Betreff
Ausbau der Hoffeldstraße,
hier: Unterlagen gem. § 14 GemHVO
Vorlage
WP 04-09 SV 66/107
Aktenzeichen
IV/66.1-tü Hoffeldstraße
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Ausbau der Hoffeldstraße und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 1.202.000,00 Euro zu.

 

1. Nach Bereitstellung eines 1. Ansatzes für die  Bauvorbereit. im Jahre  2006    =      25.000,00 €

                                                                 und eines 2. Ansatzes im Jahre 2007     =      10.000,00 €

soll der Restbetrag    = 1.167.000,00 €

   

nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen

    veranschlagt werden:        Ansatz 2008= 500.000,00 €   bei VE für 2009 von 667.000,00 €                                                     Ansatz 2009= 667.000,00 €

 

zusätzlich (optional)

 

2. Zusätzlich werden die Knotenpunkte mit der Bogenstraße und der Mettmanner Straße aufge-

    pflastert. Die Gesamtkosten erhöhen sich damit um 18.000,00 € und betragen dann 

   1.220.000,00 €. Der Ansatz 2009 und die VE erhöhen sich auf 685.000,00 €.

 

3. Zusätzlich werden 5 Baumscheiben im Abschnitt 2 hergestellt. Die Gesamtkosten betragen

    dann 1.227.000,00 €. Der Ansatz 2009 und die VE erhöhen sich auf 692.000,00 €.

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung 2008 entschieden.“

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die vorliegende Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Straßenbauprogramms 2005 – 2009 (SV IV-2-224), welches im STEA am 08.09.2004 zustimmend zur Kenntnis genommen worden ist. Danach ist die Maßnahme in 2008 zur Ausführung vorgesehen.

 

Beim Ausbau der Hoffeldstraße handelt es sich um die nachmalige und im überwiegenden Teil eine funktional verbesserte Herstellung der Straße. Die Straße wurde 1927 insgesamt erstmalig hergestellt und ist daher abgeschrieben. Die Gehwege im Bereich Wendeschleife Straße bis Augustastraße wurden 1964 hergestellt. Vordringliches Ziel der nachmaligen Herstellung ist die Erneuerung der Konstruktion, also die Wiederherstellung eines einwandfreien baulichen Zustandes.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und wegen der unterschiedlichen Problemlage wurde die Straße in drei Abschnitte eingeteilt: Abschnitt 1 – Wendeschleife bis Augustastraße

                                                           Abschnitt 2 – Augustastraße bis Mettmanner Straße

                                                           Abschnitt 3 – Mettmanner Straße bis Hochdahler Starße

 

Diese Abschnittsbildung ist nicht Grundlage für die Abrechnung der Kosten nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG).

Aus Sicht des Straßenbaubeitragsrechts handelt es sich um zwei Anlagen. Anlage 1 umfasst den Bereich Wendeschleife bis Augustastraße und Anlage 2 den Bereich Augustastraße bis Hochdahler Straße. Die Trennung ergibt sich durch die Unterschiede im Bauprogramm bzw. in den technischen Notwendigkeiten. Ob sich Anlage 2 in zwei Abschnitte teilt, wird zurzeit noch rechtlich geprüft.

 

Nach den Vorschriften des KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung handelt es sich um eine beitragsfähige nachmalige Herstellung der Anlagen.

Bei Anlage 1 werden die Teileinrichtungen Gehweg und Beleuchtung überwiegend neu hergestellt. Bei der Beleuchtung ergibt sich zusätzlich eine Verbesserung, da eine bessere Ausleuchtung erzielt wird. Durch die Festlegung der versetzten Parkflächen beidseitig der Fahrbahn und die Vergrößerung der Baumscheiben ergeben sich Fahrbahnverengungen, die sich positiv auf die Geschwindigkeitsreduzierung auswirken. Auch dies führt für die Anlieger zu einer funktionalen Verbesserung der Anlage.

Die unzureichende Befestigung und die mangelhaften Borde und Rinnen entsprechen nicht den Erfordernissen der technischen Regelwerke. Die Ergebnisse der Zustandserfassung im Straßenkataster bestätigen die Baunotwendigkeit.

