Betreff
Interkommunales Projekt im Kreis Mettmann: Luftbildbefliegung
Vorlage
WP 04-09 SV 61/145
Aktenzeichen
61.2 6221-2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss, sowie im Haupt- und Finanzausschuss, die notwendigen Gelder zur Durchführung des interkommunalen Projektes „Luftbildbefliegung“ zur Verfügung zu stellen und beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

 

 

 

 

 

(G. Scheib)

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die kreisangehörigen Städte des Kreises Mettmann, sowie der Kreis Mettmann und der BRW planen eine gemeinsame Befliegung des Kreisgebietes Mettmann zur Erstellung von aktuellen Luftbildern. Diese Befliegung soll alle 3 Jahre wiederholt werden, um die Nachfrage nach aktuellen Informationen decken zu können. Die Bilder werden für viele Verwaltungsarbeiten benötigt (siehe unten).

Es ist beabsichtigt einen Vertrag zwischen den Beteiligten abzuschließen, um die Rahmenbedingungen der Befliegung und die Interkommunale Zusammenarbeit festzuschreiben.

 

Die Wiederholung der Befliegung in einem 3-Jahres-Rhythmus soll vorgenommen werden, damit in einem regelmäßigen Zeitraum das Stadtgebiet bearbeitet werden kann und Auswertungen vorgenommen werden können. Die Durchführung der Befliegung in einem größeren Zeitintervall ist nicht sinnvoll, da Luftbilder nur in aktueller Form die Verwaltungsarbeiten vervollständigen und erleichtern.

 

Die gemeinsame Durchführung führt zu einer Kosteneinsparung von 30%. Die alleinige Durchführung der Befliegung durch die Stadt Hilden würde zu Kosten in Höhe von ca. 6.000,00 € führen. Hinzu käme noch die Personalbindung bei der Durchführung für vorbereitende Arbeiten (Signalisierung) und Nachbereitung (Qualitätsprüfung). Durch die gemeinsame Befliegung werden diese Arbeiten zentral durch den Kreis Mettmann erledigt.

 

Im Rahmen der Umstellung der Gebühr für die Entsorgung des Niederschlagswassers hat die Stadt Hilden im Jahr 2005 hochauflösende Luftbilder erstellen lassen. Die Kosten für die Erstellung dieser Bilder lagen bei 10.000,00€.

 

Die Luftbilder aus 2005 werden heute für verschiedene kommunale Aufgaben verwendet. Erwähnt werden sollte hier beispielsweise die Erstbetrachtung eines Plangebietes für Bebauungspläne, Grüngestaltungspläne oder Straßenplanungen. In der Regel bilden sie auch die Grundlage bei Bauberatungen, um einen schnellen Überblick über die Gegebenheiten auf dem Baugrundstück sowie seiner Nachbarschaft zu erhalten.

Selbst im Stadtentwicklungsausschuss wird der Vorteil der aktuellen Luftbilder immer wieder genutzt, um z.B. bei der Vorstellung der Liste der aktuellen Bauvorhaben die heutige bauliche Situation zu veranschaulichen.

Im Rahmen der Bürgerinformation bei Planungsvorhaben werden die Luftbilder ebenfalls zur Verdeutlichung der topographischen Situation genutzt.

 

Um diesen Anforderungen auch weiterhin gerecht werden zu können, ist es für die Stadt Hilden notwendig, aktuelle Luftbilder vorliegen zu haben.

 

An den entstehenden Luftbildern hat die Stadt Hilden ein einfaches Nutzungsrecht. Dies bedeutet, dass die Stadt Hilden die Bilder veräußern kann. Es besteht jedoch keine Deckung der Anschaffungskosten durch den Weiterverkauf der Daten, denn der bisherige Verkauf der Luftbilder aus 2005 hat lediglich zu einer Einnahme von rund 100,00 € geführt.

 

Ein Vertragsentwurf kann dieser Sitzungsvorlage zurzeit nicht beigefügt werden, da die Städte Ratingen und Langenfeld, sowie der Kreis Mettmann, die sich zur Erstellung des Vertrages bereit erklärt haben, diesen noch erarbeiten. Die Rechtsabteilungen und Rechnungsprüfungsämter der erwähnten Verwaltungen werden den Vertragsentwurf abschließend prüfen, so dass dieses nicht in jeder Verwaltung vorgenommen werden muss. Der abgestimmte Vertragsentwurf wird den Kommunen voraussichtlich am 22.03.2007 vorgelegt. Sobald dieser vorliegt, wird die Sitzungsvorlage ergänzt.

 

 

(G. Scheib)

 



 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

 

Bezeichnung: 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

ja/nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2008

4000,00

 

 

Erstbefliegung

2011

4000,00

 

 

Folgebefliegung

2014

4000,00

 

 

Folgebefliegung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer

 

Personelle Auswirkungen

Nein