Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss
1. die eingegangenen
Anregungen wie folgt abzuhandeln:
1.1 Schreiben des Kreises
Mettmann, Mettmann, vom 18. Juni 2007
Die Kreisverwaltung
Mettmann äußert sich zu dem Planvorhaben gleich in mehrfacher Hin- sicht, nämlich aus der Sicht des
Umweltamtes sowie aus planungsrechtlicher Sicht.
Hinsichtlich möglicher
Umweltbelange werden keine Anregungen gemacht. Vom planungs- rechtlichen Aspekt her wird lediglich
vermerkt, dass das Thema ohne regionalplanerische Be denken an die Bezirksregierung weitergeleitet worden ist.
Das Schreiben der
Kreisverwaltung Mettmann wird damit zur Kenntnis genommen.
1.2 Schreiben der Stadt
Erkrath vom 31.05.2007
Die in dem Schreiben
formulierten Anregungen und Bedenken beziehen sich im Detail auf die Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 66 B, 2.
Änderung (VEP Nr. 7). Insofern wird auf die hierzu folgende Abhandlung in einer eigenen Sitzungsvorlage
verwiesen.
Auf der Ebene des
Flächennutzungsplanes wird seitens der Stadt Erkrath die Befürchtung geäußert, dass durch eine Vielzahl großer
Einzelhandelsflächen mit anteiligen Flächen für zentrenrelevante Randsortimente außerhalb Erkraths (in
den Nachbarstädten) negative Aus- wirkungen
auf die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Erkrath entstehen.
Dies kann von hieraus
nur für die Maßnahmen beurteilt werden, die im Hildener Stadtgebiet umgesetzt werden sollen. Im vorliegenden
Fall finden klare Begrenzungen des zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsortimentes statt, denn es
sollen auch keine negativen Aus- wirkungen
auf die wesentlich näher liegenden zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Hil- den erzeugt werden.
Um hier auf der
„sicheren Seite“ zu sein, wurden zudem im Aufstellungsverfahren eine Ver- träglichkeitsanalyse erstellt (BBE
Unternehmensberatung, Köln, März 2007). Aus dieser Un- tersuchung geht klar hervor, dass durch die geplanten Maßnahmen/
Ansiedlungen keine ne- gativen
raumordnerischen und städtebaulichen Auswirkungen zu erwarten sind. In den
zentra- len Versorgungsbereichen der
umliegenden Städte werden sich mögliche Umsatzumlenkun- gen unterhalb der Spürbarkeitsschwelle abspielen.
Insofern lassen sich
die Befürchtungen der Stadt Erkrath von hieraus nicht nachvollziehen.
Hinsichtlich der 44.
Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Schreiben der Stadt Erk- rath daher lediglich zur Kenntnis genommen.
1.3 Schreiben der Stadt
Monheim am Rhein vom 10.05.2007
Die Stadt Monheim
bringt keine Anregungen vor, da sie die Einschätzung der Gutachter der Verträglichkeitsanalyse (BBE
Unternehmensberatung, Köln, März 2007) teilt, dass negative Auswirkungen auf die zentralen
Versorgungsbereiche der Stadt Monheim nicht
zu erwarten sind.
Das Schreiben wird zur
Kenntnis genommen.
1.4 Schreiben der IHK
Düsseldorf, Düsseldorf, vom 07.05.2007
Die IHK zu Düsseldorf
bringt in dem Schreiben zum Ausdruck, dass die Planungen von ihr unterstützt werden, da die Inhalte den
getroffenen Vereinbarungen entsprechen.
Das Schreiben wird zur
Kenntnis genommen.
1.5 Schreiben der
Handwerkskammer Düsseldorf, Düsseldorf, vom 15.06.2007
Die Handwerkskammer
Düsseldorf bringt keine Anregungen vor, da die von ihr zu vertreten- den Belange bei der Planung berücksichtigt
wurden.
Das Schreiben wird zur
Kenntnis genommen.
1.6 Schreiben der
Kreisstadt Mettmann vom 22.06.2007
Es werden keine Anregungen
vorgebracht, das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.
1.7 Schreiben der
BUND-Ortsgruppe Hilden vom 22.06.2007
Die BUND-Ortsgruppe
Hilden äußert sich sowohl zur 44. Änderung des FNP als auch zum Bebauungsplan Nr. 66 B, 2. Änderung (VEP
Nr. 7)
Einige Anregungen
beziehen sich im Detail auf die Inhalte des Bebauungsplanes. Insofern wird auf die hierzu folgende Abhandlung
in einer eigenen Sitzungsvorlage verwiesen.
Die
Flächennutzungsplan-Änderung wird begrüßt, da keine neuen, bisher nicht bebaute
Flä- chen in Anspruch genommen werden.
Zudem wird vorgeschlagen, den Standort auch für ei nen Mobilfunk-Sendemast zu nutzen, da es sich um einen
unproblematischen Standort han- dele.
Hierzu wird ausgeführt,
dass der Standort tatsächlich schon bisher als Antennenstandort ge- nutzt wurde (und zwar am noch vorhandenen
Schornstein). Da dieser Schornstein abgerissen wird,
ist geplant, einen neuen Mast im westlichen Grundstücksbereich, also hinter dem
zu künftigen OBI-Gebäude, zu
errichten. Hierzu gibt es ein eigenes Baugenehmigungsverfahren. Der Bebauungsplan ist darauf abgestimmt
worden.
Ein Mobilfunkkonzept in
der vom BUND angeregten Form ist bisher in Hilden nicht diskutiert worden und ist auch nicht Gegenstand der
vorliegenden Bauleitplanung.
1.8 Schreiben des
Landesbetriebes Straßen. NRW, Mönchengladbach, vom 20.06.2007
Der
Landesbetrieb Straßen.NRW äußert gegenüber der 44. Änderung des Flächennutzungs- planes keine Bedenken, das Schreiben wird zur
Kenntnis genommen.
1.9 Schreiben der Stadt
Haan vom 11.06.2007
Seitens der Stadt Haan
wird zunächst festgestellt, dass gegen die Planung keine grundsätzli- chen Bedenken bestehen. Anschließend werden
einigen Anmerkungen gemacht, die sich nur noch
indirekt auf das vorliegende Bauleitplan-Verfahren beziehen.
Es geht im wesentlichen
um zwei Aspekte, die neuen Nutzungen auf dem bisherigen Alt- standort von OBI an der Straße
Mühlenbachweg und um Detailaussagen in der Verträglich keitsanalyse von BBE Unternehmensberatung, Köln, vom März 2007.
Die neuen Nutzungen am
bisherigen Standort sind weiterhin nicht im Detail bekannt. Nach derzeitiger Kenntnis wird der Standort
(für einen Bau- und Heimwerkermarkt) nicht aufgege- ben, sondern von einem anderen Betreiber weiter betrieben
werden. Bei dieser Wiederbeset- zung
sind vor allem kleinere Anbieter zu erwarten, keine weiteren „Filialisten“.
Auswirkungen werden
sich daher in erster Linie auf das Hildener Stadtgebiet beschränken. Ob und in welcher Weise andere Nutzungen
(auch Einzelhandelsnutzungen) an dieser Stelle zugelassen
werden, ist Gegenstand weiterer Verhandlungen und auch der Bauleitplanung. Bei Bauleitplanverfahren würde die Stadt Haan dann
beteiligt, über eine Beteiligung am Bau genehmigungsverfahren
kann derzeit keine Aussage gemacht werden, da entsprechende Inhalte noch nicht bekannt sind.
Die Anmerkungen zu der
Verträglichkeitsanalyse werden zur Kenntnis genommen, sie haben keine konkreten inhaltlichen Auswirkungen auf
die Kernaussagen des Gutachtens.
Das Schreiben der Stadt
Haan wird daher insgesamt zur Kenntnis genommen.
1.10 Schreiben der Stadt
Düsseldorf vom 18.06.2007
Die Anregungen der
Stadt Düsseldorf wurden bereits nach der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
in das weitere Planverfahren einbezogen. Im vorliegenden
Schreiben wird dies bestätigt. Es werden keine weiteren Anregungen gemacht.
Das Schreiben der Stadt
Düsseldorf wird zur Kenntnis genommen.
1.11 Schreiben der
Bezirksregierung Düsseldorf (Dez. 53 – ehem. STUA) vom 24.05.2007
Seitens des Dezernates
53 der Bezirksregierung Düsseldorf werden keine Anregungen vor gebracht. Das Schreiben wird zur Kenntnis
genommen.
1.12 Schreiben der
Rheinbahn, Düsseldorf, vom 01.06.2007
Seitens der Rheinbahn
werden keine Anregungen vorgebracht. Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.
2. die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit der Folge, sie der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorzulegen.
Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Stadt
Hilden westlich der Straße Westring und umfasst die Flurstücke 1065 und 1401 in
Flur 11 der Gemarkung Hilden.
Dem Beschluss liegen die Begründung und der
Umweltbericht aus Juli 2007 zugrunde.“
(G. Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
Das Verfahren zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Hilden wurde am 3.5.2006 durch den Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses
eingeleitet.
Betroffen ist das Grundstück Westring 7, westlich der Straße Westring
gelegen und ehemals Betriebsgrundstück der Fa. Kappa.
Nach der Aufgabe der Nutzung durch die Fa. Kappa stand das Gelände/
Gebäude eine Zeitlang leer, nun soll an dieser Stelle eine neue Nutzung
entstehen; in erster Linie geht es um die Ansiedlung eines Bau-, Heimwerker-
und Gartenfachmarktes der OBI-Kette.
Eine derartige Nutzung steht im Einklang mit dem Einzelhandels- und
Nahversorgungskonzept der Stadt Hilden und entspricht somit den Zielen der
Hildener Stadtentwicklung. Zur Umsetzung ist allerdings die Schaffung aktuellen
Planungsrechtes erforderlich.
Im vorliegenden Fall bedeutet dies die Umwandlung der bisherigen
FNP-Ausweisung „GI Industriegebiet“ in „SO- Sondergebiet“ (im Detail handelt es
sich um zwei Sondergebiete: eines für einen Bau-, Heimwerker- und
Garten-Fachmarkt, ein weiteres für einen Möbelfachmarkt).
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Aufstellung des
Bebauungplanes Nr. 66B, 2. Änderung für das gleiche Plangebiet betrieben, in
der Form des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 7. Dieser wird durch
das Planungsbüro Holger Fischer, Linden, erstellt.
Im November/ Dezember 2006 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Ebenfalls im Dezember 2006 wurde die entsprechende Bürgeranhörung
durchgeführt.
Dem schloss sich aufgrund der eingegangenen Anregungen eine Phase der
Planüberarbeitung insbesondere für den Bebauungsplan an, aber auch die 44.
Änderung des FNP erhielt inhaltliche Ergänzungen.
Im April 2007 erfolgte der Offenlagebeschluss durch den Rat der Stadt
Hilden, die Offenlage selbst fand in der Zeit vom 14.05. bis zum 18.06. 2007
einschließlich statt.
Ebenso wurde die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
sowie der Bezirksregierung Düsseldorf (wegen der landesplanerischen Abstimmung)
durchgeführt.
Die während der Offenlage eingegangenen Anregungen zur 44.
Flächennutzungsplan-Änderung sind allesamt unproblematisch; die
Bezirksregierung Düsseldorf hat zudem mit Schreiben vom 03.07.2007 ihre
Position dargelegt und keine landesplanerischen Bedenken geäußert (siehe Anlage).
Damit liegen die Voraussetzungen vor, diese 44. Änderung des
Flächennutzungsplanes zu beschließen und sie anschließend der Bezirksregierung
in Düsseldorf zur Genehmigung vorzulegen.
(G. Scheib)