Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Hilden beschließt, nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und
Sport:
- dem Konzept zur flächendeckenden
Einrichtung von Kompetenzzentren wird zugestimmt.
a)
Dem Ausbau der kreiseigenen Paul- Maar-Schule zu einem Kompetenzzentrum
für sonderpädagogische Förderung für den Einzugsbereich Hilden/Haan wird zugestimmt.
alternativ
b) die
Ferdinand-Lieven-Förderschule wird zu einem Kompetenzzentrum für sonderpädagogische
Förderung für den Einzugsbereich Hilden und Haan bestimmt, ausgebaut und in das
Kreis-Konzept integriert.
Erläuterungen und Begründungen:
1. Anlass der Sitzungsvorlage:
Wie
bereits im ASS am 26.11.2009 berichtet (SV 09-14 51/015), hat der Kreis
Mettmann die Erstellung eines Schulentwicklungsplanes für alle Förderschulen im
Kreis Mettmann in Auftrag gegeben. Ein Teil dieser Planungen umfasst die
flächendeckende Versorgung des Kreises mit sonderpädagogischen Kompetenzzentren.
Das diesbezügliche kreisweite Antragspaket ist dem Schulministerium im Frühjahr
dieses Jahres vorzulegen. Vor diesem Hintergrund sind nunmehr in allen
kreisangehörigen Kommunen die zur Antragstellung im Schulministerium
erforderlichen Beschlüsse der politischen Gremien zu fassen.
Die vorliegende Sitzungsvorlage
enthält Teile der Vorlage des
Kreises für den Kreisausschuss für Schule und Kultur am 18.02.2010. Diese Teile
sind durch kursive Schriftsetzung kenntlich gemacht.
2. Bedeutung der
Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung für die Bildungslandschaft
Mit Kompetenzzentren für sonderpädagogische
Förderung sollen im Wesentlichen folgende Ziele erreicht werden:
·
Frühzeitige
präventive Diagnostik vor Schuleintritt,
·
wohnortnahe und
inklusive Beschulung,
·
individuelle,
präventive Förderung,
·
prozessbegleitende
Diagnostik in der Schule ohne vorherige Eröffnung eines AO-SF-Verfahrens,
·
multiprofessionelle
Beratung zur Förderung vom Vorschulalter bis zur Arbeits- und Ausbildungsreife,
·
Reintegration in
die allgemeine Schule,
·
Ausbau und Optimierung
der Zusammenarbeit mit allen an der Erziehung und Bildung beteiligten
Institutionen.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat am
13. Juli 2009 ein Grundsatzpapier für die Kompetenzzentren für
sonderpädagogische Förderung veröffentlicht. In einer Zusammenfassung dieses
Grundsatzpapiers sollen noch einmal die zentralen Aspekte der Kompetenzzentren
für sonderpädagogische Förderung dargelegt werden:
Mit den Kompetenzzentren für sonderpädagogische
Förderung geht Nordrhein-Westfalen einen neuen Weg in der sonderpädagogischen
Förderung. Ziel des Konzeptes ist es, mehr wohnortnahe, präventive Förderung
von Schülerinnen und Schülern an den allgemeinen Schulen zu erreichen. Derzeit
stehen die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie
Sprache im Mittelpunkt der dreijährigen Pilotphase. Die in der Pilotphase
gewonnenen Erfahrungen werden in eine Rechtsverordnung des Ministeriums einfließen.
Die Idee der Kompetenzzentren für
sonderpädagogische Förderung stammt aus der sonderpädagogischen Diskussion um
die subsidiäre Rolle der Sonderpädagogik. Das Konzept betrifft jedoch in ganz
entscheidendem Maß die allgemeinen Schulen, bei denen eine Mentalitätsänderung
zu einer „Kultur des Behaltens“ entwickelt werden soll. Diese Zielsetzung darf
aber nicht dazu führen, dass der Anspruch auf eine umfassende
sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern reduziert oder
zurückgedrängt wird. Vor allem können die allgemeinen Schulen mit diesem
Auftrag nicht allein gelassen werden. Die Einbindung auch außerschulischer
Partner in das Konzept der Kompetenzzentren ist daher von zentraler Bedeutung.
Das Schulministerium macht deutlich, dass mit einer
Einrichtung der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung nicht
zusätzliche Lehrerstellen verbunden sind, sondern Lehrkräfte anders einzusetzen
sind, d.h. effektiver und pädagogisch angemessener, als es im bisherigen System
der Fall ist. Daher spricht das Ministerium von einem pädagogischen Zugewinn.
Die Zahl der Lehrerstellen wird nach dem neuen Konzept nicht vom Ausgang der
AO-SF-Verfahren abhängig gemacht, sondern auf dem „Soll-Stand“ des Schuljahres
2007/2008 festgeschrieben werden.
Nach dem Konzept der Kompetenzzentren ist es nicht
mehr zwingend notwendig, ein AO-SF-Verfahren durchzuführen. Gleichwohl können
diese Verfahren aber aus rechtlichen Gründen zukünftig nötig sein. In jedem
Fall muss die diagnostische Seite des AO-SF-Verfahrens bei der Feststellung
eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durch ein geeignetes Verfahren in der
Zukunft aufrecht erhalten werden. Professionelle Lernausgangsanalysen und
förderbezogene Diagnostik sollen genutzt werden, um durch eine
interdisziplinäre Zusammenarbeit der Förderung der jeweiligen Schule ein klares
Profil zu geben.
Eine zusätzliche sonderpädagogische Förderung von
Kindern an allgemeinen Schulen muss immer auf der Basis eines individuellen
Förderplans erfolgen. Dieser wird zunächst von den Lehrkräften der allgemeinen
Schule erstellt und mit sonderpädagogischen Lehrkräften des Kompetenzzentrums
abgestimmt. Es wird sodann einvernehmlich entschieden, in welcher Form und in
welchem Umfang ein Kind sonderpädagogisch gefördert wird.
Ein Zugewinn für eine verbesserte Förderung von
Schülerinnen und Schülern im Bereich eines Kompetenzzentrums soll durch die
Vernetzung mit verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten erzeugt
werden, z.B. aus dem Bereich der Eltern- und Erziehungsberatung, der Jugendhilfe,
der Schulpsychologie oder der Ernährungsberatung. Das Kompetenzzentrum wird vor
diesem Hintergrund auch ein wichtiger Akteur im Hildener Bildungsnetzwerk
werden.
Aus dem Anspruch auf individuelle Förderung eines
Kindes gemäß § 1 Schulgesetz resultiert, dass die schulische Förderung vom
Grundsatz her zunächst und in allererster Linie die Aufgabe der Grundschule
ist. Der Auftrag zur individuellen Förderung schließt die Erwartung an eine
erfolgreiche Grundschulpädagogik ein, dass sich Schwierigkeiten bei entwicklungsverzögerten
Kindern seltener zu sonderpädagogischen Förderbedarfen verfestigen. Mit den
Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung wird auch die Neudefinition
eines gesellschaftlichen Konsenses zum Umgang mit Vielfalt bzw. Heterogenität
im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
geschaffen. Die Kompetenzzentren sollen dazu beitragen, dass Grund- und andere
Allgemeine Schulen dabei zusätzliche, tatkräftige und praxisorientierte Unterstützung
erhalten.
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf ist im Zeitraum zwischen 1997 und 2008 um über
20 % gestiegen, obwohl die Gesamtzahl aller Schülerinnen und Schüler im selben
Zeitraum rückläufig ist. Diese Entwicklung verdeutlicht auch den Ruf der allgemeinen
Schulen nach mehr Unterstützung für eine zunehmend schwieriger werdende Schülerschaft.
Dem soll auch durch die Kompetenzzentren entsprochen werden.
Ein Grundgedanke der Kompetenzzentren für
sonderpädagogische Förderung ist es, der Verfestigung von Lernproblemen,
Entwicklungsstörungen und sprachlichen Beeinträchtigungen im Sinne eines
sonderpädagogischen Förderbedarfs entgegenzuwirken. Dies setzt eine präventive
Förderung von Kindern voraus, die nicht allein Aufgabe von Lehrerinnen und Lehrern
sein kann. Daher ist eine systematische Vernetzung von Hilfsangeboten auf der
kommunalen Ebene unerlässlich. Diese beziehen ausdrücklich auch die
Kindertagesstätten mit ein.
Die Funktionstüchtigkeit eines Kompetenzzentrums
wird von dessen Personaleinsatzkonzept stark geprägt. Hier besteht ein hoher
Abstimmungsbedarf zwischen dem Kompetenzzentrum und den Schulen der Region. Dem
Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung wird eine halbe zusätzliche
Lehrerstelle zugewiesen. Schon daraus ist zu folgern, dass zunächst eher
kleine, gezielte Schritte zur Umsetzung des jeweiligen Konzeptes unternommen werden.
