Beschlussvorschlag:
1.
Haushaltssatzung 2009
Der Rat der Stadt
Hilden verweist den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2009 mit ihren
Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und
der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit)
bis 2012, zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse.
2.
Budgetierungsverfahren
Im Sinne des § 4
Abs. 5 GemHVO gelten folgende Regelungen:
A) Ein
Produkt besteht aus einem Teilergebnisplan und einem Teilfinanzplan und ist in
der Regel einer Organisationseinheit (Amt) in Bezug auf die von ihr erbrachten
Leistungen auf Kostenträgerebene verursachungsgemäß zuzuordnen.
B) Alle
innerhalb eines Teilergebnisplanes (Produkt)
nachfolgend aufgelisteten Aufwendungen einer Organisationseinheit werden zu
einem Budget im Sinne von § 21 Abs. 1 GemHVO zusammengefasst. Sie sind
gegenseitig deckungsfähig.
Hierzu
gehören: Konto 501900 „Honorare“
Konten
der Kontengruppe 52
„Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen“,
Konten
der Kontengruppe 53
„Transferaufwendungen“,
Konten
der Kontengruppe 54
„Sonstige ordentliche Aufwendungen“
ausgenommen
Kontenart 547 „Wertveränderungen bei
Vermögensgegenständen“,
Konto 544900 „Wertkorrekturen zu
Forderungen“,
Konto 548900 „Allgemeine Deckungsreserve“,
Konto 549100 „Verfügungsmittel“.
Die gegenseitige Deckungsfähigkeit darf im Budget
nicht zu einer überplanmäßigen/außerplanmäßigen Auszahlung führen.
Vom Grundsatz
her sind es die Zeilen 13, 15 und 16 des Teilergebnisplanes.
Grundsätzlich von der Budgetierung ausgenommen sind:
1. Aufwendungen,
die an zweckgebundene Erträge
gekoppelt sind (§ 22 Abs. 3 GemHVO) und
2. Aufwendungen
aus Ermächtigungsübertragungen (Haushaltsausgabereste).
C) Über
den Haushaltsansatz hinaus gehende zweckgebundene
Erträge (Mehrerträge)/Einzahlungen (Mehreinnahmen) sind verpflichtend für
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen bereitzustellen. Analog führen zweckgebundene
Mindererträge/Mindereinzahlungen zu entsprechenden Minderaufwendungen/Minder-
auszahlungen.
Darüber hinaus ist
in allen Teilergebnisplänen das Jahresergebnis der Zeile 18 einzuhalten.
D) Alle
innerhalb eines Teilfinanzplanes
(Produktes) abgebildeten investiven
Auszahlungen einer Organisationseinheit,
sind je Investition gegenseitig
deckungsfähig.
Die Auszahlungen
für Geringwertige Wirtschaftsgüter
(GWG) sind grundsätzlich innerhalb eines
Produktes gegenseitig deckungsfähig.
E) Für folgende Konten werden jeweils Deckungskreise
gebildet:
1. Konten
für Personalaufwendungen –
Kontengruppen 50 und 51
(ausgenommen Konto 501900 „Honorare“)
2. Konten
für Zinsaufwendungen – Kontengruppe
551
3. Konten
für Abschreibungen – Kontengruppe
57.
- Hier gelten Mehraufwendungen grundsätzlich
als unerheblich -
4. Konten
für die Tilgung von Krediten für
Investitionen – Kontenart 792.
F) Weitergehende
Regelungen:
1.
Das Fachamt hat die Möglichkeit, auf Antrag
Zeit- und Honorarverträge - begrenzt auf das Kalenderjahr - außerhalb
des Stellenplanes abzuschließen. Die Finanzierung muss innerhalb des Produkts
gesichert sein.
2.
Die Kassenwirksamkeit muss im Haushaltsjahr gegeben
sein.
3.
Auszahlungsermächtigungen für Investitionen (ohne
GWG) können nicht zur Deckung von zahlungswirksamen Aufwendungen
herangezogen werden.
4.
Änderungen in den Rahmenbedingungen aufgrund
politischer Entscheidungen führen zu Korrekturen im Budget.
5.
Verwaltungsinterne Zuständigkeiten behalten
weiterhin ihre Gültigkeit.
6.
Fehlbeträge im Gesamthaushalt können auch zu
Änderungen im Budget führen.
Erläuterungen und Begründungen:
Nach dem nunmehr die
Verwaltung den dritten NKF-Haushaltsplan vorlegt, ist eine gewisse Kontinuität
entstanden, die dazu geführt hat, dass es in der Struktur, im Aufbau des
Planwerkes und bei den Internen Leistungsverrechnungen kaum Veränderungen gegeben
hat.
Insgesamt ist folgendes zu
beachten:
- Änderungen bei den Produkten hat es
nicht gegeben, natürlich sind aber Kostenträger geändert, gelöscht oder
ergänzt worden. Auch mussten Sachkonten modifiziert werden, damit eine genauere
Darstellung möglich ist. Insgesamt halten sich die Veränderungen aber in
Grenzen.
- Das gleiche gilt für die Kennzahlen, denn
sie haben im Vergleich zum Jahre 2008 deutlich an Vergleichbarkeit
gewonnen, weil grundlegende Strukturveränderungen nicht vorgenommen und
auch keine neuen Internen Leistungsverrechnungen (ILV) eingeführt worden
sind.
- Bei den Pauschalen (z.B.
Schulpauschale, Investitionspauschale) wird der Betrag ganz oder teilweise
den Investitionen zugeordnet, so dass unter Umständen Teilbeträge an
verschiedenen Stellen wieder zu finden sind. Um die Übersicht zu erleichtern,
befindet sich im Vorbericht eine Tabelle, mit der Zuordnung der Pauschalen
zu den Investitionen.
- Wie im Beschlussvorschlag dargelegt,
ist beabsichtigt, die Budgetierung für alle Ämter weiterhin gleich zu
gestalten. Darüber hinaus gibt es bis auf kleine textliche Anpassungen
keine weiteren Veränderungen für 2009.
- Besonders
schwierig waren die verwaltungsinternen Ausgleichsberatungen, weil die
- Auswirkungen
des Gemeindefinanzierungsgesetzes (Wegfall der Abrechnung im Bereich des
Solidarbeitrages und Reduzierung von Schlüsselzahlen)
- Höhe der
Kreisumlage
- Auswirkungen
der Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst und
- die
systembedingten Mehraufwendungen
der NKF-Umstellung (AfA, Pensionsrückstellungen) beträchtlich sind.
- Auch wenn die
allgemeine finanzielle Situation sicherlich immer noch gut ist und die
Orientierungsdaten Hoffnung geben, so konnte der Ergebnishaushalt im Jahre
2009 nicht ausgeglichen werden. Er ist auf eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage
mit rd. 1,0 Mio. € angewiesen. Die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage
stellt aber kein Problem dar, weil das Ergebnis 2007 positiv ist und die
geplante Entnahme mit rd. 4,8 Mio. € nicht erforderlich ist. Das gleiche
wird aus heutiger Sicht für das Jahr 2008 gelten.
Die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage tritt
ein, obwohl die Gewerbesteuer ausgesprochen „hoch und optimistisch“ mit 51,0 Mio. €
eingeplant wurde. Gegenüber der Planung 2008 mit 46 Mio. € steigt der
Planansatz um rd. 10 %. Wie bereits im letzten Haupt- und Finanzausschuss
dargestellt, ist die Entwicklung im Jahre 2008 zwar noch besser, es darf aber
nicht verkannt werden, dass die Vorauszahlungen für das jeweilige Haushaltsjahr
nicht in der Art und Weise wie sonst üblich gestiegen sind. Vielmehr sinken sie
sogar, wenn die Entwicklung vom 1.1.2008 bis heute berücksichtigt wird. Von
daher muss das Ziel – 51 Mio. € Gewerbsteuereinnahmen zu realisieren – erst
einmal erreicht werden.
Auch darf nicht verkannt werden, dass
die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen in den einzelnen Städten starken
Schwankungen unterworfen und von örtlichen Gegebenheiten abhängig ist. Die
aktuelle Steuerentwicklung der kreisangehörigen Städte verdeutlicht dieses
besonders.
- Der Abschluss
2007 ist so gut wie fertig, lediglich ein paar Probleme bestehen noch im
Finanzhaushalt. Das, was die Fachleute immer wieder zum Thema „Finanzhaushalt“
gesagt haben, nämlich, dass die interne Abstimmung und der Abgleich mit den Beständen
ausgesprochen schwierig und zeitaufwendig ist, hat sich bewahrheitet.
Dennoch gehe ich davon aus, dass bis Ende Januar der Abschluss steht.
Dieses bedeutet natürlich nicht, dass Sie für Ihre Beratungen überhaupt
keine Zahlen haben. Die Werte, die in der Spalte „Ergebnis 2007“ stehen,
stellen natürlich das vorläufige Ergebnis dar. Kleinere Korrekturen wird
es im Finanzhaushalt zwar noch geben, im Kern ergibt sich allerdings
folgende Entwicklung:
- Die Entnahme
aus der Ausgleichsrücklage mit rd. 4,8 Mio. € wird nicht erforderlich
sein
- Eine
Kreditaufnahme war nicht eingeplant und wird es deshalb auch nicht geben.
In der Zukunft wird der Abschluss dann
sicherlich früher fertig sein. Auch sei an dieser Stelle nochmals der Hinweis
angebracht, dass innerhalb der Verwaltung fast alle Umstellungsarbeiten mit
vorhandenem Personal und natürlich Überstunden abgewickelt wurden. Zusätzliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Gegensatz zu anderen kreisangehörigen
Städten nicht eingestellt worden. Eine Ausnahme stellt hier die Bearbeitung der
Anlagenbuchhaltung und die Kosten- und Leistungsrechnung dar.
- Der
Gesamtfinanzplan weist gegenüber den Vorjahren eine gravierende Veränderung
in der Zeile 27 „Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen“ auf. Wichtiger Baustein im
NKF sind die Pensions- und Beihilferückstellungen. Die Pensions- und Beihilferückstellungen
wurden auf der Basis von im Oktober 2008 berichtigten Zahlen der
Versorgungskasse in den Haushalt übernommen Erstmalig wurde der Betrag eingeplant, der auf Dauer je Jahr in
einem „Pensionsfonds“ angelegt werden muss. Dabei ist der Begriff „Fonds“
nicht wörtlich zu nehmen. Wie der Planung entnommen werden kann, wird der
Ansatz dabei je Jahr von rd. 1,6 Mio. € in 2009 auf 1,84 Mio. € im Jahre
2012 steigen. Diese Entwicklung wird sich so fortsetzen. Von daher muss
Vorsorge für die Zukunft getroffen werden. Bereits im Zusammenhang mit dem
Teilverkauf der Stadtwerke Hilden GmbH hat der Rat die Entscheidung
getroffen, einen Betrag von 4,0 Mio. € aus dem Verkaufserlös mündelsicher
anzulegen. Damit können ein Teil der gebildeten Rückstellungen (in der
Eröffnungsbilanz sind insgesamt 49 Mio. € für Pensions- und Beihilferückstellungen
enthalten) finanziert werden. Für die Anlage der zukünftigen jährlichen Beträge
wird die Verwaltung noch eine SV fertigen, um dann die Strategie für die
Zukunft eines „Pensionsfonds“ zur Entscheidung zu bringen. Inwieweit auch
noch weitere Beträge zur Deckung der restlichen Rückstellungen angelegt
werden können, bleibt den künftigen Jahresabschlüssen vorbehalten.
- Auf
etlichen Sitzungsvorlagen hat der Kämmerer in letzter Zeit dargestellt,
dass Mittel im Haushalt nicht vorgesehen oder eingeplant sind. Dieses war
notwendig, weil nicht die Möglichkeit besteht, alle Projekte und Vorhaben
zu finanzieren. Auch wenn im Entwurf eine Kreditaufnahme nicht vorgesehen
ist, so ist der Ergebnishaushalt wie dargestellt nicht ausgeglichen. Vor
diesem Hintergrund und weil im Regelfall Folgeaufwendungen (für z.B.
Abschreibungen) anfallen, war dies notwendig. Insbesondere gilt dieses
auch für den in der Diskussion befindlichen Neubau einer 3-fach-Sporthalle
oder die Sanierung der Fabricius-Sporthalle. Auch sind für den
Bahnhofsvorplatz nur die Aufwendungen enthalten, die notwendig sind, um
den Vorplatz an den neuen Bahnhof anzugleichen und um die „Fahrgastinformation“
zu finanzieren. Weitergehende Investitionen hierzu incl. möglicher
Erschließungsbeiträge sind nicht
vorgesehen. Ähnlich verhält sich die Situation bei der „Baseballanlage“.
Der Ansatz ist in das Jahr 2010 geschoben worden, weil aktuell im
Zusammenhang mit dem Projekt noch Klärungen erfolgen müssen.
- Der
Entwurf 2009 zeichnet sich weiterhin dadurch aus, dass trotz Kürzungen
ganz erhebliche Mittel für die Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze,
insbesondere aber der Gebäude eingeplant wurden.
- Erfreulich entwickelt sich der
Finanzhaushalt. Im gesamten Finanzplanungszeitraum ist keine
Kreditaufnahme vorgesehen. Dieses liegt nicht daran, dass keine
Investitionen durchgeführt werden. Aus der Zeile 31 des Finanzhaushaltes
kann vielmehr der Saldo aus der Investitionstätigkeit abgelesen werden.
Für 2009 steht hier ein Unterschied von 2,2 Mio. €. Auf Grund der
vorhandenen Liquidität – insbesondere aus dem Abschluss 2007 (siehe Zeile
41 des Finanzhaushaltes) und der
bisherigen guten Kassenlage im lfd. Jahr kann diese Unterdeckung
finanziert werden. Die Entwicklung
ist als sehr positiv zu betrachten. Sie darf auf nicht darüber hinweg
täuschen, dass Mindererträge im Ergebnishaushalt sich sofort auch im
Finanzhaushalt niederschlagen und ggfl. dann die Differenz durch eine
Kreditaufnahme ausgeglichen werden muss, wenn die Steuereinnahmen nicht so
„laufen“ wie geplant.
Im
Zusammenhang mit Investitionen muss auch das Thema „Abschreibungen“
angesprochen werden. Ein Blick in den Ergebnishaushalt – Zeile 14 – besagt,
dass die Abschreibungen von 8,3 Mio. € in 2007 auf 9,4 Mio. € in 2012 steigen
werden. Weiterhin wurde in letzter Zeit die IGH beauftragt bzw. soll die IGH
für die Stadt Hilden Gebäude errichten, die dann von der Stadt Hilden
zurückgemietet werden.
So
gesehen darf das Sachkonto „ 542220 Mietaufwendungen für Immobilien“ ebenfalls
nicht unbeobachtet bleiben. Die Aufwendungen steigen von 0,5 Mio. € in 2007 auf
1,5 Mio. € in 2012. Beide Beträge zusammen verdeutlichen die Auswirkungen von
Investitionen im NKF und das Zusammenspiel von Ergebnis- und Finanzhaushalt.
Außerdem engen sie in den Folgejahren den Handlungsspielraum im
Ergebnishaushalt deutlich ein.
- Abschließend
wird noch auf die Anlage 2 verwiesen. Hier wird ein Vordruck beigefügt, um
die internen Beratungen der Fraktionen zu erleichtern. Er wird auch in
elektronischer Form den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Anlagen:
Änderungsvordruck
Hinweis:
Der
Entwurf der Haushaltssatzung wird mit dem Haushaltsplan in der Ratssitzung verteilt.