Entscheidung über den städtebaulichen Entwurf
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung
wird anheimgestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 28.01.2009 wurde nach eingehender Beratung des gemeinsamen Antrages der CDU-, BA- und Bündnis´90/Die Grünen-Fraktionen der Beschluss gefasst, den unwirksam gewordenen Bebauungsplan Nr. 236 in veränderter Form wieder neu aufzustellen und im Flächennutzungsplan wieder Fläche für Gemeinbedarf darzustellen.
Entsprechend dem Beratungsergebnis ist es nunmehr städtebauliches Ziel, auf dem lange zur Diskussion stehenden städtischen Hintergelände des Alten Helmholtz-Weiterbildungszentrums auf eine zusätzliche Wohnbebauung zu verzichten. Stattdessen soll eine öffentlich begehbare Grünanlage sowie zusätzliche Parkplätze für das Weiterbildungszentrum erstellt werden. Des Weiteren soll der Baumbestand durch Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert werden. Außerdem ist beabsichtigt, eine Fußwegeverbindung zur Gerresheimer Straße /Hoffeldstraße zu schaffen. (Diese Anbindung ist bereits heute möglich. Es ist Sache des Grundstückseigentümers diese Möglichkeit zu nutzen und eine weitere Erschließung zu realisieren.)
Da die diversen
alternativen Nutzungsmodelle für diesen Bereich schon mehrfach Gegenstand der
öffentlichen Diskussion war, möchte die Verwaltung mit dieser Sitzungsvorlage
eine Ausnahme von dem beschlossenen Bürgerbeteiligungskonzept machen und vor
der Diskussion des Entwurfs mit den Bürgerinnen und Bürgern zunächst in den
politischen Gremien klären, ob der vorgelegte und von der Verwaltung
erarbeitete Entwurf der beschlossenen Zielvorstellungen der Mandatsträger
entspricht und den Beschluss korrekt ausformt.
Das bisherige
Planungsrecht basiert auf dem Durchführungsplan Nr. 3 aus dem Jahre 1958. Dieser
weist für den Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 236A Fläche für den
Gemeinbedarf mit Baumöglichkeiten für eine Schule aus.
Im Zusammenhang
mit dem im Normenkontrollverfahren aufgehobenen Bebauungsplan Nr. 236 wurde im
Jahre 2003 die städtische Grundstücksfläche im Rahmen der 40.
Flächen-nutzungsplanänderung in „Wohnbaufläche“ umgewandelt.
Der hier zur
Beratung vorgelegte städtebauliche Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 236A wurde
mit der Grundstückseigentümerin des Weiterbildungszentrums, dem Amt für
Gebäudewirtschaft und dem Kulturdezernat abgestimmt und sieht folgendes vor:
Für den Bereich
des Weiterbildungszentrums sowie die rückwärtigen nicht-überbaubaren Bereiche
wird der planungsrechtliche Status als „Fläche für Gemeinbedarf“ beibehalten.
Es ergeben sich für
das Plangebiet zwei unterschiedliche Nutzungsschwerpunkte.
Die Fläche des Weiterbildungszentrums
orientiert sich in den Festsetzungen an den schon seit einigen Jahren
existierenden Bestand. Das Hauptgebäude Gerresheimer Straße 20 steht unter
Denkmalschutz und wird Schule und Verwaltung genutzt.
Die rückwärtig liegenden Gebäude bleiben
ebenfalls in ihren derzeitigen Nutzungsbestimmungen für soziale, kulturelle und
verwaltende Einrichtungen erhalten.
Der schon vorhandene Parkplatz des
Weiterbildungszentrums wird um 24 Pkw-Stellplätze und eine überdachte
Fahrradabstellanlage erweitert. Die hierfür benötigte Fläche befindet sich im Eigentum
der Stadt Hilden und sollte – aus Sicht des Planungs- und Vermessungsamts – an den
Eigentümer des vorderliegenden Grundstücks des Weiterbildungszentrums veräußert
werden.
Im vorhandenen Bestand werden neben den Pkw-Stellplätzen
auch vereinzelte Bereiche für das Abstellen von Fahrrädern ausgewiesen.
Vor dem Hauptgebäude Gerresheimer Straße 20
existieren 8 große Bäume, die im Bebauungsplan festgeschrieben werden, um ihren
Bestand und Erhalt zu sichern. Im Rahmen der Stellplatzerweiterung sollen im
rückwärtigen Bereich 5 zusätzliche Straßenbäume gepflanzt werden.
Die gesamte Erschließungsfläche für den
Parkplatz ist keine öffentliche Verkehrsfläche sondern Teil der privaten
Erschließung des Weiterbildungszentrums.
Lediglich entlang der Gerresheimer Straße,
unmittelbar vor dem Hauptgebäude Gerresheimer Straße 20, sind neben der
Bushaltestelle 3 öffentliche Parkplätze ausgewiesen und auch dementsprechend
als öffentliche Verkehrsfläche im Bebauungsplanentwurf gekennzeichnet.
Im Zusammenhang mit der Parkplatzerweiterung
für das Weiterbildungszentrum wurde ein Lärmgutachten an das Büro TAC,
Korschenbroich, in Auftrag gegeben, dass zu dem Ergebnis kommt, dass sich für
die Nachtzeit bei 69 Pkw-Abfahrten vom Parkplatz zwischen 22.00 Uhr und 23.00
Uhr (lauteste volle Nachtstunde) z. T. Überschreitungen der Orientierungswerte
und auch der Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den umliegenden Wohnhäusern
ergeben. Die Spitzenpegel (z. B. Türenschlagen) aus dem Betrieb des Parkplatzes
würden ebenfalls die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm nachts an
einigen Punkten um mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Eine vertretbare aktive Lärmschutzmaßnahme
zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte nachts an allen umliegenden Häusern
kann nicht angegeben werden. So liegen die obersten Fenster des nördlich angrenzenden
Hauses Gerresheimer Straße 22 ca. 9 m hoch, so dass eine abschirmende Wand hier
nicht sinnvoll geplant werden kann. Laut Genehmigungsbescheid zum Betrieb des
Weiterbildungszentrums ist eine Betriebszeit des Zentrums an Werktagen zwischen
06.00 Uhr und 22.00 Uhr genehmigt. Falls diese Betriebszeit die Abfahrten vom
Parkplatz mit beinhalten, würden nachts keine unzulässigen Geräuschimmissionen
aus dem Weiterbildungszentrum auf die Nachbarschaft einwirken.
Tatsächlich ist es zurzeit jedoch so, dass
im Rahmen von „seltenen“ kulturellen Ereignissen, die auf 10 Veranstaltungen
innerhalb eines Jahres begrenzt sind, diese erst nach 22.00 Uhr enden (ca.
22.30 Uhr) und danach auch Publikums- und PKW-Bewegungen gegeben sind.
Diese ausgeübte Nutzung hat – insbesondere
weil die Nachbarschaft sie toleriert – Bestandsschutz. Bei einer Erweiterung
der Stellplatzanlage ist aber auf die Belange der Nachbarschaft Rücksicht zu
nehmen, so dass hier noch „intelligente“ Lösungen zu finden sind.
Der rückwärtige und im städtischen Besitz
befindliche Teil des Plangebietes soll zukünftig als öffentlich
begehbare Grünfläche und nichtüberbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen werden.
Im Weiteren sollen auch dort vereinzelte Bäume im Bebauungsplan als
erhaltenwert festgeschrieben werden.
Sollte der Stadtentwicklungsausschuss dem
städtebaulichen Entwurf zustimmen, könnte dann im nächsten Verfahrensschritt,
die Beteiligung der Bürger erfolgen.
Thiele