Das volle Spektrum der Möglichkeiten eines Kompetenzzentrums wird sich erst
schrittweise im Laufe der Zeit entwickeln. Gerade eine Steigerung in der
Flexibilität des Personaleinsatzes wird sich erst von Jahr zu Jahr ergeben.
Kernpunkt des pädagogischen Konzeptes eines
Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung ist der Personaleinsatz der
sonderpädagogischen Lehrkräfte. Die Leitung des Kompetenzzentrums erstellt dazu
einen mit allen beteiligten Schulen abgestimmten Vorschlag, der sodann zum
Beispiel durch Abordnungsverfahren von der Schulaufsicht umgesetzt wird. Die
Leitung eines Kompetenzzentrums handelt als „Primus inter pares“, also ohne
eine übergeordnete Dienstvorgesetzten- oder Leitungsfunktion. Die Lehrkräfte
bleiben jeweils dort angesiedelt, wo sie auch zu Beginn der Pilotphase waren.
Ziel der Personaleinsatzplanung eines Kompetenzzentrums muss es sein, mehr
sonderpädagogische Lehrkräfte in den allgemeinen Schulen einzusetzen. Das kann
zu flexibleren Einsätzen von sonderpädagogischen Lehrkräften führen. Eine
effektive Einsatzplanung stellt sicher, dass ein Optimum an Förderzeit beim
Kind ankommt und nicht durch „Wanderlehrertätigkeit“ und Wegstreckenbewältigung
Lern- und Unterrichtszeit „auf der Strecke“ verloren gehen.
Es ist durchaus angebracht, dass sich alle
Allgemeinen Schulen im Einzugsbereich eines Kompetenzzentrums dem Gedanken der
integrativen Förderung öffnen. Denkbar ist aber auch, dass in einer Region
Einverständnis zu Einrichtung von Schwerpunktschulen besteht, in denen Fachpersonal
gebündelt wird. In jedem Fall gilt der Grundsatz: Die Lehrkräfte gehen dorthin,
wo die Kinder sind – nicht umgekehrt.
Das pädagogische Konzept eines Kompetenzzentrums
wird sich weiterentwickeln. Am Ende der Pilotphase soll klar sein, mit wessen
Unterstützung und mit welcher Rollenverteilung in einer Region Beratung,
Diagnose, Prävention und Unterricht organisiert werden können.
Während der Pilotphase werden arbeitsrechtliche,
dienstrechtliche und personalvertretungsrechtliche Fragestellungen auftreten.
Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen in die geplante Rechtsverordnung des
Schulministeriums einfließen.
3. Organisatorischer
Rahmen der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung
Die Kompetenzzentren werden nur in funktionierenden
Netzwerkstrukturen erfolgreich arbeiten können. Die Leitung der Förderschule,
die Kompetenzzentrum ist, bildet gemeinsam mit den Leitungen der übrigen
Förderschulen in ihrem Einzugsbereich ein Kollegialorgan als zentrales Führungselement.
Die Leitung des Kompetenzzentrums agiert als Primus inter pares.
Neben der Leitungsebene gibt es verschiedene
Steuergruppen:
Auf der Schulebene (ggf. nach Schulstufen
organisiert) mit Schulleitungen und Vertretern von Kollegien der kooperierenden
Förderschulen.
Auf der kommunalen Ebene mit den
Schulleitungen der allgemeinen Schulen, der Förderschulen und den Schulträgern.
Auf der Kreisebene mit der Schulaufsicht,
den Sprechern der allgemeinen Schulen, den Sprechern der Kompetenzzentren, den
Schulträgern und außerschulischen Kooperationspartnern, wie z.B. dem
Gesundheitsamt.
Auf dieser organisatorischen Grundlage werden die
Förderschwerpunkte und Förderbedingungen festgelegt sowie Arbeitsteilungen und
Zeitrahmen vereinbart. Gemeinsam planen und realisieren die Kompetenzzentren
und die allgemeinen Schulen die Präventionsmaßnahmen, bezogen auf den einzelnen
Schüler.
Wird also ein Schulanfänger mit vermutetem Förderbedarf
eingeschult, so geschieht dessen Förderung in der Grundschule künftig im
Regelfall ohne das sogenannte AO-SF-Verfahren. Das Einverständnis der Eltern
muss selbstverständlich vorliegen. In Kooperation zwischen Grundschule und
Kompetenzzentrum werden folgende Prozessschritte erarbeitet und durchgeführt:
-
gemeinsame,
erweiterte Diagnostik,
-
gemeinsame,
individuelle Förderplanung,
-
gemeinsamer
Vorschlag hinsichtlich des zukünftigen Förderortes,
-
gemeinsame
Elternberatung,
-
Planung der
bedarfsgerechten, flexiblen sonderpädagogischen Unterstützung,
-
Umsetzung der
sonderpädagogischen Fördermaßnahmen.
4. Entscheidung
über den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische
Förderung
Gemäß einem Eckpunktepapier des Schulministeriums
vom 17.10.2007, ergänzt durch einen Erlass des Ministeriums vom 25.08.2008,
gelten im Wesentlichen folgende Voraussetzungen zur Teilnahme am Ausbau von
Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung:
·
Der Antrag auf Ausbau einer Förderschule zu einem
Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung wird durch einen Schulträger
(über die Bezirksregierung) beim Schulministerium gestellt.
·
Das Konzept eines Kompetenzzentrums bedarf der
Zustimmung von mindestens drei Viertel der Schulen im Einzugsgebiet des
Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung.
·
Der Schulträger schließt mit dem Ministerium eine
Kooperationsvereinbarung ab, die konkret die wechselseitigen
Unterstützungsmaßnahmen umfasst. Weiterhin beschreibt der Schulträger in seinem
Antrag, auf welche Weise er die erforderlichen eigenen Angebote in das
Kompetenzzentrum einbringt.
Der Kreis
Mettmann und die kreisangehörigen Kommunen haben sich, nach Genehmigung des
Ministeriums darauf verständigt, ein Antragspaket für den gesamten Kreis
einzureichen, welches die o.a. Vorrausetzungen enthält.
5. Finanzielle,
organisatorische und personelle Auswirkungen
Die
ressourcenrelevanten Auswirkungen des Projektes Kompetenzzentrum für
sonderpädagogische Förderung sind für den Schulträger derzeit noch nicht
bewertbar. Da es sich um einen stufig angelegten Prozess handelt, muss zwischen
kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen unterschieden werden.
Kurzfristige
Auswirkungen betreffen das
Haushaltsjahr 2010 bzw. das Schuljahr 2010/2011. In diesem Zeitraum sind
sogenannte „flankierende Maßnahmen“ zur Begleitung des Einführungsprozesses der
Kompetenzzentren erforderlich und vorgesehen. Sie sollen allerdings ausschließlich
subsidiär eingesetzt werden, d.h. wenn das Land oder Dritte keine Mittel zur
Verfügung stellen.
Aufgabe |
Ziel |
Ausführung |
Kosten ca. |
Wissenschaftliche
Begleitung |
Qualitätssicherung
des Prozesses und Evaluation |
Geeignetes
wissenschaftliches Institut |
20.000
€ |
Fortbildung für
Schulleitungen und Lehrkräfte |
Kompetenzerweiterung
und Hilfestellung für die Schulleitungen und Lehrkräfte (insbesondere der
allg. Schulen) |
Kompetenzteam |
30.000
€ |
Informationsveranstaltungen
für Beteiligte (Schulträger, Schulen, Kooperationspartner) |
Umfassende Information
aller Beteiligten |
Organisation Kreis Mettmann, ggf. externe Moderation, externe Referenten |
8.000
€ |
Erstellen von
Informationsmaterial |
Basis für die
Information Dritter (z.B. Eltern) |
Abteilung 40-1 in Abstimmung mit den Leitungen
der Kompetenzzentren |
4.000
€ |
Unvorgesehenes |
diverses |
|
8.000
€ |
Summe |
|
|
70.000 € |
Achtung: Die hier genannten 70.000 € beziehen sich auf Aufwendungen des
Kreises.
Aufwendungen für
Schulausstattungen, Beschaffungen oder bauliche Veränderungen sind nicht zu
erwarten. Vermutlich sind die Sekretariate der Schulen, die Kompetenzzentren
werden, in besonderer Weise durch den Einführungsprozess belastet.
Bei den
Schülerfahrkosten ist durch das mit dem Prinzip der Wohnortnähe verbundene Konzept
der Kompetenzzentren tendenziell mit Einsparungen zu rechnen.
Im Übrigen wird
das Land den Förderschulen, die Kompetenzzentren werden, eine zusätzliche halbe
Lehrerstelle zur Verfügung stellen.
