Betreff
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die erweiterte Betätigungsprüfung zur IGH
Vorlage
WP 09-14 SV 14/008
Aktenzeichen
I/14 - Wit
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.03.2010 über die erweiterte Betätigungsprüfung zur IGH auf Basis des Auftrags des Rates der Stadt Hilden vom 03.02.2010 nach Beratung zur Kenntnis.“

 

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

„Der Rat nimmt nach Vorberatung durch den Rechnungsprüfungsausschuss Kenntnis von dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.03.2010 über die erweiterte Betätigungsprüfung zur IGH.“

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 03.02.2010 einstimmig den folgenden Antrag der Fraktion Bürgeraktion angenommen und somit das Rechnungsprüfungsamt den diesem Bericht zu Grunde liegenden Prüfauftrag bezüglich der Ziffern 3 und 4 des Antragstextes erteilt:

 

Antragstext BA-Fraktion:

 

„1.    Der Rat will eine rückhaltlose Aufklärung von Planung, Bau und Finanzierung der von der IGH mbH seit ihrer Gründung im Sommer 2004 durchgeführten Projekte.

 

2.     Damit der Rat seinen Kontrollaufgaben gemäß § 55 der Gemeindeordnung NRW in vollem Umfang nachkommen kann, benötigt er bzw. ein von ihm noch einzurichtender Ausschuss die Einsichtnahme in alle Akten und Schriftstücke der Stadtverwaltung und der IGH mbH (wie z. B. Gutachten, Abwicklungsverträge, Finanzierungsverträge, Geschäftsbesorgungsverträge, Überlassungsverträge, Erklärungen zur langfristigen Anmietung von Gebäuden durch die Stadt), die mit der Gründung und allen Projekten der IGH mbH zu tun haben.

 

3.     In Wahrnehmung seiner Kontrollfunktion beauftragt der Rat das Rechnungsprüfungsamt, die Betätigung der Stadt als Gesellschafterin bei der IGH mbH gemäß § 103 Abs. 2 Ziffer 1 GO NW zu prüfen und dabei insbesondere folgende Aspekten zu berücksichtigen:

 

·       Neubau des Wohn- und Pflegezentrums „Stadt Hilden“ im Jahre 2004 mit Gesamtkosten in Höhe von 13,4 Mio. EUR (SV WP 04-09 20/099) durch die IGH mbH trotz Überschreitung des EU-Schwellenwerts für Bauaufträge ohne öffentliche, EU-weite Ausschreibung;

 

·       Beachtung der für öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte gemäß § 25 Abs. 2 GemHVO verbindlichen kommunalen Vergabegrundsätze gemäß Rd.Erl. des Innenministeriums;

 

·       Anzeigepflicht für die Vergabe von Aufträgen und Vermögensveräußerungen, deren Wert 200.000 EUR übersteigen und die keine Inhouse-Geschäfte darstellen, gemäß § 16 KorruptionsbG;

 

·       Vorhandensein eines effektiven Controllings der IGH mbH durch die Stadt;

 

·       Beanstandungspflicht des Bürgermeisters von Rats- und Ausschussbeschlüssen

 

·       zu IGH-Projekten gem. § 54 Abs. 2 GO NW;

 

·       juristische Konsequenzen möglicher Verstöße gegen das nationale und EUVergaberecht.

 

4.     Das Rechnungsprüfungsamt wird gebeten darzulegen, ob und inwieweit es in die Vorbereitung:

 

·       der Gründung der IGH mbH;

 

·       der vertraglichen Gestaltung dieser GmbH (Gesellschaftsvertrag plus ergänzender Verträge);

 

·       der Projekt- bzw. Auftragsvergabe an die IGH mbH;

 

·       der Gewährung eines Darlehens über 1,3 Millionen EUR aus Mitteln der Sport- und Kulturstiftung an die IGH mbH bis 2016 ;

 

·       der Ausgestaltung und notariellen Beurkundung von Abwicklungs-, Finanzierungs-,

 

·       Geschäftsbesorgungs-, und Überlassungsverträgen sowie Erklärungen zur langfristigen Anmietung von Gebäuden durch die Stadt eingebunden worden ist.

 

5.     (…)“

 

 

Bei der Prüfung des Beteiligungsmanagements bezüglich der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft, die in dem hier vorgestellten Prüfungsbericht dargestellt wird, handelt es sich um eine vertiefte, erweiterte Prüfung der Beteiligungsverwaltung bezüglich der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der durch den Rat beauftragten Fragestellungen (Ziffern 3 und 4 des Antrages).

 

Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes zur Beratung in öffentlicher bzw. nicht-öffentlicher Sitzung:

 

Der anliegende Prüfbericht wurde so abgefasst, dass er grundsätzlich in öffentlicher Sitzung beraten werden kann.

 

Allerdings wird im Prüfungsbericht an mehreren Stellen auf Aussagen des gutachtlichen Berichts der Kanzlei Rotthege Wassermann & Partner vom 10. März 2010 verwiesen (siehe SV 14/011 in dieser Sitzung). Da das bezeichnete Gutachten eine Reihe von gesellschaftsinternen, vertraulichen Informationen (z. B. über Vergabeergebnisse oder Geschäftsverhältnisse der Infrastrukturgesellschaft Hilden (IGH) mit anderen Unternehmen) enthält, kann es in der vorliegenden Form und ohne diese Informationen auszusprechen zwar öffentlich beraten werden, es darf jedoch der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden.

 

Sofern konkrete Details aus den Anlegen zum Bericht des Rechnungsprüfungsamtes oder dem Gutachten der Kanzlei Rotthege Wassermann & Partner diskutiert werden sollen, empfiehlt die Rechnungsprüfung, dies im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu tun.

 

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister