Sitzung: 29.09.2010 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/035
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss:
Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG
NW) vom 23.09. 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in der zurzeit gültigen Fassung wird
die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche: Haupterschließungsstraße für
folgende Grundstücke eingezogen:
Lfd. Nr. |
Straße |
Gemarkung Hilden |
|
Flur |
Flurstück |
||
1 |
Teilfläche der Bahnhofsallee |
13 |
322, 323, 325 |
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Teileinziehung der
öffentlichen Verkehrsfläche durchzuführen.