Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den vorgestellten
städtebaulichen Entwurf zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser
Basis das Bauleitplan-Verfahren zum nächstmöglichen Zeitpunkt fortzuführen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Bei dem hier
angesprochenen Gelände handelt es sich um ein größeres Areal nordwestlich der
Hildener Innenstadt, welches durch die Deutsche Bahn AG schon vor gut zehn
Jahren hinsichtlich einer intensiven Nutzung aufgegeben wurde.
Im einzelnen geht es
um die Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs-Geländes vom Bahnhofsgebäude bis
hin zum Schrottplatz an der „alten Ellerstraße“ (siehe Übersichtsplan).
Schon mit der
Aufgabe der Nutzungen durch die Deutsche Bahn AG wurde in 1995 ein Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 228 gefasst, gemeinsam mit der 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Auf Basis dieses
Aufstellungsbeschlusses war es möglich, eventuelle unerwünschte Entwicklungen
im Gebiet zu verhindern und auf eine geordnete städtebauliche Neustrukturierung
des Gebietes hinzuarbeiten.
Schon vor ca. fünf
Jahren hat es Gespräche zwischen der Stadt Hilden und den verschiedenen
Vertretern der Deutsche Bahn AG (bzw. deren Untergliederungen oder
Tochterfirmen) gegeben mit dem Ziel, die aufgegebenen Flächen in der Zukunft
gewerblich zu nutzen.
Diese Gespräche
mündeten dann 2004/2005 in den Kauf einer ca. 60.000 m² großen Fläche durch die
GkA Hilden.
Grundlage für die
konkreten Verhandlungen war dabei eine verwaltungsintern abgestimmte städtebauliche
Entwurfsskizze des Planungs- und Vermessungsamtes, die die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten
sowie die Flächenverteilungen (Verkehrs-, Gewerbe-, Grünflächen) darstellte.
Dieser
städtebauliche Entwurf wurde nach dem Erwerb des Geländes weiter verfeinert und
konkretisiert und ist aus Sicht der Verwaltung geeignet, die folgenden Ziele zu
erreichen:
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Nutzung
der Flächen für kleinteilig strukturiertes Gewerbe (bei Vermarktung durch die
Stadt) bei flexibler Gestaltung der Grundstücksgrößen;
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Erhaltung
des Schrottplatzbereiches bei allerdings reduzierter Flächengröße;
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Verlagerung
der Zufahrt zum Schrottplatzbereich aus dem Bereich Bahnhofsallee/ Fabriciusstraße/
Körnerstraße an die Ellerstraße (Zufahrt im Bereich Ellerstraße 101
Terrania-Gewerbepark), dadurch Reduzierung der Verkehrsbelastungen in sensiblen
Bereichen;
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Schaffung
einer Fuß-/Radwege-Verbindung zwischen Bahnhofsvorplatz und Ellerstraße;
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Schaffung
zusätzlicher Parkplatzangebote in unmittelbarer Nähe zum Bahnhofsgebäude zur
Unterstützung dortiger Nutzungen;
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â das
alles bei Erhaltung der Zufahrtsmöglichkeiten zu der im Plangebiet befindlichen
NATO-Laderampe.
Von den
städtebaulichen Aspekten besonders hervorzuheben sind der Bau einer neuen
Erschließungsstraße im Bereich der „alten Ellerstraße“ und gestalterische
Vorgaben für die Plazierung zukünftiger Gebäude auf den Grundstücken. Diese
sollen zumindest in dem Teil des Plangebietes, das unmittelbar an den Bahnhofsbereich
angrenzt, so gestellt werden, dass sie zur Bahntrasse hin eine geschlossene
Front bilden und so zum Lärmschutz für die weiter östlich gelegenen Wohngebiete
beitragen.
Von der
Nutzungsausweisung her ist daran gedacht, den Bahnhofs-näheren Bereich als
„Mischgebiet (MI)“ auszuweisen, den Bahnhofs-ferneren Bereich als
„Gewerbegebiet (GE)“.
An der „alten
Ellerstraße“ werden die vorhandenen Kleingarten-Grundstücke genauso erhalten
wie die dortigen Wohngebäude (die als „Besonderes Wohngebiet [WB]“ festgelegt
werden sollen). Der Flächennutzungsplan muss hierfür geändert werden, da er
derzeit noch die Ausweisung „Flächen für Bahnanlagen“ enthält.
Entlang der
Bahngleise wiederum wird darauf geachtet, die dort befindliche Grünkulisse
ebenfalls weitgehend zu erhalten.
Im Anschluss an das
Bahnhofsgebäude selbst sind nur kleinere überbaubare Flächen definiert; nur
eine hiervon ist für einen Neubau zu nutzen. Die zweite Fläche bildet den
vorhandenen Bestand (Bahnhofsallee 9) ab. Auf diese Weise wird auf das
Bahnhofsgebäude die notwendige städtebauliche Rücksicht genommen.
Die Verwaltung sieht
in der hier vorgestellten Planung für den Bahnhofsbereich eine gute Grundlage
für eine bedarfsorientierte Umnutzung/ Neunutzung ehemaliger Eisenbahnareale.
Mit Hilfe der vorgesehenen Ausweisungen Mischgebiet und Gewerbegebiet lässt
sich vergleichsweise flexibel auf unterschiedliche Ansprüche reagieren.
Langjährige Probleme
(z.B. die Schwerlastverkehre durch das Wohngebiet) können behoben werden.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, das Bauleitplan-Verfahren (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan-Änderung)
auf der Basis des vorliegenden Entwurfes fortzuführen.
(G. Scheib)