Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
beschließt nach Vorberatung im Ausschuss
für Schule, Sport und Soziales sowie dem Haupt- und Finanzausschuss die mit dem
SKFM am 8.5.2003 geschlossene Vereinbarung zur Durchführung der Schuldner- und
Insolvenzberatung in Hilden in der vorgelegten Form zu ändern.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Nach dem Beschluss
des Rates der Stadt vom 9.4.2003 hat die Stadt Hilden mit dem Sozialdienst
Kath. Frauen und Männer Hilden (SKFM) eine Vereinbarung über die wirksame,
bedarfsgerechte und wirtschaftliche Durchführung der Schuldner- und
Insolvenzberatung in Hilden abgeschlossen (Anlage
1). Die Vereinbarung ist am 1.1.2003 in Kraft getreten.
Vereinbart wurde
ein jährlicher Zuschuss durch die Stadt Hilden in Höhe von 90.000 €.
Nach der danach
erfolgten jährlichen Berichterstattung im Fachausschuss hat der SKFM bislang
eine gute und erfolgreiche Arbeit geleistet.
Mit den am 01.01.2005 in
Kraft getretenen Arbeitsmarktreformen ist die Schuldnerberatung Teil der
Eingliederungsmaßnahmen nach § 16 SGB II geworden, die von dem Kommunalen Aufgabenträger,
also der ARGE ME-aktiv, zu erbringen und
zu finanzieren ist.
Damit gehört die
Schuldnerberatung für einen großen Personenkreis nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich
der kreisangehörigen (ka) Städte, also auch nicht der Stadt Hilden. Die
Durchführung der Verbraucherinsolvenzberatung ist hiervon unberührt; sie gehört
nicht zu den Regelungen des SGB II.
Der Kreis Mettmann hat
daraufhin unter Beteiligung der ka Städte
und den Trägern der Schuldnerberatung im Kreis Mettmann ein Konzept
erarbeitet, sowie eine standardisierte Vereinbarung mit Leistungsbeschreibungen und
Verfahrensabläufen entwickelt. Schlussendlich wurde am 24.4.2006 Konsens über
die Zuordnung der Personenkreise und die Finanzierung erzielt. Danach bestand
Einigkeit, dass als Basis für die Bemessung der Kreis Mettmann (ARGE) einen
Anteil von 2/3 trägt und die Städte einen 1/3-Anteil der Kosten tragen.
Insgesamt ergibt dies
insbesondere durch die Erweiterung des Personenkreises für den Kreis einen
Anteil von 500.000 € und die Städte von jährlich 250.000 €. Für die Durchführung
der Schuldnerbratung im Kreis Mettmann wurden bisher von den Städten insgesamt
rd. 540.000 € aufgewendet.
Der Kreis Mettmann hat
danach mit den Trägern der Schuldnerberatung, so auch mit dem SKFM Hilden zur
Sicherstellung einer kreiseinheitlichen Praxis der Schuldnerberatung für
Erwerbstätige im Sinne des SGB II am 14.9.2006 eine Vereinbarung mit Wirkung ab
1.10.2006 abgeschlossen (Anlage 3).
Die Vereinbarung hat zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2007. Eine
Vertragsverlängerung wird angestrebt, hierzu soll aber erst die Fallzahlentwicklung
im Jahr 2007 abgewartet werden. Die Höhe des jährlichen Zuschusses soll danach
für die Folgejahre entsprechend angepasst und festgesetzt werden.
Mit den Vertreterinnen und
Vertretern des SKFM Hilden wurde einvernehmlich vereinbart, die mit der Stadt
Hilden geschlossene Vereinbarung vom 8.5.2003 entsprechend anzupassen und eine
Entscheidung zu den Etatberatungen für 2007 vorzubereiten.
Eine entsprechende
Änderungsvereinbarung –abgestimmt mit dem SKFM- ist als Anlage 2 beigefügt.
Es bestand Einvernehmen mit
dem SKFM, dass der bisherige Zuschuss ausreichend ist und um den jeweiligen
Zuschuss des Kreises reduziert werden soll.
Für 2007 beträgt der
Zuschuss des Kreises 52.273,11 €.
Der Zuschuss der Stadt
Hilden beträgt danach für 2007 37.726,89
€; der Zuschuss ist im
Haushaltsplanentwurf für 2007 berücksichtigt.
Günter Scheib