hier: Unterlagen gem. § 14 GemHVO
Beschlussvorschlag:
„Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Ausbau der Hoffeldstraße
und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten
Gesamtkosten in Höhe von 1.202.000,00 Euro zu.
1. Nach
Bereitstellung eines 1. Ansatzes für die
Bauvorbereit. im Jahre 2006 =
25.000,00 €
und eines 2. Ansatzes im Jahre 2007 =
10.000,00 €
soll der Restbetrag =
1.167.000,00 €
nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips
folgendermaßen
veranschlagt werden: Ansatz 2008= 500.000,00 € bei VE für 2009
von 667.000,00 € Ansatz 2009= 667.000,00 €
zusätzlich (optional)
2. Zusätzlich werden die Knotenpunkte mit der Bogenstraße und der
Mettmanner Straße aufge-
pflastert. Die Gesamtkosten
erhöhen sich damit um 18.000,00 € und betragen dann
1.220.000,00 €. Der Ansatz 2009
und die VE erhöhen sich auf 685.000,00 €.
3. Zusätzlich werden 5 Baumscheiben im Abschnitt 2 hergestellt. Die Gesamtkosten
betragen
dann 1.227.000,00 €. Der
Ansatz 2009 und die VE erhöhen sich auf 692.000,00 €.
Über die Aufnahme
der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung
2008 entschieden.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Die
vorliegende Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Straßenbauprogramms 2005 –
2009 (SV IV-2-224), welches im STEA am 08.09.2004 zustimmend zur Kenntnis
genommen worden ist. Danach ist die Maßnahme in 2008 zur Ausführung vorgesehen.
Beim
Ausbau der Hoffeldstraße handelt es sich um die nachmalige und im überwiegenden
Teil eine funktional verbesserte Herstellung der Straße. Die Straße wurde 1927
insgesamt erstmalig hergestellt und ist daher abgeschrieben. Die Gehwege im
Bereich Wendeschleife Straße bis Augustastraße wurden 1964 hergestellt.
Vordringliches Ziel der nachmaligen Herstellung ist die Erneuerung der Konstruktion,
also die Wiederherstellung eines einwandfreien baulichen Zustandes.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und wegen der
unterschiedlichen Problemlage wurde die Straße in drei Abschnitte eingeteilt: Abschnitt 1 – Wendeschleife bis Augustastraße
Abschnitt
2 – Augustastraße bis Mettmanner Straße
Abschnitt
3 – Mettmanner Straße bis Hochdahler Starße
Diese
Abschnittsbildung ist nicht Grundlage für die Abrechnung der Kosten nach § 8
Kommunalabgabengesetz (KAG).
Aus
Sicht des Straßenbaubeitragsrechts handelt es sich um zwei Anlagen. Anlage 1
umfasst den Bereich Wendeschleife bis Augustastraße und Anlage 2 den Bereich
Augustastraße bis Hochdahler Straße. Die Trennung ergibt sich durch die
Unterschiede im Bauprogramm bzw. in den technischen Notwendigkeiten. Ob sich
Anlage 2 in zwei Abschnitte teilt, wird zurzeit noch rechtlich geprüft.
Nach
den Vorschriften des KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung
handelt es sich um eine beitragsfähige nachmalige Herstellung der Anlagen.
Bei Anlage 1 werden die Teileinrichtungen
Gehweg und Beleuchtung überwiegend neu hergestellt. Bei der Beleuchtung ergibt
sich zusätzlich eine Verbesserung, da eine bessere Ausleuchtung erzielt wird.
Durch die Festlegung der versetzten Parkflächen beidseitig der Fahrbahn und die
Vergrößerung der Baumscheiben ergeben sich Fahrbahnverengungen, die sich
positiv auf die Geschwindigkeitsreduzierung auswirken. Auch dies führt für die
Anlieger zu einer funktionalen Verbesserung der Anlage.
Die
unzureichende Befestigung und die mangelhaften Borde und Rinnen entsprechen
nicht den Erfordernissen der technischen Regelwerke. Die Ergebnisse der
Zustandserfassung im Straßenkataster bestätigen die Baunotwendigkeit.
