennbar, da

eventuell durch Gutschriften nach erfolgter Abrechnung 2008 Mittel vorhanden sind.

 

verschiedene

0113020050

520250

2.400

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Ges. Klausgrete