Betreff
Änderung der Vereinbarung über die Durchführung der Schuldner- und Insolvenzberatung mit dem SKFM Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 50/037
Aktenzeichen
III/50 15 37 - fw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung  im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales sowie dem Haupt- und Finanzausschuss die mit dem SKFM am 8.5.2003 geschlossene Vereinbarung zur Durchführung der Schuldner- und Insolvenzberatung in Hilden in der vorgelegten Form zu ändern.“

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt vom 9.4.2003 hat die Stadt Hilden mit dem Sozialdienst Kath. Frauen und Männer Hilden (SKFM) eine Vereinbarung über die wirksame, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Durchführung der Schuldner- und Insolvenzberatung in Hilden abgeschlossen (Anlage 1). Die Vereinbarung ist am 1.1.2003 in Kraft getreten.

Vereinbart wurde ein jährlicher Zuschuss durch die Stadt Hilden in Höhe von 90.000 €.

Nach der danach erfolgten jährlichen Berichterstattung im Fachausschuss hat der SKFM bislang eine gute und erfolgreiche Arbeit geleistet.

 

Mit den am 01.01.2005 in Kraft getretenen Arbeitsmarktreformen ist die Schuldnerberatung Teil der Eingliederungsmaßnahmen nach § 16 SGB II geworden, die von dem Kommunalen Aufgabenträger, also der ARGE ME-aktiv,  zu erbringen und zu finanzieren ist.

Damit gehört die Schuldnerberatung für einen großen Personenkreis nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich der kreisangehörigen (ka) Städte, also auch nicht der Stadt Hilden. Die Durchführung der Verbraucherinsolvenzberatung ist hiervon unberührt; sie gehört nicht zu den Regelungen des SGB II.

 

Der Kreis Mettmann hat daraufhin unter Beteiligung der ka Städte  und den Trägern der Schuldnerberatung im Kreis Mettmann ein Konzept erarbeitet, sowie eine standardisierte Vereinbarung  mit Leistungsbeschreibungen und Verfahrensabläufen entwickelt. Schlussendlich wurde am 24.4.2006 Konsens über die Zuordnung der Personenkreise und die Finanzierung erzielt. Danach bestand Einigkeit, dass als Basis für die Bemessung der Kreis Mettmann (ARGE) einen Anteil von 2/3 trägt und die Städte einen 1/3-Anteil der Kosten tragen.

Insgesamt ergibt dies insbesondere durch die Erweiterung des Personenkreises für den Kreis einen Anteil von 500.000 € und die Städte von jährlich 250.000 €. Für die Durchführung der Schuldnerbratung im Kreis Mettmann wurden bisher von den Städten insgesamt rd. 540.000 € aufgewendet.

Der Kreis Mettmann hat danach mit den Trägern der Schuldnerberatung, so auch mit dem SKFM Hilden zur Sicherstellung einer kreiseinheitlichen Praxis der Schuldnerberatung für Erwerbstätige im Sinne des SGB II am 14.9.2006 eine Vereinbarung mit Wirkung ab 1.10.2006 abgeschlossen (Anlage 3). Die Vereinbarung hat zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2007. Eine Vertragsverlängerung wird angestrebt, hierzu soll aber erst die Fallzahlentwicklung im Jahr 2007 abgewartet werden. Die Höhe des jährlichen Zuschusses soll danach für die Folgejahre entsprechend angepasst und festgesetzt werden.

 

Mit den Vertreterinnen und Vertretern des SKFM Hilden wurde einvernehmlich vereinbart, die mit der Stadt Hilden geschlossene Vereinbarung vom 8.5.2003 entsprechend anzupassen und eine Entscheidung zu den Etatberatungen für 2007 vorzubereiten.

Eine entsprechende Änderungsvereinbarung –abgestimmt mit dem SKFM- ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

 

 

Es bestand Einvernehmen mit dem SKFM, dass der bisherige Zuschuss ausreichend ist und um den jeweiligen Zuschuss des Kreises reduziert werden soll.

 

Für 2007 beträgt der Zuschuss des Kreises 52.273,11 €.

Der Zuschuss der Stadt Hilden beträgt danach für 2007 37.726,89 €;  der Zuschuss ist im Haushaltsplanentwurf für 2007 berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

050301

Bezeichnung: 

Hilfe zum Lebensunterhalt (nach SGB XII)

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer