Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung
wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Fraktionen FDP und BA haben für den Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbauförderungsausschuss vom 21.06.2010 einem gemeinsamen Antrag gestellt, auf der Basis noch festzulegender Mindeststandards dem Sportverein Hilden Ost eine Fläche als Baseball-Anlage in der Giesenheide zur Verfügung zu stellen. Der Fachausschuss hatte daraufhin der Verwaltung zwei Prüfungsaufträge gestellt, deren Ergebnisse in der Ratsvorlage SV 80/009 für den Haupt- und Finanzausschuss vom 07.07.2010 dargestellt wurden. Die Sitzungsvorlage mit dem gemeinsamen Antrag ist als Anlage beigefügt.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde der gemeinsame Antrag von FDP und BA von der CDU-Fraktion dahingehend modifiziert, dass nicht die Stadt Hilden das Gelände von der GkA GmbH anmieten soll, sondern die GkA GmbH einen unbefristeten Leihvertrag unmittelbar mit dem SV Hilden Ost abschließen sollte. Der Leihvertrag soll innerhalb von neun Monaten zum Quartalsende einseitig von der GkA GmbH kündbar sein. Die Entscheidung über den Sachverhalt wurde anschließend vertagt, weil zwei Abstimmungsvorgänge in geheimer Abstimmung nicht verfahrensmäßig einwandfrei durchgeführt werden konnten.
Der Änderungsantrag führt im Ergebnis dazu, dass die bisher bei der GkA GmbH angefallenen Kosten nicht der Stadt Hilden für die Nutzung der Fläche durch den SV Hilden Ost per Miete in Rechnung gestellt werden sollen, sondern weiterhin bei der GkA GmbH verbleiben. Insofern wären diese dann bei der Endabrechnung der Aufwendungen und Erträge für das Gewerbegebiet Giesenheide zwischen der Stadt Hilden und der GkA GmbH zu berücksichtigen.
Der in der letzten Sitzung des Rates zur Abstimmung gestellte Beschlussvorschlag lautet nunmehr wie folgt:
1. Der Rat der Stadt Hilden beschließt,
dem Sportverein Hilden-Ost einen einmaligen Zuschuss aus der Sportpauschale
über 50.000 € zu gewähren.
(Kostenträger 0802010010 „Zuschussgewährung“,
Konto: 531880 „Zuschüsse aus Sportpauschale“ (HHRest))
2. Die Stadt Hilden stellt dem SV Hilden-Ost, Abteilung Base- und Softball „Hilden
Wains“ einen Betrag von 98.200 € als Zuschuss zum Bau eines einfachen
Baseballplatzes in der Giesenheide zur Verfügung. Der Betrag wird über einen
Zeitraum von 15 Jahren durch die Zahlung eines Mietzinses von monatlich 600
Euro refinanziert.
(Kostenträger 0802010010
„Zuschussgewährung“, Konto: 531800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige
Bereiche“)
Deckung:
Kostenträger 1601010020 „Sonstige
allg. Finanzwirtschaft“, Konto: 548900 „Allgemeine Deckungsreserve“ = 47.370,-
€ und Kostenträger 1201040010 „Verkehrsentwicklungsplanung einschl. ÖPNV“,
Konto: 531310 „Umlage VRR“ = 50.830,- €
3. Die GkA GmbH schließt mit dem SV Hilden
Ost, Abteilung Base- und Softball, einen unbefristeten Leihvertrag ab. Der
Leihvertrag soll innerhalb von neun Monaten zum Quartalsende von der GkA
kündbar sein.
4. Die Mitglieder der GKA-Kommission
werden gebunden in ihren Gremien entsprechend abzustimmen
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
080201 |
Bezeichnung |
Sport-, Vereins- und Verbandsförderung |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
nein |
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Haushaltsjahr: |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: Hinweis: Mit Ausnahme der 50.000,- € aus der
Sportpauschale sind keine Mittel im lfd. Haushalt eingeplant. Die Mittel
müssen daher außerplanmäßig bereitgestellt werden – siehe Beschluss -.
Außerdem ist damit die im Produkt 160101 enthaltene „Allg. Deckungsreserve“
komplett aufgebraucht. |
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Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |