Beschlussvorschlag:
„Der
Personalausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur demografischen
Entwicklung bei der Stadtverwaltung Hilden zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des
Personalausschusses am 28.01.2008 stellte die SPD-Ratsfraktion die als Anlage
beigefügte Anfrage. Das Angebot der Verwaltung, die Anfrage in Form einer
Sitzungsvorlage in der Sitzung des Personalausschusses am 07.04.2008 zu
beantworten, wurde durch die SPD-Fraktion begrüßt. Für die CDU-Fraktion bat
Ratsmitglied Brandenburg, die gewünschten demografischen Daten jeweils um
Angaben zur Geschlechtszugehörigkeit zu ergänzen.
Die Verwaltung nimmt zu den
Fragen wie folgt Stellung:
Wie sieht die Altersstruktur der
in der Stadtverwaltung Hilden beschäftigten Mitarbeiter/innen aus (gesamt und
getrennt nach Funktionen: Amtsleiter/innen, Abteilungsleiter/innen,
Sachgebiete)?
Hierzu ist zunächst
festzustellen, dass der Hierarchieaufbau in der Hildener Verwaltung fast ausnahmslos
nur noch aus den Ebenen Amtsleitung und Sachgebietsleitung besteht. In Einzelfällen
wurde wegen einer ansonsten sehr großen Leitungsspanne zusätzlich unterhalb der
Sachgebietsleitung die Ebene der sog. Teamleitungen installiert, die ebenfalls
Personalführungsaufgaben wie z. B. Beurteilungen wahrnehmen.
Zur Beantwortung der Frage wurde
die Altersstruktur aufgeschlüsselt in eine Gruppe mit Personen bis 25 Jahre;
die übrigen Gruppen wurden in Altersg ruppen von jeweils 10 Jahren eingeteilt.
Die Einteilung entspricht damit den in vielen Statistiken veröffentlichten
Altersstufen und macht auch Vergleiche mit anderen Arbeitgebern möglich.
|
|
Gesamt |
Amtsleitung |
Sachgebietsleitung |
Teamle itung |
||||
|
|
w |
m |
w |
m |
w |
m |
w |
m |
bis 25 Jahre |
Beamte |
7 |
5 |
|
|
|
|
|
|
|
Beschäftigte |
30 |
12 |
|
|
|
|
|
|
26 - 35 Jahre |
Beamte |
16 |
30 |
|
|
1 |
1 |
|
1 |
|
Beschäftigte |
40 |
29 |
|
|
|
|
|
|
36 - 45 Jahre |
Beamte |
24 |
31 |
|
2 |
1 |
1 |
|
1 |
|
Beschäftigte |
116 |
80 |
|
|
1 |
3 |
|
|
46 - 55 Jahre |
Beamte |
25 |
30 |
2 |
6 |
5 |
4 |
|
|
|
Beschäftigte |
119 |
83 |
2 |
1 |
1 |
8 |
1 |
1 |
56 - 65 Jahre |
Beamte |
1 |
11 |
|
2 |
|
1 |
|
|
|
Beschäftigte |
40 |
43 |
|
1 |
|
2 |
|
|
|
|
418 |
354 |
4 |
12 |
9 |
20 |
1 |
3 |
|
|
772 |
16 |
29 |
4 |
(w = weiblich, m
= männlich)
Zusammenfassend ist
festzustellen, dass sich mit 32,5% bzw. 33,3% die größten Beamten- und Beschäftigtengruppen
in den beiden Altersklassen von 36 bis 45 Jahren und von 46 bis 55 Jahren
befinden. 7% der Mitarbeiter/innen sind unter 26 Jahre, 14,9 % sind zwischen 26
und 35 Jahre und 12,3 % sind zwischen 56 und 65 Jahre alt.
In welchem Umfang wird in der
Verwaltung das Instrument der Altersteilzeit in Anspruch genommen?
Insgesamt liegen 87 Anträge auf
Altersteilzeit (ATZ) vor; 83 dieser Anträge wurden bereits bewilligt. Über 4
Anträge wurde noch nicht abschließend entschieden, da der beabsichtigte Beginn
der Altersteilzeit erst gegen Ende 2009 liegt.
Aus der folgenden Tabelle ist
ersichtlich, dass 19 ehemalige Mitarbeiter/innen der Verwaltung sowohl die
Arbeitsphase als auch die Freistellungsphase bereits beendet haben und ausgeschieden
sind. 13 Personen haben die Arbeitsphase noch nicht begonnen. Die meisten
Mitarbeiter/innen, die Altersteilzeit beantragt haben, sind derzeit jedoch
entweder in der Arbeits- oder der Freistellungsphase.
|
|
in der Arbeitsphase |
in der Freistellungsphase |
bereits ausgeschieden |
ATZ noch nicht begonnen |
|
Beamte |
Frauen |
1 |
1 |
1 |
|
3 |
|
Männer |
4 |
3 |
4 |
|
11 |
ehemalige Angestellte |
Frauen |
14 |
4 |
3 |
7 |
28 |
|
Männer |
8 |
3 |
8 |
5 |
24 |
ehemalige Arbeiter |
Frauen |
1 |
|
|
|
1 |
|
Männer |
8 |
4 |
3 |
1 |
16 |
|
|
36 |
15 |
19 |
13 |
83 |
3. Von denen, die nicht Altersteilzeit in Anspruch nehmen: wie
viele erreichen mit Ausscheiden aus dem Arbeitsleben die Regelaltersgrenze?
Um diese Frage mit ausreichend
fundierten Daten beantworten zu können,
wurde der Zeitraum von 1998 bis 2007 ausgewertet. Hierbei ist allerdings zu
berücksichtigen, dass das Gesetz über Altersteilzeit erst im Sommer 1998 in
Kraft getreten ist und daher die ATZ frühestens ab Sommer 2000 erstmals in
Anspruch genommen werden konnte, da Mindestvoraussetzung für die ATZ ein Bewilligungszeitraum
von 2 Jahren (1 Jahr Arbeits- und 1 Jahr Freistellungsphase) ist.
Aus der folgenden Übersicht ist
ersichtlich, dass die Zahl der Mitarbeiter/innen, die erst mit E rreichen der
Regelaltersgrenze in Rente/Pension gegangen sind, rückläufig ist. Diese Entwicklung
steht im Einklang mit der Gesamtentwicklung in Deutschland. Angesichts der für
die Mitarbeiter/innen auch finanziell attraktiven Konditionen ist dieser Trend
nicht verwunderlich.
Von den Personen, die im
genannten Zeitraum ohne Inanspruchnahme
der Altersteilzeit ausgeschieden sind, waren rd. 14 % erwerbsunfähig.
4. Welche Maßnahmen trifft die Verwaltung, um die Gesundheit
und Arbeitszufriedenheit ihrer Mitarbeiter/innen zu erhalten und zu stärken?
Welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant?
Die Stadtverwaltung beschäftigt
eine Betriebsärztin, die sie in allen Fragen des Gesundheitsschutzes am
Arbeitsplatz berät und Verbesserungen empfiehlt. Sie führt die Einstellungs-
und Folgeuntersuchungen für alle Mitarbeiter/innen sowie auch für spezielle
Berufsgruppen durch und nimmt an Begehungen von einzelnen Arbeitsplätzen teil.
Auch ist sie Ansprechpartnerin der Mitarbeiter/innen, sofern diese
Beratungsbedarf äußern.
Ebenfalls zu nennen sind hier
die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft. Diese werden von einem Mitarbeiter der
Stadtverwaltung wahrgenommen. Er berät und unterstützt die Verwaltung in al len
Fragen der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten
Gestaltung der Arbeit. Seine wesentlichen Aufgaben sind die Beratung bei der
Planung und Ausführung/Unterhaltung von Betriebsanlagen und der Beschaffung von
technischen Arbeitsmitteln, bei der Gestaltung der Arbeitsplätze sowie der
Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Weiterhin hat er Ursachen von
Arbeitsunfällen zu untersuchen und auszuwerten, um der Verwaltung Maßnahmen zur
Verhütung derartiger Unfälle vorschlagen zu können.
Auch der Arbeitsschutzausschuss
befasst sich in seinen regelmäßigen Sitzungen mit aktuellen Themen des Arbeits-
und Gesundheitsschutzes. In diesem Ausschuss sind neben der Personalverwaltung
der Personalrat, die Betriebsärztin, die
Sicherheitsfachkraft, der
Sicherheitsbeauftragte für das Rathaus sowie Sachkundige aus verschiedenen
Aufgabenbereichen des Zentralen Bauhofes vertreten.
Ein wesentlicher Aspekt der
betrieblichen Gesundheitsfürsorge ist die Bereitstellung von geeigneten
Büromöbeln. Seit Jahren werden nur noch höhenverstellbare Schreibtische
angeschafft; auf die Qualität von Bürostühlen und die Empfehlungen der
Versicherungsträger wird in besonderem Maße Rücksicht genommen.
Die Verwaltung ist jederzeit
bereit, Mitarbeitern/innen nach langer oder schwerer Erkrankung im Rahmen von
Wiedereingliederungsmaßnahmen die Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen, auch
wenn derartige Wiedereingliederungen oft zusätzliche Belastungen anderer
Mitarbeiter/innen oder der Vorgesetzten mit sich bringen.
Seit einigen Jahren werden – für
Mitarbeiter/innen kostenlose – Grippeschutzimpfungen angeboten. Auf die
Einhaltung der regelmäßigen vorgeschriebenen Impftermine in bestimmten Berufsgruppen
wird durch die Personalverwaltung geachtet.
Zur Erleichterung der
Raucherentwöhnung wurden Kurse angeboten; wegen geringer Teilnehmerzahl kam ein
solcher Kurs allerdings nur einmal zustande.
Bereits mehrfach wurde ein
„Gesundheitstag“ organisiert, der von den Mitarbeiter/innen während der Arbeits
zeit besucht werden konnte. Angeboten wurden an diesen Tagen z. B. Venentests,
Messungen der Rücken- und Bauchmuskulaturkraft, Massagen oder
Anti-Stress-Trainings. Wegen der großen Nachfrage nach derartigen Angeboten
wird dieser „Gesundheitstag“ auch zukünftig angeboten werden.
Daneben unterstützt die
Verwaltung die vor einigen Jahren auf Empfehlung des Bürgermeisters gegründete
Betriebssportgemeinschaft der Stadtverwaltung durch Übernahme der Kosten für
Sportgeräte, Bereitstellung von Hallenstunden und nicht zuletzt dadurch, dass
ei nzelne Mitarbeiter/innen während der Arbeitszeit gewisse organisatorische
Vorbereitungen für die A rbeit der Betriebssportgemeinschaft durchführen
können. Die Sportangebote werden selbstverständlich außerhalb der Dienstzeit
wahrgenommen; auch die Übungsleiter/innen übernehmen diese Aufgabe in ihrer
Freizeit.
Zur Frage nach zusätzlichen
Maßnahmen zur Erhaltung oder Stärkung der Gesundheit und Arbeitszufriedenheit
der Mitarbeiter/innen wird wie folgt Stellung genommen:
Im Hinblick auf das steigende
gesetzliche Renteneintrittsalter und die gesamte demografische Entwicklung
stellt sich für alle Arbeitgeber die Frage, wie sich der unvermeidliche
Alterungsprozess der Mitarbeiter/innen mit der Notwendigkeit einer Verlängerung
des Erwerbslebens in Einklang bringen lässt. Hier ist in erster Linie an
mögliche Veränderungen der Arbeitsbedingungen – abhängig vom individuellen
Arbeitsbereich und der individuellen Leistungsfähigkeit – zu denken.
Klassischer Schwerpunkt dieser
Überlegungen ist die Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsumfeldes.
Hier sind Faktoren wie Körperhaltung, Lärm, Beleuchtung/Helligkeit oder Temperatur zu berücksichtigen. An den
Büroarbeitsplätzen sind – wie oben schon teilweise angesprochen – diese
Faktoren bereits durch ergonomisch richtige Möblierung und Beleuchtung sowie
eine individuell regulierbare Zimmertemperatur und Belüftungsmöglichkeit
gegeben.
In den übrigen Bereichen wie z.
B. Bauhof oder Feuerwehr ist die Umsetzung idealer Arbeitsbedingungen – auf
Grund der Eigenart der jeweiligen Tätigkeiten – nur bedingt möglich. Dennoch
ist ein wichtiger Ansatz zur Verbesserung des Arbeitsumfeldes bereits gegeben:
in Gesprächen mit Mitarbeiter/innen aus allen Bereichen der Verwaltung, die
länger als 30 Tage innerhalb der letzten 12 Monate erkrankt waren, werden
Möglichkeiten erörtert, wie Verbesserungen der Arbeitsbedingungen erreicht
werden können. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse werden selbstverständlich
auch für Verbesserungen an vergleichbaren Arbeitsplätzen anderer Mitarbeiter/innen
umgesetzt.
Daneben wird zukünftig zu prüfen
sein, ob Arbeitnehmer/innen, die schwere körperliche Arbeiten verrichten,
abwechselnd für unterschiedlich belastende Tätigkeiten eingesetzt werden
können. Dies gilt unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsprävention auch für
jüngere Mitarbeiter/innen.
Ein weiterer wichtiger
Ansatzpunkt wäre daneben die
Inanspruchnahme der Altersteilzeit in Form einer tatsächlichen
Teilzeittätigkeit. Leider ist jedoch festzustellen, dass – bis auf eine einzige
Ausnahme – alle bisher gestellten Anträge auf Altersteilzeit das Blockmodell
betrafen und die Mitarbeiter/innen somit bis zu fünf Jahre früher aus dem
Erwerbsleben ausscheiden. Das hauptsächliche Ziel der Altersteilzeitregelung
war dagegen die Schaffung einer Möglichkeit, den Übergang zwischen Erwerbsleben
und Ruhestand durch eine Reduzierung der wö-
chentlichen Arbeitszeit fließend zu gestalten, nicht aber durch ein
früheres Ende des Erwerbslebens.
Wünschenswert wäre schließlich,
dass alle Mitarbeiter/innen sich regelmäßig sportlich betätigen, um körperlich
und auch geistig fit zu bleiben. Diesen Ansatz verfolgt die Verwaltung bereits
seit einiger Zeit durch Unterstützung der Aktivitäten der
Betriebssportgemeinschaft.
In welcher Weise betreibt die
Verwaltung Vorsorge, um auch künftig qualifiziertes Personal vorhalten zu
können?
Zu Frage 1 (s. o.) ist eine
Tabelle abgedruckt, die die Altersstruktur der Hildener Beschäftigten
darstellt. Hiernach ist ersichtlich, dass die Gruppe der 36- bis 45-Jährigen
mit 32,5% Anteil an der Gesamtzahl der Mitarbeiter/innen vertreten ist. Somit
steht nahezu ein Drittel der Belegschaft voraussichtlich noch weitere 20 bis 30
Jahre im aktiven Berufsleben. Die Gruppe der 46- bis 55-Jährigen ist mit exakt
33,3 % vertreten und wird somit auch noch 10 bis 20 Jahre am aktiven Berufsleben
teilhaben, zumindest, wenn die jetzt noch gültigen Altersteilzeitregelungen
zukünftig wegfallen sollten.
Wichtig für die kurz- bis
mittelfristige Planung des Personalbedarfs ist die Gruppe der jetzt 56- bis
65-Jährigen. Sie stellen mit 95 Personen einen Anteil von 12,3 % an der
Gesamtbelegschaft. Bemühungen um Ersatz für ausscheidende Mitarbeiter/innen
kommen in Bereichen, in denen die Verwaltung nicht selbst ausbildet, erst in
Betracht, wenn freiwerdende Stellen wiederbesetzt werden müssen. Dies betrifft
insbesondere Berufsbereiche wie Techniker/innen
oder Ingenieur/e/innen in den Bauämtern, Mitarbeiter/innen für den
Bauhof, Erzieher/innen, Sozialarbeiter/innen oder Psycholog/en/innen . Vorsorge
ist hier kaum möglich.
Anders ist die Situation im
Bereich der klassischen Verwaltungsaufgaben, in denen die Verwaltung auch
selbst ausbildet. Hier wird im Rahmen einer individuellen Personalplanung die
notwendige Zahl von Auszubildenden festgestellt, die erforderlich sind zur
Deckung des tatsächlichen Personalbedarfes. Auch die Förderung bereits
vorhandenen Personals erfolgt unter Berücksichtigung dieser Überlegungen.
Welche Möglichkeiten des
Besoldungs- und Vergütungsrechts nimmt die Verwaltung in Anspruch, um zu einer
stärker leistungsbezogenen Bezahlung zu gelangen?
Der zum 01.10.2005 in Kraft
getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) eröffnet allen Beschäftigten bei entsprechender
Leistung den Anspruch auf eine leistungsbezogene Bezahlung. Derzeit beträgt das
für die Leistungsbezahlung zur Verfügung stehende Volumen 1 % der ständigen
Monatsentgelte aller Beschäftigten des Vorjahres. Es ist jedoch davon auszugehen,
dass in den nächsten Jahren das Leistungsentgelt als Ergebnis der
Tarifverhandlungen erheblich steigen wird; im TVöD wurde eine Zielgröße von 8 %
schon mit Inkrafttreten des Tarifvertrages festgelegt. Die Hildener
Dienstvereinbarung über die Zahlung des Leistungsentgeltes ist bereits
abgeschlossen; das Entgelt wird in 2009 erstmals leistungsbezogen
ausgezahlt.
Die ehemaligen Arbeiter/innen
hatten auch in der Vergangenheit schon - bis einschließlich 2006 - die
Möglichkeit, bei entsprechender Leistung einen sog. Leistungszuschlag nach dem
BMT-G zu erhalten. Dieses Instrument ist mit Inkrafttreten des TVöD ab 2007 entfallen,
da die ehemaligen Arbeiter/innen jetzt als Beschäftigte gelten und somit – wie
auch die ehemaligen Angestellten – das Leistungsentgelt nach dem TVöD erhalten
können.
Die aus Sicht der Verwaltung
sinnvolle analoge Anwendung der Dienstvereinbarung zum Leistungsentgelt auch
auf die Beamtinnen und Beamten wurde durch den Rat leider mehrheitlich
abgelehnt. Rechtlich zulässig wäre daher derzeit nur die Zahlung einer
leistungsbezogenen Besoldung nach der
Leistungsprämien- und Zulagenverordnung sowie nach der Verordnung über das
leistungsabhängige Aufsteigen in den Grundgehaltsstufen.
Nach der Leistungsprämien- und
Zulagenverordnung kann grundsätzlich nur an 15 % aller vorhandenen Beamtinnen
und Beamten eine Prämie oder Zulage gezahlt werden. Angesichts dieser
Einschränkung hält die Verwaltung dieses Instrument einer Leistungszuwendung
für sehr problematisch, da hierdurch ein erheblicher Unfrieden unter den
Beamtinnen und Beamten befürchtet wird.
Auch das leistungsabhängige
Aufsteigen in den Grundgehaltsstufen entspricht aus Sicht der Verwaltung nicht
dem gewünschten Ziel, die Mitarbeiter/innen jeweils erneut zu gleichbleibend
guten Leistungen zu motivieren. Die Verkürzung der Wartezeit bis zum Aufsteigen
in die nächst höhere Stufe des Grundgehaltes belohnt nämlich nur die bisher
erbrachte Leistung, spornt jedoch nicht zum Beibehalten dieser Leistung an, da
die einmal erreichte Stufe des Grundgehaltes nicht widerrufen werden kann.
Darüber hinaus handelt es sich auch hierbei um eine freiwillige Leistung, die
der Zustimmung des Rates bedarf. Die Verwaltung hofft deshalb, dass auch im
Besoldungsrecht eine dem TVöD vergleichbare Regelung durch den Gesetzgeber
verabschiedet wird.