Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt den Erwerb des Kolpinghauses, Kirchhofstr. 18, sowie dessen Sanierung / Umbau nach den vorliegenden Plänen und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 1.524.000 € zu.

 

Die im Haushaltsjahr 2010 benötigten Mittel in Höhe von 650.000 € werden außerplanmäßig bereit gestellt.

Deckung: siehe finanzielle Auswirkungen

 

Die im Haushaltsjahr 2011 benötigten Mittel in Höhe von 874.000 € werden im Vorgriff auf den Haushalt überplanmäßig im Haushaltsjahr 2011 und zur sofortigen Verwendung (ab Januar) bereitgestellt. Über die Finanzierung wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.

 

1.    Der Rat der Stadt hält an der grundsätzlichen Bereitschaft zum Erwerb des Kolpinghauses  mit der darin vorgesehenen Nutzung für Vereine fest.

 

2.    Der Rat empfindet den angedachten Kaufpreis von 400.000 Euro zu hoch.

 

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, intensive Nachverhandlungen zu führen mit dem Ziel einer signifikanten Kaufpreissenkung