Erläuterungen und Begründungen:
Am 08.01.2007 ging per E-Mail der in Kopie beigefügte Antrag der dUH (die
Unabhängigen Hilden) beim Bürgermeister der Stadt Hilden ein.
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
1.
Seit dem 01.12.2001 ist die „Dienstanweisung über ein
Rauchverbot in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadtverwaltung Hilden“ in Kraft. Für die Beschäftigten
sowie die Besucherinnen und Besucher in allen städtischen
Kinderbetreuungseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder, Horte,
Schulbetreuungen im Rahmen des SIT-Programmes und sonstige Freizeiteinrichtungen)
wurde bereits durch diese Dienstanweisung ein generelles Rauchverbot erlassen.
2.
Am 18.10.2004 folgte eine zwischen dem Bürgermeister der Stadt Hilden
und dem Personalrat der Stadtverwaltung Hilden abgeschlossene „Dienstvereinbarung über ein Rauchverbot in städtischen Dienstgebäuden“. Diese
Dienstvereinbarung erstreckt sich auf alle Räume, Flure, Treppenhäuser und
Aufzüge in allen Dienstgebäuden sowie auf Fahrzeuge (Dienstwagen, LKWs usw.)
der Stadt Hilden und gilt für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Hilden
einschließlich der Auszubildenden und Praktikanten sowie für alle
Mitarbeiter/innen von Fremdfirmen, die in städtischen Dienstgebäuden tätig sind. Nach der Dienstvereinbarung ist das Rauchen
ausschließlich in ausgewiesenen Raucherräumen gestattet.
3.
Parallel zur „Dienstvereinbarung über ein Rauchverbot in städtischen
Dienstgebäuden“ wurden
Raucherentwöhnungskurse für alle
Beschäftigten der Stadtverwaltung angeboten. Eine erste
Informationsveranstaltung mit zahlreichen Interessierten fand am 29.09.2004
statt. Der „Raucherentwöhnungskurs in 10 Schritten“ in Kooperation mit der
Suchtberatungsstelle der SPE Mühle e.V. startete am 05.10.2004 und endete am
14.12.2004. An dem Kurs haben 9 Beschäftigte teilgenommen. Für einen weiteren
angebotenen Kurs haben sich keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeldet.
4.
Nach § 54 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein Westfalen gilt bei
schulischen Veranstaltungen ein grundsätzliches Rauchverbot an Schulen. Zurzeit
werden in Abstimmung zwischen den Schulen und dem Amt für Gebäudemanagement
(II/26) entsprechende Rauchverbotsschilder in den Schulen angebracht.
Für außerschulische Veranstaltungen können andere Beschlüsse durch die
Schulkonferenz herbeigeführt werden. An einigen Schulen gelten besondere
Regelungen, die das Rauchen z.B. bei außerschulischen Veranstaltungen (Elternabenden,
Schulfesten) auf dem Schulhof, teilweise aber auch in den Veranstaltungsräumen
erlauben oder zumindest dulden.
Soweit die Vermietung der Räume für außerschulische Veranstaltungen
durch das Amt II/26 geregelt wird, gilt ein generelles Rauchverbot.
5.
Das städt. Bürgerhaus, Mittelstr. 40, ist, wie auch der Bürgertreff in
der Lortzingstr., kein Dienstgebäude. Auch in diesen Häusern werden Räume
vermietet. Ein ausdrückliches Rauchverbot besteht hier nicht.
6.
Ob bzw. welche Maßnahmen die Landesregierung NRW ergriffen hat, um einen
umfassenden Nichtraucherschutz zu garantieren, ist der Verwaltung nicht
bekannt.
Günter Scheib
(Bürgermeister)
Anlage
Antrag der dUH vom 08.01.2007
Antrag der dUH
(die Unabhängigen Hilden) vom 08.01.2007 für die Ratssitzung am 31.01.2007:
„Der Bürgermeister wird beauftragt:
- „Über die Vorschriften
der Arbeitsstättenverordnung, hier: u.a. die §§ 3, 3a, 5, 15 sowie derzeit gültige Nichtraucherschutzerlasse und
Verordnungen hinaus, für einen konsequenten Schutz vor Passivrauchen in allen städtischen Gebäuden und Einrichtungen
Sorge zu tragen und diese innerhalb
von 6 Monaten zu rauchfreien Zonen zu erklären.
- Aufzuzeigen, was bisher
an städt. Arbeitsplätzen, städt. Gebäuden und Einrichtungen an Schutz vor Passivrauchen vorgenommen
wird.
- Aufzuzeigen, welche
Beratungen, Hilfen und Einrichtungen betrieblicher Selbsthilfegruppen zur Raucher-/Tabakentwöhnung für
Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung Hilden bzw. ihrer Einrichtungen und Gesellschaften bestehen.
- Aufzuzeigen, welche
Maßnahmen seitens der Landesregierung seit der 79. Gesundheits-
ministerkonferenz, am
29./30.06.2006, seitens des Landes ergriffen wurden, um die Forde rung von NRW-Gesundheitsminister Laumann „wir werden alles unternehmen, um einen umfassenden Nichtraucherschutz zu
garantieren“, umzusetzen.
Begründung:
Nach Angaben der
Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen sterben in Deutschland jährlich rund 140.000 Menschen an den Folgen
tabakbedingter Erkrankungen. Tabak tötet somit weit mehr Menschen als Unfälle im Straßenverkehr, Heroin, Alkohol und
Aids zusammen. Passiv rauchen
schadet allen. Dadurch unterscheiden sich Tabakprodukte (außer Schnupf- und Kau tabak) von allen anderen Genuss- und
Suchtmitteln. Der Schaden, der durch Rauchen und Passivrauchen verursacht wird, beläuft sich für verlorene
Produktivität, Arbeits- und Erwerbs- unfähigkeit,
Arzneimittel, ambulante und stationäre Behandlungen, Pflegekosten und dergl. auf vorsichtig geschätzte 17 Mrd. Euro pro
Jahr alleine in Deutschland.
Grund genug, alle
Menschen vor Tabakrauch in jeder Form zu schützen.
Bei dieser
Größenordnung der Gefährdung anderer finden die Freiheit und das Selbst-
bestimmungsrecht der Raucher i