Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss beschließt den 1.
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hilden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die offene Kinder-
und Jugendarbeit ist ein großer Leistungsbereich der Jugendhilfe mit gewichtiger
Bedeutung für die Entwicklung und Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.
Die Kinder- und
Jugendarbeit verfügt über Zugänge und Lernfelder, die zum einen außerschulische
Bildung vermittelt, aber auch die Möglichkeiten der außerfamiliären
Sozialisation positiv unterstützt.
Die offene Kinder-
und Jugendarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung einer
sozial ausgewogenen Infrastruktur in den Städten und Landkreisen.
Nach der
Verabschiedung des 3. AGKJHG des Landes NRW, dem KJFöG, sind die Kommunen dazu
vom Land aufgerufen, ein Förderplan der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu
erstellen.
Mit diesem nun
vorliegenden ersten Hildener Kinder- und Jugendförderplan wird ein Planungszeitraum
über 2 Jahre (2007-2008) abgedeckt. Dieser Plan bildet den Abschluss eines
Prozesses, der in 1997 mit der Produkt- und Leistungsbeschreibung begann.
Im Rahmen der AG
78 wurde in 2006 eine aktuelle Bestandserhebung der offenen Kinder- und
Jugendarbeit von Jugendhilfe und Jugendförderung initiiert, die Anfang des
Jahres mit einem Treffen alle Einrichtungsleiterinnen und Leiter sowohl der
kommunalen Einrichtungen als der der freien Träger aufrief, die Angebote,
Projekte als auch die Rahmenbedingungen in einem vorgegebenen Raster zu skizzieren.
Diese
Bestandserhebung wurde intensiv ausgewertet und führte zu
Handlungsempfehlungen, die im Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans
festgehalten sind.
In diesem Rahmen
ist festzustellen, dass die offene Kinder- und Jugendarbeit in Hilden im Vergleich
zu anderen Kommunen des Landes NRW sehr gut aufgestellt ist, so dass die
Empfehlungen eher im Detail liegen und keine grundlegenden
Strukturveränderungen beinhalten.
Der Kinder- und
Jugendförderplan wird auf die Dauer von 2 Jahren verabschiedet und ersetzt damit
die bisherigen jährlichen Kontraktberichte. Mit der Einführung des NKF ab dem
Haushaltsjahr 2007 wird es in Zukunft einen jährlichen Produktbericht geben,
der nicht auf dem Prinzip der Haushaltsstellen und der Kameralistik fußt,
sondern einzelne Produkte beschreibt und auswertet.
Somit stellt der
Kinder- und Jugendförderplan neben dem Produktbericht ein inhaltliches und qualitatives
Steuerelement in der offenen Kinder- und Jugendarbeit dar, der zusammen von
Jugendhilfeplanung und Jugendförderung in Zusammenarbeit mit freien Trägern in
Zukunft regelmäßig erstellt werden wird.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
|
Bezeichnung |
|
Investitions-Nr.: |
|
|
|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
|
|
|
Haushaltsjahr: |
|
|
|
Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzierung: |
||||
Vermerk Kämmerer: |