Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt vom Sachstandsbericht Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2008 den ersten Sachstandsbericht über die Ergebnisse der Lärmkartierung auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie (überführt in die §§ 74a – 74f BImSchG) zur Kenntnis genommen. In der damaligen Sitzungsvorlage Nr. 61/210 wurden u.a. auch die Ergebnisse der Lärmkartierung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) bezüglich der Straßen in Hilden vorgestellt.

 

Für die rechnerische Ermittlung und Kartierung der Lärmemissionen der Eisenbahntrassen ist das Eisenbahnbundesamt zuständig. Hier mussten alle Hauptverkehrsstrecken mit durchschnittlich mehr als 160 Zügen je Tag erfasst und berechnet werden. Nachdem das Eisenbahnbundesamt zunächst nur die Lärmemissionen der Trassen berechnet hat, die je Gleis diese Anforderung erfüllt haben, wurde in einem Korrekturverfahren im Herbst diesen Jahres auch die Trassen berechnet, die insgesamt den Schwellenwert von 60.000 Vorbeifahrten im Jahr (Stufe 1 der Lärmkartierung) überschreiten.

 

Die Ergebnisse wurden mittlerweile im Internet unter der Adresse http://Laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de veröffentlicht und werden voraussichtlich erst ab Februar 2009 über das LANUV auch als auswertbare Datei den Städten zur Verfügung gestellt.

 

In Hilden wurden nur die Lärmemissionen der Eisenbahntrasse ab dem Bahnhof in Richtung Düsseldorf berechnet. Die öffentlich zugänglichen Ergebnisse sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Anzahl der Züge auf der S-Bahn-Trasse vom Bahnhof in Richtung Solingen sowie auf der Fortsetzung der Güterzugtrasse vom Bahnhof in Richtung Süden unterschreiten den Schwellenwert, den die EU-Umgebungslärmrichtlinie für die Kartierung der 1. Stufe vorgibt. Diese beiden Trassen werden voraussichtlich erst bis zum 30.06.2012 (Stufe 2) untersucht werden.

 

Gemäß Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) vom 07.02.2008 sollen die Kommunen für Bereiche mit „Lärmproblemen“ sog. Lärmaktionspläne aufstellen. „Lärmprobleme im Sinne des § 47d Abs. 1 BImSchG liegen auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von 70 db(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Dies gilt nicht in Gewerbe- oder Industriegebieten nach §§ 8 und 9 der Baunutzungsverordnung sowie in Gebieten nach § 34 Abs. 2 des Baugesetzbuches mit der entsprechenden Eigenart“ (Zitat aus dem RdErl. d. MUNLV v. 7.2.2008).

 

Der Städte- und Gemeindebund NW sieht die alleinige Zuständigkeit der Gemeinden für die Lärmaktionsplanung sehr kritisch, da die Gemeinde nur für die Erstellung des „Papiers“, aber nicht für die Umsetzung der in der Planung enthaltenden Maßnahmen verantwortlich ist. Für aus der unverbindlichen, aber öffentlich zu diskutierenden Aktionsplanung hervorgehende Maßnahmen an Schienenwegen, Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen ist der jeweilige Baulastträger bzw. das entsprechende Bundesamt verantwortlich. Diese entscheiden in eigener Zuständigkeit, was wann und wie geschehen kann.

 

Trotzdem empfiehlt der Städte- und Gemeindebund, der gesetzlichen Forderung nachzukommen und die Aktionsplanung durchzuführen.

 

Zur Entscheidung der Frage, ob die Stadt Hilden überhaupt für den Bereich des Eisenbahnlärms der Trasse nördlich des Bahnhofs einen Aktionsplan aufstellen muss, ist genau zu ermitteln, wo die Betroffenen überhaupt zu finden sind. Das kann erst durchgeführt werden, wenn die Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamt in Form auswertbarer Dateien vorliegt.

 

Wie es im Bereich Straßenverkehrslärm durch das Ingenieurbüro stadtverkehr, Hilden, durchgeführt wurde, müssen im nächsten Schritt die Daten des Eisenbahnbundesamtes auf Plausibilität geprüft werden. Dies geschieht durch einen Vergleich der Daten zur Lärmkartierung der Stadt Hilden, die im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erstellt wurde. Anschließend sind die tatsächlich betroffenen Gebäude zu ermitteln und im weiteren Vorschläge bzw. denkbare Maßnahmen zu entwickeln, wie die Lärmsituation für die Betroffenen verbessert werden könnte. Zur Umsetzung dieser Schritte wird die Verwaltung ein Ingenieurbüro beauftragen. Die Vorschläge sind zunächst den zuständigen Baulastträgern – für die Eisenbahntrasse: das Eisenbahnbundesamt und die DB AG – zur Stellungnahme zu übersenden. Anschließend kann der Stadtentwicklungsausschuss entscheiden, ob ein Lärmaktionsplan für den Bereich des Eisenbahnlärms für die Trasse nördlich des Hildener Bahnhofs aufgestellt wird. Falls ja ist auf Grundlage des zu erstellenden Berichts durch die Stadtverwaltung ein Entwurf zu erarbeiten, den der Stadtentwicklungsausschuss zu beraten hat. Nach Beschluss des Entwurfs muss die gesetzlich geforderte, aber nicht näher definierte Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden, um anschließend einen (leider) unverbindlichen Lärmaktionsplan aufzustellen und durch den Rat zu beschließen.

 

 

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Bereich Straßenverkehr wird der vom Ingenieurbüro stadtverkehr erstellte Bericht „Konfliktanalyse und Ableitung von Maßnahmenvorschlägen für den EU-Umgebungslärm der Stadt Hilden“ zur Zeit dem Landesbetrieb Straße (Niederlassung Mönchengladbach) als Vertreter der Straßenbaulastträger (Bundesrepublik Deutschland und Land NRW) übersandt. Sobald deren Stellungnahme vorliegt, wird die Verwaltung den Entwurf eines Lärmaktionsplans für den Teilbereich der zu untersuchenden Straßen dem Stadtentwicklungsausschuss vorlegen, um anschließend die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

 

Im Haushaltsplanentwurf sind Haushaltsmittel für die weitere Durchführung dieser Lärmaktionsplanung im Produkt „Verkehrsentwicklungsplanung“ vorgesehen. Bei der weiteren Durchführung ist der Bereich Eisenbahnlärm in die Verfahrensabläufe zu integrieren.

 

 

Unabhängig von der hier aufgezeigten Lärmkartierung und –aktionsplanung hat die Stadt Hilden mit Schreiben vom 05.12.2008 die DB AG gebeten, im Rahmen des „Konjunkturprogramms“, das die Bundesregierung zur Abwendung der Finanz- und Wirtschaftskrise geschnürt hat, eine Lärmsanierung der Eisenbahntrasse Mülheim-Speldorf – Troisdorf (Strecken-Nr. 2324) im Bereich der Stadt Hilden – beginnend von ihrer südlichen Stadtgrenze bis zum Abzweig der S-Bahntrasse zum Hauptbahnhof Solingen – durch aktive Schallschutzmaßnahmen durchzuführen. Über den Erfolg dieser Bitte wird die Verwaltung nach Eingang einer Reaktion der DB AG berichten.

 

 

 

 

Günter Scheib