Beschlussvorschlag:
„Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zu den Konzeptionen der städtischen Jugendeinrichtungen
zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Im Rahmen der Neueröffnung des „Area 51“ und des Jugendtreffs am
Weidenweg („JaW“) wurden in 2003 alle Konzeptionen für die 3 städtischen
Jugendeinrichtungen inhaltlich überarbeitet (SV 51/237). Es wurde ebenfalls
festgelegt, dass diese Konzeptionen spätestens alle 3 Jahre überprüft werden.
Die Überprüfung fand ab Herbst 2006 statt, so dass in den nun vorliegenden
Konzeptionen Veränderungen, die seit Mitte 2006 Bestand haben, schon mit
berücksichtigen werden konnten.
Eine wichtige Veränderung ist die Herabsetzung der Altersgrenze auf 12
Jahre. Dieses war, nach aktuellen Rückmeldungen aus den Jugendeinrichtungen,
ein wichtiger und richtiger Schritt zur Erreichung von neuem Publikum. Die
jüngeren Jugendlichen haben das Angebot stark angenommen.
Zugleich werden die inhaltlichen Schwerpunkte wie Kultur im Area 51.
Medien im Jueck und Sport im Weidenweg fortgeführt und weiter ausgebaut.
Gleichzeitig werden die Jugendtreffs verstärkt von unterschiedlichsten
Gruppen zu Zeiten genutzt, wo sonst keine Öffnungszeiten für Jugendliche
angeboten werden, so dass die Auslastung der Gebäude wesentlicher effektiver
geworden ist. So gehören zu den Nutzergruppen Kindergärten bis hin zum Hildener
Filmclub, der das Jueck regelmäßig nutzt.
Als Fazit der letzten 3 Jahre lässt sich sagen, dass die Schwerpunkte in
den Einrichtungen gut angenommen werden und somit der Ansatz der Konzeptionen
in 2003 richtig war. Die partiellen Veränderungen gründen zum größten Teil auf
neue Bedürfnisse von Jugendlichen, und zur Verbesserung der Schnittstelle mit
anderen Einrichtungen wie z.B. dem Abenteuerspielplatz.
Es hat sich ebenfalls gezeigt, dass die Programmgestaltung der
Jugendeinrichtungen von unterschiedlichsten Jugendgruppen angenommen wird.
Diese Aufgabe hat eine enorme Bedeutung, da die Häuser sonst schnell von einer
Gruppe besetzt werden und dieses schnell zur Verdrängung von anderen Gruppen
führen kann.
Das Intervall von 3 Jahren zur Überprüfung der Konzeptionen hat sich
bewährt und soll weiterhin beibehalten werden.
Wie alle
Programmbestandteile der Jugendeinrichtungen unterliegen die Angebote einer
fortwährenden Ziel- und Wirksamkeitsüberprüfung. Eine rückläufige
Interessenslage bei Jugendlichen kann dazu führen, dass Angebote nach einem
Fortbestand von einigen Monaten wieder verändert werden, um sich einer neuen
Lage anzupassen.
Ab August wurde
der Bereich des Schülercafes nochmals durch den Bereich der 13plus Maßnahme
erweitert, so dass hier deutlich mehr Angebote am Nachmittag für THS -
Schülerinnen und Schüler im Area 51 stattfinden.
Zugleich nahm ab
15. September die Kompetenzagentur des Kreises Mettmann mit ihrer Außenstelle
im Area 51 für die Stadt Hilden den Betrieb auf. 2 sozialpädagogische
Fachkräfte in Vollzeit und eine Verwaltungskraft in Teilzeit betreuen 16 – 25
jährige Jugendliche und junge Erwachsene, die in keiner Maßnahme wie
Schulausbildung oder Berufausbildung o.ä. sind. Dieses Hilfe- und Betreuungsangebot
ist mit der Fachaufsicht in der Jugendförderung angesiedelt.
Die Gesamtkosten
der Programmgestaltung in den Jugendeinrichtungen gliedern sich in 2 Schwerpunktbereiche.
Zum einen gibt es die fortlaufenden offenen, teiloffenen oder spezielle
Angebote innerhalb und außerhalb von Einrichtungen und zu anderen den Bereich
Projektarbeit und Sonderveranstaltungen wie z.B. Konzerte, Themenwochen. Die
Kosten für alle 3 Jugendeinrichtungen incl. der Personalkosten betragen ca.
400.000 €. Dem gegenüber stehen Einnahmen und Refinanzierungen
von ca. 80.000 €.
Somit ergibt sich ein Zuschussbedarf von ca. 320.000 €. Die ermittelten Summen
bilden hier unscharf ab, da durch das NKF bedingte Vorkosten wie z. B. Mieten,
Fahrzeugbenutzung, Heiz- und Stromkosten nicht darin enthalten sind. Ebenso
sind die Kosten für Sonderaktionen für eine andere Altersgruppe oder speziellen
Aktionen zum Jugendschutz nicht enthalten.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |