Beschluss: s. Niederschrift

Geänderter Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32B, 1. Änderung für den Bereich Beethovenstr./Zelterstr./Johann-Sebastian-Bach Str.:

 

Aus städtebaulichen Gründen sollen u.a. folgende Punkte in dem Planverfahren sichergestellt werden:

 

1.    Großflächiger Einzelhandel im Erdgeschoss.

 

2.    Das Angebot kleiner Gewerbeeinheiten muss in dem Gebiet wie derzeit vorgehalten werden. Die Nutzung auch außerhalb der Geschäftszeiten des großflächigen Einzelhandels möglich sein.

 

3.    Für die Baukörper sind Baugrenzen festzulegen, die in den Obergeschossen Wohnen in 2, 3 oder 4 Zimmereinheiten ermöglichen. Die Baukörper sollen gegliedert sein, die einzelnen Baukörper erkennbar. Damit soll erreicht werden, dass das Neubauvorhaben zum bestehen Quartier „passt“. Dabei darf die Gebäudehöhe max. 4 Geschosse nicht überschreiten.

 

Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Sitzungsvorlage vorzulegen.