Betreff
Betr.: Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2007
Vorlage
WP 04-09 SV 20/120
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt den Sachstand der Verwaltung zum Thema „Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den anderen Beschwerdeführern vor dem Verfassungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gegen das Gesetz zur Regelung der Zuweisung des Landes Nordhrein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2007 Verfassungsbeschwerde einzulegen.“

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

In der letzten Ratssitzung am 12. Dezember 2007 wurde durch Herrn 1. Beigeordneten Thiele über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes berichtet. Seinerzeit ergaben sich schon Befürchtungen, dass in Teilen die Beschwerdeführer zwar Recht bekommen haben, aber sich im Endeffekt dieses Recht in „Euros“ zumindest für die Stadt Hilden nicht auswirken dürfte.

 

Die Fraktionen wurden mit Schreiben vom 27. Dezember 2007 über diesen Sachverhalt informiert. Um Wiederholungen zu vermeiden, füge ich

 

  • das Urteil des Verfassungsgerichtshofes (Anlage 1),
  • die weiteren Ausführungen des Rechtsanwaltes, Herrn Dr. Wacker vom 21. Dezember 2007  (Anlage 2),
  • den Auszug „Abschlagszahlungen“ (Anlage 3),
  • des Gesetzesentwurf (Anlage 4), sowie
  • das Schreiben von Herrn 1. Beigeordneten Thiele vom 27. Dezember 2007 (Anlage 5),

 

dieser Sitzungsvorlage als Anlage bei. Wie darin zum Ausdruck kommt, hat die Verwaltung sich vorbehaltlich der Zustimmung des Rates dafür ausgesprochen, den Prozess weiter zu führen, um so eine „gerechtere“ Ausgleichsystematik zu erhalten. Weiterhin wurden auch die Landtagsabgeordneten angeschrieben mit der Bitte, sich dafür einzusetzen, dass es zu einer gerechteren Verteilung kommt. Das Schreiben hat dabei folgenden Wortlaut:

 

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2007 den vorgenannten Gesetzentwurf der Landesregierung initiiert, durch den die Überzahlungen des kommunalen Beitrages zu Lasten der Deutschen Einheit im Haushaltsjahr 2006 unter Berücksichtigung der bundesrechtlich vorgegebenen Obergrenze einer kommunalen Finanzierungsbeteiligung an den Lasten der Deutschen Einheit in Höhe von rd. 40 % auszugleichen ist.

 

Inzwischen ist der Entwurf der Landesregierung zum „Gesetz über die Leistung von Abschlägen im Rahmen der Feinabstimmung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden an den finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund der Deutschen Einheit“ zur Ersten Lesung in den Landtag eingebracht worden.

 

Danach partizipiert die Stadt Hilden überhaupt nicht an den Rückzahlungen, weil diese Rückzahlungen nur den Gemeinden zufließen, die in 2006 und 2007 Schlüsselzuweisungen erhalten haben, wozu Hilden aber nicht gehört. Die von der Landesregierung angedachte Lösung zur Rückzahlung der kommunalen Überzahlungen entspricht jedoch in keiner Weise dem Maßstab der Erhebung dieser Zahlungen.

Zur Überzahlung haben alle Gemeinden beigetragen, deswegen müssen auch alle an der Rückzahlung partizipieren. Erste Rechnungen zeigen, dass viele Gemeinden höhere Rückzahlungen erhalten, als sie an Überzahlungen geleistet haben. Deswegen dürfte die jetzige Regelung auch schon rechtlich bedenklich sein. Der Maßstab für die Rückzahlungen muss der jeweilig zu hoch gezahlte Betrag sein.

 

Wie ich aus Gesprächen mit vielen Kollegen, die jetzt an den Rückzahlungen partizipieren, weiß, hat keiner mit einer solchen vom Land gewählten Lösung gerechnet. Auch wird darauf hingewiesen, dass durch den mit den kommunalen Spitzenverbänden nicht im Vorfeld abgestimmten Gesetzesentwurf und die Veröffentlichung der Abschlagszahlungen nach der vom Land festgelegten Systematik, jetzt eine mit allen Städten und Gemeinden einstimmige Positionierung nicht mehr möglich ist, da die bevorteilten Städte und Gemeinden nun einer anderen Lösung gegenüber nicht mehr aufgeschlossen sind.

 

Was auch fehlt, ist eine Begründung für die gewählte Vorgehensweise des Landes, weil sie der Logik der geleisteten Überzahlungen widerspricht. Aus Hildener Sicht darf aus diesem Grund der jetzige Verfahrensvorschlag nicht umgesetzt werden. Anfang 2008 soll der Gesetzesentwurf im Landtag in Zweiter und Dritter Lesung beraten werden und muss dann korrigiert werden.

 

Erschwerend kommt für kreisangehörige Gemeinden hinzu, dass gem. § 2 die Abschläge nicht umlagewirksam sind, d.h., dass die Stadt Hilden als abundante Gemeinde noch nicht einmal durch die höheren Zahlungen der übrigen kreisangehörigen Gemeinden im Kreis Mettmann durch eine niedrigere Kreisumlage mindestens „indirekt“ hiervon profitieren würde.

 

Abschließend möchte ich Sie deshalb bitten, sich dafür einzusetzen, dass alle Städte die zuviel gezahlten Beträge zurückerstattet bekommen.

 

 

Auf der einen Seite ist es sehr erfreulich, dass die Landesregierung mit dem beschleunigten Verfahren zur Leistung von Abschlagszahlungen das Urteil „schnell umsetzen“ möchte, Bedenken bestehen aber dagegen, dass auf der einen Seite im Rahmen der Neuverteilung es dann dazu kommt, dass Gemeinden höhere Rückzahlungen erhalten als sie an Überzahlungen geleistet haben, und zum anderen die Abschläge nicht umlagewirksam sind, d.h. bei der Kreisumlage keine Berücksichtigung finden.

 

Im Kreis Mettmann ergibt sich die Situation, dass die Abschlagszahlungen für 2006 und 2007 immerhin 5,64 Millionen Euro betragen. Diese sollen nach dem Willen des Gesetzgebers nicht in die Umlagesystematik mit einbezogen werden, so dass hierfür die Städte auch keine Kreisumlage zu zahlen haben. Wäre es im Gesetz zu der Regelung gekommen, dass diese Beträge umlagewirksam wären, so würde die Stadt Hilden zumindest indirekt hiervon rd. 280.000,-- Euro über die Kreisumlage einsparen können.

 

Im Kenntnis der gesamten Unterlagen spricht sich die Verwaltung deshalb dafür aus, gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2007 ebenfalls Verfassungsbeschwerde einzulegen, damit die Ungerechtigkeiten aus der Welt geschafft werden können und es zu einer vernünftigen finanziellen Beteiligung der Kommunen untereinander kommt.

 

Analog dem bisherigen Verfahren wird bei gleicher Beteiligung der Städte mit anteiligen Aufwendungen von 6.000,- € gerechnet.

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

011101

Bezeichnung: 

Rechts- und Versicherungsangelegenheiten

Mittel stehen zur Verfügung:

Lfd. Ansatz beim Sachkonto 542910 Prozeß-/Rechtsbeistandskosten

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2007

(Rückstellung)

6.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer