Hier: Antrag der F.D.P.-Fraktion vom 18.06.2008
Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 13.08.2008:
„Der Rat beschließt
nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss, das Verfahren
zur Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 139 für den Bereich Hofstraße / Karnaper Str. /
Eisenbahntrasse
fortzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Plangebiet mittelfristig einen neuen
städtebaulichen
Entwurf
vorzulegen, der eine Kombination von gewerblichen Bauflächen und Wohnbauflächen
sowie den Erhalt
des Bolzplatzes an der Karnaper Str. vorsieht.“
Erläuterungen und Begründungen:
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 139 (mit
paralleler 19. Änderung des FNP) für den Bereich zwischen Hofstraße, Karnaper
Straße und Eisenbahntrasse wurde mit dem Aufstellungsbeschluss im Juni 1996
eingeleitet und nach der öffentlichen Auslegung im Mai/Juni 1998 gestoppt. Das
Aufstellungsverfahren, welches damals die Ausweisung eines neuen größeren
Wohngebietes zum Gegenstand hatte, ruht seitdem.
Der gültige Flächennutzungsplan aus 1993 weist für die betroffene Fläche
drei Nutzungskategorien aus:
Wohnbaufläche, Gewerbefläche, Grünfläche.
Hierbei befindet sich die Wohnbaufläche westlich der Hofstraße; die
Gewerbefläche im wesentlichen östlich der Eisenbahntrasse und die Grünfläche
nördlich der Karnaper Straße.
Die FDP-Fraktion hat nun in der Sitzung des Rates am 18.Juni 2008 den
als Anlage beigefügten Antrag gestellt.
Hierin geht es darum, den Bebauungsplan Nr. 139 (wiederum mit dann
erforderlicher Änderung des Flächenutzungsplanes) im Verfahren wieder aufleben
zu lassen. Planerisches Ziel soll dabei die Ausweisung eines Gewerbegebietes
sein, in dem kleine und mittelständische Betriebe mit nicht-störendem Gewerbe
angesiedelt werden können.
Die Gewerbebauten sollen zudem als Lärmschutz für die Wohnbebauung an
der Hofstraße dienen.
Aus Sicht der Verwaltung wird der Antrag den Notwendigkeiten der
Hildener Stadtentwicklung nicht gerecht.
Eine Konzentration alleine auf gewerbliche Flächen ist nicht
ausreichend, um Potentiale für eine zukünftige Stadtentwicklung Hildens zu
sichern. Vielmehr muss immer auch an die Bereitstellung von Wohnbauflächen und
Freiflächen gedacht werden.
Angesichts steigender Mobilitätskosten ist es wichtiger denn je,
möglichen Arbeitsplätzen auch die Wohnbauflächen für die angestrebten
Mitarbeiter/-innen und deren Familien zur Seite zu stellen.
Urbane Qualitäten wiederum für die neuen Wohnbereiche können nur durch
einen entsprechenden Freiflächenanteil entstehen.
Wenn der Bereich, der vom Bebauungsplan Nr. 139 in seiner heutigen Form
abgedeckt wird, tatsächlich für eine Bebauung in Anspruch genommen werden soll,
dann ist eine Entwicklung nach den Vorgaben des Flächennutzungsplanes sinnvoll.
Gewerbeflächen dienen dann als „Puffer“ zwischen Eisenbahn und Wohnen,
der vorhandene Bolzplatz nördlich der Karnaper Straße wird in eine größere
Freifläche eingebettet, Wohngebäude können neu westlich der Hofstraßen-Bebauung
entstehen.
Andererseits ist darauf hinzuweisen, dass ein mögliches
Bebauungsplan-Verfahren sehr umfangreich sein wird, etwa in Hinsicht auf
notwendige Gutachten. Das Thema Lärm würde dabei eine besondere Rolle spielen,
ebenso die Eingriffs-/Ausgleichsregelung.
Auch befinden sich derzeit andere Bebauungsplan-Verfahren in Arbeit, die
nach Beschluss des
Stadtentwicklungsausschusses Priorität für die Stadtentwicklung haben.