Sitzung: 11.12.2019 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 14/040/1
I. Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt:
1. Der
gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW von der Kämmerin am 27.06.2019 auf- und von der Bürgermeisterin
am 01.07.2019 bestätigte und dem Rat zur Feststellung zugeleitete
Jahresabschluss nebst Lagebericht ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 59
Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 102 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis des
Beratungs- und Prüfungsamtes ist im Prüfungsbericht vom 30. September
2018 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage festgehalten worden.
Der
Rat der Stadt Hilden nimmt ebenfalls Kenntnis vom schriftlichen Bericht des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 11.11.2019 zu seiner Prüfung des
Jahresabschlusses, welcher dieser Sitzungsvorlage in Form eines
Protokollauszuges aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses beigefügt
ist.
Der Jahresabschluss 2018 vom 27.06.2019/01.07.2019 wird
hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2. Nach
der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat
der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss von 1.623.669,04 Euro der
Ausgleichsrücklage in der Gesamtposition des Eigenkapitals zugeführt.
II. Beschlussvorschlag
für die Ratsmitglieder (ohne die Bürgermeisterin):
1. Frau
Bürgermeisterin Alkenings wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr
2018 entlastet.
2. Die
Bürgermeisterin wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie
den Jahresabschluss 2018 und Lagebericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich
bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses
zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.