Betreff
Netzplanung Förderschulen für den Kreis Mettmann - Einrichtung eines Kompetenzzentrums
Vorlage
WP 09-14 SV 51/027
Aktenzeichen
III/51/Au
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt, nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport:

 

  1. dem Konzept zur flächendeckenden Einrichtung von Kompetenzzentren wird zugestimmt.

 

  1.  

a)       Dem Ausbau der kreiseigenen Paul- Maar-Schule zu einem Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung für den Einzugsbereich Hilden/Haan wird zugestimmt.

 

alternativ

 

b)  die Ferdinand-Lieven-Förderschule wird zu einem Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung für den Einzugsbereich Hilden und Haan bestimmt, ausgebaut und in das Kreis-Konzept integriert.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Anlass der Sitzungsvorlage:

Wie bereits im ASS am 26.11.2009 berichtet (SV 09-14 51/015), hat der Kreis Mettmann die Erstellung eines Schulentwicklungsplanes für alle Förderschulen im Kreis Mettmann in Auftrag gegeben. Ein Teil dieser Planungen umfasst die flächendeckende Versorgung des Kreises mit sonderpädagogischen Kompetenzzentren. Das diesbezügliche kreisweite Antragspaket ist dem Schulministerium im Frühjahr dieses Jahres vorzulegen. Vor diesem Hintergrund sind nunmehr in allen kreisangehörigen Kommunen die zur Antragstellung im Schulministerium erforderlichen Beschlüsse der politischen Gremien zu fassen.

 

Die vorliegende Sitzungsvorlage enthält Teile der Vorlage des Kreises für den Kreisausschuss für Schule und Kultur am 18.02.2010. Diese Teile sind durch kursive Schriftsetzung kenntlich gemacht.

 

2. Bedeutung der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung für die Bildungslandschaft

Mit Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung sollen im Wesentlichen folgende Ziele erreicht werden:

·         Frühzeitige präventive Diagnostik vor Schuleintritt,

·         wohnortnahe und inklusive Beschulung,

·         individuelle, präventive Förderung,

·         prozessbegleitende Diagnostik in der Schule ohne vorherige Eröffnung eines AO-SF-Verfahrens,

·         multiprofessionelle Beratung zur Förderung vom Vorschulalter bis zur Arbeits- und Ausbildungsreife,

·         Reintegration in die allgemeine Schule,

·         Ausbau und Optimierung der Zusammenarbeit mit allen an der Erziehung und Bildung beteiligten Institutionen.

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat am 13. Juli 2009 ein Grundsatzpapier für die Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung veröffentlicht. In einer Zusammenfassung dieses Grundsatzpapiers sollen noch einmal die zentralen Aspekte der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung dargelegt werden:

Mit den Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung geht Nordrhein-Westfalen einen neuen Weg in der sonderpädagogischen Förderung. Ziel des Konzeptes ist es, mehr wohnortnahe, präventive Förderung von Schülerinnen und Schülern an den allgemeinen Schulen zu erreichen. Derzeit stehen die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache im Mittelpunkt der dreijährigen Pilotphase. Die in der Pilotphase gewonnenen Erfahrungen werden in eine Rechtsverordnung des Ministeriums einfließen.

Die Idee der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung stammt aus der sonderpädagogischen Diskussion um die subsidiäre Rolle der Sonderpädagogik. Das Konzept betrifft jedoch in ganz entscheidendem Maß die allgemeinen Schulen, bei denen eine Mentalitätsänderung zu einer „Kultur des Behaltens“ entwickelt werden soll. Diese Zielsetzung darf aber nicht dazu führen, dass der Anspruch auf eine umfassende sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern reduziert oder zurückgedrängt wird. Vor allem können die allgemeinen Schulen mit diesem Auftrag nicht allein gelassen werden. Die Einbindung auch außerschulischer Partner in das Konzept der Kompetenzzentren ist daher von zentraler Bedeutung.

Das Schulministerium macht deutlich, dass mit einer Einrichtung der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung nicht zusätzliche Lehrerstellen verbunden sind, sondern Lehrkräfte anders einzusetzen sind, d.h. effektiver und pädagogisch angemessener, als es im bisherigen System der Fall ist. Daher spricht das Ministerium von einem pädagogischen Zugewinn. Die Zahl der Lehrerstellen wird nach dem neuen Konzept nicht vom Ausgang der AO-SF-Verfahren abhängig gemacht, sondern auf dem „Soll-Stand“ des Schuljahres 2007/2008 festgeschrieben werden.

 

Nach dem Konzept der Kompetenzzentren ist es nicht mehr zwingend notwendig, ein AO-SF-Verfahren durchzuführen. Gleichwohl können diese Verfahren aber aus rechtlichen Gründen zukünftig nötig sein. In jedem Fall muss die diagnostische Seite des AO-SF-Verfahrens bei der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durch ein geeignetes Verfahren in der Zukunft aufrecht erhalten werden. Professionelle Lernausgangsanalysen und förderbezogene Diagnostik sollen genutzt werden, um durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der Förderung der jeweiligen Schule ein klares Profil zu geben.

Eine zusätzliche sonderpädagogische Förderung von Kindern an allgemeinen Schulen muss immer auf der Basis eines individuellen Förderplans erfolgen. Dieser wird zunächst von den Lehrkräften der allgemeinen Schule erstellt und mit sonderpädagogischen Lehrkräften des Kompetenzzentrums abgestimmt. Es wird sodann einvernehmlich entschieden, in welcher Form und in welchem Umfang ein Kind sonderpädagogisch gefördert wird.

Ein Zugewinn für eine verbesserte Förderung von Schülerinnen und Schülern im Bereich eines Kompetenzzentrums soll durch die Vernetzung mit verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten erzeugt werden, z.B. aus dem Bereich der Eltern- und Erziehungsberatung, der Jugendhilfe, der Schulpsychologie oder der Ernährungsberatung. Das Kompetenzzentrum wird vor diesem Hintergrund auch ein wichtiger Akteur im Hildener Bildungsnetzwerk werden.

 

Aus dem Anspruch auf individuelle Förderung eines Kindes gemäß § 1 Schulgesetz resultiert, dass die schulische Förderung vom Grundsatz her zunächst und in allererster Linie die Aufgabe der Grundschule ist. Der Auftrag zur individuellen Förderung schließt die Erwartung an eine erfolgreiche Grundschulpädagogik ein, dass sich Schwierigkeiten bei entwicklungsverzögerten Kindern seltener zu sonderpädagogischen Förderbedarfen verfestigen. Mit den Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung wird auch die Neudefinition eines gesellschaftlichen Konsenses zum Umgang mit Vielfalt bzw. Heterogenität im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung geschaffen. Die Kompetenzzentren sollen dazu beitragen, dass Grund- und andere Allgemeine Schulen dabei zusätzliche, tatkräftige und praxisorientierte Unterstützung erhalten.

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist im Zeitraum zwischen 1997 und 2008 um über 20 % gestiegen, obwohl die Gesamtzahl aller Schülerinnen und Schüler im selben Zeitraum rückläufig ist. Diese Entwicklung verdeutlicht auch den Ruf der allgemeinen Schulen nach mehr Unterstützung für eine zunehmend schwieriger werdende Schülerschaft. Dem soll auch durch die Kompetenzzentren entsprochen werden.

Ein Grundgedanke der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung ist es, der Verfestigung von Lernproblemen, Entwicklungsstörungen und sprachlichen Beeinträchtigungen im Sinne eines sonderpädagogischen Förderbedarfs entgegenzuwirken. Dies setzt eine präventive Förderung von Kindern voraus, die nicht allein Aufgabe von Lehrerinnen und Lehrern sein kann. Daher ist eine systematische Vernetzung von Hilfsangeboten auf der kommunalen Ebene unerlässlich. Diese beziehen ausdrücklich auch die Kindertagesstätten mit ein.

 

Die Funktionstüchtigkeit eines Kompetenzzentrums wird von dessen Personaleinsatzkonzept stark geprägt. Hier besteht ein hoher Abstimmungsbedarf zwischen dem Kompetenzzentrum und den Schulen der Region. Dem Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung wird eine halbe zusätzliche Lehrerstelle zugewiesen. Schon daraus ist zu folgern, dass zunächst eher kleine, gezielte Schritte zur Umsetzung des jeweiligen Konzeptes unternommen werden. Das volle Spektrum der Möglichkeiten eines Kompetenzzentrums wird sich erst schrittweise im Laufe der Zeit entwickeln. Gerade eine Steigerung in der Flexibilität des Personaleinsatzes wird sich erst von Jahr zu Jahr ergeben.

Kernpunkt des pädagogischen Konzeptes eines Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung ist der Personaleinsatz der sonderpädagogischen Lehrkräfte. Die Leitung des Kompetenzzentrums erstellt dazu einen mit allen beteiligten Schulen abgestimmten Vorschlag, der sodann zum Beispiel durch Abordnungsverfahren von der Schulaufsicht umgesetzt wird. Die Leitung eines Kompetenzzentrums handelt als „Primus inter pares“, also ohne eine übergeordnete Dienstvorgesetzten- oder Leitungsfunktion. Die Lehrkräfte bleiben jeweils dort angesiedelt, wo sie auch zu Beginn der Pilotphase waren. Ziel der Personaleinsatzplanung eines Kompetenzzentrums muss es sein, mehr sonderpädagogische Lehrkräfte in den allgemeinen Schulen einzusetzen. Das kann zu flexibleren Einsätzen von sonderpädagogischen Lehrkräften führen. Eine effektive Einsatzplanung stellt sicher, dass ein Optimum an Förderzeit beim Kind ankommt und nicht durch „Wanderlehrertätigkeit“ und Wegstreckenbewältigung Lern- und Unterrichtszeit „auf der Strecke“ verloren gehen.

Es ist durchaus angebracht, dass sich alle Allgemeinen Schulen im Einzugsbereich eines Kompetenzzentrums dem Gedanken der integrativen Förderung öffnen. Denkbar ist aber auch, dass in einer Region Einverständnis zu Einrichtung von Schwerpunktschulen besteht, in denen Fachpersonal gebündelt wird. In jedem Fall gilt der Grundsatz: Die Lehrkräfte gehen dorthin, wo die Kinder sind – nicht umgekehrt.

Das pädagogische Konzept eines Kompetenzzentrums wird sich weiterentwickeln. Am Ende der Pilotphase soll klar sein, mit wessen Unterstützung und mit welcher Rollenverteilung in einer Region Beratung, Diagnose, Prävention und Unterricht organisiert werden können.

Während der Pilotphase werden arbeitsrechtliche, dienstrechtliche und personalvertretungsrechtliche Fragestellungen auftreten. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen in die geplante Rechtsverordnung des Schulministeriums einfließen.

 

3. Organisatorischer Rahmen der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung

Die Kompetenzzentren werden nur in funktionierenden Netzwerkstrukturen erfolgreich arbeiten können. Die Leitung der Förderschule, die Kompetenzzentrum ist, bildet gemeinsam mit den Leitungen der übrigen Förderschulen in ihrem Einzugsbereich ein Kollegialorgan als zentrales Führungselement. Die Leitung des Kompetenzzentrums agiert als Primus inter pares.

Neben der Leitungsebene gibt es verschiedene Steuergruppen:

Auf der Schulebene (ggf. nach Schulstufen organisiert) mit Schulleitungen und Vertretern von Kollegien der kooperierenden Förderschulen.

Auf der kommunalen Ebene mit den Schulleitungen der allgemeinen Schulen, der Förderschulen und den Schulträgern.

Auf der Kreisebene mit der Schulaufsicht, den Sprechern der allgemeinen Schulen, den Sprechern der Kompetenzzentren, den Schulträgern und außerschulischen Kooperationspartnern, wie z.B. dem Gesundheitsamt.

Auf dieser organisatorischen Grundlage werden die Förderschwerpunkte und Förderbedingungen festgelegt sowie Arbeitsteilungen und Zeitrahmen vereinbart. Gemeinsam planen und realisieren die Kompetenzzentren und die allgemeinen Schulen die Präventionsmaßnahmen, bezogen auf den einzelnen Schüler.

Wird also ein Schulanfänger mit vermutetem Förderbedarf eingeschult, so geschieht dessen Förderung in der Grundschule künftig im Regelfall ohne das sogenannte AO-SF-Verfahren. Das Einverständnis der Eltern muss selbstverständlich vorliegen. In Kooperation zwischen Grundschule und Kompetenzzentrum werden folgende Prozessschritte erarbeitet und durchgeführt:

-          gemeinsame, erweiterte Diagnostik,

-          gemeinsame, individuelle Förderplanung,

-          gemeinsamer Vorschlag hinsichtlich des zukünftigen Förderortes,

-          gemeinsame Elternberatung,

-          Planung der bedarfsgerechten, flexiblen sonderpädagogischen Unterstützung,

-          Umsetzung der sonderpädagogischen Fördermaßnahmen.

 

4. Entscheidung über den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung

Gemäß einem Eckpunktepapier des Schulministeriums vom 17.10.2007, ergänzt durch einen Erlass des Ministeriums vom 25.08.2008, gelten im Wesentlichen folgende Voraussetzungen zur Teilnahme am Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung:

·         Der Antrag auf Ausbau einer Förderschule zu einem Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung wird durch einen Schulträger (über die Bezirksregierung) beim Schulministerium gestellt.

·         Das Konzept eines Kompetenzzentrums bedarf der Zustimmung von mindestens drei Viertel der Schulen im Einzugsgebiet des Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung.

·         Der Schulträger schließt mit dem Ministerium eine Kooperationsvereinbarung ab, die konkret die wechselseitigen Unterstützungsmaßnahmen umfasst. Weiterhin beschreibt der Schulträger in seinem Antrag, auf welche Weise er die erforderlichen eigenen Angebote in das Kompetenzzentrum einbringt.

 

Der Kreis Mettmann und die kreisangehörigen Kommunen haben sich, nach Genehmigung des Ministeriums darauf verständigt, ein Antragspaket für den gesamten Kreis einzureichen, welches die o.a. Vorrausetzungen enthält.

 

5. Finanzielle, organisatorische und personelle Auswirkungen

Die ressourcenrelevanten Auswirkungen des Projektes Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung sind für den Schulträger derzeit noch nicht bewertbar. Da es sich um einen stufig angelegten Prozess handelt, muss zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen unterschieden werden.

Kurzfristige Auswirkungen betreffen das Haushaltsjahr 2010 bzw. das Schuljahr 2010/2011. In diesem Zeitraum sind sogenannte „flankierende Maßnahmen“ zur Begleitung des Einführungsprozesses der Kompetenzzentren erforderlich und vorgesehen. Sie sollen allerdings ausschließlich subsidiär eingesetzt werden, d.h. wenn das Land oder Dritte keine Mittel zur Verfügung stellen.

Aufgabe

Ziel

Ausführung

Kosten ca.

Wissenschaftliche Begleitung

 

Qualitätssicherung des Prozesses und Evaluation

Geeignetes wissenschaftliches Institut

20.000 €

Fortbildung für Schulleitungen und Lehrkräfte

 

Kompetenzerweiterung und Hilfestellung für die Schulleitungen und Lehrkräfte (insbesondere der allg. Schulen)

Kompetenzteam

30.000 €

Informationsveranstaltungen für Beteiligte (Schulträger, Schulen, Kooperationspartner)

Umfassende Information aller Beteiligten

Organisation Kreis Mettmann,

ggf. externe Moderation,

externe Referenten

8.000 €

Erstellen von Informationsmaterial

Basis für die Information Dritter (z.B. Eltern)

Abteilung 40-1 in Abstimmung mit den Leitungen der Kompetenzzentren

4.000 €

Unvorgesehenes

diverses

 

8.000 €

Summe

 

 

70.000 €

 

Achtung: Die hier genannten 70.000 € beziehen sich auf Aufwendungen des Kreises.

 

Aufwendungen für Schulausstattungen, Beschaffungen oder bauliche Veränderungen sind nicht zu erwarten. Vermutlich sind die Sekretariate der Schulen, die Kompetenzzentren werden, in besonderer Weise durch den Einführungsprozess belastet.

Bei den Schülerfahrkosten ist durch das mit dem Prinzip der Wohnortnähe verbundene Konzept der Kompetenzzentren tendenziell mit Einsparungen zu rechnen.

Im Übrigen wird das Land den Förderschulen, die Kompetenzzentren werden, eine zusätzliche halbe Lehrerstelle zur Verfügung stellen.

Ein generelles Bedarfsthema von Kompetenzzentren ist die Bereitstellung von Kapazitäten der Schulsozialarbeit mit der Aufgabestellung der Zusammenführung handelnder Personen und Instanzen innerhalb der Netzwerkstrukturen eines Kompetenzzentrums. Es soll versucht werden, durch Synergieeffekte mit vorhandenen Ressourcen innerhalb der Netzwerke die zusätzlich erforderlichen Kapazitäten zu generieren.

Mittel- und kurzfristig, d.h. für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren, kann heute nur die globale Feststellung getroffen werden, dass die systembedingte Reduktion der Förderschülerinnen und Förderschüler die Anzahl der Förderschulen sinken wird bzw. sich neue Formen der Kooperationen ergeben werden.

 

 

6. Auswahl eines Kompetenzzentrums für die Region Hilden/Hann

Das Grundlagenkonzept (ASS 26.11.2009, SV 09-14 51/015) sieht die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für den Standort Hilden, zur Versorgung der Region Hilden und Haan vor. Sowohl die städtische Ferdinand-Lieven-Schule als auch die in Kreisträgerschaft stehende Paul-Maar-Förderschule hatten Interesse bekundet, sich als Standort für das Kompetenzzentrum zu bewerben.

Der Gutachter hat zur Objektivierung der Entscheidungsfindung in Kooperation mit der Schulaufsicht eine Nutzwertanalyse erstellt (siehe Anlage 1). Dieses Instrument dient der systematischen Entscheidungsvorbereitung bei der Auswahl von Alternativen, indem es anhand von zuvor definierten, gewichteten Kriterien die einzelnen Zielerreichungsgrade ermittelt und vergleicht. Das Material für die Nutzwertanalyse wurde in mehreren Gesprächen mit den Schulleitungen durch den Gutachter und den Schulrat erhoben, aus den jeweiligen Konzepten extrahiert und zum Teil mit weiteren, schriftlichen Materialien unterfüttert. Die Konzepte der beiden Schulen, nebst Ergänzungen sind dieser SV als Anlage 2 und 3 beigefügt.   

Die auf dieser Basis entstandene Nutzwertanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Paul-Maar-Schule aktuell eine stärkere Eignung zur Einrichtung eines Kompetenzzentrums besitzt. „Schulaufsicht und Gutachter „Netzplanung“ empfehlen den Entscheidungsgremien im Rahmen des Aufbaus des Kompetenzzentrums Hilden/Haan, die Paul-Maar-Förderschule als Antragstellerin zu nominieren und ihr damit – die Genehmigung durch die Bezirksregierung und das Schulministerium vorausgesetzt - den entsprechenden Organisations- und Koordinierungsauftrag zu erteilen“ (Nutzwertanalyse, S. 7).

Sowohl die Inhalte der Analyse, als auch die Empfehlung wurden in mehreren Gesprächen, sowohl mit dem Schulträger, als auch mit den betroffenen Schulen erörtert. Die Schulen halten nach wie vor beide an ihrer Interessensbekundung fest.

 

Auch wenn Gutachter und Schulaufsicht zu einem eindeutigen Ergebnis gelangen, ist aus Sicht der Verwaltung festzustellen, dass sich die städt. Ferdinand-Lieven Schule in dem gut ausgebauten und funktionierenden Hildener Netzwerk und in der vielfältigen Schullandschaft etabliert und gut positioniert hat. Sie hat sicher auch die Potentiale, den Entwicklungsprozess zu einem Kompetenzzentrum erfolgreich zu gestalten. 

Parallel zu diesem Prozess wurden die allgemeinbildenden Schulen in zwei Schulleiterkonferenzen (17.12.2009 und 14.01.2010) über die Thematik Kompetenzzentrum und die Erforderlichkeit eines Beschlusses der Schulkonferenz informiert. Alle Schulleitungen haben in ihren Schulkonferenzen einen Beschluss zur Zusammenarbeit mit dem Hildener Kompetenzzentrum getroffen (siehe Anlage 2). Dies gilt auch für die Haaner Schulen. Die für die Antragstellung erforderliche ¾ Mehrheit wurde erfüllt.

Um das gesamte Antragspaket der Kreisverwaltung nicht zu gefährden, ist es zwingend notwendig, dass die Entscheidungsgremien aller Städte noch im 1. Quartal 2010 die entsprechenden Beschlüsse fassen.

 

Horst Thiele

 



Finanzielle Auswirkungen

 

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gesehen

in Vertretung Danscheidt