Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht
zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
In der Ratssitzung vom 5.11.2005 wurde der Bericht der
Gemeindeprüfungsanstalt auch für das
Aufgabenfeld Jugend vorgestellt. Im jeweiligen Fachausschuss sollen die
wesentlichen Ergebnisse und daraus resultierende Entscheidungen beraten werden.
In der Anlage ist der Bericht beigefügt.
Im Jahre 2005 wurde das Fachamt zum ersten
Mal intensiv auf inhaltlich qualitativer Ebene von der Gemeindeprüfungsanstalt
untersucht. D.h. mehrere Wochen wurde in zwei
großen Bereichen geprüft: Erzieherische
Hilfen nach dem SGB VIII und Tagesbetreuung für Kinder nach dem GTK. In
vergangenen Jahren war es üblich, Gesamtaktenbestände oder Stichprobenkontrollen
von Aktenvorgängen mit Zahlungsvorgängen zu prüfen.
Der jetzt tätige Prüfer zeichnete sich durch
ein außergewöhnliches Fachwissen im SGB VIII aus, so dass in vielen Fachdetails ein hohes
Sachverständnis für die Gesamtstruktur der Organisation als auch für die
diffizile Aufgabenvielfalt bestand. Es wurden alle Sitzungsvorlagen der letzten
5 Jahre, die sich mit Zuschussbudgets, Organisationsbeschreibungen, Kontrakten
und Jugendhilfeplanungen befassten, analysiert neben Formularen für Hilfepläne,
Arbeitsstrukturen, monatlichen Budgetauszügen, monatlichen amtsinternen
Grafiken zur Budget- und Fallentwicklung, Jahresplanungen in den einzelnen
Hilfen sowie Haushaltsplänen. Allein die Vorbereitung der Prüfung verursachte
im Amt für Jugend, Schule und Sport umfangreiche Recherchen und schriftliche
Zusammenstellungen.
Der Prüfbericht geht ein auf:
Demografische Entwicklung und die Analyse der
Stadt Hilden
Kindergartenbedarfs-, Schulentwicklungs- und
Sportstättenplanung
Aufbauorganisation
Hilfeplanverfahren
Controlling und Berichtswesen
Jugendhilfeplanung
Entwicklung der Ausgaben
Bewertung der Hilfen
Zusammenfassend kann festgehalten werden,
dass die schon seit Jahren eingeschlagene Linie des Fachamtes in Abstimmung mit
Politik, mit Zuschussbudgets und damit verbundener Fach- und Ressourcenverwaltung
besonders auch im Sozialen Dienst zu arbeiten, positiv bewertetet wird. Das
Kosten- und Leistungsbewusstsein ist bei jedem Beschäftigten im Sozialen Dienst
vorhanden. Die Ergebnisse der Gemeindeprüfungsanstalt korrespondieren mit den
Organisationsuntersuchungsergebnissen und spiegeln den Anspruch des Amtes auf
ständige Qualitätsverbesserung.
Ebenso wird die konsequente Anwendung von
Stadtteilorientierung auch im Hinblick auf die Demografieänderungen positiv
bewertet. Dazu gehört auch, dass die Stadt Hilden sich schon frühzeitig auf den
Weg gemacht hat, sich den demografischen Veränderungen zu stellen und diese in
den politischen und öffentlichen Raum zu transportieren.
Die Empfehlung einer Vernetzung aller
Planungsbereiche wie Kindergartenbedarfs-, Schulentwicklungs- und
Sportstättenplanung hinsichtlich Auswirkungen der demografischen Entwicklungen
und sich daraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten und Optimierungspotentiale
in einem „Gesamtüberblick“ darstellen zu können, finden sich in einem ersten
Schritt in der Fusion des Amtes für
Jugend, Schule und Sport. Im Weiteren sind sie schon in der Kindergartenbedarfs-,
Ogata- und im nächsten Schritt in der
Schulentwicklungsplanung. Auch die Sportstättenplanung berücksichtigt gerade
Schulbedarfe und demografischen Wandel.
Da das Fachamt die Controllinginstrumente
„handgestrickt“ aufgrund mangelnder Software anwendet, wurde von der
Gemeindeprüfungsanstalt auf Dauer empfohlen, den Markt der Anbieter zu nutzen
und eine entsprechend passende Software einzusetzen. Dies war bisher nach einem
entsprechend intensiven Versuch in vergangenen Jahren gescheitert, da die
Kassenschnittstelle mit der Software nicht kompatibel war.
Da auch die Kasse jetzt mit einem neuen
System arbeitet, wurde erstmalig eine Chance zur Realisierung dieser
Prüffeststellung möglich. In einem gemeinsamen Verbund mit noch vier weiteren
kreisangehörigen Städten soll 2006 eine
gleiche Software angeschafft werden, die dann auch interkommunale Vergleiche
ermöglichen kann. Damit wären dann auch Handauswertungen zum NKF nicht mehr
nötig, die mittlerweile immer größere Zeitanteile verschlingen. Auch eine empfohlene
Heimkartei findet sich in dieser Software.
Immer aufwendiger aber auch von großer
Bedeutung wird das Abstimmen in Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen und
Arbeitsgruppen mit Abteilungen, Ämtern, Freien Trägern und im Rahmen des
Kontraktmanagements auf der Ebene der Lenkungsgruppen. Positiv bewertet wird,
dass hier darauf geachtet wird, Maßnahmen abzustimmen.
Die Entwicklung der Ausgaben wird im
Prüfbericht explizit dargestellt und trotz der über dem Mittelwert liegenden
Ausgaben auf die fast vollständig genutzten Handlungsmöglichkeiten des Fachamtes
hingewiesen. Es wurde ausschließlich der KIWI-Wert 4 (Erläuterung in der
Anlage) verbunden mit einer grünen Ampel erteilt. Die Steuerungen werden soweit
es geht ausgeschöpft, aber auch die Unabwägbarkeiten dieses Zuschussbudgets,
die wie auch immer vom Fachamt betont,
mit einfließen.
So ist es jetzt erstmalig gelungen, den
Haushaltsplanungsansatz des Zuschussbudgets der erzieherischen Hilfen für 2006
zu konsolidieren während es in anderen Kommunen ohne diese
Controlling-Instrumente - wie auch der Prüfer bemerkte - zu Mehrausgaben im Haushaltsjahr käme.
Tagesbetreuung
für Kinder nach dem Gesetz für Tageseinrichtungen für Kinder NRW (GTK NRW)
Der Bericht des Gemeinderechnungsprüfungsamtes
NRW (GPA NRW) stellt einleitend fest, dass die Bedarfsplanung der Stadt Hilden den
Anforderungen an ein strukturiertes und perspektivisch ausgerichtetem Planungs-
und Steuerungsinstrument entspricht. Grundlage für diese Aussage ist
die aktuelle Kindergartenbedarfsplanung von Januar 2005, das aktuelle
Platzangebot sowie die Planungen für den Zeitraum bis zum Jahr 2007.
Im nächsten Schritt setzte sich das GPA mit
dem Einrichtungsangebot in der Stadt Hilden auseinander und kam zu dem Schluss,
dass die Stadt Hilden die Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf einen
Kindergartenplatz nach § 24 SGB VIII in erster Linie in Kooperation mit Kirchen,
freien Trägern und Vereinen gewährleistet und das Angebot somit ganz
überwiegend geprägt ist von nicht städtischen Einrichtungen, was eine bunte und
vielfältige Trägerlandschaft mit einem breiten Leistungsspektrum und einer
hohen Angebotsdichte und -qualität bedingt. Hervorgehoben wurde auch, dass im
Bereich der Sprachförderung, der Integration behinderter Kinder, der Prävention
von erkennbaren Erziehungsdefiziten sowie der Früherkennung von möglichen
schulischen Problemen in einer Vielzahl von Tageseinrichtungen für Kinder unterschiedliche
Schwerpunkte gesetzt werden. Zusammenfassend kommt der Bericht zu der Feststellung,
dass die
vielfältige Trägerlandschaft mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen führt
bei der Stadt Hilden zu einem breit gefächerten Betreuungsangebot. Der
GPA-Bericht würdigt damit die gute Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung
auf der einen und den Freien Trägern auf der anderen Seite und das gemeinsam
geschaffene vielfältige und qualitative Betreuungsangebot.
Im nächsten Schritt prüfte das GPA die
Versorgungssituation unter Beachtung der finanziellen Aspekte – wie z.B. die
Entwicklung von Kosten und Zuschussbedarf sowie die Elternbeiträge). Im
Zusammenhang mit der Versorgungsquote der unter 3-jährigen stellt der Bericht
fest, dass die Stadt Hilden dabei ist, durch ein konstruktives Zusammenwirken mit
den freien Trägern, ein flächendeckendes Versorgungsnetz an Bildungs- und
Betreuungsplätzen zu schaffen und bestrebt, dies entsprechend der
Bedarfssituation anzupassen und dem Erfordernis des § 5 Absatz 1 GTK in
Verbindung mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz Rechnung zu tragen. Ergänzend
ist daraufhin zuweisen, dass zum Zeitpunkt der Prüfung das aktuelle Konzept
einen Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren von insgesamt 81
Betreuungsplätzen vorsah. Im Laufe des Jahres 2005 konnte durch die gute
Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Rheinland, der die Umwandlung von 2
Kindergartengruppen und 1 Hortgruppe in Kleine altersgemischte Gruppen
genehmigte, das Betreuungsangebot für diese Altersgruppe sogar auf 101 Plätzen
erhöht werden.
Hinsichtlich der Versorgungsquote der 3- bis
6-jährigen stellt der Prüfungsbericht fest, dass Gewährleistungsträgeranspruch auf
einen Kindergartenplatz bei der Stadt Hilden in Zusammenarbeit mit den freien
Trägern erfüllt wird. Aufgrund der rückläufigen Geburtenrate prognostiziert
der Bericht, dass ab dem Kindergartenjahr 2005 / 2006 sogar Kindergartenplätze
abgebaut oder in Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren umgewandelt werden.
Diese Prognose ist bereits eingetreten, was sich in der o.g. Umwandlung
von Kindergartengruppen bzw. Hortgruppe in kleine altersgemischte Gruppen
widerspiegelt.
Hinsichtlich der 7- bis 13-jährigen stellt
der Bericht fest, dass die Versorgungsquote auf einem hohen Niveau liegt.
Besonders erwähnt wird, dass die Stadt Hilden ein bedarfsorientiertes und
umfassendes Angebot für Schüler sowohl der Grundschule als auch der
Sekundarstufe I eingerichtet hat.
Das GPA hat aber nicht nur die
Versorgungsquoten – gestaffelt nach Altersgruppen – geprüft, sondern auch die
Kosten je Platz in Tageseinrichtungen für Kinder pro Jahr ermittelt. Laut Aussage
des GPA’s stellen die Betriebskosten eines Betreuungsplatzes in einer
Kindertageseinrichtung den maßgeblichen Indikator für den finanziellen Aufwand
dar, den die Stadt Hilden für die Aufrechterhaltung dieses Platzes zu leisten
hat. Eine differenzierte Betrachtung der kommunalen und freien Trägerschaft
kann wichtige Anhaltspunkte für mögliche Verhandlungen mit freien Trägern
liefern. Der Kostenvergleich ergab, dass die Kosten je Platz in den
Einrichtungen Freier Träger von 1999 bis 2003 um 9,46 % gestiegen, während die
Kosten in städt. Einrichtungen im gleichen Zeitraum um 5,64 % gesunken sind und
im Jahr 2003 die Kosten je Platz in eigenen Einrichtungen erstmals geringfügig
unter denen der freien Träger liegen (4.285 Euro zu 4.303 Euro). Als Gründe für
diese geringfügige Abweichung werden seitens des GPA’s angeführt:
-
allgemeine
Kostensteigerungen und durchgeführte Änderungen in der Angebotsstruktur
-
in
Einrichtungen freier Träger werden im Verhältnis zu den eigenen Einrichtungen
überdurchschnittlich viele Plätze in Tagesstätten-, Hort-, Integrativen und
Altersgemischten-Gruppen angeboten – hieraus resultieren wegen der geringeren
Gruppenstärke und / oder gesetzlich vorgegebenen Personalanforderungen unmittelbar
höhere Personal- und Sachkosten
-
möglicherweise
kann eine Ursache auch in der Personalstruktur liegen, z.B. Familienstand,
Alter und Anzahl der zu betreuenden Kinder nehmen hier einen erhöhenden
Einfluss auf die zu zahlende Vergütung – auch krankheitsbedingte Ausfälle
wirken sich gleichermaßen aus.
Der Bericht stellt aber auch fest, dass sich
die Kosten zwischen freier – und städtischer Trägerschaft in der Gesamttendenz
angleichen. Im interkommunalen Vergleich stellt das GPA fest, dass sich die
Stadt Hilden mit ihren eigenen Einrichtungen unter dem Mittelwert befindet, während
sich die Kosten je Platz in Einrichtungen freier Träger darüber befinden.
Bezogen auf den Gesamtzuschussbedarf je Platz
in Tageseinrichtungen stellt der GPA-Bericht fest, dass in der Stadt Hilden im Betrachtungszeitraum
der Gesamtzuschussbedarf immer unter dem
Mittelwert liegt. Er stellt bezogen auf das Jahr 2003 sogar den Minimalwert der
Vergleichskommunen dar.
Zusammenfassend stellt der GPA-Bericht fest,
dass eine Reduzierung von Betriebskosten, deren Höhe ganz überwiegend von
Personalkosten geprägt ist, zumindest kurzfristig nicht erreicht werden kann.
Die Stadt Hilden steht zudem im ständigen Dialog mit den freien Trägern von
Kindertageseinrichtungen, um unter Berücksichtigung der rückläufigen Geburtenrate
auch künftig ein ausreichendes, am Bedarf orientiertes und wohnortnahes
Platzangebot sicherzustellen. Strukturelle Veränderungen in Bezug auf die Umsetzung
des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) und des Programms Offene
Ganztagsgrundschule im Primarbereich bedürfen zudem einer fundierten Analyse
und Abwägung mit dem bestehenden und seitens des Rates der Stadt gewollten
Qualitätsniveaus der Tagesbetreuung von Kindern in Hilden. Dies wird auch
seitens des GPA’s ausdrücklich unterstrichen.
Neben der Ausgabenseite hat das GPA auch die
Einnahmenseite in ihre Betrachtung miteinbezogen und festgestellt, dass die
Stadt Hilden seit dem Jahr 2000 bei den Einnahmen immer über dem
interkommunalen Mittelwert aller Vergleichskommunen liegt und der Anteil der
Elternbeiträge im Zeitverlauf weiter steigt.
Bezogen auf den Zuschussbedarf je Platz in
Kindertageseinrichtungen „vermag das GPA keinen Handlungsbedarf erkennen“.
Vielmehr wird festgestellt, dass sich die Entwicklung des Zuschussbedarfs
sowohl bei den eigenen Einrichtungen als auch bei den Einrichtungen freier
Träger sich im internen Verlauf als auch in der interkommunalen
Vergleichsbetrachtung nach wie vor sehr günstig darstellt. Positiv hervorgehoben
wird, dass das derzeitige Angebot in Hilden anhand der bestehenden Konzepte nach und
nach den eintretenden Entwicklungen (sinkende Nachfrage infolge sinkender
Geburtenrate) angepasst wird und zielorientierte und systematisch gesteuerte
Planungsprozesse („Was will ich bis wann und wie erreichen?“) vorhanden sind,
um eine trägerübergreifende Differenzierung des Leistungsspektrums der
Tagesbetreuung bei gleichzeitiger Reduzierung des Gesamtangebotes erreichen zu
können.
Die umfassende Bedarfsplanung im Bereich der
Kindertageseinrichtungen und das hierauf aufbauende Berichtswesen für den
Jugendhilfeausschuss wird seitens des GPA’s positiv bewertet und festgestellt,
dass die steuerungsrelevanten Komponenten zur Kostenminimierung genutzt und
Analysen zur Ermittlung künftiger Zuschussbedarfe durchgeführt werden.
