Sitzung: 11.06.2008 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: WP 04-09 SV 61/218
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1. den
Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 165B (VEP Nr.
10) vom 08.08.2007 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Hilden am 05.09.2007) dahingehend zu ändern, dass
nun ein herkömmlicher Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung aufgestellt wird.
Die
Lage und Größe des Plangebietes und die Zielsetzung für das Plangebiet sind
durch die Änderung des Verfahrensweges nicht betroffen.
Das Planungsziel besteht darin, die notwendigen und beabsichtigten baulichen und räumlichen Veränderungen für die Modernisierung und den Ausbau des St.Josef-Krankenhauses planerisch zu sichern und deren Einfügung in die Umgebung zu gewährleisten.
2. zu den eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung zu nehmen:
2.1Â Â Â Â Schreiben des Kreises Mettmann vom
26.11.2007
         Der Hinweis
des Kreisgesundheitsamtes in Bezug auf erhöhte Schallpegel an der entsprechend
zur Berliner Straße ausgerichteten Fassade wird bestätigt. Dies konnte durch
ein Schallgutachten festgestellt werden. Im Bebauungsplan werden daher entsprechende
passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt. Die Hinweise des Kreisgesundheitsamtes
werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.Â
         Seitens
des Kreisgesundheitsamtes wird um eine frühzeitige Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren
gebeten.
2.2Â Â Â Â Schreiben der Stadtwerke Hilden vom
14.11.2007
    Die Anregungen der Stadtwerke werden zur
Kenntnis genommen und sind bei der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr.
165B zu berücksichtigen.
Es wird darauf
hingewiesen, dass sich in dem überplanten und gemäß der Planung abzubrechenden
Altbau des Krankenhauses eine Transformatorenstation befindet.
Diese versorgt neben
dem Gebäude auch weitere Gebäude in der näheren Umgebung. Ferner wird
mitgeteilt, dass sich in dem abzureißendem Gebäude ein Wasseranschluss befindet,
der das Krankenhaus mit Trinkwasser versorgt.
Dieser muss vor
Beginn der Arbeiten abgebunden werden.
Im Bebauungsplan wird
auf dem Grundstück des St-Josef-Krankenhauses ein Standort für eine
Transformatorenstation (nachrichtlich) dargestellt, der genaue Standort ergibt
sich aus den Detailverhandlungen zwischen Bauherr und Stadtwerke Hilden.
2.3Â Â Â Â Schreiben der Bundesnetzagentur vom
09.11.2007
    Die Hinweise der Bundesnetzagentur werden
zur Kenntnis genommen. Durch die Planung werden lediglich Bauwerke angestrebt,
die eine Bauhöhe von 20m nicht überschreiten und somit sind Beeinflussungen der
Richtfunkstrecken allgemein nicht zu erwarten.
2.4 Â Â Â Â Schreiben
Behindertenbeirates vom 12.11.2007
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen. Bei der Umsetzung der Planung wird davon ausgegangen, dass die
einschlägigen Gesetze und technischen Richtlinien insbesondere zum Thema
Barrierefreiheit eingehalten werden.
2.5Â Â Â Â Schreiben
des Museums- und Heimatvereins Hilden e.V. vom 28.11.2007
    Die Stadt Hilden nimmt die Hinweise des
Museums- und Heimatvereins zur Kenntnis. Das angesprochene Gebäude Gartenstraße
40, welches voraussichtlich das Gebäude Walder Straße 40 darstellt, ist kein
eingetragenes Baudenkmal. Der Bebauungsplan und der Umweltbericht
berücksichtigen in der Abwägung die eingetragenen Bau- und Bodendenkmäler sowie
den Denkmalbereich Walder Straße.
Der vorliegende
Bebauungsplan Nr. 165B ist mit den Belangen des Denkmalschutzes als verträglich
anzusehen.
2.6Â Â Â Schreiben des BUND vom 30.11.2007
            Die Hinweise des BUND werden zur Kenntnis genommen. Es wird in Bezug auf
die Anregungen zum Klimaschutz darauf hingewiesen, dass sich das
Bebauungsplanverfahren von einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu einem „Angebotsbebauungsplan“
geändert hat.
2.7Â Â Â Â Schreiben
des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege vom 20.11.2007 und 27.11.2007
Das Rheinische Amt für
Bodendenkmalpflege äußert in seinem ersten Schreiben zunächst die  Vermutung, dass entlang der Straße Am
Holterhöfchen auch im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 165 B
Bodendenkmalsubstanz gefunden werden könnte. Daher sein bei den Erdarbeiten in
diesem Bereich darauf zu achten.
Darüber informiert, dass
die geplanten Parkplätze an dieser Stelle des Plangebietes bereits bestehen,
stellt das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege in seinem zweiten Schreiben
fest, dass besondere Anforderungen aus bodendenkmalpflegerischer Sicht nicht
mehr bestehen.
2.8Â Â Â Â Schreiben des Landesbetriebes Wald und Holz.NRW vom
07.11.2007
         Der Landesbetrieb Wald und Holz.NRW stellt in seinem
Schreiben fest, dass die Belange des Waldes durch den Bebauungsplan nicht
berührt werden.
         Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.
2.9    Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 30.10.2008
         Seitens der Bezirksregierung werden keine grundsätzlichen
Bedenken aus Sicht des Anlagen-bezogenen Immissionsschutzes gesehen.
         Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.
3. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. 165 B gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S.
3316) in der zurzeit gültigen Fassung.
   Das
Plangebiet liegt am östlichen Rand der Hildener Innenstadt in zentraler Lage.
Es wird begrenzt nach Norden hin durch die Walder Straße, nach Osten hin durch
die Gartenstraße und die Straße Am Holterhöfchen, nach Süden hin durch die
Südgrenzen der Flurstücke 952, 1074, 1076, 1078, 1079 und 1080 (alle in Flur 59
der Gemarkung Hilden) sowie nach Westen hin durch die Westgrenzen der
Flurstücke 891, 956, 1075 und 1076 (alle in Flur 59 der Gemarkung Hilden).
    Das
Planungsziel besteht darin, die notwendigen und beabsichtigten baulichen und
räumlichen Veränderungen für die Modernisierung und den Ausbau des St. Josefs -
Krankenhauses planerisch zu sichern und deren Einfügung in die Umgebung zu
gewährleisten.
    Dem Offenlagebeschluss liegt die
Entwurfsbegründung inklusive Umweltbericht mit Stand vom  29.04.2008 27.05.2008 zugrunde.“