Betreff
Betr.: Aufstellung eines Generalentwässerungsplanes für das Regenwasserkanalnetz der Stadt Hilden. Mittelbereitstellung im Vorgriff auf zukünftige Haushaltsplanberatungen
Vorlage
WP 04-09 SV 66/079
Aktenzeichen
IV/66.2-Dr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss

die Bereitstellung der Gesamtkosten in Höhe von 270.000,00 € im Vorgriff auf zukünftige Haushaltsplanberatungen für die Aufstellung eines Generalentwässerungsplanes für das städt. Regenwasserkanalnetzes.

Darüber hinaus werden pro Jahr für allgem. Ing.-aufträge (z.B. Aufstellung von Betriebsanleitungen, Erstellung von Unterlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung, Ergänzung von Bestandsplänen u.a.) weitere 20.000,- € benötigt.

 

Die o.g. Beträge sollen wie folgt bereitgestellt werden:

 

           

 

für Aufstellung GEP

für allg. Ing.aufträge

gesamt

2007

80.000,- €

20.000,- €

100.000,- €

2008

185.000,- €

20.000,- €

205.000,- €

2009

25.000,- €

20.000,- €

45.000,- €

2010

 

20.000,- €

20.000,- €

Summe

290.000,- €

80.000,- €

370.000,- €

 

Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2007 ff enthalten.

 

 

 

G. Scheib

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Das Tiefbau- und Grünflächenamt – Stadtentwässerung - hat für den Haushaltsplan 2007 ff im Produkt 110302 – Stadtentwässerung . unter der Kostenart 521158 – Gebietsentwässerungspläne insgesamt 370.000,- € angemeldet, aufgeteilt auf die Jahre 2007 bis 2010.

 

Der o.g. Betrag soll wie folgt bereitgestellt werden:

 

           

 

für Aufstellung GEP

für allg. Ing.aufträge

gesamt

2007

80.000,- €

20.000,- €

100.000,- €

2008

185.000,- €

20.000,- €

205.000,- €

2009

25.000,- €

20.000,- €

45.000,- €

2010

 

20.000,- €

20.000,- €

Summe

290.000,- €

80.000,- €

370.000,- €

 

 

Für den Betrag von 290.000,- soll ein Ingenieurauftrag für die Erstellung eines Generalentwässerungsplanes für das gesamte Regenwasserkanalnetz der Stadt Hilden vergeben werden.

Die Arbeiten für die Grundlagenermittlung, Regenaufzeichnungen, Kanalnetzberechnungsmodell u.a. erstrecken sich über 3 Jahre.

Darüber hinaus werden pro Jahr für allgem. Ing.-aufträge (z.B. Aufstellung von Betriebsanleitungen, Erstellung von Unterlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung, Ergänzung von Bestandsplänen u.a.) weitere 20.000,- € benötigt.

 

Da es sich hierbei nicht um Investitionskosten, sondern um Aufwendungen handelt, können die Mittel nicht in Form einer Verpflichtungsermächtigung für folgende Jahre bereitgestellt werden. Die Finanzierung muss durch gesonderten Beschluss gesichert werden.

 

Nähere Erläuterungen und Begründungen zur Aufstellung des Generalentwässerungsplanes ist nachfolgendem Konzept des Fachamtes zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

G. Scheib

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

110302

Bezeichnung: 

Stadtentwässerung

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2007

100.000,-

 

Nein

Ingenieurkosten

2008

205.000,-

 

Nein

Ingenieurkosten

2009

45.000,-

 

Nein

Ingenieurkosten

2010

20.000,-

 

Nein

Ingenieurkosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer