Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, dass der Träger Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. für die Johanniter Kindertageseinrichtung auf der Grundlage des Kindergartenjahres 2022/2023 ab 01.08.2022 einen freiwilligen Betriebskostenzuschuss zur Übernahme des Trägeranteils gemäß § 36 Jugendamtszuschuss und Trägeranteil Absatz 2, Nr. 2 des Gesetzes zur frühen Förderung und Bildung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) in der aktuell gültigen Fassung erhält.

 

Der Zuschuss wird reduziert um die fiktive Erbpacht für das Grundstück Flur 48, Flurstücke 1957+1959 in Höhe von abgerundet 7.030 €. Die Kürzung erfolgt dynamisiert gemäß der jährlichen Fortschreibungsrate § 37 Kibiz- Anpassung der Finanzierung.

 

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt eine Arbeitsgruppe bestehend aus Trägervertretern und Verwaltung zu gründen, mit dem Ziel, städtische Richtlinien für die Gewährung von freiwilligen Betriebskostenzuschüssen zur Übernahmen von Trägeranteilen zu erarbeiten und bestehende Regelungen möglichst zu vereinheitlichen.