Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss

 

1.       die vorgebrachten Anregungen aus der Offenlage wie folgt abzuhandeln:

 

 

1.1       Schreiben des Kreises Mettmann vom 31.05.2011

 

          Zu dem Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:        

         

          Aus Sicht des Umweltamtes

 

Untere Wasserbehörde

          Aus wasserwirtschaftlicher Sicht wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

          Untere Immissionsschutzbehörde

          Gegen das o.g. Bauleitplanverfahren wurden aus der Sicht des anlagenbezogenen Immissi-       onsschutzes keine Bedenken vorgebracht.

 

          Untere Bodenschutzbehörde

          In dem Schreiben bezieht sich der Kreis auf zwei innerhalb des Plangebietes liegende Alt-          lastenverdachtsflächen, die im Februar 2011 in das Kataster des Kreises über Altlasten, alt-          lastverdächtige Flächen, schädliche Bodenveränderungen, Verdachtsflächen und Deponien           („Altlastenkataster“) überführt worden sind.

          Der neue Sachstand wurde im Bebauungsplan unter Verwendung der neuen Kennziffern            (alt: 28232, Nr. neu: 6471/10 Hi; alt: 64155, Nr. neu: 6471/11 Hi) entsprechend dargestellt.

 

          Aus Sicht des Kreisgesundheitsamtes

          Es wurden keine weiteren Anregungen vorgebracht.

 

          Aus Sicht des Planungsamtes

           

          Untere Landschaftsbehörde

          Es wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

 

1.2.    Schreiben der Fa. Aldi vom 25.05.2011 per Fax

 

          Zu dem Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:

 

          Die Fa. Aldi bezieht sich in ihrem Schreiben auf die schalltechnische Untersuchung zum             Bebauungsplan Nr. 106B. Dabei sieht sie aufgrund der darin ermittelten Ergebnisse und     Vorschläge hinsichtlich der zu treffenden schallschutztechnischen textlichen Festsetzungen, deutliche Einschränkungen in den Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens.

          Die Stellungnahme der Fa. Aldi wurde an das Büro TAC, das die schalltechnische Untersu-        chung für den Bebauungsplan Nr.106B erstellt hat, weitergeleitet.

 

          Mit der „Ergänzende Stellungnahme zum Schallgutachten TAC-994-10“ vom 06.06.2011,           wurden die angesprochenen Konfliktbereiche nochmals überarbeitet und Festsetzungen       getroffen, die die weiterhin gewollte Entwicklung der gewerblichen Bauflächen in ihrer Aus-      nutzung so gering wie nur möglich einschränkt, aber die Nachbarschaft zur Wohnbebau-       ung dennoch angemessen berücksichtigt.

 

          Der Anregung wurde stattgegeben.

         

1.3     Schreiben  der EL Immobilien GmbH vom 01.06.2011        

 

          Zu dem Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:

 

          Die Anregungen der EL Immobilien GmbH beziehen sich in ihrem Schreiben auf die schall-        technische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 106B. Dabei sieht sie aufgrund der darin             ermittelten Ergebnisse und Vorschläge hinsichtlich der zu treffenden schallschutztech-
          nischen textlichen Festsetzungen, deutliche Einschränkungen in den Entwicklungsmöglich
          keiten des Unternehmens.

Die Stellungnahme der Fa. EL Immobilien GmbH wurde an das Büro TAC, das die schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan Nr.106B erstellt hat, weitergeleitet.

 

          Mit der „Ergänzende Stellungnahme zum Schallgutachten TAC-994-10“ vom 06.06.2011,           wurden die angesprochenen Konfliktbereiche nochmals überarbeitet und Festsetzungen       getroffen, die die weiterhin gewollte Entwicklung der gewerblichen Bauflächen in ihrer Aus-      nutzung so gering wie nur möglich einschränkt, aber die Nachbarschaft zur Wohnbebau-       ung dennoch angemessen berücksichtigt.

         

          Der Anregung wurde stattgegeben.

 

         

2.       die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 106B gemäß § 4a Abs. 3 Bau-        gesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.            I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetztes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619)          geändert worden ist.

          Das Plangebiet liegt im Bereich zwischen Herderstraße, Stockshausstraße, Gerresheimer          Straße und der Straße „Auf dem Sand“.

          Dem Beschluss zur erneuten Offenlage liegt die Entwurfsbegründung vom 16.06.2011    zugrunde.