Beschlussvorschlag:
1.
Die städtische Albert-Schweitzer-Hauptschule wird
gem. § 81 Schulgesetz NRW (SchulG) aufgelöst. Die Auflösung erfolgt in der
Weise, dass ab dem Schuljahr 2007/2008 an der Albert-Schweitzer-Hauptschule
keine Eingangsklassen mehr aufgenommen und gebildet werden. Die Beschulung der
zum Schuljahr 2007/2008 angemeldeten Kinder erfolgt ausschließlich an der
Theodor-Heuss-Hauptschule. Die im Schuljahr 2007/2008 vorhandenen Klassen der
Jahrgangsstufen 6 – 10 werden am bisherigen Schulstandort der
Albert-Schweitzer-Hauptschule so lange weitergeführt wie dies ein
ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb möglich macht.
2.
Der Schulbezirk der Albert-Schweitzer-Hauptschule
wird aufgehoben.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der
Schulen gem. § 76 SchulG und das Genehmigungsverfahren nach § 81 SchulG
einzuleiten.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Rahmen der
vorliegenden Entwurfsfassung der Schulentwicklungsplanung ist die Notwendigkeit
zur Neuordnung im Hauptschulbereich der Stadt Hilden ausführlich beschrieben
worden. Auszugsweise sind die entsprechenden Seiten des Gutachtens als Anlage
beigefügt. Aufgrund der stark zurückgegangenen Schülerzahlen ist unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der entsprechenden Bestätigung
durch die Bezirksregierung Düsseldorf eine Hauptschule in Hilden aufzulösen.
Nur dadurch kann die verbleibende Hauptschule so stabilisiert werden, dass sie
nach § 82 Absatz 4 SchulG erhalten bleiben kann. Die Aufrechterhaltung des jetzigen
Zustandes würde von der Bezirksregierung nicht mehr weiter geduldet werden. Die
Schulleitungen beider Hauptschulen wurden bereits durch die untere
Schulaufsicht angewiesen, bei den gerade vollzogenen Schulanmeldungen zunächst
noch keine Aufnahmeerklärungen abzugeben sondern lediglich die erfolgte
Anmeldung zu bestätigen.
Unter Abwägung
aller möglichen Aspekte wird auf der Grundlage der vorgelegten Schulentwicklungsplanung
vorgeschlagen, die Albert-Schweitzer-Hauptschule aufzulösen. Dies soll in der
Weise erfolgen, dass ab dem Schuljahr 2007/2008 an der
Albert-Schweitzer-Hauptschule keine Eingangsklassen mehr aufgenommen und
gebildet werden. Die Beschulung der zum Schuljahr 2007/2008 angemeldeten Kinder
soll ausschließlich an der Theodor-Heuss-Schule erfolgen. Die Auflösung der
Hauptschule wird sukzessive erfolgen. Die jetzigen vorhandenen Klassen sollen
am bisherigen Schulstandort der Albert-Schweitzer-Hauptschule solange
weitergeführt werden wie dies ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb möglich
macht. Dies ist auch im einzelnen mit der Schulkonferenz als auch mit der
unteren Schulaufsichtsbehörde abzustimmen.
Die
Abwägungsaspekte und Entscheidungsgründe gehen aus der Anlage hervor und sind
auch ausführlich und intensiv in dem Arbeitskreis erörtert worden. Um allen von
dieser Entscheidung Betroffenen möglichst frühzeitig Gewissheit und
Planungssicherheit zu geben, ist es notwendig den Beschluss zur Auflösung schon
jetzt und nicht erst Mitte des Jahres zu treffen. Dies entspricht auch der
Vorgabe der Bezirksregierung. Unmittelbar nach der Beschlussfassung durch den
Ausschuss für Schule, Sport und Soziales würden die Schulkonferenzen der beiden
Schulen informiert werden, damit das von dort aus erfolgende Votum in der
Ratssitzung am 25.04.2007 berücksichtigt werden könnte.
Die Auflösung
einer Hauptschule in Hilden ist eine gravierende Folge der Schulentwicklungsplanung
und eine einschneidende Maßnahme. Sie bietet jedoch auch die Chance diese
Schulform in Hilden zu stabilisieren und zu erhalten und darüber hinaus die
bisherigen Projekte und die damit verbundenen städtischen Mittel (z.B. für das
Berufsauswahlprojekt der Gemeinnützigen Jugendwerkstatt, für die
13Plus-Betreuungen, für die integrative Fördergruppe, für das Gewaltpräventionsprojekt
im Hildener Norden) zu konzentrieren und zu bündeln. Die Zukunftsperspektive
der Hauptschule würde sich damit in Hilden weiter verbessern.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen: ja