Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt den Erwerb des Kolpinghauses,
Kirchhofstr. 18, sowie dessen Sanierung / Umbau nach den vorliegenden Plänen
und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten
Gesamtkosten in Höhe von 1.524.000 € zu.
Die im Haushaltsjahr 2010 benötigten Mittel in Höhe von 650.000 € werden
außerplanmäßig bereit gestellt.
Deckung: siehe finanzielle Auswirkungen
Die im Haushaltsjahr 2011 benötigten Mittel in
Höhe von 874.000 € werden im Vorgriff auf den Haushalt überplanmäßig im
Haushaltsjahr 2011 und zur sofortigen Verwendung (ab Januar) bereitgestellt.
Ãœber die Finanzierung wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.
1.
Der Rat der Stadt hält an
der grundsätzlichen Bereitschaft zum Erwerb des Kolpinghauses mit der darin vorgesehenen Nutzung für
Vereine fest.
2.
Der Rat empfindet den
angedachten Kaufpreis von 400.000 Euro zu hoch.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, intensive Nachverhandlungen zu führen mit dem Ziel einer signifikanten Kaufpreissenkung