Betreff
Haushaltsplanentwurf 2009
Vorlage
WP 04-09 SV 20/154
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Haushaltssatzung 2009

 

Der Rat der Stadt Hilden verweist den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2009 mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2012, zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse.

 

 

2. Budgetierungsverfahren

 

Im Sinne des  § 4 Abs. 5 GemHVO gelten folgende Regelungen:

 

A)    Ein Produkt besteht aus einem Teilergebnisplan und einem Teilfinanzplan und ist in der Regel einer Organisationseinheit (Amt) in Bezug auf die von ihr erbrachten Leistungen auf Kostenträgerebene verursachungsgemäß  zuzuordnen.

 

B)    Alle innerhalb eines Teilergebnisplanes (Produkt) nachfolgend aufgelisteten Aufwendungen einer Organisationseinheit werden zu einem Budget im Sinne von § 21 Abs. 1 GemHVO zusammengefasst. Sie sind gegenseitig deckungsfähig.

      

       Hierzu gehören:        Konto 501900 „Honorare“

                                        Konten der Kontengruppe 52

                                        „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“,

                                        Konten der Kontengruppe 53

                                        „Transferaufwendungen“,

     Konten der Kontengruppe 54

     „Sonstige ordentliche Aufwendungen“

     ausgenommen           

     Kontenart 547 „Wertveränderungen bei Vermögensgegenständen“,

     Konto 544900 „Wertkorrekturen zu Forderungen“,

     Konto 548900 „Allgemeine Deckungsreserve“,

     Konto 549100 „Verfügungsmittel“.

        

Die gegenseitige Deckungsfähigkeit darf im Budget nicht zu einer überplanmäßigen/außerplanmäßigen Auszahlung führen.

Vom Grundsatz her sind es die Zeilen 13, 15 und 16 des Teilergebnisplanes.

 

Grundsätzlich von der Budgetierung ausgenommen sind:

    

1.    Aufwendungen, die an zweckgebundene Erträge gekoppelt sind (§ 22 Abs. 3 GemHVO) und

2.    Aufwendungen aus Ermächtigungsübertragungen (Haushaltsausgabereste).

                    

C)   Über den Haushaltsansatz hinaus gehende zweckgebundene Erträge (Mehrerträge)/Einzahlungen (Mehreinnahmen) sind verpflichtend für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen bereitzustellen. Analog führen zweckgebundene Mindererträge/Mindereinzahlungen zu entsprechenden Minderaufwendungen/Minder- auszahlungen.                           

Darüber hinaus ist in allen Teilergebnisplänen das Jahresergebnis der Zeile 18 einzuhalten.

 

 

D)   Alle innerhalb eines Teilfinanzplanes (Produktes) abgebildeten investiven Auszahlungen  einer Organisationseinheit, sind je Investition gegenseitig deckungsfähig.

Die Auszahlungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind grundsätzlich innerhalb eines Produktes gegenseitig deckungsfähig.

 

E)   Für folgende Konten werden jeweils Deckungskreise gebildet:

 

1.  Konten für Personalaufwendungen – Kontengruppen 50 und 51

       (ausgenommen Konto 501900 „Honorare“)

2.  Konten für Zinsaufwendungen – Kontengruppe 551

3.  Konten für Abschreibungen – Kontengruppe 57.

 - Hier gelten Mehraufwendungen grundsätzlich als unerheblich -

4.  Konten für die Tilgung von Krediten für Investitionen – Kontenart 792.

 

     F)    Weitergehende Regelungen:       

 

1.      Das Fachamt hat die Möglichkeit, auf Antrag Zeit- und Honorarverträge - begrenzt auf das Kalenderjahr - außerhalb des Stellenplanes abzuschlie­ßen. Die Finanzierung muss innerhalb des Produkts gesichert sein.

2.      Die Kassenwirksamkeit muss im Haushaltsjahr gegeben sein.

3.      Auszahlungsermächtigungen für Investitionen (ohne GWG) können nicht zur Deckung von zahlungswirksamen Aufwendungen herangezogen werden.

4.      Änderungen in den Rahmenbedingungen aufgrund politischer Entscheidungen führen zu Korrekturen im Budget.

5.      Verwaltungsinterne Zuständigkeiten behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

6.      Fehlbeträge im Gesamthaushalt können auch zu Änderungen im Budget führen.

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Nach dem nunmehr die Verwaltung den dritten NKF-Haushaltsplan vorlegt, ist eine gewisse Kontinuität entstanden, die dazu geführt hat, dass es in der Struktur, im Aufbau des Planwerkes und bei den Internen Leistungsverrechnungen kaum Veränderungen gegeben hat.

 

Insgesamt ist folgendes zu beachten:

 

  1. Änderungen bei den Produkten hat es nicht gegeben, natürlich sind aber Kostenträger geändert, gelöscht oder ergänzt worden. Auch mussten Sachkonten modifiziert werden, damit eine genauere Darstellung möglich ist. Insgesamt halten sich die Veränderungen aber in Grenzen.

 

  1. Das gleiche gilt für die Kennzahlen, denn sie haben im Vergleich zum Jahre 2008 deutlich an Vergleichbarkeit gewonnen, weil grundlegende Strukturveränderungen nicht vorgenommen und auch keine neuen Internen Leistungsverrechnungen (ILV) eingeführt worden sind.

 

  1. Bei den Pauschalen (z.B. Schulpauschale, Investitionspauschale) wird der Betrag ganz oder teilweise den Investitionen zugeordnet, so dass unter Umständen Teilbeträge an verschiedenen Stellen wieder zu finden sind. Um die Übersicht zu erleichtern, befindet sich im Vorbericht eine Tabelle, mit der Zuordnung der Pauschalen zu den Investitionen.

 

  1. Wie im Beschlussvorschlag dargelegt, ist beabsichtigt, die Budgetierung für alle Ämter weiterhin gleich zu gestalten. Darüber hinaus gibt es bis auf kleine textliche Anpassungen keine weiteren Veränderungen für 2009.

 

  1. Besonders schwierig waren die verwaltungsinternen Ausgleichsberatungen, weil die

 

    • Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (Wegfall der Abrechnung im Bereich des Solidarbeitrages und Reduzierung von Schlüsselzahlen)
    • Höhe der Kreisumlage
    • Auswirkungen der Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst und
    • die systembedingten  Mehraufwendungen der NKF-Umstellung (AfA, Pensionsrückstellungen) beträchtlich sind.

 

  1. Auch wenn die allgemeine finanzielle Situation sicherlich immer noch gut ist und die Orientierungsdaten Hoffnung geben, so konnte der Ergebnishaushalt im Jahre 2009 nicht ausgeglichen werden. Er ist auf eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage mit rd. 1,0 Mio. € angewiesen. Die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage stellt aber kein Problem dar, weil das Ergebnis 2007 positiv ist und die geplante Entnahme mit rd. 4,8 Mio. € nicht erforderlich ist. Das gleiche wird aus heutiger Sicht für das Jahr 2008 gelten.

Die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage tritt ein, obwohl die Gewerbesteuer ausgesprochen „hoch und optimistisch“ mit  51,0 Mio. €  eingeplant wurde. Gegenüber der Planung 2008 mit 46 Mio. € steigt der Planansatz um rd. 10 %. Wie bereits im letzten Haupt- und Finanzausschuss dargestellt, ist die Entwicklung im Jahre 2008 zwar noch besser, es darf aber nicht verkannt werden, dass die Vorauszahlungen für das jeweilige Haushaltsjahr nicht in der Art und Weise wie sonst üblich gestiegen sind. Vielmehr sinken sie sogar, wenn die Entwicklung vom 1.1.2008 bis heute berücksichtigt wird. Von daher muss das Ziel – 51 Mio. € Gewerbsteuereinnahmen zu realisieren – erst einmal erreicht werden.

 

Auch darf nicht verkannt werden, dass die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen in den einzelnen Städten starken Schwankungen unterworfen und von örtlichen Gegebenheiten abhängig ist. Die aktuelle Steuerentwicklung der kreisangehörigen Städte verdeutlicht dieses besonders.

 

  1. Der Abschluss 2007 ist so gut wie fertig, lediglich ein paar Probleme bestehen noch im Finanzhaushalt. Das, was die Fachleute immer wieder zum Thema „Finanzhaushalt“ gesagt haben, nämlich, dass die interne Abstimmung  und der Abgleich mit den Beständen ausgesprochen schwierig und zeitaufwendig ist, hat sich bewahrheitet. Dennoch gehe ich davon aus, dass bis Ende Januar der Abschluss steht. Dieses bedeutet natürlich nicht, dass Sie für Ihre Beratungen überhaupt keine Zahlen haben. Die Werte, die in der Spalte „Ergebnis 2007“ stehen, stellen natürlich das vorläufige Ergebnis dar. Kleinere Korrekturen wird es im Finanzhaushalt zwar noch geben, im Kern ergibt sich allerdings folgende Entwicklung:

 

    • Die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage mit rd. 4,8 Mio. € wird nicht erforderlich sein
    • Eine Kreditaufnahme war nicht eingeplant und wird es deshalb auch nicht geben. 

 

In der Zukunft wird der Abschluss dann sicherlich früher fertig sein. Auch sei an dieser Stelle nochmals der Hinweis angebracht, dass innerhalb der Verwaltung fast alle Umstellungsarbeiten mit vorhandenem Personal und natürlich Überstunden abgewickelt wurden. Zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Gegensatz zu anderen kreisangehörigen Städten nicht eingestellt worden. Eine Ausnahme stellt hier die Bearbeitung der Anlagenbuchhaltung und die Kosten- und Leistungsrechnung dar.

 

  1. Der Gesamtfinanzplan weist gegenüber den Vorjahren eine gravierende Veränderung in der Zeile 27 „Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen“ auf. Wichtiger Baustein im NKF sind die Pensions- und Beihilferückstellungen. Die  Pensions- und Beihilferückstellungen wurden auf der Basis von im Oktober 2008 berichtigten Zahlen der Versorgungskasse in den Haushalt übernommen Erstmalig wurde der Betrag eingeplant, der auf Dauer je Jahr in einem „Pensionsfonds“ angelegt werden muss. Dabei ist der Begriff „Fonds“ nicht wörtlich zu nehmen. Wie der Planung entnommen werden kann, wird der Ansatz dabei je Jahr von rd. 1,6 Mio. € in 2009 auf 1,84 Mio. € im Jahre 2012 steigen. Diese Entwicklung wird sich so fortsetzen. Von daher muss Vorsorge für die Zukunft getroffen werden. Bereits im Zusammenhang mit dem Teilverkauf der Stadtwerke Hilden GmbH hat der Rat die Entscheidung getroffen, einen Betrag von 4,0 Mio. € aus dem Verkaufserlös mündelsicher anzulegen. Damit können ein Teil der gebildeten Rückstellungen (in der Eröffnungsbilanz sind insgesamt 49 Mio. € für Pensions- und Beihilferückstellungen enthalten) finanziert werden. Für die Anlage der zukünftigen jährlichen Beträge wird die Verwaltung noch eine SV fertigen, um dann die Strategie für die Zukunft eines „Pensionsfonds“ zur Entscheidung zu bringen. Inwieweit auch noch weitere Beträge zur Deckung der restlichen Rückstellungen angelegt werden können, bleibt den künftigen Jahresabschlüssen vorbehalten.

 

  1. Auf etlichen Sitzungsvorlagen hat der Kämmerer in letzter Zeit dargestellt, dass Mittel im Haushalt nicht vorgesehen oder eingeplant sind. Dieses war notwendig, weil nicht die Möglichkeit besteht, alle Projekte und Vorhaben zu finanzieren. Auch wenn im Entwurf eine Kreditaufnahme nicht vorgesehen ist, so ist der Ergebnishaushalt wie dargestellt nicht ausgeglichen. Vor diesem Hintergrund und weil im Regelfall Folgeaufwendungen (für z.B. Abschreibungen) anfallen, war dies notwendig. Insbesondere gilt dieses auch für den in der Diskussion befindlichen Neubau einer 3-fach-Sporthalle oder die Sanierung der Fabricius-Sporthalle. Auch sind für den Bahnhofsvorplatz nur die Aufwendungen enthalten, die notwendig sind, um den Vorplatz an den neuen Bahnhof anzugleichen und um die „Fahrgastinformation“ zu finanzieren. Weitergehende Investitionen hierzu incl. möglicher Erschließungsbeiträge  sind nicht vorgesehen. Ähnlich verhält sich die Situation bei der „Baseballanlage“. Der Ansatz ist in das Jahr 2010 geschoben worden, weil aktuell im Zusammenhang mit dem Projekt noch Klärungen erfolgen müssen.

 

  1. Der Entwurf 2009 zeichnet sich weiterhin dadurch aus, dass trotz Kürzungen ganz erhebliche Mittel für die Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze, insbesondere aber der Gebäude eingeplant wurden.

 

  1. Erfreulich entwickelt sich der Finanzhaushalt. Im gesamten Finanzplanungszeitraum ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Dieses liegt nicht daran, dass keine Investitionen durchgeführt werden. Aus der Zeile 31 des Finanzhaushaltes kann vielmehr der Saldo aus der Investitionstätigkeit abgelesen werden. Für 2009 steht hier ein Unterschied von 2,2 Mio. €. Auf Grund der vorhandenen Liquidität – insbesondere aus dem Abschluss 2007 (siehe Zeile 41 des  Finanzhaushaltes) und der bisherigen guten Kassenlage im lfd. Jahr kann diese Unterdeckung finanziert werden.  Die Entwicklung ist als sehr positiv zu betrachten. Sie darf auf nicht darüber hinweg täuschen, dass Mindererträge im Ergebnishaushalt sich sofort auch im Finanzhaushalt niederschlagen und ggfl. dann die Differenz durch eine Kreditaufnahme ausgeglichen werden muss, wenn die Steuereinnahmen nicht so „laufen“ wie geplant.

 

Im Zusammenhang mit Investitionen muss auch das Thema „Abschreibungen“ angesprochen werden. Ein Blick in den Ergebnishaushalt – Zeile 14 – besagt, dass die Abschreibungen von 8,3 Mio. € in 2007 auf 9,4 Mio. € in 2012 steigen werden. Weiterhin wurde in letzter Zeit die IGH beauftragt bzw. soll die IGH für die Stadt Hilden Gebäude errichten, die dann von der Stadt Hilden zurückgemietet werden.

So gesehen darf das Sachkonto „ 542220 Mietaufwendungen für Immobilien“ ebenfalls nicht unbeobachtet bleiben. Die Aufwendungen steigen von 0,5 Mio. € in 2007 auf 1,5 Mio. € in 2012. Beide Beträge zusammen verdeutlichen die Auswirkungen von Investitionen im NKF und das Zusammenspiel von Ergebnis- und Finanzhaushalt. Außerdem engen sie in den Folgejahren den Handlungsspielraum im Ergebnishaushalt deutlich ein.   

 

  1. Abschließend wird noch auf die Anlage 2 verwiesen. Hier wird ein Vordruck beigefügt, um die internen Beratungen der Fraktionen zu erleichtern. Er wird auch in elektronischer Form den Fraktionen zur Verfügung gestellt.

 

Anlagen:

Änderungsvordruck

 

Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung wird mit dem Haushaltsplan  in der Ratssitzung verteilt.