Abhandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung
Offenlagebeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss:
1. die Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange wie folgt abzuhandeln:
1.1 Schreiben des Kreises Mettmann vom
28.04.2009
In dem Schreiben wird auf das Parallelverfahren von
Flächennutzungsplanänderung und
Bebauungsplan-Aufstellung hingewiesen.
Das Schreiben wird hier zur Kenntnis genommen.
1.2 Schreiben des Landesbetriebs
Straßen.NRW vom 21.04.2009
Der Landesbetrieb Straßen.NRW erhebt
gegen die 48.Änderung des FNP keine Bedenken.
Das Schreiben wird zur Kenntnis
genommen.
1.3 Schreiben des LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege vom 04.06.2009
Das Amt für Bodendenkmalpflege macht in seinem Schreiben darauf
aufmerksam, dass durch die Umsetzung der Planung eine Beeinträchtigung der
bodendenkmalpflegerischen Belange einhergehen kann. Deshalb werden weitere
Recherchen angeregt, die zusätzliches Abwägungsmaterial hervorbringen können.
Diese weiteren Recherchen sind in Form einer archäologischen
Sachverhaltsermittlung in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege in
der zweiten Jahreshälfte 2009 durchgeführt worden.
Vom Ergebnis her ist festzuhalten, dass bei der Umsetzung der Planung
möglicherweise Aspekte des Bodendenkmalschutzes berührt werden. Daher werden in
der verbindlichen Bauleitplanung (BPlan 73A, 6.Änderung) Vorgehensweisen für
die Umsetzung der Planung formuliert. Auf der Ebene der vorbereitenden
Bauleitplanung (also der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes) ist dies nicht
möglich.
Den Anregungen des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege wurde gefolgt.
1.4 Das
Protokoll der Bürgeranhörung vom 30.04.2009 wird zur Kenntnis genommen und in
die Abwägung einbezogen.
2. die öffentliche Auslegung
der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Beteiligung
der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung
von Bauleitplänen gem. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316)
Das Plangebiet liegt im Stadtzentrum Hildens und wird begrenzt im Osten
durch die Hochdahler Straße, im Süden durch die Mittelstraße, im Westen durch
die Westgrenzen der Flurstücke 1079 und 1080 (in Flur 49 der Gemarkung Hilden)
und im Nordwesten durch die Mühlenstraße.
Mit der Planänderung soll innerhalb des Plangebietes eine in der
heutigen Größe nicht mehr benötigte Fläche für den Gemeinbedarf in eine
gemischte Baufläche – Kerngebiet - umgewandelt werden.
Dem Offenlagebeschluss liegt die Entwurfsbegründung mit Umweltbericht vom
27.05.2010 zugrunde.
Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden hat am 18.03.2009 den Beschluss zur
Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Das Plangebiet
liegt im Stadtzentrum Hildens und wird begrenzt im Osten durch die Hochdahler
Straße, im Süden durch die Mittelstraße, im Westen durch die Westgrenzen der
Flurstücke 1079 und 1080 (in Flur 49 der Gemarkung Hilden) und im Nordwesten
durch die Mühlenstraße.
Auslöser für die
Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden ist das
„Projekt Reichshof“ (siehe hierzu Sitzungsvorlage 61/041 für die gleiche
Sitzung des STEA, in der das Projekt im Zusammenhang mit dem Beschluss über die
öffentliche Auslegung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73A ausführlich
dargestellt wird).
Am 30.04.2009 wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die Betroffenen wurden schriftlich sowie mittels Presse und Internet eingeladen. Das Protokoll zu der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt dieser Sitzungsvorlage bei. Dem Protokoll ist als Ergänzung das Schreiben eines Bürgers beigefügt, welches dazu eingegangen ist.
Aus den Anregungen der Bürger im Rahmen der Beteiligung ergab sich keine Notwendigkeit, die Darstellung zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes zu überarbeiten, da zu der Planung keine Anregungen geäußert wurden.
Mit dem
Bauleitplanentwurf und der textlichen Erläuterung zur Planung wurde mit
Schreiben vom 27.03.2009 neben den verwaltungsinternen Fachämtern die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden lediglich Hinweise zur Planung abgegeben, die im Rahmen der weiteren Planung Berücksichtigung fanden. Darüber hinaus hat es keine Anregungen zur Flächennutzungsplanänderung gegeben; vielmehr erfolgten alle Anregungen zur 6.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 A und werden daher in dem Zusammenhang behandelt. Dies gilt auch für die Aspekte der Bodendenkmalpflege, die durch eine entsprechende Untersuchung umfassend berücksichtigt wurden.
Ebenfalls wurde die Bezirksregierung
Düsseldorf (Bezirksplanungsstelle) angeschrieben mit der Bitte, eine
landesplanerische Stellungnahme abzugeben. Mit dem Schreiben vom 02.06.2009 hat
die Bezirksregierung gemäß § 32 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW bestätigt, dass
keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
Falls der Rat der
Stadt Hilden in seiner Sitzung am 07.07.2010 die öffentliche Auslegung des Entwurfes
des Bauleitplanentwurfes beschließt, ist die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
für den Zeitraum vom 26.07.2010 bis zum 17.09.2010 geplant. Durch diese
verlängerte Offenlagedauer wird auf die Sommerferien in NRW Rücksicht genommen.
(Horst Thiele)