Beschlussvorschlag:
„Der
Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den Bericht der Verwaltung über
die Entwicklung und Durchführung der Schuldner- und Insolvenzberatung durch den
SKFM in Hilden zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Nach dem Beschluss des Rates
der Stadt vom 9.4.2003 hat die Stadt Hilden mit dem Sozialdienst Kath. Frauen
und Männer Hilden (SKFM) eine Vereinbarung über die wirksame, bedarfsgerechte
und wirtschaftliche Durchführung der Schuldner- und Insolvenzberatung in Hilden
abgeschlossen. Die Vereinbarung ist am 1.1.2003 in Kraft getreten.
Im Zusammenhang mit der
Berichterstattung für das Jahr 2004 wurde der Ausschuss für Schule, Sport und
Soziales in seiner Sitzung am 20.6.2005 darüber informiert, dass auf Grund der
zum 1.1.2005 in Kraft g etretenen Arbeitsmarktreformen die Schuldnerberatung
Teil der Eingliederungsmaßnahmen nach § 16 SGB II geworden ist (vgl. SV 50/15),
die von dem Kommunalen Aufgabeträger, also der ARGE ME-aktiv, zu erbringen und
zu finanzieren ist. Bis zu einer gemeinsam mit den kreisangehörigen (ka)
Städten zu erarbeitenden Neuregelung sollten allerdings die in den einzelnen
Städten vorhandenen unterschiedlichen Strukturen im bi sherigen Umfang erhalten
bleiben.
Für die Durchführung der
Schuldnerberatung im Kreis Mettmann wurden bisher von den Städten insgesamt rd.
540.000 € aufgewendet.
Der Kreis Mettmann hat nunmehr
unter Beteiligung der ka Städte ein mit den Sozialdezernenten aller Städte
abgestimmtes Konzept erarbeitet. Das Ergebnis wird dem Sozialausschuss des
Kreises für die Sitzung am 22.5.2006 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die SV
12/2006 vom 26.4.2006 des Kreises Mettmann ist dieser SV als Anlage 1
beigefügt.
Der Kreis Mettmann hat in
Abstimmung mit der ARGE ME-aktiv, den Städten und den Trägern der
Schuldnerberatung im Kreis Mettmann eine
standardisierte Vereinbarung mit den Trägern der Schuldnerbratung,
Leistungsbeschreibungen und Verfahrensabläufe entwickelt. Schlussendlich wurde
am 24.4.2006 Konsens über die Zuordnung der Personenkreise und die Finanzierung
erzielt.
Auf der Grundlage der
vorgenommenen Zuordnung des anspruchsberechtigten Personenkreises nach dem SGB
II und SGB XII besteht Einigkeit, dass als Basis für die Bemessung der Kreis
Mettmann (ARGE) einen Anteil von 2/3 und die Städte einen 1/3-Anteil der Kosten
tragen.
Insgesamt ergibt dies
insbesondere durch die Erweiterung des Personenkreises für den Kreis einen
jährlichen Anteil von 500.000 € und die Städte von jährlich 250.000 €.
Für die Stadt Hilden ergibt
sich ein konkreter Anteil von 26.136,56 €.
Die Vereinbarungen mit den
Trägern der Schuldnerberatung sollen zunächst eine Laufzeit vom 1.10.2006 bis
31.12.2007 haben. Danach soll nach Vorliegen belastbarer Zahlen neu entschieden
werden.
Für 2006 ergibt sich somit
für das letzte Quartal des Jahres ein Zuschussanteil des Kreises Mettmann für
den SKFM Hilden von 13.068,28 €.
In einem Gespräch mit den
Vertretern des SKFM am 12.5.2006 wurde
einvernehmlich vereinbart, die mit der Stadt Hilden geschlossene Vereinbarung
mit Wirkung für das Jahr 2007 entsprechend anzupassen. Eine Entscheidung wird
rechtzeitig zu den Etatberatungen für 2007 vorbereitet.
Der bislang vereinbarte Zuschuss der Stadt Hilden in Höhe von 90.000 € ist für 2006 ausreichend und wird um den Zuschussanteil des Kreises Mettmann für das 4. Quartal in Höhe von 13.068, 28 € reduziert; danach ergibt sich bei Haushaltsstelle 4700.7182 eine Ausgabe von nur noch rd. 76.932 €. Die im Haushalt 2006 vorsorglich vorgesehene Erstattung durch den Kreis ist allerdings durch die dargestellte Entwicklung nicht mehr zu erzielen.
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
|
|
Haushaltstelle: 4700.7182 |
Bezeichnung: Zuschüsse
– Schuldnerberatung |
||
Produktnummer: 050301 |
Bezeichnung: Hilfen
zum Lebensunterhalt (nach SGB XII) |
||
Kosten Folgekosten |
vorgesehen
im |
Haushaltsjahr
2006 |
|
Mittel
stehen zur Verfügung (siehe Erläuterungen) |
|||
Finanzierung:
|
Sichtvermerk
Kämmerer |
||