Bei Anlage 2 besteht die Notwendigkeit,
Fahrbahn und Gehwege beidseitig grundhaft zu erneuern (= nachmalige
Herstellung). Auch in diesem Bereich werden erstmals die Parkflächen beidseitig
versetzt der Fahrbahn festgelegt, was sich positiv auf die Ausweisung als Tempo
30-Zone auswirkt und zu einer funktionalen Verbesserung der Anlage führt.
Im
Abschnitt 1 besteht der Leistungsumfang nur aus den südlichen
Nebenanlagen. Die Fahrbahn und der nördliche Gehweg bleiben unverändert
erhalten. Obwohl die Straßenkonstruktion den neusten technischen Regelwerken
nicht entspricht, ist eine Erneuerung hier nicht notwendig. Die Fahrbahn und
der nördliche Gehweg sind in einem technisch akzeptablen Zustand und können
erhalten werden.
Im
Abschnitt 2 und 3 müssen Fahrbahn und Gehwege beidseitig grundhaft erneuert
werden.
Im
Erläuterungsbericht (Anlage 1) ist die Notwendigkeit der Baumaßnahme
ausführlich beschrieben.
Im
Zuge der Befestigungserneuerung können gleichzeitig Verbesserungen der
Straßenraumgestaltung sowie der Verkehrssicherheit durchgeführt und damit den
heutigen Nutzungsansprüchen angepasst werden.
In der
Vorentwurfsplanung wurden deshalb verschiedene Varianten erarbeitet, die im
August 2007 den Anliegern entsprechend der Abschnittsbildung in drei
Informationsveranstaltungen als Diskussionsgrundlage vorgestellt wurden. Die
einzelnen Varianten sind im Erläuterungsbericht (Anlage 1) ausführlich
beschrieben.
In der
Diskussion mit den Anliegern stellte sich heraus, dass es sehr unterschiedliche
Meinungen zur Straßenerneuerung Hoffeldstraße gibt und dass mit dem Straßenbau nicht
beeinflussbare Themen debattiert werden.
Im Abschnitt 1 wurde vor allem über die
vorhandenen Bäume diskutiert. Einige Anlieger haben sich sogar dafür
ausgesprochen, die Bäume zu entfernen. Von der Verwaltung wurde deutlich gemacht,
dass gerade in einer Stadt wie Hilden mit wenigen zusammenhängenden, innerstädtischen
Grünflächen Straßenbäume eine große Bedeutung haben und auf jeden Fall erhalten
werden müssen. Aufgrund von Hinweisen aus der Informationsveranstaltung wurde
die Beleuchtungsanlage einer technischen Überprüfung unterzogen mit dem
Ergebnis, dass eine Erneuerung im beschriebenen technischen Ausbauumfang
erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Im Abschnitt 2 und 3 haben sich die
meisten Anlieger wegen der höchsten Anzahl an markierten Stellplätzen und aus
Kostengründen für die Variante 0 entschieden, die im wesentlichen der vorhandenen
Straßengestaltung entspricht und aus verkehrlicher Sicht wegen ausreichender Geschwindigkeitsdämpfung durchaus den Anforderungen entspricht. Im Abschnitt
3 hat eine deutliche Mehrheit für eine Ergänzung der Variante 0 mit bis zu
5 Baumscheiben gestimmt.
Nicht
wenige Anlieger haben sich für zusätzliche ordnende, geschwindigkeitsdämpfende
und gestalterische Elemente ausgesprochen. (siehe Niederschriften
Bürgerinformation)
Zur
besseren Übersichtlichkeit und Vermeidung von zugeparkten Einfahrten wurde
deshalb die Einzelmarkierung der Stellplätze mit Parkgrenzmarkierung in die
Planung aufgenommen.
Weiterhin
wurde als geschwindigkeitsdämpfendes Element die Aufpflasterung der
Knotenpunkte mit der Bogenstraße und Mettmanner Straße sowie zur
gestalterischen Aufwertung auch 5 zusätzliche Baumscheiben im Abschnitt 2
optional in den Entwurf aufgenommen.
Diese
Maßnahmen sollen ausdrücklich gesondert zur Wahl gestellt werden. Für die
Aufpflasterung der Knotenpunkte fallen Zusatzkosten in Höhe von 18.000,00 € an.
Die 5 zusätzlichen Baumscheiben im Abschnitt 2 kosten 7.000,00 €. Diese Kosten
sind zunächst in der Kostenberechnung enthalten und würden die Gesamtkosten bei
Entfall entsprechend reduzieren.