Bei Anlage 2 besteht die Notwendigkeit, Fahrbahn und Gehwege beidseitig grundhaft zu erneuern (= nachmalige Herstellung). Auch in diesem Bereich werden erstmals die Parkflächen beidseitig versetzt der Fahrbahn festgelegt, was sich positiv auf die Ausweisung als Tempo 30-Zone auswirkt und zu einer funktionalen Verbesserung der Anlage führt.

 

 

Im Abschnitt 1 besteht der Leistungsumfang nur aus den südlichen Nebenanlagen. Die Fahrbahn und der nördliche Gehweg bleiben unverändert erhalten. Obwohl die Straßenkonstruktion den neusten technischen Regelwerken nicht entspricht, ist eine Erneuerung hier nicht notwendig. Die Fahrbahn und der nördliche Gehweg sind in einem technisch akzeptablen Zustand und können erhalten werden.

 

Im Abschnitt 2 und 3 müssen Fahrbahn und Gehwege beidseitig grundhaft erneuert werden.

Im Erläuterungsbericht (Anlage 1) ist die Notwendigkeit der Baumaßnahme ausführlich beschrieben.

 

Im Zuge der Befestigungserneuerung können gleichzeitig Verbesserungen der Straßenraumgestaltung sowie der Verkehrssicherheit durchgeführt und damit den heutigen Nutzungsansprüchen angepasst werden.

In der Vorentwurfsplanung wurden deshalb verschiedene Varianten erarbeitet, die im August 2007 den Anliegern entsprechend der Abschnittsbildung in drei Informationsveranstaltungen als Diskussionsgrundlage vorgestellt wurden. Die einzelnen Varianten sind im Erläuterungsbericht (Anlage 1) ausführlich beschrieben.

 

In der Diskussion mit den Anliegern stellte sich heraus, dass es sehr unterschiedliche Meinungen zur Straßenerneuerung Hoffeldstraße gibt und dass mit dem Straßenbau nicht beeinflussbare Themen debattiert werden.

Im Abschnitt 1 wurde vor allem über die vorhandenen Bäume diskutiert. Einige Anlieger haben sich sogar dafür ausgesprochen, die Bäume zu entfernen. Von der Verwaltung wurde deutlich gemacht, dass gerade in einer Stadt wie Hilden mit wenigen zusammenhängenden, innerstädtischen Grünflächen Straßenbäume eine große Bedeutung haben und auf jeden Fall erhalten werden müssen. Aufgrund von Hinweisen aus der Informationsveranstaltung wurde die Beleuchtungsanlage einer technischen Überprüfung unterzogen mit dem Ergebnis, dass eine Erneuerung im beschriebenen technischen Ausbauumfang erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

 

Im Abschnitt 2 und 3 haben sich die meisten Anlieger wegen der höchsten Anzahl an markierten Stellplätzen und aus Kostengründen für die Variante 0 entschieden, die im wesentlichen der vorhandenen Straßengestaltung entspricht und aus verkehrlicher Sicht wegen ausreichender Geschwindigkeitsdämpfung  durchaus den Anforderungen entspricht. Im Abschnitt 3 hat eine deutliche Mehrheit für eine Ergänzung der Variante 0 mit bis zu 5 Baumscheiben gestimmt.

Nicht wenige Anlieger haben sich für zusätzliche ordnende, geschwindigkeitsdämpfende und gestalterische Elemente ausgesprochen. (siehe Niederschriften Bürgerinformation)

Zur besseren Übersichtlichkeit und Vermeidung von zugeparkten Einfahrten wurde deshalb die Einzelmarkierung der Stellplätze mit Parkgrenzmarkierung in die Planung aufgenommen.

 

Weiterhin wurde als geschwindigkeitsdämpfendes Element die Aufpflasterung der Knotenpunkte mit der Bogenstraße und Mettmanner Straße sowie zur gestalterischen Aufwertung auch 5 zusätzliche Baumscheiben im Abschnitt 2 optional in den Entwurf aufgenommen.

Diese Maßnahmen sollen ausdrücklich gesondert zur Wahl gestellt werden. Für die Aufpflasterung der Knotenpunkte fallen Zusatzkosten in Höhe von 18.000,00 € an. Die 5 zusätzlichen Baumscheiben im Abschnitt 2 kosten 7.000,00 €. Diese Kosten sind zunächst in der Kostenberechnung enthalten und würden die Gesamtkosten bei Entfall entsprechend reduzieren.

 

Im Zusammenhang mit der anstehenden Ausbaumaßnahme wird wie folgt auf die strittigen Themen Verkehrsführung und städt. Sportplatz eingegangen.

 

Mehrfach wurde in den Bürgerinformationen und im Nachgang eine veränderte Verkehrsführung mit Ausweisung der Hoffeldstraße als Einbahnstraße in den Abschnitten 2 und 3 vorgeschlagen.

Dieses Thema wird schon längere Zeit ausgiebig diskutiert und eine Änderung der bestehenden Verkehrsführung mit dem Verweis auf die Konsequenzen für das gesamte Quartier immer wieder verworfen. Die Verwaltung ist der Meinung, dass die vorhandene Verkehrsführung ausreichend funktioniert und den Ansprüchen des Quartiers insgesamt gerecht wird.

 

Zum Thema Sportplatz ist festzustellen, dass der Parkdruck bei Veranstaltungen sicherlich überproportional ist (Belegung am Samstag, den 10.2.2007 während eines Spiels des VfB 104 %, im Abschnitt 2 sogar 118 % gegenüber der Belegung an einem normalen Abend am Montag den 15.1.2007 76 %). Es steht aber außer Frage, dass diese Problematik im Rahmen des Straßenbaues nicht entschärft werden kann. Damit ist der Straßenausbau losgelöst von dieser Problematik zu entscheiden.

 

Bekanntlich haben sich Anlieger der Hoffeldstraße nach den Bürgerinformationen zu einer Interessengemeinschaft zusammen gefunden. Mit Vertretern dieser Gruppe hat am 6.11.2007 beim Bürgermeister ein Gespräch stattgefunden. Die dabei gestellten wesentlichen Fragen sowie die Antworten der Verwaltung sind der Anlage 7 zu entnehmen.

In diesem Gespräch wurde auch nachgefragt, warum z. B. die vor einigen Jahren erfolgte Sanierung der Mettmanner Straße nicht von den Anliegern nach KAG mitzufinanzieren war. Hier ist anzumerken, dass der Aufbau der Straßen es zuließ, in der Fahrbahn nur eine neue Deckschicht herzustellen. Dies ist aber nach KAG nicht refinanzierbar. Änderungen am Bürgersteig wurden aus höhen- und bautechnischen Gründen in begrenzten Teilabschnitten vorgenommen. Dies ist so ebenfalls nicht refinanzierbar gewesen.

Weiterhin wurde über Beispiele zu Haupterschließungsstraßen im Vergleich zur Ausweisung der Hoffeldstraße als Anliegerstraße gesprochen. Beispiele für Haupterschließungsstraßen sind: Augustastraße – erschließt das Wohngebiet von einer Hauptverkehrsstraße (Gerresheimer Straße) aus und Auf dem Sand – verbindet eine klassifizierte Straße (Westring) mit einer Hauptverkehrsstraße (Gerresheimer Straße)

 

Alle weiteren Angaben können den nachfolgenden Anlagen entnommen werden.

 

 

 

Günter Scheib

 



 

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

 

 

 

 

Produkt-Nr.:

120101

Bezeichnung:

Verkehrsflächen und Brücken

 

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.)

Falls ein üpl/apl Aufwand, eine üpl/apl Auszahlung entsteht, werden folgende Angaben benötigt:

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

 

 

 

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer zu 1.) und 2.)

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

 

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

Finanzierung:

 

 

 

 

 

 

 

 

2.)

§ 14 GemHVO

 

 

 

 

 

Investitions-Nr.:

I076600042

 

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitionshaushalt

Beschreibung

 

 

ja/nein

 

 

2006

25.000,00

 

ja

Straßenbau

 

 

2007

10.000,00

 

ja

Straßenbau

 

 

2008

500.000,00

 

ja

Straßenbau

 

 

2009

629.000,00

 

ja

Straßenbau

 

 

2009

19.000,00

 

ja

Festwertanteil Grün

 

 

2009

19.000,00

 

nein

Aufwandsanteil Grün

 

 

2009

99.000,00

aktivierte Eigenleistung