Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss:

 

1.    Die Beschlüsse des Rates vom 17.06.2015 zum Konzept zur Vermarktung des Grundstücks der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule werden geändert.

 

2.    Die in der Anlage 1 blau unterlegten Baugrundstücke werden von der Stadt Hilden nach Konzeptqualität an einen Investor vergeben.

2.1  Das Investorenauswahlverfahren soll in Form eines Bestgebotsverfahrens mit einer Gewichtung des Konzepts zu 70% und des Kaufpreises zu 30% durchgeführt werden.

2.2  Der Mindestkaufpreis wird durch ein Verkehrswertgutachten festgelegt, in dem die voraussichtlichen Kosten der öffentlichen Infrastruktur gemäß beschlossener Kostenberechnung berücksichtigt werden.

2.3  Zur Beurteilung des Konzepts wird die in Anlage 3 vorgelegte Bewertungsmatrix herangezogen. Sollten durch die rechtliche Beratung bei der Vorbereitung des Investorenauswahlverfahrens Änderungen erforderlich werden, sind diese so durchzuführen, dass die in der Bewertungsmatrix enthaltenen wohnungspolitischen Ziele erhalten bleiben. Bei einem Bedarf zu wesentlichen Änderungen ist die Bewertungsmatrix dem Rat erneut zur Beratung vorzulegen.

 

3.    In dem Punkte-Tableau (Anlage 5), das zur Vergabe der „preisgedämpften“ Wohnungen dient, werden die Kriterien zur Ortsgebundenheit (Wohnen und Arbeiten in Hilden) ersatzlos gestrichen.
In Ziffer 3 c) wird die Pflegestufe I durch Pflegegrad 3 ersetzt.

 

4.    Der Investor hat sich in einem Vorfinanzierungs- und Unternehmererschließungsvertrag zu verpflichten, die öffentlichen Straßen sowie die Schmutz- und Regenwasserentwässerung (einschließlich Versickerungsanlage) gemäß dem beschlossenen Entwurf (Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/073) zu errichten und nach Herstellung der Stadt Hilden zu übergeben.

       Im Bewerbungsverfahren hat der Investor nachzuweisen, dass er

             im Hinblick auf die Bauverpflichtung und den Bau der öffentlichen Infrastruktur fachlich geeignet ist und

             in der Lage ist, das Projekt finanziell durchzuführen, durch Vorlage eines Finanzierungsnachweises über die Gesamtinvestition sowie eine aktuelle Creditreform-Auskunft.

 

5.    Der Investor hat sich im Kaufvertrag zur Umsetzung seines Konzepts zu verpflichten.
Weiterhin sind die in der Anlage 6 beigefügten Bedingungen im Kaufvertrag aufzunehmen. Sollten durch die rechtliche Beratung bei der Vorbereitung des Investorenauswahlverfahrens Änderungen erforderlich werden, sind diese so durchzuführen, dass die Ziele der Regelung erhalten bleiben. Bei einem Bedarf zu wesentlichen Änderungen sind die Kaufvertragsbedingungen dem Rat erneut zur Beratung vorzulegen.
Die Umsetzung ist mit Vertragsstrafen sowie der Begründung eines Rückkauf- und Ankaufsrechts für die Stadt Hilden zu sichern.

 

6.    Weiterhin ist der Investor im Kaufvertrag zu verpflichten, die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 254 einzuhalten.
Dies ist mit Vertragsstrafen sowie der Begründung eines Rückkauf- und Ankaufsrechts für die Stadt Hilden zu sichern.

 

7.    Das in der Anlage 1 grün unterlegte Baugrundstück wird der WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH im Wege der Stammkapitalerhöhung übertragen.
Die WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH ist zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ausschließlich öffentlich geförderte Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau zu errichten.

 

8.    Die Finanzmittel zur Erstellung des Verkehrswertgutachtens sowie für die rechtliche Begleitung des Investorenauswahlverfahrens werden vorzeitig freigegeben.