Ein generelles
Bedarfsthema von Kompetenzzentren ist die Bereitstellung von Kapazitäten der
Schulsozialarbeit mit der Aufgabestellung der Zusammenführung handelnder
Personen und Instanzen innerhalb der Netzwerkstrukturen eines
Kompetenzzentrums. Es soll versucht werden, durch Synergieeffekte mit
vorhandenen Ressourcen innerhalb der Netzwerke die zusätzlich erforderlichen
Kapazitäten zu generieren.
Mittel- und
kurzfristig, d.h. für einen
Zeitraum von fünf bis zehn Jahren, kann heute nur die globale Feststellung getroffen
werden, dass die systembedingte Reduktion der Förderschülerinnen und
Förderschüler die Anzahl der Förderschulen sinken wird bzw. sich neue Formen
der Kooperationen ergeben werden.
6. Auswahl eines Kompetenzzentrums für die
Region Hilden/Hann
Das Grundlagenkonzept (ASS 26.11.2009, SV 09-14 51/015) sieht die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für den Standort Hilden, zur Versorgung der Region Hilden und Haan vor. Sowohl die städtische Ferdinand-Lieven-Schule als auch die in Kreisträgerschaft stehende Paul-Maar-Förderschule hatten Interesse bekundet, sich als Standort für das Kompetenzzentrum zu bewerben.
Der Gutachter hat zur Objektivierung der Entscheidungsfindung in Kooperation mit der Schulaufsicht eine Nutzwertanalyse erstellt (siehe Anlage 1). Dieses Instrument dient der systematischen Entscheidungsvorbereitung bei der Auswahl von Alternativen, indem es anhand von zuvor definierten, gewichteten Kriterien die einzelnen Zielerreichungsgrade ermittelt und vergleicht. Das Material für die Nutzwertanalyse wurde in mehreren Gesprächen mit den Schulleitungen durch den Gutachter und den Schulrat erhoben, aus den jeweiligen Konzepten extrahiert und zum Teil mit weiteren, schriftlichen Materialien unterfüttert. Die Konzepte der beiden Schulen, nebst Ergänzungen sind dieser SV als Anlage 2 und 3 beigefügt.
Die
auf dieser Basis entstandene Nutzwertanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass die
Paul-Maar-Schule aktuell eine stärkere Eignung zur Einrichtung eines
Kompetenzzentrums besitzt. „Schulaufsicht und Gutachter „Netzplanung“
empfehlen den Entscheidungsgremien im Rahmen des Aufbaus des Kompetenzzentrums
Hilden/Haan, die Paul-Maar-Förderschule als Antragstellerin zu nominieren und
ihr damit – die Genehmigung durch die Bezirksregierung und das Schulministerium
vorausgesetzt - den entsprechenden Organisations- und Koordinierungsauftrag zu
erteilen“ (Nutzwertanalyse, S. 7).
Sowohl
die Inhalte der Analyse, als auch die Empfehlung wurden in mehreren Gesprächen,
sowohl mit dem Schulträger, als auch mit den betroffenen Schulen erörtert. Die
Schulen halten nach wie vor beide an ihrer Interessensbekundung fest.
Auch
wenn Gutachter und Schulaufsicht zu einem eindeutigen Ergebnis gelangen, ist
aus Sicht der Verwaltung festzustellen, dass sich die städt. Ferdinand-Lieven
Schule in dem gut ausgebauten und funktionierenden Hildener Netzwerk und in der
vielfältigen Schullandschaft etabliert und gut positioniert hat. Sie hat sicher
auch die Potentiale, den Entwicklungsprozess zu einem Kompetenzzentrum
erfolgreich zu gestalten.
Parallel zu diesem Prozess wurden die allgemeinbildenden Schulen in zwei Schulleiterkonferenzen (17.12.2009 und 14.01.2010) über die Thematik Kompetenzzentrum und die Erforderlichkeit eines Beschlusses der Schulkonferenz informiert. Alle Schulleitungen haben in ihren Schulkonferenzen einen Beschluss zur Zusammenarbeit mit dem Hildener Kompetenzzentrum getroffen (siehe Anlage 2). Dies gilt auch für die Haaner Schulen. Die für die Antragstellung erforderliche ¾ Mehrheit wurde erfüllt.
Um das gesamte Antragspaket der Kreisverwaltung nicht zu gefährden, ist es zwingend notwendig, dass die Entscheidungsgremien aller Städte noch im 1. Quartal 2010 die entsprechenden Beschlüsse fassen.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer |
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Bezeichnung |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Haushaltsjahr: |
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Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt
gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: gesehen in
Vertretung Danscheidt |