hier: Offenlageschluss
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 14 A, 2. vereinfachte Änderung gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Gemäß § 13 Abs. 3
Baugesetzbuch (BauGB) wird von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht
abgesehen.
Das Plangebiet liegt
unmittelbar in der Hildener Innenstadt zwischen der Mittelstraße und der Straße
Am Kronengarten und umfasst die Flurstücke 56, 57, 503, 510, 563, 564, 566, 632
und 633, alle in Flur 49 der Gemarkung Hilden.
Das Ziel der Planung
ist es, die geltenden Bebauungsplan-Inhalte an aktuelle planerische Erfordernisse
anzupassen und so eine Aufwertung dieses kleinen Teiles der Innenstadt zu
ermöglichen.
Dem Offenlagebeschluss liegt
die Entwurfsbegründung vom 31.07.2006 zugrunde.“
Erläuterungen und Begründungen:
Stadtentwicklungsausschuss
der Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 14 A gefasst.
Die damals der
Sitzungsvorlage beiliegende Ansicht wurde inzwischen nochmals modifiziert, da
das Haus Mittelstraße Nr. 29 ein weiteres Geschoss erhalten soll, um dort eine
Wohnnutzung zu verwirklichen. Die Ansicht hierzu wird in der Sitzung am 16.
August vorgestellt. Ansonsten bleibt das hauptsächliche Planungsziel, also die
Ansiedlung eines großflächigen Textilgeschäftes (C&A) zu ermöglichen sowie
die Realisierung einer Wegeverbindung zwischen der Mittelsstraße und der Straße
Am Kronengarten, erhalten.
Da es sich um ein
vereinfachtes Änderungsverfahren handelt, konnte von der frühzeitigen Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit abgesehen werden. Eine
Bürgeranhörung wurde trotzdem am 22.06.2006 durchgeführt. Das Protokoll befindet
sich im Anhang.
Die beiliegende
Begründung enthält keinen Umweltbericht, da auch hiervon in einem vereinfachten
Änderungsverfahren abgesehen werden kann, allerdings wird ein kurzer Überblick
über die Umweltbelange gegeben. Die Erstellung von Gutachten war nicht
erforderlich. Bereits erstellte Gutachten aus benachbarten Planverfahren
konnten, wie in der Begründung erläutert, heran gezogen werden.
Sollte im September der Offenlagebeschluss
gefasst werden, könnte im Oktober/ November 2006 die Offenlage der Planänderung
stattfinden.