Antrag nach §24 GO
Beschlussvorschlag:
- „Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis.“
- „Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 10.6.2009 den Regenwasserkanal Auf der Hübben nur für den Anschluss der Straßenentwässerung (Variante 2) zu verlegen“. Der HV 6-Vermerk wird aufgehoben.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Sitzungsvorlage WP 04-09 66/142/1 hat der Stadtentwicklungsausschuss
den Antrag nach § 24 GO „Kanalbau Auf der Hübben“ in seiner Sitzung vom
10.6.2009 schon beraten und einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung
zur Kenntnis und beschließt die Maßnahme „RW-Kanalsanierung und –neubau Auf der
Hübben in 2009
Planungsvariante 2:
Verlegung des RW-Kanals nur für die Straßenentwässerung.
Der HV 6 – Vermerk wird aufgehoben.“
Der Beschluss sollte im Rat am 24.6.2009 bestätigt werden. Die
Sitzungsvorlage wurde jedoch auf Grund noch erforderlicher
verwaltungsrechtlicher Prüfungen zurückgezogen.
Anmerkung:
Durch die lange Bearbeitungszeit (Abstimmungen mit den Anliegern) und
der zwischenzeitlichen Neubesetzung des Rates und seiner Fachausschüsse hat
sich die Verwaltung entschlossen, die Sitzungsvorlage mit zusätzlichen
Erläuterungen nochmals dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. Aus
programmtechnischen Gründen wurde eine neue SV-Nr. 66/34 mit den zusätzlichen
Erläuterungen und Anlagen vergeben und der alten SV Nr. 66/142/1 vorgeschaltet.
Die verwaltungsrechtlichen Prüfungen wurden zwischenzeitlich
durchgeführt und die Ergebnisse allen betroffenen Grundstückseigentümern mit
Schreiben vom 3.9.2009 mitgeteilt. Der Einfachheit halber wird dieses Schreiben
als Anlage 1 beigefügt.
Die beitragsrechtlichen Auswirkungen bei einem Anschluss an den städt.
Regenwasserkanal wurde allen betroffenen Grundstückseigentümern mit Schreiben
vom 16.11.2009 (Anlage 2)
mitgeteilt. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die laufende
Neuberechnung des Kanalanschlussbeitrages hingewiesen. Der neue Beitrag wurde
durch den Rat am 17.3.2010 beschlossen. Weiterhin erhielten alle
Grundstückseigentümer die Berechnung der Höhe des Kanalanschlussbeitrages
(Teilbeitrag Regenwasser) für ihr Grundstück mit Schreiben vom 17.2.2010 (Anlage 3).
Außerdem erfolgten noch weitere Erläuterungen in einer
Informationsveranstaltung am 22.3.2010 zum Thema „Dichtigkeitsprüfung von
privaten Abwasserleitungen nach § 61a Landeswassergesetz“. Das Protokoll hierzu
wird als Anlage 4 beigefügt.
Festzuhalten bleibt, dass unter Berücksichtigung aller finanziellen,
rechtlichen und technischen Randbedingungen die betroffenen
Grundstückseigentümer die Verlegung des Regenwasserkanals „Auf der Hübben“ nur
für die Straßenentwässerung mit allen dargestellten Konsequenzen weiterhin, wie
beantragt, wünschen. Dies lässt sich aus Sicht der Verwaltung realisieren, da
nur drei Anlieger an den RW-Kanal anschließen wollen. Aus
entwässerungstechnischen Gründen ist dies machbar.
Die Anträge für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. der
damit verbundenen Freistellung von der Regenwasserüberlassungspflicht liegen
vor. Nach Beschluss für die Verlegung des Regenwasserkanals nur für die
Straßenentwässerung wird über die Anträge je nach Zuständigkeit (untere
Wasserbehörde oder Tiefbau- und Grünflächenamt) positiv entschieden.
Aus Sicht der Verwaltung liegt somit eine insgesamt mit den
Antragstellern / Grundstückseigentümern abgestimmte Lösung vor.
Das Fachamt schlägt deshalb vor, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen
und den Beschluss vom 10.6.2009 zur endgültigen Beschlussfassung durch den
Haupt- und Finanzausschuss am 23.6.2010 bestätigen
zu lassen.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
110302 |
Bezeichnung |
Abwassernetz |
Investitions-Nr.: |
I076600012 |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
208.620,96 |
HAR (782200) |
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Haushaltsjahr: |
2010 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: gesehen in Vertretung Danscheidt |