Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss, sowie im Haupt- und Finanzausschuss, die
notwendigen Gelder zur Durchführung des interkommunalen Projektes „Luftbildbefliegung“
zur Verfügung zu stellen und beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden
Vertrag abzuschließen.
(G. Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
Die kreisangehörigen Städte des Kreises Mettmann, sowie der Kreis
Mettmann und der BRW planen eine gemeinsame Befliegung des Kreisgebietes
Mettmann zur Erstellung von aktuellen Luftbildern. Diese Befliegung soll alle 3
Jahre wiederholt werden, um die Nachfrage nach aktuellen Informationen decken
zu können. Die Bilder werden für viele Verwaltungsarbeiten benötigt (siehe
unten).
Es ist beabsichtigt einen Vertrag zwischen den Beteiligten
abzuschließen, um die Rahmenbedingungen der Befliegung und die Interkommunale
Zusammenarbeit festzuschreiben.
Die Wiederholung der Befliegung in einem 3-Jahres-Rhythmus soll
vorgenommen werden, damit in einem regelmäßigen Zeitraum das Stadtgebiet
bearbeitet werden kann und Auswertungen vorgenommen werden können. Die
Durchführung der Befliegung in einem größeren Zeitintervall ist nicht sinnvoll,
da Luftbilder nur in aktueller Form die Verwaltungsarbeiten vervollständigen
und erleichtern.
Die gemeinsame Durchführung führt zu einer Kosteneinsparung von 30%. Die
alleinige Durchführung der Befliegung durch die Stadt Hilden würde zu Kosten in
Höhe von ca. 6.000,00 € führen. Hinzu käme noch die Personalbindung bei der
Durchführung für vorbereitende Arbeiten (Signalisierung) und Nachbereitung
(Qualitätsprüfung). Durch die gemeinsame Befliegung werden diese Arbeiten
zentral durch den Kreis Mettmann erledigt.
Im Rahmen der Umstellung der Gebühr für die Entsorgung des
Niederschlagswassers hat die Stadt Hilden im Jahr 2005 hochauflösende
Luftbilder erstellen lassen. Die Kosten für die Erstellung dieser Bilder lagen
bei 10.000,00€.
Die Luftbilder aus 2005 werden heute für verschiedene kommunale Aufgaben
verwendet. Erwähnt werden sollte hier beispielsweise die Erstbetrachtung eines
Plangebietes für Bebauungspläne, Grüngestaltungspläne oder Straßenplanungen. In
der Regel bilden sie auch die Grundlage bei Bauberatungen, um einen schnellen
Überblick über die Gegebenheiten auf dem Baugrundstück sowie seiner Nachbarschaft
zu erhalten.
Selbst im Stadtentwicklungsausschuss wird der Vorteil der aktuellen
Luftbilder immer wieder genutzt, um z.B. bei der Vorstellung der Liste der
aktuellen Bauvorhaben die heutige bauliche Situation zu veranschaulichen.
Im Rahmen der Bürgerinformation bei Planungsvorhaben werden die
Luftbilder ebenfalls zur Verdeutlichung der topographischen Situation genutzt.
Um diesen Anforderungen auch weiterhin gerecht werden zu können, ist es
für die Stadt Hilden notwendig, aktuelle Luftbilder vorliegen zu haben.
An den entstehenden Luftbildern hat die Stadt Hilden ein einfaches
Nutzungsrecht. Dies bedeutet, dass die Stadt Hilden die Bilder veräußern kann.
Es besteht jedoch keine Deckung der Anschaffungskosten durch den Weiterverkauf
der Daten, denn der bisherige Verkauf der Luftbilder aus 2005 hat lediglich zu
einer Einnahme von rund 100,00 € geführt.
Ein Vertragsentwurf kann dieser Sitzungsvorlage zurzeit nicht beigefügt
werden, da die Städte Ratingen und Langenfeld, sowie der Kreis Mettmann, die
sich zur Erstellung des Vertrages bereit erklärt haben, diesen noch erarbeiten.
Die Rechtsabteilungen und Rechnungsprüfungsämter der erwähnten Verwaltungen
werden den Vertragsentwurf abschließend prüfen, so dass dieses nicht in jeder
Verwaltung vorgenommen werden muss. Der abgestimmte Vertragsentwurf wird den
Kommunen voraussichtlich am 22.03.2007 vorgelegt. Sobald dieser vorliegt, wird
die Sitzungsvorlage ergänzt.
(G. Scheib)
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
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Bezeichnung: |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2008 |
4000,00 |
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Erstbefliegung |
2011 |
4000,00 |
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Folgebefliegung |
2014 |
4000,00 |
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Folgebefliegung |
… |
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Sichtvermerk Kämmerer |
Personelle Auswirkungen |
Nein |