Antrag des SV Hilden Ost vom 10.05.2007
Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Im vergangenen
Jahr hatte der SV Hilden Ost mit Schreiben vom 10.11.2006 den Antrag gestellt,
eine Entscheidung zur Finanzierung eines neuen Baseball- und Softballplatzes
herbeizuführen. Die seinerzeitigen Vorstellungen des Vereins hätten einen
städtischen Kostenaufwand von 1,2 Mio € bis 1,7 Mio € je nach Alternative
verursacht. Auf die ausführliche Darstellung der Sitzungsvorlage 51/163 wird verwiesen.
In seiner Sitzung am 13.12.2006 hat der Rat der Stadt diesen Antrag einstimmig
abgelehnt.
Mit Schreiben vom
10.05.2007 hat der SV Hilden Ost nach umfangreicher Vorbereitung und Vorberatung
in seinen Gremien in dieser Sache einen neuen Antrag vorgelegt. Er ist als
Anlage beigefügt.
Danach ergeben
sich für den Bau der Baseball- und Softballanlage Kosten in Höhe von
ca. 600.000 €.
Diese sind von dem erfahrenen Büro Geo3 ermittelt worden und können als stimmig
bewertet werden. Diese Summe soll durch einen einmaligen Zuschuss der Stadt
Hilden in Höhe von 200.000 € und durch ein Darlehen der Sparkasse
Hilden-Ratingen-Velbert in Höhe von 400.000 € finanziert werden, wofür
allerdings eine Patronatserklärung der Stadt Hilden benötigt wird. Der Verein
sieht sich in der Lage, die sich daraus ergebende monatliche Belastung von ca.
1.800 € als auch die zusätzlich entstehenden laufenden Unterhaltungskosten für
die Anlage zu tragen. In diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, dass
der Verein SV Hilden Ost schon mit dem vorherigen Antrag deutlich gemacht hat,
dass er bereits jetzt ein jährlichen Kapitaldienst in Höhe von 92.525 € für die
Finanzierung der Tennishalle und des Vereinsheims zu tragen hat.
Von der Stadt Hilden
wird erwartet, ein erschlossenes Grundstück zur Verfügung zu stellen, was einen
geschätzten finanziellen Aufwand von ca. 450.000 € bedeuten würde. Daneben wird
jetzt ein Zuschuss in Höhe von 200.000 € begehrt und die Absicherung des
Darlehens in der vollen Höhe durch eine entsprechende Patronatserklärung.
Gegenüber der vorherigen Antragstellung ist damit der städtische Finanzaufwand
in etwa halbiert worden.
Nach wie vor ist
es unbestritten so, dass die Fußballabteilung
sowie die Soft- und Baseballabteilung des SV Hilden Ost auf dem jetzigen
Tennenspielfeld keinerlei Zukunftsperspektiven besitzen. Ein weiteres
Nebeneinander dieser beiden Sportarten auf dem sanierungsbedürftigen Platz gefährdet
ohne Zweifel den Fortbestand des gesamten Vereins. Mit der Entscheidung, den
Sportplatz Kalstert im Jahre 2008 zu modernisieren und mit einem
Kunstrasenplatz zu versehen, hat der Rat der Stadt einen wichtigen Schritt zum
Erhalt der sportlichen Zukunft aber auch darüber hinaus zur Unterstützung der
gesamten Stadtteils getan. Soft- und Baseball kann allerdings nicht mehr auf
dieser dann modernisierten Anlage gespielt werden. Der Verein benötigt für den
Erhalt dieser Sportart in Hilden eine Anlage an anderer Stelle. Erneut sei
darauf hingewiesen, dass die Sportförderung in Hilden es in der Vergangenheit
den Vereinen, die eine eigene Anlage errichten wollten, ermöglicht hat, ein erschlossenes
Grundstück von der Stadt zu erhalten. Weitere finanzielle Unterstützungen zu
baulichen Anlagen sind bislang in Vergleichsfällen nicht erfolgt. Ohne eine
zusätzliche Förderung wäre es auch unter Berücksichtigung der vom SV Hilden Ost
neu vorgelegten Finanzierungsalternative nicht möglich, die Gesamtanlage für
den SV Hilden Ost zu realisieren. Die mögliche Präzedenzwirkung muss somit auch
gesehen werden.
Verwaltungsseitig
wird die begehrte Bürgschaftsübernahme sehr kritisch gesehen, da gerade die
Inanspruchnahme dieses Instrumentes die Bonitätsprüfung relativiert und zudem
die Begehrlichkeiten anderer Vereine erheblich verstärken wird. Eine
Möglichkeit, den beantragten städtischen Zuschuss in Höhe von 200.000 € zu
gewähren, könnte darin bestehen, dass ein Teil der Sportpauschale dafür
verwandt wird. Die Stadt Hilden erhält jährlich eine Sportpauschale des Landes
in Höhe von ca. 150.000 €.
Nach den vom Rat
beschlossenen Grundsätzen wird die Hälfte davon den Vereinen zur Errichtung,
Erweiterung, Sanierung und Ausstattung eigener Anlagen zu Verfügung gestellt.
Grundlage sind entsprechende Anträge, die im Fachausschuss beraten und
beschlossen werden. Vorstellbar wäre es, dass aus der Hälfte der Sportpauschale
(ca. 75.000 €) über einen Zeitraum von sechs Jahren ca. 33.500 € entnommen
werden, um damit den Zuschuss an den SV Hilden Ost zu decken. Der Zuschuss für
den SV Hilden Ost würde 2008 dann in der Gesamthöhe erfolgen und von der Stadt
Hilden unter Anrechnung der späteren Inanspruchnahme der Vereinssportpauschale
„vorfinanziert“ werden. Für alle anderen Vereine würden damit jährlich immer
noch ca. 40.000 € zur Verfügung stehen. Überdies sind in der „Rücklage
Sportpauschale“ noch Restmittel von ca. 111.000 € (Stand Dezember 2006) aktuell
vorhanden.
Gleichwohl würde
ein solches Verfahren über die bislang ohnehin schon großzügige Sportförderung
hinausgehen, die vorsieht, ein erschlossenes Grundstück kostenfrei für den
Verein zur Verfügung zu stellen, der eine eigene Anlage errichten möchte. In
diesem Fall würden Erschließungskosten von ca. 450.000 € entstehen. Mit dem
neuen Antrag des SV Hilden Ost ist jedoch noch einmal deutlich geworden, dass
eine Sportanlage für diese Sportart nur mit einer Ausnahme von allen bisherigen
Zuschusspraktiken möglich ist und einer besonderen zusätzlichen Abweichung
bedarf. Anderenfalls ist die Sportart in Hilden nicht mehr zu halten.
Unabhängig von den
finanziellen Erfordernissen ist nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass die notwendigen
planungsrechtlichen Voraussetzungen mit einem Bebauungsplan zu schaffen sind.
Ein solches Verfahren müsste unverzüglich begonnen werden, damit Mitte 2008 die
planungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, die den Verein in die Lage
versetzen mit dem Bau der Anlage zu beginnen.
Sollte die
grundsätzliche Bereitschaft des Rates beschlossen werden, dem Verein zur
Errichtung einer Baseball- und Softballanlage das in Rede stehende Grundstück
erschlossen und kostenfrei zu überlassen und zusätzlich einen Zuschuss in Höhe
von 200.000 € zu gewähren, so wäre in der nächsten Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses der Beschluss zur Aufstellung eins Bebauungsplanes
erforderlich.
Die Stellungnahme
des Stadtsportverbandes ist als Anlage beigefügt.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |