hier: Pungshausstraße - Antrag1
Beschlussvorschlag:
1. Stadtentwicklungsausschuss
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung
zur Kenntnis und lehnt den Antrag ab“
2. Rat
„Der Rat bestätigt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom
16.01.2008.“
Erläuterungen und Begründungen:
Ein Anlieger legt
im Auftrag einer nicht näher bezeichneten Grundstückseigentümergemeinschaft
Einspruch gegen den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zum Ausbau der
Pungshausstraße ein und sieht weiteren Informations- und Diskussionsbedarf zu
den Themen:
1.
Informationspolitik
2.
Kosten
3.
Bauumfang
4.
Verkehrsführung
die in einer
weiteren Bürgerinformation besprochen werden sollen.
Um unnötige
Wiederholungen zu vermeiden, wird generell auf die umfangreichen Erläuterungen
in der vorliegenden Sitzungsunterlage nach §14 GemHVO zur erstmaligen
Herstellung der Pungshausstraße verwiesen. Darin sind ausführliche Angaben zum
jetzigen Straßenzustand, den verkehrlichen Anforderungen sowie den
bautechnischen Randbedingungen für die erstmalige Herstellung der
Pungshausstraße enthalten.
Zu den oben
aufgeführten Themen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.
1. Informationspolitik
In der
Bürgerinformation am 18.06.2007 wurden die Anlieger ausgiebig über den
geplanten Ausbau der Straße informiert. Es wurden Hinweise und Anregungen der
Anlieger aufgenommen. In einer Abstimmung wurde das Meinungsbild zu den
einzelnen Themen abgefragt und die mehrheitlichen Wünsche der Anlieger wurden
nach fachlicher Abwägung entsprechend in die Planung aufgenommen.
Ausführlich wurden
die Anlieger über den weitern Planungsprozess und die anstehende Beschlussfassung
durch die politischen Gremien informiert und dass den Anliegern keine direkte
Entscheidungsgewalt obliegt.
2. Kosten
Die
Kostenberechnung wurde auf der Basis von Submissionsergebnissen aktueller,
vergleichbarer Baumaßnahmen aufgestellt und wurde vom Rechnungsprüfungsamt
bestätigt.
Auf der Basis
dieser Kostenberechnung wurden vom Bauverwaltungsamt die voraussichtlichen
Erschließungsbeiträge für jedes Grundstück berechnet und können von den
Eigentümern dort eingesehen werden.
Darauf wurde in
der Bürgerinformation ausführlich hingewiesen. Damit ist gewährleistet, dass
die Eigentümer über die Größenordnung der auf sie zu kommenden Kosten
informiert sind und von der nach abgeschlossener Baumaßnahme eingehenden
Zahlungsaufforderung nicht überrascht werden.
3. Bauumfang
Die im Antrag
verwendete Formulierung „Muß die Straße als Nebenstraße in solch einem Umfang
ausgebaut werden?“ unterstellt, dass hier unübliche, besonders teure Maßnahmen
vorgesehen sind.
Die Planung
entspricht den für ganz Deutschland geltenden, standardisierten Richtlinien. Im
Gegenteil zu andernorts haben wir in Hilden sogar günstige klimatische
Verhältnisse und im speziellen in der Pungshausstraße auch unkomplizierte
Baugrundverhältnisse, die sich Kosten senkend auswirken. Es sind keine
besonderen Materialien vorgesehen. Weiteres Einsparpotential gibt es nicht.
4.Verkehrsführung
Der Antragsteller spricht
sich dafür aus, das bisher nicht
erlaubte Einfahren aus der Grünstraße in die Kilvertzheide zu ermöglichen, um
damit seiner Meinung nach das durch die Kilvertzheide/Kilvertzhof verursachte
Verkehrsaufkommen „gerechter“ zu verteilen.
Dieses Thema wurde
ebenfalls in der Bürgerinfo ausgiebig diskutiert. Die Verwaltung vertritt die
Auffassung, dass dieses Thema unabhängig vom Straßenbau Pungshausstraße gesehen
werden kann. Der geplante Straßenbau ermöglicht beide denkbaren
Verkehrsführungen.
Insgesamt wird
damit von der Verwaltung kein weiterer Beratungsbedarf gesehen.
Günter Scheib