Künftige Nutzung der städtischen Fläche im rückwärtigen Bereich des Grundstücks Gerresheimer Str. 20 (Altes Helmholtz-Gymnasium)
Beschlussvorschlag:
Die Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und
Begründungen:
Die CDU-Fraktion hat beantragt, dass der in der Anlage beigefügte gemeinsame Antrag von CDU, BA und Bündnis´90/Die Grünen in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 07.01.2008 zur Beratung gestellt wird. Es handelt sich hierbei wortgleich um den Antrag, der bereits in der Sitzung des Rates am 29.10.2008 auf Grund Stimmengleichheit abgelehnt wurde.
Mit dem damaligen Antrag wurde im Rahmen der Beratung der Sitzungsvorlage Nr. 61/239 in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 15.10.2008 der ursprüngliche CDU-Antrag vom 24.09.2008 modifiziert.
Im Kern beabsichtigen die Antragsteller, den ehemaligen naturwissenschaftlichen
Trakt des alten Helmholtzgymnasiums abzureißen und das städtische Grundstück
als begehbare Grünfläche inkl. weiterer Stellplätze zur Erweiterung der
vorhandenen Parkplatzanlage zu nutzen. Die neuen Parkplätze sollen aber nur auf
den heute bereits versiegelten Flächen angelegt werden. Außerdem sollen die
vorhandenen alten Bäume geschützt und erhalten werden. Weiterhin soll eine
Fußwegeverbindung zur Gerresheimer Str. / Hoffeldstr. geschaffen werden.
Die Planung soll durch die Änderung des Flächennutzungsplans sowie ggfs.
durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes auch bauplanungsrechtlich für die
Zukunft gesichert und festgeschrieben werden.
Für das städtische Grundstück stellt der Flächennutzungsplan der Stadt
Hilden seit dem Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung der 40. Änderung des
Flächennutzungsplans am 21.07.2005 Wohnbaufläche dar.
Seit der Rechtskraft des Urteils des OVG Münsters am 17.01.2008 zum
Bebauungsplan Nr. 236 sind die Festsetzungen des Durchführungsplans Nr. 3
(Rechtskraft: 24.10.1958) wieder für das städtische Grundstück verbindlich, der
heute nur noch in Form einer 2. Ausfertigung eines Baugestaltungsplans
vorliegt. Dieser übergeleitete Bebauungsplan setzt eine öffentliche Baufläche
in einer verbleibenden öffentlichen Grünfläche fest.
Falls die Ratsmehrheit dem gemeinsamen Antrag folgt, ist aus
Sicht der Verwaltung die Durchführung zweier Bauleitplanverfahren zur Änderung
des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Die durch
die Erstellung einer neuen begehbaren – also jederzeit öffentlich nutzbaren –
Grünfläche und die Erweiterung der vorhandenen Stellplatzanlage für den
Gebäudekomplex Gerresheimer Straße 20, 20a und 20b mit seinen öffentlichen Nutzungen
entstehenden Konflikte können aus Sicht des Planungs- und Vermessungsamts nur
im Rahmen einer städtebaulichen Diskussion öffentlich miteinander abgewogen
werden. Außerdem können die vorhandenen Bäume nur in einem Bebauungsplan dauerhaft
zum Erhalt festgeschrieben werden, da es eine eigenständige Satzung in Hilden
nicht gibt.
In einem Bebauungsplan könnte zwar die gewünschte Fußwegeverbindung
festgesetzt werden, aber man kann den Grundstückseigentümer nicht zwingen, die
heute bereits vorhandene Möglichkeit der Anbindung tatsächlich umzusetzen. Ob
die vorhandene Türanlage auch künftig geschlossen bleibt und der „versperrte“
Weg zu dieser Tür durch eine Änderung der angelegten Grünfläche auch angelegt
wird, entscheidet der Grundstückseigentümer.
Sollte der Rat dem gemeinsamen Antrag folgen, werden aus heutiger Sicht
der Verwaltung für durch die Stadt Hilden umsetzbare Maßnahmen voraussichtlich
folgende Kosten entstehen:
Für die Haushaltsplanberatung 2009 hat das Amt für Gebäudewirtschaft die
Kosten für den Abriss des Gebäudes neu mit 225.000,- € kalkuliert.
Die Kosten für die Herstellung der Grünanlage und von Stellplatzflächen
kann das Tiefbau- und Grünflächenamt nur auf Basis von ungefähren
durchschnittlichen Herstellungskosten schätzen, da keine konkrete Planung
vorliegt. Nach den Erfahrungen des Tiefbau- und Grünflächenamts kostet die
Anlegung einer Grünfläche netto zwischen 60,- bis 80,- €/m², eines Spielplatzes
(auf Grund der Spielgeräte) zwischen 80,- bis 120,- €/m² oder eines Parkplatzes
(entsprechend einer Straße) zwischen 80,- bis 100,- €/m. Überschlägig gemittelt
kann man also mit Herstellungskosten in Höhe von brutto rund 100,- €/m²
ausgehen. Bei einer Flächengröße von 2763 m³ somit ca. 275.000,- €.
Zur Beurteilung der Lärmemissionen der beantragten Nutzungen ist –
unabhängig von der Frage: Bebauungsplanverfahren ja oder nein – eine schalltechnische
Untersuchung notwendig. Hierfür sind aus heutiger Sicht Kosten in Höhe von ca.
5.000,- € zu erwarten.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass in der Anlagenbuchhaltung das
städtische Grundstück – ausgehend von einem Baugrundstück – einen Wert von
561.875,- € hat. Bei einer Gemeinbedarfsnutzung ist dieser Wert auf 40 % des
Bodenrichtwerts außerordentlich zu korrigieren. Daher wäre neben den
Herstellungs- und Abrisskosten eine Sonderabschreibung in Höhe von 157.925,- €
im Haushalt auszuweisen.
Nach der „Patt-Situation“ im Rat am 29.10.2008 sind die genannten Kosten
nicht mehr Gegenstand des bisherigen Haushaltsplanentwurfes.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer |
011301 |
Bezeichnung |
Gebäudeunterhaltung |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
nein |
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Haushaltsjahr: |
Auszahlung |
Einzahlung |
Beschreibung |
2009 |
225.000,- |
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Abriss des Gebäudes |
2009/2010 |
~ 275.000,- |
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Herstellung einer Grünanlage und von Parkplätzen |
2009 |
157.925,- |
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Sonderabschreibung |
2009 |
5.000,- |
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Lärmgutachten |
Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: In der Anlagenbuchhaltung hat das städtische Grundstück mit der
Katasterbezeichnung Gemarkung Hilden, Flur 50, Flurstücke 1121 und 1142
(Grundstücksgröße insgesamt: 2.763 m²) als Baufläche unter Berücksichtigung
der kaufmännisch vorsichtig geschätzten Abrisskosten des ehemaligen
Schulgebäudes ein Buchwert in Höhe von 561.875,- €. Hinweis: |
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Vermerk Kämmerer: |