- Antrag der Fraktion Bündnis ´90/Die Grünen -
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Zu den Beratungen
des Haushaltes 2008 hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag
eingebracht, wonach die Verwaltung zukünftig 10 % „echten Ökostrom“ von den
Stadtwerken Hilden beziehen soll. Der Anteil soll sich ab 2009 um weitre 10 %
jährlich erhöhen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Aufgrund der Bitte
des Stadtentwicklungsausschusses wurde eine Stellungnahme der Stadtwerke Hilden
eingeholt und zwei mögliche Varianten in der Sitzung des Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschusses am 22.10.2008 vorgestellt:
1. Kauf
von TÜV-zertifizierten RECS-Zertifikaten
(Renewable Energy Certificate System) aus Wasserkraft
Mit den
sogenannten „RECS-System“ haben Energiekonzerne und Umweltverbände ein
Handelssystem geschaffen, das den Umwelteffekt als Handelsprodukt vom
physikalischen
Strom trennt. Dieses System soll sicher stellen, dass maximal so viel umweltfreundlicher
Strom verkauft wie auch erzeugt wird. Das Verfahren konzentriert sich auf die
Umverteilung vorhandener Strommengen, zu einer zusätzlichen Erzeugung von Strom
aus erneuerbaren Energien führt es erst, wenn der mit allen im Handelssystem
vorhandenen Anlagen hergestellte Ökostrom nicht ausreicht, um die Nachfrage zu
decken. Dies ist derzeit noch nicht der Fall.
Mit diesem System
ist keine veränderte physische Stromlieferung verbunden; stattdessen wird aber
durch den Kauf von Zertifikaten eine Einspeisung von Strom, der zu 100 % aus
regenerativen Energiequellen und damit frei von klimaschädlichen Emissionen
erzeugt wurde, in das allgemeine Netz nachgewiesen.
Weiterhin ist
sichergestellt, dass Ökostrommengen nicht mehrfach vermarktet werden.
Bei einer 10 %
Abnahme von Strom nach dieser Möglichkeit entstehen Mehrkosten in Höhe von
1.856€ für 2009 und 2.784 € für 2010.
2.
Direkte Ökostrom-Beschaffung
Bei dieser
Beschaffungsform ist zu beachten, dass als kleinste Menge ein Band von 1 MW (=
8,76 Mio kwh) zu beziehen ist. Dies entspricht allerdings mehr als dem
doppelten Bedarf der Stadt Hilden. Die Verwaltung müsste jedoch die
Gesamtmehrkosten tragen, da die Stadtwerke Hilden GmbH derzeit für keinen
anderen Kunden diese Form der Beschaffung praktiziert. Konkret würde dies bei
Kosten von derzeit 0,27 Ct/ kwh einen finanziellen Mehrpreis von ca. 24.000,00
€ bedeuten.
Problematisch ist
weiterhin, dass die Stadtwerke Hilden GmbH den voraussichtlichen Strombedarf
als Mischstrom für 2009 bereits eingekauft hat. Hiervon müsste dann wieder ein
Band veräußert und reiner Ökostrom neu beschafft werden. Dieses Preisdelta
müsste die Stadt Hilden dann ebenfalls finanzieren, so dass mit weiteren ca.
208.000,00 € (2,38 Ct/kwh) zusätzlich zu rechnen ist.
Weitere
finanzielle Auswirkungen hätten anfallende Zertifizierungen sowie die
Erstellung einer Ökostrombilanz für die Stadtwerke Hilden GmbH, die jährlich
durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden muss. Auch diese Kosten wären von
der Stadt Hilden zu tragen, sind derzeit im Detail aber noch nicht zu
beziffern.
Aufgrund der Bitte
des Ausschusses an die Verwaltung erneut mit den Stadtwerken Hilden über den
Bezug von Ökostrom Gespräche zu führen, hat die Stadtwerke Hilden nach weiteren
Recherchen folgende 3. Variante zur Beschaffung von Ökostrom vorgestellt:
3.
Grüner Strom zertifiziert mit Gütesiegel “ok-Power“
Bei
Ökostromlieferungen unter dem Gütesiegel „ok-power“ handelt es sich um Ökostrom,
der einen garantierten Nutzen für die Umwelt darstellt. Der Umweltgewinn
entsteht dann, wenn Ökostrom die Erzeugung von REG-Strom (Ökostrom aus
erneuerbaren Energien) und Strom aus umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
(KWK-Strom) über die bestehenden Kapazitäten hinaus ermöglicht (durch den Bau
von Neuanlagen) und auch gegenüber der durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) festgelegten Förderung einen zusätzlichen Nutzen erbringt. Darüber hinaus
müssen die Erzeugungsanlagen angemessenen ökologischen Mindeststandards
genügen. Das Zertifikat "OK power" wird vom Öko-Institut e.V. in
Zusammenarbeit mit dem WWF Deutschland und der Verbraucher-Zentrale
Nordrhein-Westfalen vergeben. Im Mittelpunkt der Vergabekriterien des
Gütesiegels "ok-power" steht die Garantie, dass die mit dem
Gütesiegel ausgestatteten Produkte zu einer Umweltentlastung führen.
Der Anbieter muss
den Neubau von Kraftwerken auf regenerativer Basis nach quantifizierten
Mindestbedingungen fördern. Weitere Anforderungen werden an die Umweltverträglichkeit
der regenerativen Kraftwerke gestellt. So soll Strom aus Wasserkraft primär aus
reaktivierten oder sanierten Anlagen stammen, da hierbei die Eingriffe in den
Naturhaushalt vergleichsweise gering bleiben. Auch Windkraftwerke sowie
Biomasse- und Photovoltaikanlagen sind nur bei der Einhaltung strenger
ökologischer Kriterien zulässig.
Darüber hinaus
werden Anforderungen an das Alter der Anlagen gestellt. Generell gelten solche
Anlagen als Neuanlagen, die nicht länger als sechs Jahre vor Beginn des Kalenderjahres,
in dem der zertifizierte Strom verkauft wird, in Betrieb gegangen sind. In
vielen Fällen kann durch Investitionen in alte Anlagen deren Weiterbetrieb
gesichert werden. Als neuere Bestandsanlagen gelten solche, die mindestens
sechs, jedoch nicht länger als zwölf Jahre vor Beginn des Kalenderjahres, in
dem der zertifizierte Strom verkauft wird, in Betrieb gegangen sind.
Beispielsweise
stellt das „ok-power“ Zertifikat eines bereits zertifizierten Unternehmen sicher,
dass
o
die Kunden des Ökostrom-Produktes
vertraglich zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefert werden,
o
mindestens ein Drittel der verkauften
Strommenge in neugebauten, umweltschonenden Kraftwerken erzeugt wird, die nicht
älter sind als sechs Jahre,
o
mindestens ein weiteres Drittel der
verkauften Strommenge in umweltschonenden Kraftwerken erzeugt wird, die nicht
älter sind als zwölf Jahre und
o
durch das Ökostrom-Produkt ein
zusätzlicher Umweltnutzen gegenüber der Wirkung staatlicher Förderregelungen
(z.B. das Erneuerbare-Energien-Gesetz) im Umfang von mindestens einem Drittel
der verkauften Strommenge erreicht wird.
Der
jährliche Strombedarf aller städtischen Gebäude, Ampelanlagen,
Straßenbeleuchtung etc. beträgt ca. 4.000.000 kwh. Allerdings kann der Bezug
von entsprechendem Ökostrom nur bei Abnahmestellen mit sog. Leistungsmessung
realisiert werden. Dies ist derzeit in den Objekten Bücherei,
Helmholtz-Gymnasium, Rathaus, Ferdinand-Lieven-Schule, Sporthalle Weidenweg,
Flutlichtanlage Furtwänglerstraße, Bauhof, Area 51, Turnhalle Hoffeldstraße und
Grundschule Kalstert möglich. Der Verbrauch dieser Abnahmestellen beträgt
derzeit ca. 1.630.000 khw jährlich, im
Verhältnis zum Gesamtbedarf somit 40,75
%.
Die
Berechnungen der Stadtwerke ergaben, dass bei Umstellung dieser Abnahmestellen
auf Ökostrom eines ok-power-zertifizierten Unternehmens Mehrkosten für 2 Jahre
2009/2010 in Höhe von rd. 6.400 € brutto zu tragen wären.
Das
Ziel des Antrages einer jährliche Umstellung von 10 % der Abnahmemenge könnte
somit auf Anhieb deutlich übertroffen werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist die
dritte Variante mit Mehrkosten in Höhe von ca. 2.400 € für 2009 und ca. 4.000 €
für 2010 die überzeugendste Möglichkeit, zumal damit bereits 40 % des Gesamtbedarfes der Stadt
Hilden abgedeckt werden. Hinzu kommt, dass die Sicherheit besteht, dass
mit Bezug nach diesem System Strom zu
100 % aus regenerativer Erzeugung (Wasser- und Biomassenkraftwerke sowie Bezug
nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) erzeugt und der Neubau von Kraftwerken auf
regenerativer Basis nach quantifizierten Mindestbedingungen nach dem EEG
gefördert wird.
Weiterhin würde das Amt für
Gebäudewirtschaft in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Hilden prüfen, ob weitere
Abnahmestellen für den Bezug nach Leistungsmessung in Frage kommen und somit
auch hier Ökostrom nach dem dargestellten System bezogen werden kann.
gez. Günter Scheib
Produktnummer |
011302 |
Bezeichnung |
Bewirtschaftung |
Investitions-Nr.: |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
Nein |
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Haushaltsjahr: |
2009 |
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Der Mehrbedarf besteht für folgendes
Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Mehrbedarf noch nicht erkennbar, da eventuell durch Gutschriften nach erfolgter
Abrechnung 2008 Mittel vorhanden sind. |
verschiedene |
0113020050 |
520250 |
2.400 |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt
gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk
Kämmerer: Klausgrete |