Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden nimmt den Sachstand der Verwaltung zum Thema
„Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz“ zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den anderen Beschwerdeführern vor dem
Verfassungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gegen das Gesetz zur
Regelung der Zuweisung des Landes Nordhrein-Westfalen an die Gemeinden und
Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2007 Verfassungsbeschwerde einzulegen.“
Erläuterungen und Begründungen:
In der letzten Ratssitzung am 12. Dezember 2007 wurde durch Herrn 1.
Beigeordneten Thiele über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes berichtet.
Seinerzeit ergaben sich schon Befürchtungen, dass in Teilen die
Beschwerdeführer zwar Recht bekommen haben, aber sich im Endeffekt dieses Recht
in „Euros“ zumindest für die Stadt Hilden nicht auswirken dürfte.
Die Fraktionen wurden mit Schreiben vom 27. Dezember 2007 über diesen
Sachverhalt informiert. Um Wiederholungen zu vermeiden, füge ich
- das Urteil
des Verfassungsgerichtshofes (Anlage 1),
- die weiteren
Ausführungen des Rechtsanwaltes, Herrn Dr. Wacker vom 21. Dezember
2007 (Anlage 2),
- den Auszug
„Abschlagszahlungen“ (Anlage 3),
- des
Gesetzesentwurf (Anlage 4), sowie
- das Schreiben
von Herrn 1. Beigeordneten Thiele vom 27. Dezember 2007 (Anlage 5),
dieser Sitzungsvorlage als Anlage bei. Wie darin zum Ausdruck kommt, hat
die Verwaltung sich vorbehaltlich der Zustimmung des Rates dafür ausgesprochen,
den Prozess weiter zu führen, um so eine „gerechtere“ Ausgleichsystematik zu
erhalten. Weiterhin wurden auch die Landtagsabgeordneten angeschrieben mit der
Bitte, sich dafür einzusetzen, dass es zu einer gerechteren Verteilung kommt.
Das Schreiben hat dabei folgenden Wortlaut:
Der Verfassungsgerichtshof für
das Land Nordrhein-Westfalen hat mit seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2007
den vorgenannten Gesetzentwurf der Landesregierung initiiert, durch den die Überzahlungen
des kommunalen Beitrages zu Lasten der Deutschen Einheit im Haushaltsjahr 2006
unter Berücksichtigung der bundesrechtlich vorgegebenen Obergrenze einer
kommunalen Finanzierungsbeteiligung an den Lasten der Deutschen Einheit in Höhe
von rd. 40 % auszugleichen ist.
Inzwischen ist der Entwurf der
Landesregierung zum „Gesetz über die Leistung von Abschlägen im Rahmen der
Feinabstimmung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden an den finanziellen Belastungen
des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund der Deutschen Einheit“ zur Ersten Lesung in den Landtag
eingebracht worden.
Danach partizipiert die Stadt
Hilden überhaupt nicht an den Rückzahlungen, weil diese Rückzahlungen nur den
Gemeinden zufließen, die in 2006 und 2007 Schlüsselzuweisungen erhalten haben,
wozu Hilden aber nicht gehört. Die von der Landesregierung angedachte Lösung
zur Rückzahlung der kommunalen Überzahlungen entspricht jedoch in keiner Weise
dem Maßstab der Erhebung dieser Zahlungen.
Zur Überzahlung haben alle Gemeinden beigetragen, deswegen müssen auch
alle an der Rückzahlung partizipieren. Erste Rechnungen zeigen, dass
viele Gemeinden höhere Rückzahlungen
erhalten, als sie an Überzahlungen geleistet haben. Deswegen dürfte die
jetzige Regelung auch schon rechtlich bedenklich sein. Der Maßstab für die
Rückzahlungen muss der jeweilig zu hoch gezahlte Betrag sein.
Wie ich aus Gesprächen mit
vielen Kollegen, die jetzt an den Rückzahlungen partizipieren, weiß, hat keiner
mit einer solchen vom Land gewählten Lösung gerechnet. Auch wird darauf
hingewiesen, dass durch den mit den kommunalen Spitzenverbänden nicht im
Vorfeld abgestimmten Gesetzesentwurf und die Veröffentlichung der Abschlagszahlungen
nach der vom Land festgelegten Systematik, jetzt eine mit allen Städten und
Gemeinden einstimmige Positionierung nicht mehr möglich ist, da die
bevorteilten Städte und Gemeinden nun einer anderen Lösung gegenüber nicht mehr
aufgeschlossen sind.
Was auch fehlt, ist eine
Begründung für die gewählte Vorgehensweise des Landes, weil sie der Logik der geleisteten Überzahlungen
widerspricht. Aus Hildener Sicht darf aus diesem Grund der jetzige
Verfahrensvorschlag nicht umgesetzt werden. Anfang 2008 soll der
Gesetzesentwurf im Landtag in Zweiter und Dritter Lesung beraten werden und
muss dann korrigiert werden.
Erschwerend kommt für
kreisangehörige Gemeinden hinzu, dass gem. § 2 die Abschläge nicht
umlagewirksam sind, d.h., dass die Stadt Hilden als abundante Gemeinde noch
nicht einmal durch die höheren Zahlungen der übrigen kreisangehörigen Gemeinden
im Kreis Mettmann durch eine niedrigere Kreisumlage mindestens „indirekt“
hiervon profitieren würde.
Abschließend möchte ich Sie
deshalb bitten, sich dafür einzusetzen, dass alle Städte die zuviel
gezahlten Beträge zurückerstattet bekommen.
Auf der einen Seite
ist es sehr erfreulich, dass die Landesregierung mit dem beschleunigten Verfahren
zur Leistung von Abschlagszahlungen das Urteil „schnell umsetzen“ möchte,
Bedenken bestehen aber dagegen, dass auf der einen Seite im Rahmen der
Neuverteilung es dann dazu kommt, dass Gemeinden höhere Rückzahlungen erhalten
als sie an Überzahlungen geleistet haben, und zum anderen die Abschläge nicht
umlagewirksam sind, d.h. bei der Kreisumlage keine Berücksichtigung finden.
Im Kreis Mettmann
ergibt sich die Situation, dass die Abschlagszahlungen für 2006 und 2007 immerhin
5,64 Millionen Euro betragen. Diese sollen nach dem Willen des Gesetzgebers
nicht in die Umlagesystematik mit einbezogen werden, so dass hierfür die Städte
auch keine Kreisumlage zu zahlen haben. Wäre es im Gesetz zu der Regelung
gekommen, dass diese Beträge umlagewirksam wären, so würde die Stadt Hilden
zumindest indirekt hiervon rd. 280.000,-- Euro über die Kreisumlage einsparen
können.
Im Kenntnis der
gesamten Unterlagen spricht sich die Verwaltung deshalb dafür aus, gegen das
Gemeindefinanzierungsgesetz 2007 ebenfalls Verfassungsbeschwerde einzulegen,
damit die Ungerechtigkeiten aus der Welt geschafft werden können und es zu
einer vernünftigen finanziellen Beteiligung der Kommunen untereinander kommt.
Analog dem
bisherigen Verfahren wird bei gleicher Beteiligung der Städte mit anteiligen
Aufwendungen von 6.000,- € gerechnet.
Finanzielle
Auswirkungen