In einem weiteren Schritt hat das GPA noch
den freiwilligen Zuschuss je Platz in Tageseinrichtungen für Kinder freier
Träger geprüft. Festgestellt wurde, dass die Gesamtsumme der freiwilligen
Zuschüsse im Zeitraum 1999 bis 2003 um ca. 57 % gestiegen ist. Als Hauptursache
für diesen Anstieg wird die vertragliche Vereinbarung mit der Ev.
Kirchengemeinde Hilden genannt, die einen weiteren Zuschuss zu den anerkennungsfähigen
Betriebskosten erhält. Allerdings wird auch festgestellt, dass die freiwilligen
Zuschüsse je Platz und Jahr bis 2002 deutlich unter dem interkommunalen
Mittelwert und aufgrund der Vereinbarung mit der Ev. Kirchengemeinde Hilden im
Jahre 2003 erstmals geringfügig über dem Mittelwert der Vergleichskommunen
liegen. Unter Berücksichtigung dieser Gesamtbetrachtung stellt der GPA-Bericht
fest, dass die Entwicklung der freiwilligen Zuschüsse sich sowohl im internen
Verlauf als auch in der interkommunalen Vergleichsbetrachtung sich nach wie vor
zufrieden stellend darstellt.
Zusammenfassend macht der GPA-Bericht
deutlich, dass die Betreuungssituation bei der Stadt Hilden geprägt ist von
einer vielfältigen Trägerlandschaft und einem breit gefächerten sowie qualitativ
anspruchsvollen Angebotsspektrum. Die Stadt Hilden sei dabei, die
Versorgungsquote bei den unter 3-jährigen sukzessive auszubauen, um den
Regelungen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) Rechnung tragen zu können.
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz wird in Hilden erfüllt.
Weiterhin sei eine Vielzahl an Angeboten zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen
in der Altersgruppe 7- bis unter 14-jähriger vorhanden. Die Kosten für einen
Platz in eigenen Einrichtungen positionieren sich im interkommunalen Vergleich
günstiger als die der freien Träger. Hieraus resultiert die Empfehlung, eine
Auswertung der jeweiligen Kostenstrukturen vorzunehmen und die Ergebnisse
gegenüberzustellen. Bei außerordentlich abweichenden Werten sollten lt.
Empfehlung des GPA’s Ausstattungen und Strukturen der Einrichtungen analysiert
und gegebenenfalls hinsichtlich einer Kostenreduzierung verglichen werden.
Hierbei ist aus Sicht der Stadt Hilden
anzumerken, dass die Personalausstattungen nicht nur der städtischen sondern
auch der freien Träger den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die Ursache
für die geringfügig höheren Betriebskosten freier Träger in erster Linie in den
Strukturen (altersgemischte bzw. integrative Gruppen, Hortgruppen, Tagesstätten)
zu sehen sind und eine Reduzierung der Betriebskosten mit einer
bedarfsorientierten Änderung der Angebotsstruktur einher gehen muss.
Lt. Feststellung des GPA’s präsentieren sich
im interkommunalen Vergleich die Zuschussbedarfe je Platz sowohl für die
eigenen Einrichtungen als auch für die der freien Träger auf einem sehr
günstigen Niveau. Im internen Vergleich benötigen die eigenen Einrichtungen
einen geringeren Zuschussbedarf.
Abschließend stellt der GPA-Bericht fest,
dass die Höhe der Elternbeiträge ein Garant für die nur geringen Zuschussbedarfe
je Platz ist.
Abschließend ist festzustellen, dass die
Prüfung des GPA’s im Bereich der Erzieherischen Hilfen und der Tagesbetreuung
für Kinder zu einer sehr positiven Bewertung gelangt und abgesehen von einigen
wenigen Empfehlungen Konzeption, Umsetzung und Analyse der Aufgabenerfüllung in
der vorliegenden Form als Ziel orientiert und angemessen bezeichnet. Bei einer
qualitätsorientierten Aufgabenerfüllung liegen die ermittelten Kosten fast
immer unter den Mittelwerten der Vergleichskommunen und unterstreichen damit
die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen
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