Betreff
Bericht der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V. 2007
Vorlage
WP 04-09 SV 50/064
Aktenzeichen
III/50 32 32 - fw
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den Jahresbericht  der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V. für 2007 zur Kenntnis.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 13.6.2007 einstimmig dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V. (Freizeitgemeinschaft) über die Förderung einer wirksamen, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Arbeit zur Integration von Menschen mit Behinderungen in Hilden zugestimmt. Die Vereinbarung ist am 1.1.2007 in Kraft getreten und gilt für die Dauer von 3 Jahren (Anlage 1).

Mit der Vereinbarung wurde auch für den bis dato letzten sozialen Leistungsbereich, der durch einen freien Träger besetzt ist, ein Leistungskontrakt geschlossen. Durch den Kontrakt zur Defizitdeckung ergeben sich für beide Vertragspartner Verbesserungen. Während für die Stadt jährliche Steigerungen des Zuschusses vermieden werden, erhält die Freizeitgemeinschaft eine langjährige Planungssicherheit.

 

Im Rahmen der Vereinbarung ist die Freizeitgemeinschaft ihren Berichtspflichten fristgemäß nachgekommen.

Der Jahresbericht 2007 inkl. Kommentar und Jahresrechnung ist der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Für das erste Jahr ist festzustellen, dass die nach dem Leistungskatalog zu erbringenden Aufgaben mit den im Bericht genannten geringen Einschränkungen erfüllt wurden. Der Vereinbarung entsprechend sind die notwendigen Abstimmungen durch die eingerichtete Lenkungsgruppe erfolgt. Der vorliegende Bericht ist Ergebnis des von der Lenkungsgruppe erarbeiteten Berichtssystems, das es in der Folgezeit weiterentwickelt werden wird.

Der nach der Jahresrechnung 2007 sich ergebende Fehlbetrag ist in der Kommentierung erklärt und begründet.

Die Zweck entsprechende Verwendung des städt. Zuschusses ist nachgewiesen. Eine konkrete Prüfung wird durch die Fachverwaltung –wie in den Vorjahren auch- noch erfolgen.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib