Betreff
Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Integrationsrat am 07.02.2010
Vorlage
WP 09-14 SV 10/012
Aktenzeichen
I/10.4.-he
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Wahlausschuss der Stadt Hilden beschließt die in der Anlage 1 aufgeführten Wahlvorschläge zur Integrationsratswahl am 07.02.2010 zuzulassen.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endete am 29. Dezember 2009. Die eingereichten Wahlvorschläge wurden unverzüglich durch den Wahlleiter geprüft.

 

Der Wahlausschuss muss gem. § 5 Abs. 2 WahlO Integrationsrat bis zum 08.01.2010 über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden.

 

Insgesamt sind vier Listenvorschläge und Wahlvorschläge von acht Einzelbewerbern eingereicht worden.

 

Zwei Wahlvorschläge sind per E-Mail eingereicht worden und mussten zurückgewiesen werden, da sie die Voraussetzungen des § 11 WahlO Integrationsrat nicht erfüllten. Danach muss ein amtlicher Vordruck verwendet werden. Dieser sieht bei der Zustimmungserklärung eine persönliche Unterschrift des Bewerbers vor. Er versichert damit, dass er dem Vorschlag zustimmt und für keinen weiteren Vorschlag seine Zustimmung erklärt hat. Die Vorschrift entspricht den üblichen wahlrechtlichen Regelungen.

 

In beiden Fällen war es nicht möglich, den Formfehler innerhalb der Einreichungsfrist zu heilen.

 

Die in der Anlage 1 aufgeführten Wahlvorschläge entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind zur Wahl zuzulassen.

 

 

gez.

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter