Beschluss: einstimmig beschlossen

I.      Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt:

 

1.     Der gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW von der Kämmerin am 27.06.2019 auf- und von der Bürgermeisterin am 01.07.2019 bestätigte und dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lagebericht ist vom Rechnungsprüfungs­ausschuss nach § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 102 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis des Beratungs- und Prüfungsamtes ist im Prüfungsbe­richt vom 30. September 2018 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage festgehalten worden.

 

        Der Rat der Stadt Hilden nimmt ebenfalls Kenntnis vom schriftlichen Bericht des Rechnungs­prüfungsausschusses vom 11.11.2019 zu seiner Prüfung des Jahresabschlusses, welcher dieser Sitzungsvorlage in Form eines Protokollauszuges aus der Sitzung des Rechnungs­prüfungsausschusses beigefügt ist.

 

Der Jahresabschluss 2018 vom 27.06.2019/01.07.2019 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

2.     Nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss von 1.623.669,04 Euro der Ausgleichsrücklage in der Gesamtposition des Eigenkapitals zugeführt.

 

 

II.     Beschlussvorschlag für die Ratsmitglieder (ohne die Bürgermei­ste­rin):

 

1.     Frau Bürgermeisterin Alkenings wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018 entlastet.

 

2.     Die Bürgermeisterin wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jah­resabschluss 2018 und Lagebericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlus­ses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.