Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss
die Bereitstellung der Gesamtkosten in Höhe von 270.000,00 € im Vorgriff
auf zukünftige Haushaltsplanberatungen für die Aufstellung eines
Generalentwässerungsplanes für das städt. Regenwasserkanalnetzes.
Darüber hinaus werden pro Jahr für allgem. Ing.-aufträge (z.B.
Aufstellung von Betriebsanleitungen, Erstellung von Unterlagen nach der
Betriebssicherheitsverordnung, Ergänzung von Bestandsplänen u.a.) weitere
20.000,- € benötigt.
Die o.g. Beträge sollen wie folgt bereitgestellt werden:
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für Aufstellung
GEP |
für allg.
Ing.aufträge |
gesamt |
2007 |
80.000,- € |
20.000,- € |
100.000,- € |
2008 |
185.000,- € |
20.000,- € |
205.000,- € |
2009 |
25.000,- € |
20.000,- € |
45.000,- € |
2010 |
|
20.000,- € |
20.000,- € |
Summe |
290.000,- € |
80.000,- € |
370.000,- € |
Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2007 ff enthalten.
G. Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Das Tiefbau- und Grünflächenamt – Stadtentwässerung - hat für den
Haushaltsplan 2007 ff im Produkt 110302 – Stadtentwässerung . unter der
Kostenart 521158 – Gebietsentwässerungspläne insgesamt 370.000,- € angemeldet,
aufgeteilt auf die Jahre 2007 bis 2010.
Der o.g. Betrag soll wie folgt bereitgestellt werden:
|
für Aufstellung
GEP |
für allg.
Ing.aufträge |
gesamt |
2007 |
80.000,- € |
20.000,- € |
100.000,- € |
2008 |
185.000,- € |
20.000,- € |
205.000,- € |
2009 |
25.000,- € |
20.000,- € |
45.000,- € |
2010 |
|
20.000,- € |
20.000,- € |
Summe |
290.000,- € |
80.000,- € |
370.000,- € |
Für den Betrag von 290.000,- soll ein Ingenieurauftrag für die
Erstellung eines Generalentwässerungsplanes für das gesamte
Regenwasserkanalnetz der Stadt Hilden vergeben werden.
Die Arbeiten für die Grundlagenermittlung, Regenaufzeichnungen,
Kanalnetzberechnungsmodell u.a. erstrecken sich über 3 Jahre.
Darüber hinaus werden pro Jahr für allgem. Ing.-aufträge (z.B.
Aufstellung von Betriebsanleitungen, Erstellung von Unterlagen nach der
Betriebssicherheitsverordnung, Ergänzung von Bestandsplänen u.a.) weitere
20.000,- € benötigt.
Da es sich hierbei nicht um Investitionskosten, sondern um Aufwendungen
handelt, können die Mittel nicht in Form einer Verpflichtungsermächtigung für
folgende Jahre bereitgestellt werden. Die Finanzierung muss durch gesonderten
Beschluss gesichert werden.
Nähere Erläuterungen und Begründungen zur Aufstellung des
Generalentwässerungsplanes ist nachfolgendem Konzept des Fachamtes zu
entnehmen.
G. Scheib
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
110302 |
Bezeichnung: |
Stadtentwässerung |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2007 |
100.000,- |
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Nein |
Ingenieurkosten |
2008 |
205.000,- |
|
Nein |
Ingenieurkosten |
2009 |
45.000,- |
|
Nein |
Ingenieurkosten |
2010 |
20.000,- |
|
Nein |
Ingenieurkosten |
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Sichtvermerk Kämmerer |