Betreff
Antrag nach § 24 Gemeindeordnung,
hier: Pungshausstraße - Antrag1
Vorlage
WP 04-09 SV 66/123
Aktenzeichen
66.1 tü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Stadtentwicklungsausschuss

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den Antrag ab“

 

2. Rat

„Der Rat bestätigt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.01.2008.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Ein Anlieger legt im Auftrag einer nicht näher bezeichneten Grundstückseigentümergemeinschaft Einspruch gegen den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zum Ausbau der Pungshausstraße ein und sieht weiteren Informations- und Diskussionsbedarf zu den Themen:

 

1.      Informationspolitik

2.      Kosten

3.      Bauumfang

4.      Verkehrsführung

 

die in einer weiteren Bürgerinformation besprochen werden sollen.

 

Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird generell auf die umfangreichen Erläuterungen in der vorliegenden Sitzungsunterlage nach §14 GemHVO zur erstmaligen Herstellung der Pungshausstraße verwiesen. Darin sind ausführliche Angaben zum jetzigen Straßenzustand, den verkehrlichen Anforderungen sowie den bautechnischen Randbedingungen für die erstmalige Herstellung der Pungshausstraße enthalten.

 

Zu den oben aufgeführten Themen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

 

1. Informationspolitik 

 

In der Bürgerinformation am 18.06.2007 wurden die Anlieger ausgiebig über den geplanten Ausbau der Straße informiert. Es wurden Hinweise und Anregungen der Anlieger aufgenommen. In einer Abstimmung wurde das Meinungsbild zu den einzelnen Themen abgefragt und die mehrheitlichen Wünsche der Anlieger wurden nach fachlicher Abwägung entsprechend in die Planung aufgenommen.

Ausführlich wurden die Anlieger über den weitern Planungsprozess und die anstehende Beschlussfassung durch die politischen Gremien informiert und dass den Anliegern keine direkte Entscheidungsgewalt obliegt.

 

2. Kosten

 

Die Kostenberechnung wurde auf der Basis von Submissionsergebnissen aktueller, vergleichbarer Baumaßnahmen aufgestellt und wurde vom Rechnungsprüfungsamt bestätigt.

Auf der Basis dieser Kostenberechnung wurden vom Bauverwaltungsamt die voraussichtlichen Erschließungsbeiträge für jedes Grundstück berechnet und können von den Eigentümern dort eingesehen werden.

Darauf wurde in der Bürgerinformation ausführlich hingewiesen. Damit ist gewährleistet, dass die Eigentümer über die Größenordnung der auf sie zu kommenden Kosten informiert sind und von der nach abgeschlossener Baumaßnahme eingehenden Zahlungsaufforderung nicht überrascht werden.

 

 

3. Bauumfang

 

Die im Antrag verwendete Formulierung „Muß die Straße als Nebenstraße in solch einem Umfang ausgebaut werden?“ unterstellt, dass hier unübliche, besonders teure Maßnahmen vorgesehen sind.

Die Planung entspricht den für ganz Deutschland geltenden, standardisierten Richtlinien. Im Gegenteil zu andernorts haben wir in Hilden sogar günstige klimatische Verhältnisse und im speziellen in der Pungshausstraße auch unkomplizierte Baugrundverhältnisse, die sich Kosten senkend auswirken. Es sind keine besonderen Materialien vorgesehen. Weiteres Einsparpotential gibt es nicht.

 

 

4.Verkehrsführung

 

Der Antragsteller spricht sich dafür aus,  das bisher nicht erlaubte Einfahren aus der Grünstraße in die Kilvertzheide zu ermöglichen, um damit seiner Meinung nach das durch die Kilvertzheide/Kilvertzhof verursachte Verkehrsaufkommen „gerechter“ zu verteilen.

Dieses Thema wurde ebenfalls in der Bürgerinfo ausgiebig diskutiert. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass dieses Thema unabhängig vom Straßenbau Pungshausstraße gesehen werden kann. Der geplante Straßenbau ermöglicht beide denkbaren Verkehrsführungen.

 

 

Insgesamt wird damit von der Verwaltung kein weiterer Beratungsbedarf gesehen.

 

Günter Scheib


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

120101

Bezeichnung: 

Verkehrsflächen und Brücken

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

 

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

 

ja

2008/2009

 

 

 

siehe Unterlagen nach

§14 GemHVO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer