Betreff
Flächennutzungsplan für das Gebiet der Stadt Hilden: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
WP 09-14 SV 61/057
Aktenzeichen
IV/61.1-FNP-Hol
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Der Plan wird für das gesamte Gebiet der Stadt Hilden aufgestellt.

 

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes soll der aktuelle, aber überalterte Flächennutzungsplan von 1993 ersetzt werden. Für das gesamte Stadtgebiet soll so ein abgestimmter neuer und zeitgemäßer Rahmen für die Flächennutzung mit der Perspektive bis mindestens 2025 geschaffen werden.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Jahre 2006 wurde vom Stadtentwicklungsausschuss sowie vom Rat der Stadt Hilden der Grundsatzbeschluss gefasst, den Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahre 1993 für das gesamte Stadtgebiet zu überarbeiten. In der damaligen Sitzungsvorlage wurden die Bedeutung des Flächennutzungsplanes sowie die Gründe zur Neuaufstellung erläutert. Diese Erläuterungen sind nochmals als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

In der damaligen Sitzungsvorlage war auch ein Zeitplan enthalten. Dieser konnte nicht eingehalten werden, da sich herausgestellt hatte, dass die Erstellung verschiedener Gutachten wesentlich mehr Zeit in Anspruch nahm als geplant, und es sich des weiteren in der Entwurfsplanung als sinnvoll erwiesen hat, die Ergebnisse der Gutachten direkt in den Planungsprozess mit einfließen zu lassen.

Mit dem derzeit öffentlich diskutierten Entwurf des Strategischen Stadtentwicklungskonzeptes sind nun alle notwendigen Informationen vorhanden, um das Grundkonzept für die Flächenausweisungen des FNP fertig zu stellen. Somit kann das Verfahren nun mit dem Aufstellungsbeschluss offiziell eingeleitet werden.

 

Speziell für die Erneuerung des Flächennutzungsplanes wurden die Lärmkartierung, die Klima- und Immissionsökologische Analyse und die Faunistischen Bewertungen einzelner Flächen angefertigt. Diese Gutachten sind im Internet unter „www.stadtplanung-hilden.de  => Fachkonzepte“ einsehbar. Auch weitere Gutachten aus der im Anhang befindlichen Gutachtenliste sind im Internet einsehbar.

Die Lärmkartierung wurde nach ihrer Fertigstellung im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt, die anderen beiden Gutachten aufgrund ihrer starken Spezialisierung nicht. Die Auswirkungen der Gutachten auf die Planung werden mit der Vorstellung des Vorentwurfes im weiteren Planungsverlauf dargestellt.

 

Die unter „Finanzielle Auswirkungen“ angegebenen Mittelanforderungen belaufen sich auf insgesamt 24.000,- Euro bis zur Fertigstellung des Flächennutzungsplanes. Den größten Kostenfaktor zur Erneuerung des FNP stellten die bereits erstellten Gutachten dar.

 

Die weitere Vorgehensweise für das Jahr 2011 ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

Horst Thiele

 

 

 

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

090101

Bezeichnung

Stadtplanung

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

zum Haushaltsplan-Entwurf 2011 angemeldet

 

Haushaltsjahr:

s. u.

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Mittelanforderung für das Jahr 2011:

3.000,- Druck von Entwürfen und Broschüren

5.000,- ggfs. Ergänzungen von Gutachten

2.000,- Anmietung von Räumen für Beteiligungen

Mittelanforderung für die Jahre 2012 und 2013 jeweils:

3.000,- Druck von Entwürfen und Broschüren

Mittelanforderung für das Jahr 2014:

5.000,- Druck des rechtkräftigen FNP inkl. Begründung

 

Vermerk Kämmerer:

 

Gesehen Klausgrete