Hier: Unterlage nach § 14 GemHVO
Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Ausbau
der Anliegerstraße Kilvertzheide (Teilabschnitt Sackgasse Kilvertzheide bis
Grünstraße) und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den
ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 375.000,00 Euro zu.
1. Nach
Bereitstellung von
10.000€ in 2008 (Planungsmittel)
8.000€ in 2009 (Planungsmittel)
sollen die weiteren Beträge wie folgt veranschlagt werden:
Ansatz 2011= 100.000,00 €
VE für 2012 von 257.000,00 €
Ansatz 2012= 257.000,00 €
2. Im Bereich der
Häuser 16-22 soll ein Hochbord (oder Findlinge) als Schutz des Privatgrundstückes
eingesetzt werden
□ JA
oder
□ NEIN
Über die Aufnahme
der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung
2011 entschieden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die vorliegende
Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Straßenbauprogramms 2010-2014
(SV WP 09-14
66/033), welches im Rat am 10.11.2010 einstimmig beschlossen worden ist. Danach
ist die Maßnahme von Herbst 2011 bis Mitte 2012 zur Ausführung vorgesehen.
Bei der
Anliegerstraße Kilvertzheide (Teilstück
von Sackgasse Kilvertzheide bis Grünstraße) handelt es sich um die erstmalige endgültige
Herstellung der Straße und es werden Erschließungbeiträge nach Baugesetzbuch
erhoben. Die Straße wurde in den 60-iger Jahren mit geringem Aufwand
provisorisch gebaut. Bisher sind die einzelnen Funktionsbereiche (Fahrbahn,
Gehweg und Stellplätze) nicht baulich getrennt. Die gesamte öffentliche
Straßenfläche ist asphaltiert und nur durch Markierung gegliedert.
Die vorhandene
provisorische Befestigung und die Straßenraumgestaltung entsprechen nicht den
Erfordernissen in bau- und verkehrstechnischer Hinsicht. Die Ergebnisse der
Zustandserfassung im Straßenkataster bestätigen die Baunotwendigkeit. Auch vor
Ort sind die großflächigen Straßenschäden sichtbar.
Der Straßenbereich
von der Pungshausstraße bis zur Sackgasse Kilvertzheide ist bereits erstmalig
endgültig hergestellt (Tempo-30-Zone, Bürgersteig und Fahrbahn getrennt).
Insofern sind dort keine Ausbauarbeiten, sondern ggfls. nur
Instandhaltungsleistungen im notwendigen Umfang vorgesehen.
Der
Regenwasserkanal wurde bereits in geschlossener Bauweise (Inliner) erneuert,
sodass nunmehr Baufreiheit für den Straßenbau besteht. Die Straßenplanung wurde
parallel erarbeitet und wird hiermit zur Beschlussfassung vorgestellt.
In einer ersten Bürgerbeteiligung am
9.6.2009 (Protokoll s. Anlage) wurden den Anliegern mehrere Planungsvarianten
vorgestellt. Dabei hat sich deutlich heraus gestellt, dass die Mehrheit der Anwesenden
für einen Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich plädiert, dies sogar noch über
die Länge hinaus, welche in einer Variante von der Verwaltung vorgeschlagen
worden war. Von der Verwaltung wurde daher zugesagt, die Planung im Sinne des
Bürgervotums zu überarbeiten und in einer weiteren Veranstaltung noch einmal
vorzustellen.
Weiterhin wurde in der Veranstaltung
deutlich, dass im Bereich der Reihenhäuser an der Einmündung zur Grünstraße zusätzliche
Fragestellungen bestehen. Vor diesen Häusern sind Flächen in einer Tiefe von ca.
5m gleichartig als durchgehende Fläche gepflastert. Es besteht daher der Eindruck,
es handele sich um Privatgelände. Tatsächlich sind aber nur ca. 3,6m
Privatgelände, alles darüber hinaus ist
öffentliche Fläche. Die
gepflasterten Flächen werden von den Anliegern zum Senkrechtparken
benutzt. Die meisten PKW’s ragen damit in den öffentlichen Verkehrsraum hinein.
Deshalb hat die Verwaltung mit diesen
Eigentümern eine separate Veranstaltung (25.3.2010) durchgeführt auf der
weitere Lösungen zum Thema Parken vorgestellt wurden. Alle Vorschläge der
Verwaltung für mehr öffentliche Parkplätze im Bereich der Reihenhäuser wurden
von den Eigentümern als unzureichend abgelehnt. Es bestand der dringende Wunsch
privaten Parkraum direkt vor dem jeweiligen Reihenhaus zu haben. Dies ist nur
durch den Verkauf von Straßenland vor den Gebäuden an die Eigentümer
realisierbar. Bei dieser Variante würde eine ausreichend große private
Vorfläche entstehen, die das Parken wie gewohnt ermöglicht. Die Verwaltung hat
den Eigentümern der Häuser diese Möglichkeit eröffnet, da der Verkauf des
Straßenlandes verkehrlich möglich ist.
In der Veranstaltung war der Kaufpreis
naturgemäß ein Diskussionspunkt. Den Anliegern wurde daraufhin das Gelände zum
Buchwert in der städtischen Bilanz angeboten, was deutlich unter Baulandpreis
liegt. Daraufhin konnten sich sechs von acht Eigentümern mit dieser Lösung anfreunden,
wobei noch keine abschließenden Verträge abgeschlossen worden sind. Wenn es
dazu kommt, wird die öffentliche Verkehrsfläche entsprechend kleiner ausgebaut,
so dass genügend Parkraum vor den Häusern bestehen bleibt. In den beigefügten
Entwurfsplänen ist dies so berücksichtigt.
Am 2.9.2010 (Protokoll s. Anlage) wurde den Anliegern
in der zugesagten weiteren Bürgerbeteiligung die Gesamtplanung nochmals
vorgestellt. Hierbei hatte die Verwaltung insbesondere den Anliegerwunsch aus
der ersten Veranstaltung nach einem Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich
aufgegriffen und somit den gesamten Baubereich so vorgesehen. Bei dieser
Veranstaltung wurden weitere Detailprobleme diskutiert.
So möchten die Eigentümer der Häuser 16 –
22, dass zur Vermeidung von Überfahrungen zwischen Straße und Privatgrund einen
Hochbord mit 10 cm Höhe als Straßenbegrenzung eingebaut wird (Anmerkung: Die
Eigentümer haben Ihr Grundstück derzeit nicht eingefriedet). Die Stadt Hilden ist eigentlich nicht für die
Einfriedung der privaten Grundstücke zuständig, insofern wurde eine solche Bauweise
bisher auch nicht realisiert, da ein solcher Hochbord eigentlich eine
Einfriedung darstellt. Bautechnisch ist dieser Wunsch realisierbar.
Als Alternative wurde von den Anliegern
vorgeschlagen auf den privaten Grünflächen Findlinge als Überfahrungsschutz zu
installieren. Dies gehört nach Meinung der Verwaltung ebenfalls zur Einfriedung
von Privatgrundstücken.
Diese Anliegerwunsch wird aber dem Ausschuss
im Beschlussvorschlag mit zur Entscheidung gegeben, wie es auch in der
Veranstaltung von der Verwaltung zugesagt worden ist.
Weiterhin wurde die Durchgangsbreite hinter
den Schrägparkern diskutiert. Die Forderung der Anlieger nach Vergrößerung
dieser Breite durch weiteres Absetzten der Schrägparkplätze wurde in die
Planung eingearbeitet.
Insgesamt konnten mit der jetzt vorliegenden
Planung die Wünsche der Anliegermehrheit aus den Veranstaltungen berücksichtigt
werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich
gemäß beiliegender Kostenberechnung auf 375.000,- EUR. Bisher sind zum Haushalt
2011 von der Verwaltung für 2011 421.000€ (inkl. 4.000€ aktiv. Eigenleistung
(AEL)) und 2012 1.000€ (nur AEL) angemeldet. Die Verwaltung schlägt eine
Änderung in der zeitlichen Abwicklung vor, da die Vorarbeiten für die im
Vorfeld des Straßenbaus durchzuführenden Grundstückskanaluntersuchungen nach
jetzigen Erfahrungen mehr Zeit benötigen.
Daher soll der Ansatz für Auszahlungen in
2011 auf 100.000€ (+3.000 AEL) reduziert werden. Da sich die Gesamtkosten
gegenüber der Haushaltsanmeldung auf 375.000€ reduziert haben, sind dann in
2012 noch Ausgabemittel von 257.000€ (+ 8.000 AEL) sowie eine
Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Auf der Ertragsseite werden die
Ansätze 2012/2013 auf jeweils 165.000€ geändert.
Alle weiteren
Angaben können den Anlagen entnommen werden.
Horst Thiele
Anlagen
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2
Erläuterungsbericht
Anlage 3
Kostenberechnung
Anlage 4 Protokoll
Bürgerbeteiligung vom 09.06.2009
Anlage 5 Protokoll
Bürgerbeteiligung vom 02.09.2010
Anlage 6
Folgekostenberechnung
Produktnummer |
120101 |
Bezeichnung |
Verkehrsflächen und
Brücken |
Investitions-Nr.: |
I076600039 |
|
|
Mittel
stehen zur Verfügung (angemeldet): |
|
417.000,00 |
|
Haushaltsjahr: |
2011 |
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§ 14 GemHVO
Haushaltsjahr angemeldet |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
|
€ |
€ |
ja/nein |
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2008 |
10.000,00 |
|
ja |
Straßenbau |
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2009 |
8.000,00 |
|
ja |
Straßenbau |
|
2011 |
100.000,00 |
|
ja |
Straßenbau |
|
2012 - VE |
257.000,00 |
|
ja |
Straßenbau |
|
2012 |
257.000,00 |
|
ja |
Straßenbau |
|
2012 |
|
165.000 |
ja |
Erschließungsbeiträge |
|
2013 |
|
165.000 |
ja |
Erschließungsbeiträge |
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+ aktivierte Eigenleistungen Bis Ende 2010 gebucht
13.500€ 2011 3.000€ 2012 8.000€ Der auszubuchende Restbuchwert beträgt derzeit rd. 82.000€ Sofern die Maßnahme nicht durchgeführt wird, müssten 56.000 €
ergebniswirksame Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung eingestellt
werden. Die Veränderungen werden in die Änderungsliste zum Haushalt 2011
aufgenommen. |
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Sichtvermerk Kämmerer gesehen Klausgrete |
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