Sitzung: 27.04.2022 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV 51/109
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, dass der Träger Johanniter-Unfall-Hilfe
e.V. für die Johanniter Kindertageseinrichtung auf der Grundlage des
Kindergartenjahres 2022/2023 ab 01.08.2022 einen freiwilligen
Betriebskostenzuschuss zur Übernahme des Trägeranteils gemäß § 36
Jugendamtszuschuss und Trägeranteil Absatz 2, Nr. 2 des Gesetzes zur frühen
Förderung und Bildung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) in der aktuell
gültigen Fassung erhält.
Der Zuschuss wird reduziert um die fiktive
Erbpacht für das Grundstück Flur 48, Flurstücke 1957+1959 in Höhe von
abgerundet 7.030 €. Die Kürzung erfolgt dynamisiert gemäß der jährlichen
Fortschreibungsrate § 37 Kibiz- Anpassung der Finanzierung.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt
eine Arbeitsgruppe bestehend aus Trägervertretern und Verwaltung zu gründen, mit
dem Ziel, städtische Richtlinien für die Gewährung von freiwilligen
Betriebskostenzuschüssen zur Übernahmen von Trägeranteilen zu erarbeiten und bestehende
Regelungen möglichst zu vereinheitlichen.