Betreff
Errichtung einer Baseballanlage,
Antrag des SV Hilden Ost vom 10.05.2007
Vorlage
WP 04-09 SV 51/205
Aktenzeichen
Dezernat III
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Im vergangenen Jahr hatte der SV Hilden Ost mit Schreiben vom 10.11.2006 den Antrag gestellt, eine Entscheidung zur Finanzierung eines neuen Baseball- und Softballplatzes herbeizuführen. Die seinerzeitigen Vorstellungen des Vereins hätten einen städtischen Kostenaufwand von 1,2 Mio € bis 1,7 Mio € je nach Alternative verursacht. Auf die ausführliche Darstellung der Sitzungsvorlage 51/163 wird verwiesen. In seiner Sitzung am 13.12.2006 hat der Rat der Stadt diesen Antrag einstimmig abgelehnt.

 

Mit Schreiben vom 10.05.2007 hat der SV Hilden Ost nach umfangreicher Vorbereitung und Vorberatung in seinen Gremien in dieser Sache einen neuen Antrag vorgelegt. Er ist als Anlage beigefügt.

 

Danach ergeben sich für den Bau der Baseball- und Softballanlage Kosten in Höhe von

ca. 600.000 €. Diese sind von dem erfahrenen Büro Geo3 ermittelt worden und können als stimmig bewertet werden. Diese Summe soll durch einen einmaligen Zuschuss der Stadt Hilden in Höhe von 200.000 € und durch ein Darlehen der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert in Höhe von 400.000 € finanziert werden, wofür allerdings eine Patronatserklärung der Stadt Hilden benötigt wird. Der Verein sieht sich in der Lage, die sich daraus ergebende monatliche Belastung von ca. 1.800 € als auch die zusätzlich entstehenden laufenden Unterhaltungskosten für die Anlage zu tragen. In diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, dass der Verein SV Hilden Ost schon mit dem vorherigen Antrag deutlich gemacht hat, dass er bereits jetzt ein jährlichen Kapitaldienst in Höhe von 92.525 € für die Finanzierung der Tennishalle und des Vereinsheims zu tragen hat.

 

Von der Stadt Hilden wird erwartet, ein erschlossenes Grundstück zur Verfügung zu stellen, was einen geschätzten finanziellen Aufwand von ca. 450.000 € bedeuten würde. Daneben wird jetzt ein Zuschuss in Höhe von 200.000 € begehrt und die Absicherung des Darlehens in der vollen Höhe durch eine entsprechende Patronatserklärung. Gegenüber der vorherigen Antragstellung ist damit der städtische Finanzaufwand in etwa halbiert worden.

 

Nach wie vor ist es unbestritten so, dass die Fußballabteilung  sowie die Soft- und Baseballabteilung des SV Hilden Ost auf dem jetzigen Tennenspielfeld keinerlei Zukunftsperspektiven besitzen. Ein weiteres Nebeneinander dieser beiden Sportarten auf dem sanierungsbedürftigen Platz gefährdet ohne Zweifel den Fortbestand des gesamten Vereins. Mit der Entscheidung, den Sportplatz Kalstert im Jahre 2008 zu modernisieren und mit einem Kunstrasenplatz zu versehen, hat der Rat der Stadt einen wichtigen Schritt zum Erhalt der sportlichen Zukunft aber auch darüber hinaus zur Unterstützung der gesamten Stadtteils getan. Soft- und Baseball kann allerdings nicht mehr auf dieser dann modernisierten Anlage gespielt werden. Der Verein benötigt für den Erhalt dieser Sportart in Hilden eine Anlage an anderer Stelle. Erneut sei darauf hingewiesen, dass die Sportförderung in Hilden es in der Vergangenheit den Vereinen, die eine eigene Anlage errichten wollten, ermöglicht hat, ein erschlossenes Grundstück von der Stadt zu erhalten. Weitere finanzielle Unterstützungen zu baulichen Anlagen sind bislang in Vergleichsfällen nicht erfolgt. Ohne eine zusätzliche Förderung wäre es auch unter Berücksichtigung der vom SV Hilden Ost neu vorgelegten Finanzierungsalternative nicht möglich, die Gesamtanlage für den SV Hilden Ost zu realisieren. Die mögliche Präzedenzwirkung muss somit auch gesehen werden.

 

Verwaltungsseitig wird die begehrte Bürgschaftsübernahme sehr kritisch gesehen, da gerade die Inanspruchnahme dieses Instrumentes die Bonitätsprüfung relativiert und zudem die Begehrlichkeiten anderer Vereine erheblich verstärken wird. Eine Möglichkeit, den beantragten städtischen Zuschuss in Höhe von 200.000 € zu gewähren, könnte darin bestehen, dass ein Teil der Sportpauschale dafür verwandt wird. Die Stadt Hilden erhält jährlich eine Sportpauschale des Landes in Höhe von ca. 150.000 €.

 

 

Nach den vom Rat beschlossenen Grundsätzen wird die Hälfte davon den Vereinen zur Errichtung, Erweiterung, Sanierung und Ausstattung eigener Anlagen zu Verfügung gestellt. Grundlage sind entsprechende Anträge, die im Fachausschuss beraten und beschlossen werden. Vorstellbar wäre es, dass aus der Hälfte der Sportpauschale (ca. 75.000 €) über einen Zeitraum von sechs Jahren ca. 33.500 € entnommen werden, um damit den Zuschuss an den SV Hilden Ost zu decken. Der Zuschuss für den SV Hilden Ost würde 2008 dann in der Gesamthöhe erfolgen und von der Stadt Hilden unter Anrechnung der späteren Inanspruchnahme der Vereinssportpauschale „vorfinanziert“ werden. Für alle anderen Vereine würden damit jährlich immer noch ca. 40.000 € zur Verfügung stehen. Überdies sind in der „Rücklage Sportpauschale“ noch Restmittel von ca. 111.000 € (Stand Dezember 2006) aktuell vorhanden.

 

Gleichwohl würde ein solches Verfahren über die bislang ohnehin schon großzügige Sportförderung hinausgehen, die vorsieht, ein erschlossenes Grundstück kostenfrei für den Verein zur Verfügung zu stellen, der eine eigene Anlage errichten möchte. In diesem Fall würden Erschließungskosten von ca. 450.000 € entstehen. Mit dem neuen Antrag des SV Hilden Ost ist jedoch noch einmal deutlich geworden, dass eine Sportanlage für diese Sportart nur mit einer Ausnahme von allen bisherigen Zuschusspraktiken möglich ist und einer besonderen zusätzlichen Abweichung bedarf. Anderenfalls ist die Sportart in Hilden nicht mehr zu halten.

 

Unabhängig von den finanziellen Erfordernissen ist nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen mit einem Bebauungsplan zu schaffen sind. Ein solches Verfahren müsste unverzüglich begonnen werden, damit Mitte 2008 die planungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, die den Verein in die Lage versetzen mit dem Bau der Anlage zu beginnen.

 

Sollte die grundsätzliche Bereitschaft des Rates beschlossen werden, dem Verein zur Errichtung einer Baseball- und Softballanlage das in Rede stehende Grundstück erschlossen und kostenfrei zu überlassen und zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 200.000 € zu gewähren, so wäre in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Beschluss zur Aufstellung eins Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die Stellungnahme des Stadtsportverbandes ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

Günter Scheib 

 

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja