Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand der
Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis und beschließt, dass im Jahr
2010 folgende Bauleitplan-Verfahren von der Stadtverwaltung mit Vorrang
bearbeitet werden sollen:
- 33. Änderung des FNP für den
Bereich Walder Str./Ostring (Breidohr)
- 48. Änderung des FNP für den
Bereich Berliner Str./Hochdahler Str./Mittelstr. (Reichshof-Areal)
- 49. Änderung des FNP für den
Bereich Gerresheimer Str. 20 u.a. (Weiterbildungszentrum ´Altes Helmholtz´)
- Bebauungsplan Nr. 10C für den
Bereich Poststr./Bahnhofsallee/Benrather Str.
- Bebauungsplan Nr. 39E, 1.
vereinf. Änderung für den Bereich Warringtonplatz/Heiligenstraße
- Bebauungsplan Nr. 66, 4.
Änderung für den Bereich Westring/Nordfriedhof/Herderstr./Ellerstr.
- Bebauungsplan Nr. 73A, 6.
Änderung (VEP) für den Bereich Berliner Str./Hochdahler Str./Mittelstr.
(Reichshof-Areal)
- Bebauungsplan Nr. 106B für den
Bereich Herderstr./Stockshausstr./Gerresheimer Str./Auf dem Sand
- Bebauungsplan Nr. 148B für den
Bereich Walder Str. 99 bis 113 und Mühlenbachweg 12 (Edeka Breisdohr und ehem.
OBI)
- Bebauungsplan Nr. 231, 1.
Änderung für den Bereich Walder Str./Max-Volmer-Str./Fußweg/ Grenzstr.
- Bebauungsplan Nr. 236A für den
Bereich Gerresheimer Str. 20 u.a. (Weiterbildungszentrum ´Altes Helmholtz´)
- Bebauungsplan Nr. 240 für den
Bereich Ellerstr./Benrather Str./Poststr.
und die
- Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans
Erläuterungen und Begründungen:
Den letzten Bericht über den Stand der Bauleitplanverfahren und der
sonstigen Satzungen auf Grundlage des Baugesetzbuches und der Bauordnung NRW
hat die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 19.08.2009
vorgelegt. In der Sitzung am 07.01.2009 hat der Stadtentwicklungsausschuss die
„Prioritätenliste“ für das Jahr 2009 beschlossen.
Im 2. Halbjahr 2009 wurden folgende
Bauleitplanverfahren und Verfahren zur Aufstellung sonstiger Satzungen abgeschlossen:
- Bebauungsplan Nr. 73A, 4. beschleunigte
Änderung für den Bereich Berliner Straße/Am Rathaus
Planungsziel: Wohnbaufläche
- Erhaltungssatzung für den Bereich Kilvertzheide:1-9
u. 2-10 und Grünstraße:67-81 (ungerade Hausnummern)
Die für den Bereich der Friedenskirche inkl.
Kindergarten (Werner-Egk-Str./Schumannstr./Molzhausweg) zu erstellenden
Verfahren zur Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des
Bebauungsplans Nr. 57A, 3. Änderung sind zwar formal noch nicht beendet, weil
zur Abschlussbekanntmachung der Rechtskraft noch die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
durch die Bezirksregierung Düsseldorf aussteht. Es ist jedoch davon auszugehen,
dass die höhere Verwaltungsbehörde keine rechtlichen Bedenken äußern wird, so
dass auch diese beiden Verfahren tatsächlich abgeschlossen sind.
Somit wurden in 2009 insgesamt acht
Verfahren beendet und die Bearbeitung zweier Verfahren eingestellt.
Auch das Jahr 2009 hat wieder deutlich
gemacht, dass es nur eingeschränkt möglich ist, den Verlauf von
Bauleitplanverfahren im Detail zu planen. Vielmehr gibt es zahlreiche
Einflussgrößen und politische Entscheidungen, die ein Bebauungsplanverfahren
verzögern können.
Neben den
Bauleitplanverfahren binden auch andere wichtige Aufgaben die mit 4,5 VZK sehr
knapp bemessenen Personalressourcen im Sachgebiet Stadtplanung. Hierzu zählt
der vom Gesetzgeber eingeforderte, aber letztendlich doch nicht verbindliche
Lärmaktionsplan für einige Straßenabschnitte sowie die Aufstellung des
städtebaulichen Rahmenplans für „Spielhallen“ und die Koordinierung und
Erstellung des Strategischen Stadtentwicklungskonzepts sowie nicht zuletzt die
Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs für das Grundstück der
ehemaligen Albert-Schweitzer-Hauptschule inkl. der Nachbarschaft.
Die Verwaltung schlägt folgende 13 Bauleitplanverfahren
aus der beiliegenden Liste aller Bauleitplanverfahren vor, die in 2010 seitens
des Planungs- und Vermessungsamts vorrangig oder „mit Priorität“ zu bearbeiten
sind. Wie bereits in den letzten Sachstandsberichten immer wieder dargelegt,
sollten auf Grund der Bündelung der Kräfte im Bereich Stadtplanung maximal 15
Verfahren zur vorrangigen Bearbeitung festgelegt werden. Eine Gewichtung
innerhalb dieser nach Nummern der Bauleitplanverfahren geordneten Auswahl wird
nicht festgelegt.
(Die mit einem „+“ gekennzeichneten
Bauleitplanverfahren sollten aus Sicht der Verwaltung für das Jahr 2010 neu in
die „Prioritätenliste“ aufgenommen werden.)
- Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
(Planungsziel: Überprüfung und Aktualisierung)
+ 33. Änderung des FNP für den Bereich Walder
Str./Ostring (Breidohr)
(Planungsziel: SO für Einzelhandel mit nahversorgungs- und
nicht-zentrenrelevanten Sortimenten [ggfs. großflächig])
- 48. Änderung des FNP für den Bereich
Berliner Str./Hochdahler Str./Mittelstr. (Reichshof-Areal)
(Planungsziel: von Fläche für Gemeinbedarf in Kerngebiet)
+ 49. Änderung des FNP für den Bereich
Gerresheimer Str. 20 u.a. (Weiterbildungszentrum ´Altes Helmholtz´)
(Planungsziel: von Wohnbaufläche in Fläche für Gemeinbedarf)
- Bebauungsplan Nr. 10C für den Bereich
Poststr./Bahnhofsallee/Benrather Str.
(Planungsziel: Wohnbauflächen im Innenbereich und Überarbeitung der
Kerngebietsfestsetzung)
+ Bebauungsplan Nr. 39E, 1. vereinf. Änderung
für den Bereich Warringtonplatz/Heiligenstraße
(Planungsziel: Ausschluss von Vergnügungsstätten [Spielhallen])
+ Bebauungsplan Nr. 66, 4. Änderung für den
Bereich Westring/Nordfriedhof/Herderstr./Ellerstr.
(Planungsziel: Ausschluss von zentren- und nahversorgungsrelevantem Einzelhandel,
Speditionen und Vergnügungsstätten [Spielhallen])
- Bebauungsplan Nr. 73A, 6. Änderung (VEP)
für den Bereich Berliner Str./Hochdahler Str./Mittelstr. (Reichshof-Areal)
(Planungsziel: Ausweisung eines Kerngebiets mit Einzelhandel, Pfarrzentrum, ggfs.
gewerblichen Flächen [Büro, o.ä.] und Wohnen)
- Bebauungsplan Nr. 106B für den Bereich
Herderstr./Stockshausstr./Gerresheimer Str./Auf dem Sand
(Planungsziel: Überführung in GE-Ausweisung unter Ausschluss von zentren- und
nahversorgungsrelevanten Einzelhandel, Vergnügungsstätten, erotischen Angeboten
und Speditionen)
+ Bebauungsplan Nr. 148B für den Bereich
Walder Str. 99 bis 113 und Mühlenbachweg 12 (Edeka Breisdohr und ehem. OBI)
(Planungsziel: SO für Einzelhandel mit nahversorgungs- und
nicht-zentrenrelevanten Sortimenten [ggfs. großflächig])
+ Bebauungsplan Nr. 231, 1. Änderung für den
Bereich Walder Str./Max-Volmer-Str./Fußweg/ Grenzstr.
(Planungsziel: Neustrukturierung der Bauflächen im GE-Gebiet)
+ Bebauungsplan Nr. 236A für den Bereich
Gerresheimer Str. 20 u.a. (Weiterbildungszentrum ´Altes Helmholtz´)
(Planungsziel: Erweiterung der Parkplatzanlage und Realisierung einer Grünfläche
als Ergänzung zum bestehenden Weiterbildungszentrum)
- Bebauungsplan Nr. 240 für den Bereich
Benrather Str./Poststr. (Museum und Umgebung)
(Planungsziel: Erweiterung des Museums)
Aus Sicht des Planungs- und Vermessungsamt
wurden insbesondere folgende Bauleitplanverfahren nicht in die Prioritätenliste
für das Jahr 2010 aufgenommen:
- 19. Änderung des FNP für den Bereich
Hofstr./Karnaper Str./Eisenbahntrasse
- Bebauungsplan Nr. 139 für den Bereich
Hofstr./Karnaper Str./Eisenbahntrasse
Mit beiden Bauleitplanverfahren soll
Baurecht für die überwiegend städtischen Grundstücke nördlich des Bolzplatzes
an der Karnaper Str. geschaffen werden. Die Lärmemissionen der Güterzugstrecke inkl.
ihrer Ausbreitungen in die Nachbarschaft sind für diese Bauleitplanverfahren
intensiv zu untersuchen. Hiefür ist eine erste Voraussetzung, dass das
Plangebiet vollständig vermessungstechnisch erfasst wird. Dieser Schritt wird
in 2010 abgeschlossen.
- Bebauungsplan Nr. 255 (VEP Nr. 11) für den
Bereich Karnaper Str./Schürmannstr./Diesterwegstr./Eisenbahntrasse
Mit diesem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan soll südlich der Karnaper Str. insbesondere für die ehemalige
„Sängerwiese“ Wohnbauland für Solarbauten festgesetzt werden. Dieses Bebauungsplanverfahren
mit ökologischer Zielrichtung soll – so ist es Absicht des Vorhabenträgers –
bei der Umsetzung begleitet werden mit Förderungen des Landes und des Bundes
für Solarbauten. Da die Erarbeitung und Bescheidung der entsprechenden
Förderanträge erfahrungsgemäß viel Zeit benötigt, ist nicht absehbar, dass in
2010 bei diesem Bebauungsplanverfahren wesentliche Fortschritte zu erwarten
sind. Außerdem ruht nach Auskunft des Vorhabenträgers das Verfahren aus steuerrechtlichen
Gründen.
- 46. Änderung des FNP für den Bereich
Lindenstr./Kölner Str./Am Wiedenhof/Kunibertstr.
- Bebauungsplan Nr. 254 für den Bereich
Lindenstr./Kölner Str./Am Wiedenhof/Kunibertstr.
Die beiden Bauleitplanverfahren sollten
im Jahr 2009 mit Priorität bearbeitet werden. Jedoch konnte der im Rahmen der
Beratungen zum Haushaltsplan 2009 beschlossene städtebauliche Wettbewerb bisher
noch nicht begonnen werden, da zunächst die Entscheidung über die Zukunft der
Fabricius-Sporthalle abzuwarten war. Auch wird der von der Verwaltung im StEA
am 11.11.2009 vorgelegte Entwurf einer Aufgabenstellung noch beraten. Erst nach
Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbs ist nach derzeitiger Beschlusslage
geklärt, welche Ziele in dem Bebauungsplan anzustreben sind, so dass hier die
Festlegung einer „prioritären“ Bearbeitung für 2010 keinen Sinn macht.
Sollten die offenen Fragen bei den letzten
Bebauungsplänen im Laufe des Jahres geklärt werden, ist zu erwarten, dass
einige der in die Liste aufgenommenen Bauleitplanverfahren bereits Rechtskraft
erlangt haben und somit beendet werden konnten. Dann könnten diese
Bebauungsplanverfahren ggfs. „nachrücken“.
Die Verfahren zur 45. Änderung des
Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 253 für eine
Soft- und Baseball-Anlage im Hildener Westen (Bereich Düsseldorfer Str./Horster
Allee/Itterbach/Stadtgrenze) werden ebenfalls aus der Vorschlagsliste der mit
Priorität zu bearbeitenden Verfahren gestrichen, weil im
Stadtentwicklungsausschuss am 20.01.2010 im Gegensatz zum Beschluss am
11.11.2009 – im Rahmen einer Vorberatung – mehrheitlich beschlossen wurde, den
Auftrag zur Erstellung eines weiteren avifaunistischen Gutachtens mit erweitertem
Untersuchungsumfang zu stornieren. Vor dem Hintergrund der bisherigen politischen
Diskussion in den Sitzungen der Stadtentwicklungsausschüsse am 09.12.2009 und
am 20.01.2010 wird die Verwaltung für die Sitzung am 24.02.2010
Sitzungsvorlagen vorbereiten, um diese Planaufstellungsverfahren auch formal
einzustellen.
An dieser Stelle soll noch einmal deutlich gemacht werden, dass aus der
bisherige Erfahrung der vergangenen Aufstellungsverfahren für vorhabenbezogene
Bebauungspläne, die ja alle grundsätzlich von privaten Ingenieurbüros
bearbeitet und betreut wurden, festzustellen ist, dass der Arbeitsaufwand in
der Verwaltung für derartige Verfahren im Vergleich zu „normalen“ Verfahren
nicht geringer wird. Nur die Art der Arbeit und der möglichen Einflussnahme
ändert sich erheblich. Es entsteht viel mehr Koordinations- und Prüfaufwand
wobei die eigentliche Sachbearbeitung sich etwas reduziert. Insbesondere an dem
Rechtsstreitverfahren zum Projekt der Sparkasse Hilden·Ratingen·Velbert an der
Mittelstraße (Bebauungsplan Nr. 73A, 5. Änderung) wurde wieder deutlich, dass
letztendlich die Stadt Hilden auch bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und
eben nicht der Vorhabenträger für die rechtlichen Inhalte und die korrekte
Abwägung verantwortlich ist.
Als zusätzliche Information ist diesem
Sachstandsbericht wieder eine Auflistung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne
beigefügt, in denen die Baunutzungsverordnung von 1962 oder 1968 innerhalb von
Gewerbe- und Industriegebieten anzuwenden ist und somit auf deren Grundlage in
diesen Gebieten grundsätzlich großflächige Einzelhandelsansiedlungsvorhaben
zulässig wären. In dieser Liste sind auch die übergeleiteten Durchführungspläne
enthalten, die ein nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf heute nicht
mehr ausreichend bestimmbares Mittelgewerbegebiet ausweisen.
Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
090101 |
Bezeichnung |
Stadtplanung |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
ja |
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Haushaltsjahr: |
2010 ff |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: gesehen In Vertretung Danscheidt |