Sitzung: 20.09.2006 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/119
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 14 A, 2. vereinfachte Änderung gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Gemäß § 13 Abs. 3
Baugesetzbuch (BauGB) wird von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht
abgesehen.
Das Plangebiet liegt
unmittelbar in der Hildener Innenstadt zwischen der Mittelstraße und der Straße
Am Kronengarten und umfasst die Flurstücke 56, 57, 503, 510, 563, 564, 566, 632
und 633, alle in Flur 49 der Gemarkung Hilden.
Das Ziel der Planung
ist es, die geltenden Bebauungsplan-Inhalte an aktuelle planerische Erfordernisse
anzupassen und so eine Aufwertung dieses kleinen Teiles der Innenstadt zu
ermöglichen.
Dem Offenlagebeschluss liegt
die Entwurfsbegründung vom 31.07.2006 zugrunde.“