Betreff
Kinder- und Jugendförderplan
Vorlage
WP 04-09 SV 51/130
Aktenzeichen
III/51.2 ub/rk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss beschließt den 1. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hilden.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein großer Leistungsbereich der Jugendhilfe mit gewichtiger Bedeutung für die Entwicklung und Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.

Die Kinder- und Jugendarbeit verfügt über Zugänge und Lernfelder, die zum einen außerschulische Bildung vermittelt, aber auch die Möglichkeiten der außerfamiliären Sozialisation positiv unterstützt.

Die offene Kinder- und Jugendarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung einer sozial ausgewogenen Infrastruktur in den Städten und Landkreisen.

                                                                                              

Nach der Verabschiedung des 3. AGKJHG des Landes NRW, dem KJFöG, sind die Kommunen dazu vom Land aufgerufen, ein Förderplan der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erstellen.

Mit diesem nun vorliegenden ersten Hildener Kinder- und Jugendförderplan wird ein Planungszeitraum über 2 Jahre (2007-2008) abgedeckt. Dieser Plan bildet den Abschluss eines Prozesses, der in 1997 mit der Produkt- und Leistungsbeschreibung begann.

 

Im Rahmen der AG 78 wurde in 2006 eine aktuelle Bestandserhebung der offenen Kinder- und Jugendarbeit von Jugendhilfe und Jugendförderung initiiert, die Anfang des Jahres mit einem Treffen alle Einrichtungsleiterinnen und Leiter sowohl der kommunalen Einrichtungen als der der freien Träger aufrief, die Angebote, Projekte als auch die Rahmenbedingungen in einem vorgegebenen Raster zu skizzieren.

 

Diese Bestandserhebung wurde intensiv ausgewertet und führte zu Handlungsempfehlungen, die im Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans festgehalten sind.

In diesem Rahmen ist festzustellen, dass die offene Kinder- und Jugendarbeit in Hilden im Vergleich zu anderen Kommunen des Landes NRW sehr gut aufgestellt ist, so dass die Empfehlungen eher im Detail liegen und keine grundlegenden Strukturveränderungen beinhalten.

 

Der Kinder- und Jugendförderplan wird auf die Dauer von 2 Jahren verabschiedet und ersetzt damit die bisherigen jährlichen Kontraktberichte. Mit der Einführung des NKF ab dem Haushaltsjahr 2007 wird es in Zukunft einen jährlichen Produktbericht geben, der nicht auf dem Prinzip der Haushaltsstellen und der Kameralistik fußt, sondern einzelne Produkte beschreibt und auswertet.

Somit stellt der Kinder- und Jugendförderplan neben dem Produktbericht ein inhaltliches und qualitatives Steuerelement in der offenen Kinder- und Jugendarbeit dar, der zusammen von Jugendhilfeplanung und Jugendförderung in Zusammenarbeit mit freien Trägern in Zukunft regelmäßig erstellt werden wird.

 

 

 

 

Günter Scheib

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

 

Bezeichnung

 

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer: