Beschluss zur Wiederaufnahme der Bauleitplanverfahren
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung die Planverfahren zur 43.
Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan Nr. 38B fortzusetzen.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Folgenden wird, wie bereits in der Sitzungsvorlage WP 04-09 SV 61/164 zum Stadtentwicklungsausschuss am 08.08.2007, die Historie des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 38B erläutert, ergänzt um das Verfahren zur 43. Flächennutzungsplanänderung:
Der
Stadtentwicklungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 15.03.2006 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38B mit der 43. Flächennutzungsplanänderung
beschlossen. Das Ziel der Planung war, eine nicht mehr benötigte
Friedhofserweiterungsfläche (im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Friedhof dargestellt) für eine Wohnbebauung zu verwenden und
die Neubebauung an die in der Umgebung vorhandenen Baustrukturen anzupassen.
In seiner Sitzung
am 27.09.2006 beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung, das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38B auf der Basis des damaligen
städtebaulichen Entwurfes D (WP 04-09 SV 61/122) fortzuführen.
Dieser beschlossene
Entwurf enthielt insgesamt 16 neue Baumöglichkeiten, acht Doppelhaushälften und
acht einzeln stehende Gebäude. Die Doppelhäuser waren dabei II-geÂschosÂsig
vorgesehen, die Einzelhäuser I-geschossig. Die neuen Gebäude orientierten sich
an den vorhandenen Straßen Zur Bredharter Heide und Krabbenburg. Auf diese
Weise ergänzten sie die dortigen Strukturen. Gleichzeitig wurde hierdurch der
zusätzliche neue Erschließungsaufwand mit maximal zwei privaten Geh-, Fahr- und
Leitungsrechtsflächen minimiert.
Im Januar 2007
fand sowohl für den Bebauungsplan als auch für die Flächennutzungsplanänderung die
Bürgeranhörung statt. Die 1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
wurde im Februar/März 2007 durchgeführt. Dabei wurde seitens des Kreises
Mettmann die Problematik „Nähe des Plangebietes zur A3“ angesprochen.
Das daraufhin im
April 2007 beauftragte Ingenieurbüro Peutz teilte am 24.04. mündlich und am
25.04. per Mail mit, dass die durch die A3 erzeugten Lärmemissionen die
zulässigen Grenzwerte im Allgemeinen Wohngebiet (WA) erheblich überschreiten
(bis zu 7,2 dB(A) am Tag und 12,6 dB(A) in der Nacht) und somit der
beschlossene städtebauliche Entwurf so nicht umgesetzt werden kann.
Da der Bau oder
die Erhöhung einer mehr als 3,5 m hohen Lärmschutzwand entlang der A3 kurz- und
mittelfristig nicht realisierbar erschien, kam nach Auffassung der Verwaltung wie
auch des Lärmgutachters nur eine grundlegende Änderung des städtebaulichen
Entwurfs in Frage, um das Projekt grundsätzlich noch zu realisieren.
Diese Neuplanung,
die in der Sitzung vom 08.08.2007 in den Varianten I, II, und III zur Diskussion
gestellt wurde, ging von der Überlegung aus, die östlich angeordneten Baukörper
als „Schallschutzmauer“ zu errichten, die deshalb als erstes gebaut werden müssten.
Die Gebäude sind in Form von kleinen Mehrfamilienhäusern so zu planen, dass es
genügend nicht „schutzwürdige“ Nebenräume (Küche, Bad, Toilette, Abstellräume
etc.) gibt, die zur „lauten“ Seite des Gebäudes (Osten) orientiert werden
können. Die schutzbedürftigen Wohn- und Ruheräume sowie die zugehörigen
Freiflächen sind dann zum ruhigen, geschützten Bereich Richtung Westen
orientiert.
Alle Varianten
erfüllen – laut „Schalltechnischer Untersuchung des Ingenieurbüros Peutz – die
Anforderungen an den Lärmschutz im Rahmen einer städtebaulichen Abwägung, da
nunmehr die zulässigen Belastungsgrenzen in den zu schützenden Frei- und
Erholungsflächenflächen bis maximal 60 dB(A) am Tag und 50 dB(A) in der Nacht
eingehalten werden. Dies entspricht den Grenzwerten Dorf- und Mischgebieten, wo
auch gesundes Wohnen gewährleistet ist. Die Richtwerte für „normales“ WA werden
jedoch weiterhin in den Freiflächen – wie fast überall in Hilden – um bis zu 5
dB(A) überschritten. In Ausnahmefällen kann aber eine solche Überschreitung
städtebaulich begründet und somit akzeptiert werden.
Alle Entwürfe
sehen im nordwestlichen Teil des Plangebietes weiterhin eine Einfamilienhausbebauung
entlang der Straßen Zur Bredharter Heide und Krabbenburg vor. Die Gebäude sind
eingeschossig, sie haben ein ausbaubares 45° Dach in Traufstellung parallel zur
Straße und können als Einzel - oder Doppelhäuser gebaut werden. Die Zahl der
Wohneinheiten (WE) bewegt sich hier zwischen 6 und 8 WE. Die Firsthöhen (FH)
werden bei allen Gebäuden 68.00m ü. NN nicht überschreiten.
Im Bebauungsplan
würden für diesen Bereich keine all zu engen Festsetzungen getroffen, um einer
weitgehend individuellen Bebauung keine Fesseln anzulegen.
Anders verhält es
sich mit dem östlichen Teil des Plangebietes. Um hier sicherzustellen, dass die
aufgrund der von der A3 ausgehenden Emissionen erforderlich gewordenen
Planungs- und Baumaßnahmen eingehalten werden, wären über die textlichen
Festsetzungen entsprechende Vorgaben im Bebauungsplan zu machen. Die Anzahl der
Wohneinheiten im Bereich der kleinen Mehrfamilienhäuser ist abhängig vom
Entwurf und bewegt sich zwischen 20 – 37.
Die
städtebaulichen Kennwerte mit einer Erläuterung sowie auch die Pläne zu den drei
Varianten sind dieser Sitzungsvorlage nochmals beigefügt und als
Gestaltungsvorschläge und –beispiele seitens der Verwaltung zu betrachten, wie
die Planung weitergeführt werden könnte.
Im
Stadtentwicklungsausschuss von 2007 wurde die Entscheidung über den
städtebaulichen Entwurf letztlich vertagt, da man den Abschluss des
Gerichtsverfahrens in Sachen CO-Pipeline abwarten wollte.
Auch eine
Entscheidung über die im August/ September 2007 bereits offen gelegene
Flächennutzungsplanänderung wurde aus diesem Grund verschoben.
Bezüglich des
Gerichtsverfahrens zur CO-Pipeline wurde am 25. Mai diesen Jahres ein Urteil gesprochen.
Inhalt des Urteils ist, dass das Planfeststellungsverfahren um das Thema
Erdbebensicherheit ergänzt werden muss. Dieses wird schätzungsweise ein
weiteres Jahr in Anspruch nehmen. Und auch dann ist eine Entscheidung fraglich,
ob Bayer die Leitung wirklich in Betrieb nehmen kann und wird. Auf Grund der
Unabsehbarkeit des Zeitraumes bis eine endgültige Entscheidung erfolgen wird,
empfiehlt die Verwaltung, die Bauleitplanverfahren wieder aufzunehmen.
Das
Stadtentwicklungskonzept von 2010 trifft zu dem Planbereich folgende Aussagen:
In der
Erreichbarkeitsanalyse wird das Gebiet größtenteils als C-Lage qualifiziert,
was heißt, dass nur mindestens die Hälfte der Versorgungsansprüche von
Familien, 1-/2 Personenhaushalte und Senioren in hinreichender Entfernung
gedeckt werden können. Der nördliche Bereich des Gebietes ist immerhin für 1-/2
Personenhaushalte eine B-Lage mit einer hinreichenden Versorgung.
Die Lärmbelastung
der Straße wird wegen der in der Nähe befindlichen A 3 hoch bewertet, trotzdem
ist das Image der Wohnlage gut und die Wohnbaupreise hoch. Das heutige
stadtökologische Potenzial wird als hoch bewertet und das Potenzial für ein
soziales Betriebsmodell ist gegeben. Die Berechnung der Kosten- und
Einnahmebilanzierung ergab je Wohneinheit eine ausgeglichene Bilanz. Insgesamt
empfiehlt das Konzept den nördlichen Bereich nach Einzelfallentscheidung (je
nach Entwurf) zu bebauen und den südlichen Bereich als Reservefläche vorzuhalten.
Was trotzdem für
eine Bebauung der Fläche spricht, ist die Tatsache, dass sie sich – im Gegensatz
zu vielen besser bewerteten Flächen – in städtischem Besitz befindet und daher
leichter mit sozialen und/ oder ökologischen Projekten überplant werden könnte.
Zudem ist in Hilden als Stadt der kurzen Wege keine der untersuchten Flächen
als unbebaubar auf Grund der Lage eingestuft worden.
Sollten die
Planverfahren weitergeführt werden, wäre als nächster Schritt aus Sicht der
Verwaltung eine erneute Bürgeranhörung notwendig, da die damals den Bürgern
vorgestellte Planung auf Grund der Lärmproblematik im östlichen Bereich grundlegend
geändert werden müsste.
Im Anschluss könnten dem Stadtentwicklungsausschuss unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Bürgeranhörung erneut Planungsvarianten vorgestellt werden, um zu entscheiden auf welcher Grundlage das Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden soll.
Gleichzeitig könnte das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung mit der Beschlussfassung weitergeführt werden, da hier inhaltlich keine Änderungen notwendig sind.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja (Erläuterung unter dem Punkt
Finanzierung) |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Konto |
Bezeichnung |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Im Haushaltsplan 2011 ist
für das Jahr 2012 unter Berücksichtigung von Nachkaufpreiszahlungen und des
Wertes des Grundstückes laut Anlagenbuchhaltung ein Erlös von 1 Mio. €
eingeplant. Sollte der Fachausschuss
das Verfahren nicht fortführen, so hätte dieses erheblichen Einfluss auf die
bestehende Finanzplanung. gesehen Klausgrete |
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