Betreff
48. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Mühlenstraße / Hochdahler Straße / Mittelstraße (Reichshof):
Abhandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung
Offenlagebeschluss
Vorlage
WP 09-14 SV 61/040
Aktenzeichen
IV/61.1 48.FNP Groll/ISR
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

1.       die Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie folgt abzuhandeln:

 

1.1       Schreiben des Kreises Mettmann vom 28.04.2009

 

In dem Schreiben wird auf das Parallelverfahren von Flächennutzungsplanänderung und    Bebauungsplan-Aufstellung hingewiesen.

Das Schreiben wird hier zur Kenntnis genommen.

 

1.2       Schreiben des Landesbetriebs Straßen.NRW vom 21.04.2009

 

            Der Landesbetrieb Straßen.NRW erhebt gegen die 48.Änderung des FNP keine Bedenken.

            Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.

 

1.3       Schreiben des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege vom 04.06.2009

 

Das Amt für Bodendenkmalpflege macht in seinem Schreiben darauf aufmerksam, dass durch die Umsetzung der Planung eine Beeinträchtigung der bodendenkmalpflegerischen Belange einhergehen kann. Deshalb werden weitere Recherchen angeregt, die zusätzliches Abwägungsmaterial hervorbringen können.

 

Diese weiteren Recherchen sind in Form einer archäologischen Sachverhaltsermittlung in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege in der zweiten Jahreshälfte 2009 durchgeführt worden.

Vom Ergebnis her ist festzuhalten, dass bei der Umsetzung der Planung möglicherweise Aspekte des Bodendenkmalschutzes berührt werden. Daher werden in der verbindlichen Bauleitplanung (BPlan 73A, 6.Änderung) Vorgehensweisen für die Umsetzung der Planung formuliert. Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (also der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes) ist dies nicht möglich.

Den Anregungen des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege wurde gefolgt.

 

1.4       Das Protokoll der Bürgeranhörung vom 30.04.2009 wird zur Kenntnis genommen und in die Abwägung einbezogen.

 

2.       die öffentliche Auslegung der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung von Bauleitplänen gem. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316)

 

Das Plangebiet liegt im Stadtzentrum Hildens und wird begrenzt im Osten durch die Hochdahler Straße, im Süden durch die Mittelstraße, im Westen durch die Westgrenzen der Flurstücke 1079 und 1080 (in Flur 49 der Gemarkung Hilden) und im Nordwesten durch die Mühlenstraße.

 

Mit der Planänderung soll innerhalb des Plangebietes eine in der heutigen Größe nicht mehr benötigte Fläche für den Gemeinbedarf in eine gemischte Baufläche – Kerngebiet - umgewandelt werden.

 

Dem Offenlagebeschluss liegt die Entwurfsbegründung mit Umweltbericht vom 27.05.2010 zugrunde.

 

Thiele

 

 

 


 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden hat am 18.03.2009 den Beschluss zur Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Das Plangebiet liegt im Stadtzentrum Hildens und wird begrenzt im Osten durch die Hochdahler Straße, im Süden durch die Mittelstraße, im Westen durch die Westgrenzen der Flurstücke 1079 und 1080 (in Flur 49 der Gemarkung Hilden) und im Nordwesten durch die Mühlenstraße.

 

Auslöser für die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden ist das „Projekt Reichshof“ (siehe hierzu Sitzungsvorlage 61/041 für die gleiche Sitzung des STEA, in der das Projekt im Zusammenhang mit dem Beschluss über die öffentliche Auslegung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73A ausführlich dargestellt wird).

 

Am 30.04.2009 wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die Betroffenen wurden schriftlich sowie mittels Presse und Internet eingeladen. Das Protokoll zu der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt dieser Sitzungsvorlage bei. Dem Protokoll ist als Ergänzung das Schreiben eines Bürgers beigefügt, welches dazu eingegangen ist.

 

Aus den Anregungen der Bürger im Rahmen der Beteiligung ergab sich keine Notwendigkeit, die Darstellung zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes zu überarbeiten, da zu der Planung keine Anregungen geäußert wurden.

 

Mit dem Bauleitplanentwurf und der textlichen Erläuterung zur Planung wurde mit Schreiben vom 27.03.2009 neben den verwaltungsinternen Fachämtern die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden lediglich Hinweise zur Planung abgegeben, die im Rahmen der weiteren Planung Berücksichtigung fanden. Darüber hinaus hat es keine Anregungen zur Flächennutzungsplanänderung gegeben; vielmehr erfolgten alle Anregungen zur 6.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 A und werden daher in dem Zusammenhang behandelt. Dies gilt auch für die Aspekte der Bodendenkmalpflege, die durch eine entsprechende Untersuchung umfassend berücksichtigt wurden.

 

Ebenfalls wurde die Bezirksregierung Düsseldorf (Bezirksplanungsstelle) angeschrieben mit der Bitte, eine landesplanerische Stellungnahme abzugeben. Mit dem Schreiben vom 02.06.2009 hat die Bezirksregierung gemäß § 32 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW bestätigt, dass keine landesplanerischen Bedenken bestehen.

 

Falls der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 07.07.2010 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bauleitplanentwurfes beschließt, ist die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum vom 26.07.2010 bis zum 17.09.2010 geplant. Durch diese verlängerte Offenlagedauer wird auf die Sommerferien in NRW Rücksicht genommen.

 

 

(Horst Thiele)