Im
Zusammenhang mit der anstehenden Ausbaumaßnahme wird wie folgt auf die
strittigen Themen Verkehrsführung und städt. Sportplatz eingegangen.
Mehrfach
wurde in den Bürgerinformationen und im Nachgang eine veränderte
Verkehrsführung mit Ausweisung der Hoffeldstraße als Einbahnstraße in den Abschnitten
2 und 3 vorgeschlagen.
Dieses
Thema wird schon längere Zeit ausgiebig diskutiert und eine Änderung der
bestehenden Verkehrsführung mit dem Verweis auf die Konsequenzen für das
gesamte Quartier immer wieder verworfen. Die Verwaltung ist der Meinung, dass
die vorhandene Verkehrsführung ausreichend funktioniert und den Ansprüchen des
Quartiers insgesamt gerecht wird.
Zum
Thema Sportplatz ist festzustellen, dass der Parkdruck bei Veranstaltungen
sicherlich überproportional ist (Belegung am Samstag, den 10.2.2007 während
eines Spiels des VfB 104 %, im Abschnitt 2 sogar 118 % gegenüber der Belegung
an einem normalen Abend am Montag den 15.1.2007 76 %). Es steht aber außer
Frage, dass diese Problematik im Rahmen des Straßenbaues nicht entschärft
werden kann. Damit ist der Straßenausbau losgelöst von dieser Problematik zu
entscheiden.
Bekanntlich
haben sich Anlieger der Hoffeldstraße nach den Bürgerinformationen zu einer
Interessengemeinschaft zusammen gefunden. Mit Vertretern dieser Gruppe hat am
6.11.2007 beim Bürgermeister ein Gespräch stattgefunden. Die dabei gestellten
wesentlichen Fragen sowie die Antworten der Verwaltung sind der Anlage 7 zu
entnehmen.
In
diesem Gespräch wurde auch nachgefragt, warum z. B. die vor einigen Jahren
erfolgte Sanierung der Mettmanner Straße nicht von den Anliegern nach KAG
mitzufinanzieren war. Hier ist anzumerken, dass der Aufbau der Straßen es zuließ,
in der Fahrbahn nur eine neue Deckschicht herzustellen. Dies ist aber nach KAG
nicht refinanzierbar. Änderungen am Bürgersteig wurden aus höhen- und
bautechnischen Gründen in begrenzten Teilabschnitten vorgenommen. Dies ist so
ebenfalls nicht refinanzierbar gewesen.
Weiterhin
wurde über Beispiele zu Haupterschließungsstraßen im Vergleich zur Ausweisung
der Hoffeldstraße als Anliegerstraße gesprochen. Beispiele für
Haupterschließungsstraßen sind: Augustastraße – erschließt das Wohngebiet von
einer Hauptverkehrsstraße (Gerresheimer Straße) aus und Auf dem Sand –
verbindet eine klassifizierte Straße (Westring) mit einer Hauptverkehrsstraße
(Gerresheimer Straße)
Alle
weiteren Angaben können den nachfolgenden Anlagen entnommen werden.
Günter Scheib
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Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
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Produkt-Nr.: |
120101 |
Bezeichnung: |
Verkehrsflächen
und Brücken |
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Mittel stehen zur
Verfügung: |
nein |
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1.) |
Falls ein üpl/apl
Aufwand, eine üpl/apl Auszahlung entsteht, werden folgende Angaben benötigt: |
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Haushaltsjahr: |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk Kämmerer zu
1.) und 2.) |
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Die Deckung ist
durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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2.) |
§ 14 GemHVO |
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Investitions-Nr.: |
I076600042 |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitionshaushalt |
Beschreibung |
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€ |
€ |
ja/nein |
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2006 |
25.000,00 |
|
ja |
Straßenbau |
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2007 |
10.000,00 |
|
ja |
Straßenbau |
|
|
|
2008 |
500.000,00 |
|
ja |
Straßenbau |
|
|
|
2009 |
629.000,00 |
|
ja |
Straßenbau |
|
|
|
2009 |
19.000,00 |
|
ja |
Festwertanteil
Grün |
|
|
|
2009 |
19.000,00 |
|
nein |
Aufwandsanteil
Grün |
|
|
|
2009 |
99.000,00 |
aktivierte
Eigenleistung |
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