Beschlussvorschlag für den
Rechnungsprüfungsausschuss:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.03.2010 über die erweiterte Betätigungsprüfung zur IGH auf Basis des Auftrags des Rates der Stadt Hilden vom 03.02.2010 nach Beratung zur Kenntnis.“
Beschlussvorschlag für den Rat:
„Der Rat nimmt nach Vorberatung durch den Rechnungsprüfungsausschuss Kenntnis von dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.03.2010 über die erweiterte Betätigungsprüfung zur IGH.“
Erläuterungen und
Begründungen:
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 03.02.2010 einstimmig den folgenden
Antrag der Fraktion Bürgeraktion angenommen und somit das Rechnungsprüfungsamt
den diesem Bericht zu Grunde liegenden Prüfauftrag bezüglich der Ziffern 3 und
4 des Antragstextes erteilt:
Antragstext
BA-Fraktion:
„1. Der
Rat will eine rückhaltlose Aufklärung von Planung, Bau und Finanzierung der von
der IGH mbH seit ihrer Gründung im Sommer 2004 durchgeführten Projekte.
2. Damit
der Rat seinen Kontrollaufgaben gemäß § 55 der Gemeindeordnung NRW in vollem
Umfang nachkommen kann, benötigt er bzw. ein von ihm noch einzurichtender
Ausschuss die Einsichtnahme in alle Akten und Schriftstücke der Stadtverwaltung
und der IGH mbH (wie z. B. Gutachten, Abwicklungsverträge,
Finanzierungsverträge, Geschäftsbesorgungsverträge, Überlassungsverträge,
Erklärungen zur langfristigen Anmietung von Gebäuden durch die Stadt), die mit
der Gründung und allen Projekten der IGH mbH zu tun haben.
3. In
Wahrnehmung seiner Kontrollfunktion beauftragt der Rat das Rechnungsprüfungsamt,
die Betätigung der Stadt als Gesellschafterin bei der IGH mbH gemäß § 103 Abs.
2 Ziffer 1 GO NW zu prüfen und dabei insbesondere folgende Aspekten zu berücksichtigen:
· Neubau des Wohn- und Pflegezentrums „Stadt Hilden“ im Jahre 2004 mit
Gesamtkosten in Höhe von 13,4 Mio. EUR (SV WP 04-09 20/099) durch die IGH mbH
trotz Überschreitung des EU-Schwellenwerts für Bauaufträge ohne öffentliche,
EU-weite Ausschreibung;
· Beachtung der für öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
gemäß § 25 Abs. 2 GemHVO verbindlichen kommunalen Vergabegrundsätze gemäß
Rd.Erl. des Innenministeriums;
· Anzeigepflicht für die Vergabe von Aufträgen und Vermögensveräußerungen,
deren Wert 200.000 EUR übersteigen und die keine Inhouse-Geschäfte darstellen,
gemäß § 16 KorruptionsbG;
· Vorhandensein eines effektiven Controllings der IGH mbH durch die Stadt;
· Beanstandungspflicht des Bürgermeisters von Rats- und Ausschussbeschlüssen
· zu IGH-Projekten gem. § 54 Abs. 2 GO NW;
· juristische Konsequenzen möglicher Verstöße gegen das nationale und
EUVergaberecht.
4. Das
Rechnungsprüfungsamt wird gebeten darzulegen, ob und inwieweit es in die
Vorbereitung:
· der Gründung der IGH mbH;
· der vertraglichen Gestaltung dieser GmbH (Gesellschaftsvertrag plus
ergänzender Verträge);
· der Projekt- bzw. Auftragsvergabe an die IGH mbH;
· der Gewährung eines Darlehens über 1,3 Millionen EUR aus Mitteln der
Sport- und Kulturstiftung an die IGH mbH bis 2016 ;
· der Ausgestaltung und notariellen Beurkundung von Abwicklungs-, Finanzierungs-,
· Geschäftsbesorgungs-, und Überlassungsverträgen sowie Erklärungen zur
langfristigen Anmietung von Gebäuden durch die Stadt eingebunden worden ist.
5. (…)“
Bei der Prüfung des Beteiligungsmanagements bezüglich der
Infrastrukturentwicklungsgesellschaft, die in dem hier vorgestellten
Prüfungsbericht dargestellt wird, handelt es sich um eine vertiefte, erweiterte
Prüfung der Beteiligungsverwaltung bezüglich der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft
unter besonderer Berücksichtigung der durch den Rat beauftragten
Fragestellungen (Ziffern 3 und 4 des Antrages).
Empfehlungen des
Rechnungsprüfungsamtes zur Beratung in öffentlicher bzw. nicht-öffentlicher
Sitzung:
Der anliegende Prüfbericht wurde so abgefasst,
dass er grundsätzlich in öffentlicher Sitzung beraten werden kann.
Allerdings wird im Prüfungsbericht an mehreren
Stellen auf Aussagen des gutachtlichen Berichts der Kanzlei Rotthege Wassermann
& Partner vom 10. März 2010 verwiesen (siehe SV 14/011 in dieser Sitzung).
Da das bezeichnete Gutachten eine Reihe von gesellschaftsinternen, vertraulichen
Informationen (z. B. über Vergabeergebnisse oder Geschäftsverhältnisse der
Infrastrukturgesellschaft Hilden (IGH) mit anderen Unternehmen) enthält, kann
es in der vorliegenden Form und ohne diese Informationen auszusprechen zwar
öffentlich beraten werden, es darf jedoch der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht
werden.
Sofern konkrete Details aus den Anlegen zum Bericht des
Rechnungsprüfungsamtes oder dem Gutachten der Kanzlei Rotthege Wassermann &
Partner diskutiert werden sollen, empfiehlt die Rechnungsprüfung, dies im
nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu tun.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister