Sitzung: 21.03.2018 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 14
Vorlage: WP 14-20 SV 61/177
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss
sowie im Haupt- und Finanzausschuss:
1. Die Beschlüsse des Rates vom
17.06.2015 zum Konzept zur Vermarktung des Grundstücks der ehemaligen
Albert-Schweitzer-Schule werden geändert.
2. Die in der Anlage 1 blau
unterlegten Baugrundstücke werden von der Stadt Hilden nach Konzeptqualität an
einen Investor vergeben.
2.1 Das Investorenauswahlverfahren
soll in Form eines Bestgebotsverfahrens mit einer Gewichtung des Konzepts zu
70% und des Kaufpreises zu 30% durchgeführt werden.
2.2 Der Mindestkaufpreis wird durch
ein Verkehrswertgutachten festgelegt, in dem die voraussichtlichen Kosten der
öffentlichen Infrastruktur gemäß beschlossener Kostenberechnung berücksichtigt
werden.
2.3 Zur Beurteilung des Konzepts
wird die in Anlage 3 vorgelegte Bewertungsmatrix herangezogen. Sollten durch
die rechtliche Beratung bei der Vorbereitung des Investorenauswahlverfahrens
Änderungen erforderlich werden, sind diese so durchzuführen, dass die in der
Bewertungsmatrix enthaltenen wohnungspolitischen Ziele erhalten bleiben. Bei
einem Bedarf zu wesentlichen Änderungen ist die Bewertungsmatrix dem Rat erneut
zur Beratung vorzulegen.
3. In dem Punkte-Tableau (Anlage
5), das zur Vergabe der „preisgedämpften“ Wohnungen dient, werden die Kriterien
zur Ortsgebundenheit (Wohnen und Arbeiten in Hilden) ersatzlos gestrichen.
In Ziffer 3 c) wird die Pflegestufe I durch Pflegegrad 3 ersetzt.
4. Der Investor hat sich in
einem Vorfinanzierungs- und Unternehmererschließungsvertrag zu verpflichten,
die öffentlichen Straßen sowie die Schmutz- und Regenwasserentwässerung (einschließlich
Versickerungsanlage) gemäß dem beschlossenen Entwurf (Sitzungsvorlage WP 14-20
SV 66/073) zu errichten und nach Herstellung der Stadt Hilden zu übergeben.
Im Bewerbungsverfahren hat
der Investor nachzuweisen, dass er
• im Hinblick auf die Bauverpflichtung und
den Bau der öffentlichen Infrastruktur fachlich geeignet ist und
• in der Lage ist, das Projekt finanziell
durchzuführen, durch Vorlage eines Finanzierungsnachweises über die
Gesamtinvestition sowie eine aktuelle Creditreform-Auskunft.
5. Der Investor hat sich im
Kaufvertrag zur Umsetzung seines Konzepts zu verpflichten.
Weiterhin sind die in der Anlage 6 beigefügten Bedingungen im Kaufvertrag
aufzunehmen. Sollten durch die rechtliche Beratung bei der Vorbereitung des
Investorenauswahlverfahrens Änderungen erforderlich werden, sind diese so
durchzuführen, dass die Ziele der Regelung erhalten bleiben. Bei einem Bedarf
zu wesentlichen Änderungen sind die Kaufvertragsbedingungen dem Rat erneut zur
Beratung vorzulegen.
Die Umsetzung ist mit Vertragsstrafen sowie der Begründung eines Rückkauf- und
Ankaufsrechts für die Stadt Hilden zu sichern.
6. Weiterhin ist der Investor im
Kaufvertrag zu verpflichten, die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 254
einzuhalten.
Dies ist mit Vertragsstrafen sowie der Begründung eines Rückkauf- und Ankaufsrechts
für die Stadt Hilden zu sichern.
7. Das in der Anlage 1 grün
unterlegte Baugrundstück wird der WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH im
Wege der Stammkapitalerhöhung übertragen.
Die WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH ist zu verpflichten, auf dem
Baugrundstück ausschließlich öffentlich geförderte Mietwohnungen im
Geschosswohnungsbau zu errichten.
8. Die Finanzmittel zur
Erstellung des Verkehrswertgutachtens sowie für die rechtliche Begleitung des
Investorenauswahlverfahrens werden vorzeitig freigegeben.