Sitzung: 06.07.2011 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/100
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1.      die vorgebrachten
Anregungen aus der Offenlage wie folgt abzuhandeln:
1.1
Schreiben des Kreises Mettmann vom 31.05.2011
         Zu
dem Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:Â Â Â Â Â Â Â Â
        Â
         Aus
Sicht des Umweltamtes
Untere
Wasserbehörde
         Aus wasserwirtschaftlicher Sicht
wurden keine Anregungen vorgebracht.
         Untere
Immissionsschutzbehörde
         Gegen das o.g. Bauleitplanverfahren
wurden aus der Sicht des anlagenbezogenen Immissi-Â Â Â Â Â Â onsschutzes keine Bedenken vorgebracht.
         Untere Bodenschutzbehörde
         In dem Schreiben bezieht sich der
Kreis auf zwei innerhalb des Plangebietes liegende Alt-         lastenverdachtsflächen, die im Februar 2011 in das Kataster
des Kreises über Altlasten, alt-         lastverdächtige
Flächen, schädliche Bodenveränderungen, Verdachtsflächen und Deponien          („Altlastenkataster“) überführt worden
sind.
         Der neue Sachstand wurde im
Bebauungsplan unter Verwendung der neuen Kennziffern           (alt: 28232, Nr. neu: 6471/10 Hi; alt: 64155, Nr. neu:
6471/11 Hi) entsprechend dargestellt.
         Aus Sicht des
Kreisgesundheitsamtes
         Es wurden keine weiteren
Anregungen vorgebracht.
         Aus Sicht des
Planungsamtes
          Â
         Untere Landschaftsbehörde
         Es
wurden keine Anregungen vorgebracht.
1.2.   Schreiben
der Fa. Aldi vom 25.05.2011 per Fax
         Zu dem Schreiben wird wie
folgt Stellung genommen:
         Die Fa. Aldi bezieht sich
in ihrem Schreiben auf die schalltechnische Untersuchung zum            Bebauungsplan Nr. 106B. Dabei sieht
sie aufgrund der darin ermittelten Ergebnisse und    Vorschläge hinsichtlich der zu treffenden schallschutztechnischen
textlichen Festsetzungen, deutliche
Einschränkungen in den Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens.
         Die Stellungnahme der Fa.
Aldi wurde an das Büro TAC, das die schalltechnische Untersu-       chung für den Bebauungsplan Nr.106B
erstellt hat, weitergeleitet.
         Mit der „Ergänzende Stellungnahme zum Schallgutachten
TAC-994-10“ vom 06.06.2011,          wurden
die angesprochenen Konfliktbereiche nochmals überarbeitet und Festsetzungen      getroffen, die die weiterhin
gewollte Entwicklung der gewerblichen Bauflächen in ihrer Aus-     nutzung so gering wie nur möglich
einschränkt, aber die Nachbarschaft zur Wohnbebau-      ung dennoch angemessen berücksichtigt.
         Der
Anregung wurde stattgegeben.
        Â
1.3    Schreiben der EL Immobilien GmbH vom 01.06.2011       Â
         Zu dem Schreiben wird wie
folgt Stellung genommen:
         Die Anregungen der EL
Immobilien GmbH beziehen sich in ihrem Schreiben auf die schall-Â Â Â Â Â Â Â technische Untersuchung zum Bebauungsplan
Nr. 106B. Dabei sieht sie aufgrund der darin            ermittelten
Ergebnisse und Vorschläge hinsichtlich der zu treffenden schallschutztech-
         nischen textlichen Festsetzungen,
deutliche Einschränkungen in den Entwicklungsmöglich
         keiten des Unternehmens.
Die Stellungnahme der Fa. EL Immobilien GmbH wurde
an das Büro TAC, das die schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan
Nr.106B erstellt hat, weitergeleitet.
         Mit der „Ergänzende Stellungnahme zum Schallgutachten
TAC-994-10“ vom 06.06.2011,          wurden
die angesprochenen Konfliktbereiche nochmals überarbeitet und Festsetzungen      getroffen, die die weiterhin
gewollte Entwicklung der gewerblichen Bauflächen in ihrer Aus-     nutzung so gering wie nur möglich
einschränkt, aber die Nachbarschaft zur Wohnbebau-      ung dennoch angemessen berücksichtigt.
        Â
         Der
Anregung wurde stattgegeben.
        Â
2.      die erneute öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 106B gemäß § 4a Abs. 3 Bau-       gesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â I S. 2414), das zuletzt durch Artikel
4 des Gesetztes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619)         geändert worden ist.
         Das Plangebiet liegt im Bereich
zwischen Herderstraße, Stockshausstraße, Gerresheimer         Straße und der Straße „Auf dem Sand“.
         Dem Beschluss zur erneuten Offenlage
liegt die Entwurfsbegründung vom 16.06.2011   zugrunde.