Betreff
Kanalbaumaßnahme Auf der Hübben
Antrag nach §24 GO
Vorlage
WP 09-14 SV 66/034
Aktenzeichen
IV/66 - dr
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. „Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis.“

 

  1. „Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 10.6.2009 den Regenwasserkanal Auf der Hübben nur für den Anschluss der Straßenentwässerung (Variante 2) zu verlegen“. Der HV 6-Vermerk wird aufgehoben.

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Mit Sitzungsvorlage WP 04-09 66/142/1 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Antrag nach § 24 GO „Kanalbau Auf der Hübben“ in seiner Sitzung vom 10.6.2009 schon beraten und einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Maßnahme „RW-Kanalsanierung und –neubau Auf der Hübben in 2009

 

Planungsvariante 2:

Verlegung des RW-Kanals nur für die Straßenentwässerung.

 

Der HV 6 – Vermerk wird aufgehoben.“

 

 

Der Beschluss sollte im Rat am 24.6.2009 bestätigt werden. Die Sitzungsvorlage wurde jedoch auf Grund noch erforderlicher verwaltungsrechtlicher Prüfungen zurückgezogen.

 

Anmerkung:

Durch die lange Bearbeitungszeit (Abstimmungen mit den Anliegern) und der zwischenzeitlichen Neubesetzung des Rates und seiner Fachausschüsse hat sich die Verwaltung entschlossen, die Sitzungsvorlage mit zusätzlichen Erläuterungen nochmals dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. Aus programmtechnischen Gründen wurde eine neue SV-Nr. 66/34 mit den zusätzlichen Erläuterungen und Anlagen vergeben und der alten SV Nr. 66/142/1 vorgeschaltet.

 

Die verwaltungsrechtlichen Prüfungen wurden zwischenzeitlich durchgeführt und die Ergebnisse allen betroffenen Grundstückseigentümern mit Schreiben vom 3.9.2009 mitgeteilt. Der Einfachheit halber wird dieses Schreiben als Anlage 1 beigefügt.

 

Die beitragsrechtlichen Auswirkungen bei einem Anschluss an den städt. Regenwasserkanal wurde allen betroffenen Grundstückseigentümern mit Schreiben vom 16.11.2009 (Anlage 2)

mitgeteilt. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die laufende Neuberechnung des Kanalanschlussbeitrages hingewiesen. Der neue Beitrag wurde durch den Rat am 17.3.2010 beschlossen. Weiterhin erhielten alle Grundstückseigentümer die Berechnung der Höhe des Kanalanschluss­beitrages (Teilbeitrag Regenwasser) für ihr Grundstück mit Schreiben vom 17.2.2010 (Anlage 3).

 

Außerdem erfolgten noch weitere Erläuterungen in einer Informationsveranstaltung am 22.3.2010 zum Thema „Dichtigkeitsprüfung von privaten Abwasserleitungen nach § 61a Landeswassergesetz“. Das Protokoll hierzu wird als Anlage 4 beigefügt.

 

Festzuhalten bleibt, dass unter Berücksichtigung aller finanziellen, rechtlichen und technischen Randbedingungen die betroffenen Grundstückseigentümer die Verlegung des Regenwasserkanals „Auf der Hübben“ nur für die Straßenentwässerung mit allen dargestellten Konsequenzen weiterhin, wie beantragt, wünschen. Dies lässt sich aus Sicht der Verwaltung realisieren, da nur drei Anlieger an den RW-Kanal anschließen wollen. Aus entwässerungstechnischen Gründen ist dies machbar.

 

Die Anträge für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. der damit verbundenen Freistellung von der Regenwasserüberlassungspflicht liegen vor. Nach Beschluss für die Verlegung des Regenwasserkanals nur für die Straßenentwässerung wird über die Anträge je nach Zuständigkeit (untere Wasserbehörde oder Tiefbau- und Grünflächenamt) positiv entschieden.

 

Aus Sicht der Verwaltung liegt somit eine insgesamt mit den Antragstellern / Grundstückseigentümern abgestimmte Lösung vor.

 

Das Fachamt schlägt deshalb vor, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und den Beschluss vom 10.6.2009 zur endgültigen Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss  am 23.6.2010 bestätigen zu lassen.

 

 

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

110302

Bezeichnung

Abwassernetz

Investitions-Nr.:

I076600012

 

Mittel stehen zur Verfügung:

208.620,96

HAR (782200)

 

Haushaltsjahr:

2010

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

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Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

gesehen

in Vertretung Danscheidt