Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem
städtebaulichen Entwurf zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Basis das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 251 fortzusetzen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden hat in
seiner Sitzung am 30.11.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 251 für
den Bereich „In den Hesseln“ beschlossen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 251 liegt im
Hildener Norden, östlich der Hochdahler Straße.
Das Gebiet wird begrenzt von der Hochdahlerstraße im
Westen, von der Grenze eines Landschaftsschutzgebietes im Osten, vom Bürenbach
im Norden, im Nordwesten von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 39 und 19
sowie vom Biesenbach im Süden.
Das Ziel der Planung war und ist es, die bauliche
Ausnutzung der Grundstücke städtebaulich zu ordnen sowie die Erschließung und
Erreichbarkeit des Gebiets insbesondere durch den Ausbau eines Wendehammers zu
sichern. Die Erschließungssituation soll hiermit geklärt und die bauliche und
sonstige Nutzung der Grundstücke geregelt werden. Die Stadt Hilden plant
weiterhin die erstmalige Herstellung der Straße In den Hesseln.
Die Straßenrandbebauung entlang der Straße In den
Hesseln hat sich bislang gemäß der Regelungen des § 34 BauGB entwickelt. Die
Bebauung ist insgesamt durch eine geringe Dichte und damit einen hohen Grün-
und Gartenanteil geprägt. Diesen Grundzügen der städtebaulichen Entwicklung
soll auch im Bebauungsplan Rechnung getragen werden. Obwohl besonders im
Bereich des Wendehammers neue Baumöglichkeiten entstehen, wird durch die
Begrenzung von Geschosszahl und Höhe und durch die Festlegung von Baufeldern
durch Baugrenzen sowie durch die Festlegung einer Grundflächenzahl von maximal
0,4 der bisherige „gewachsene“ und locker bebaute Charakter des Gebiets gesichert.
Die Bebauung orientiert sich insgesamt am Verlauf der Straße
In den Hesseln, von dieser straßenbegleitenden Bebauung wird nur im süd-
westlichen Bereich des Gebiets (zur Hochdahler Straße) abgewichen: hier wird
durch eine Flächenausweisung auch die Bebauung des Hinterlandes ermöglicht, da
dieses Gebiet auch bisher durch eine dichtere, nicht immer an der Straße In den
Hesseln orientierte Bebauung geprägt ist. Mit Ausnahme des Mehrfamilienhauses
entlang der Hochdahlerstraße soll auch hier eine Bebauung mit eingeschossigen
Einzel- und Doppelhäusern durch den Bebauungsplan vorgegeben werden.
Im Bereich des Mehrfamilienhauses, das sich zur
Hochdahlerstraße orientiert, wird die vorhandene Bebauung im Bebauungsplan
festgeschrieben. Durch die Ausweisung als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) sind
hier auch vielfältigere Nutzungsmöglichkeiten zulässig als im übrigen Gebiet,
welches entsprechend der vorhandenen Nutzung als „Reines Wohngebiet“ (WR)
ausgewiesen werden soll.
Die für die Straße benötigten Grundstücke befinden
sich fast vollständig in städtischem Besitz, jedoch liegt die heute vorhandene
Asphaltdecke vor allem im hinteren Bereich nicht vollständig innerhalb der
Eigentumsgrenzen der Stadt Hilden. Durch den Ausbau der Straße werden die Eigentumsgrenzen
eingehalten. Die bisher vorhandene Fläche reicht für eine richtlinienkonforme
Wendeanlage, die auch von den in Hilden üblichen Müllfahrzeugen genutzt werden
kann, bisher nicht aus. Um die Befahrbarkeit mit Müllfahrzeugen und anderen
großen Fahrzeugen zu ermöglichen, wird eine ausreichend große Wendeanlage errichtet.
Der im Bebauungsplan abgebildeten Straßenplanung liegen die Planungen zum
Straßenausbau In den Hesseln des Tiefbauamtes der Stadt Hilden zugrunden. Die
Unterlagen nach (damals) § 10 GemHVO wurden am 30.11.2005 (SV- NR.: 66/040) von
Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Auch ein Termin zur Bürgerinformation
zu dieser Straßenplanung hat am 30.08.2005 bereits stattgefunden.
Die Versickerung für das auf der Straße anfallende
Niederschlagswasser wird durch eine Versickerungsmulde im nördlichen
Anfangsbereich der Straße In den Hesseln geregelt. Dem Gewässerschutz für den
Büren- sowie den Biesenbach wird durch fünf Meter breite Schutzstreifen
Rechnung getragen.
Die außerhalb der Gartenflächen liegenden Grünflächen
werden als private Grünflächen festgesetzt, hiermit wird der Übergang zur
offenen Landschaft und zum östlich angrenzenden Landschaftsschutzgebiet
gesichert. Die Festsetzung von Ausgleichsflächen in diesem Bereichen des
Bebauungsplangebiets scheint sinnvoll.
Der Termin für die Bürgeranhörung im Rahmen der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 BauGB ist für den 30.03.2006 geplant.
Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 251 auf Grundlage des vorgestellten städtebaulichen Entwurfs
weiterzuführen.
(G. Scheib)