Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen
Fassung.
Der Plan wird für das gesamte Gebiet der
Stadt Hilden aufgestellt.
Mit der Neuaufstellung
des Flächennutzungsplanes soll der aktuelle, aber überalterte Flächennutzungsplan
von 1993 ersetzt werden. Für das gesamte Stadtgebiet soll so ein abgestimmter
neuer und zeitgemäßer Rahmen für die Flächennutzung mit der Perspektive bis
mindestens 2025 geschaffen werden.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Jahre 2006 wurde
vom Stadtentwicklungsausschuss sowie vom Rat der Stadt Hilden der
Grundsatzbeschluss gefasst, den Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahre 1993
für das gesamte Stadtgebiet zu überarbeiten. In der damaligen Sitzungsvorlage
wurden die Bedeutung des Flächennutzungsplanes sowie die Gründe zur
Neuaufstellung erläutert. Diese Erläuterungen sind nochmals als Anlage dieser
Sitzungsvorlage beigefügt.
In der damaligen
Sitzungsvorlage war auch ein Zeitplan enthalten. Dieser konnte nicht
eingehalten werden, da sich herausgestellt hatte, dass die Erstellung
verschiedener Gutachten wesentlich mehr Zeit in Anspruch nahm als geplant, und
es sich des weiteren in der Entwurfsplanung als sinnvoll erwiesen hat, die
Ergebnisse der Gutachten direkt in den Planungsprozess mit einfließen zu
lassen.
Mit dem derzeit
öffentlich diskutierten Entwurf des Strategischen Stadtentwicklungskonzeptes
sind nun alle notwendigen Informationen vorhanden, um das Grundkonzept für die
Flächenausweisungen des FNP fertig zu stellen. Somit kann das Verfahren nun mit
dem Aufstellungsbeschluss offiziell eingeleitet werden.
Speziell für die
Erneuerung des Flächennutzungsplanes wurden die Lärmkartierung, die Klima- und
Immissionsökologische Analyse und die Faunistischen Bewertungen einzelner
Flächen angefertigt. Diese Gutachten sind im Internet unter „www.stadtplanung-hilden.de => Fachkonzepte“ einsehbar. Auch weitere
Gutachten aus der im Anhang befindlichen Gutachtenliste sind im Internet
einsehbar.
Die Lärmkartierung
wurde nach ihrer Fertigstellung im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt, die
anderen beiden Gutachten aufgrund ihrer starken Spezialisierung nicht. Die
Auswirkungen der Gutachten auf die Planung werden mit der Vorstellung des
Vorentwurfes im weiteren Planungsverlauf dargestellt.
Die unter
„Finanzielle Auswirkungen“ angegebenen Mittelanforderungen belaufen sich auf
insgesamt 24.000,- Euro bis zur Fertigstellung des Flächennutzungsplanes. Den
größten Kostenfaktor zur Erneuerung des FNP stellten die bereits erstellten
Gutachten dar.
Die weitere
Vorgehensweise für das Jahr 2011 ist in der Anlage beigefügt.
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
090101 |
Bezeichnung |
Stadtplanung |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
zum Haushaltsplan-Entwurf
2011 angemeldet |
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Haushaltsjahr: |
s. u. |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: Mittelanforderung für das Jahr 2011: 3.000,- Druck von Entwürfen und Broschüren 5.000,- ggfs. Ergänzungen von Gutachten 2.000,- Anmietung von Räumen für
Beteiligungen Mittelanforderung für die Jahre 2012 und
2013 jeweils: 3.000,- Druck von Entwürfen und Broschüren Mittelanforderung für das Jahr 2014: 5.000,- Druck des rechtkräftigen FNP inkl.
Begründung |
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Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |