Beschlussvorschlag:
" 1. Haushaltssatzung 2007
Der Rat der Stadt Hilden
verweist den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2007 mit ihren Anlagen,
einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der
fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit) bis 2010, zur Beratung an die zuständigen
Fachausschüsse.
2.
Budgetierungsverfahren
Im Sinne des § 4 Abs. 5 GemHVO gelten folgende Regelungen:
A) Ein Produkt
besteht aus einem Teilergebnisplan und einem Teilfinanzplan und ist in der
Regel einer Organisationseinheit (Amt) in Bezug auf die von ihr erbrachten Leistungen
auf Kostenträgerebene verursachungsgemäß
zuzuordnen.
B) Alle innerhalb
eines Teilergebnisplanes (Produkt)
nachfolgend aufgelisteten Aufwendungen einer Organisationseinheit werden zu
einem Budget im Sinne von § 21 Abs. 1GemHVO zusammengefasst. Sie sind
gegenseitig deckungsfähig.
Hierzu gehören: Konten der Kontengruppe 52
„Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“,
Konten
der Kontengruppe 53
„Transferaufwendungen“,
Konten der Kontengruppe 54
„Sonstige ordentliche Aufwendungen“
ausgenommen
Kontenart 547 „Wertveränderungen
bei Vermögensgegenständen“
Die gegenseitige Deckungsfähigkeit darf
im Budget nicht zu einer überplanmäßigen/außerplanmäßigen Auszahlung
führen.
Vom Grundsatz her sind es die
Zeilen 13, 15 und 16 des Teilergebnisplanes
Grundsätzlich
hiervon ausgenommen sind:
1. Aufwendungen,
die an zweckgebundene Erträge
gekoppelt sind (§ 22 Abs. 3 GemHVO) und
2. Aufwendungen
aus Ermächtigungsübertragungen (Haushaltsausgabereste)
sind von der Budgetierung ausgenommen.
C) Über den
Haushaltsansatz hinaus gehende zweckgebundene
Erträge (Mehrerträge)/ Einzahlungen(Mehreinnahmen) sind verpflichtend für
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen bereitzustellen. Analog führen zweckgebundene
Mindererträge/Mindereinzahlungen zu entsprechenden Minderaufwendungen/Minder- auszahlungen.
Darüber hinaus ist in allen
Teilergebnisplänen das Jahresergebnis der Zeile 18 einzuhalten.
D) Alle
innerhalb eines Teilfinanzplanes
(Produktes) abgebildeten investiven Auszahlungen
einer Organisationseinheit, mit Ausnahme der Auszahlungen, die an
zweckgebundene Einzahlungen gekoppelt
sind, sind je Investition
gegenseitig deckungsfähig.
Die Auszahlungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
sind grundsätzlich innerhalb eines
Produktes gegenseitig deckungsfähig. Über den Haushaltsansatz hinaus
gehende zweckgebundene investive Einzahlungen (Mehreinzahlungen) sind für
entsprechende investive Mehrauszahlungen zu verwenden. Analog führen
zweckgebundene Mindereinzahlungen zu entsprechenden Minderauszahlungen.
E) Für folgende Konten werden jeweils Deckungskreise gebildet:
1. Konten für Personalaufwendungen – Kontengruppen 50 und 51
2. Konten für Zinsaufwendungen – Kontengruppe 55
3. Konten für Abschreibungen – Kontengruppe 57.
- Hier gelten Mehraufwendungen grundsätzlich als unerheblich -
4. Konten für die Tilgung von Krediten für Investitionen – Kontenart 792.
F) Weitergehende Regelungen:
1.
Das Fachamt hat die Möglichkeit, auf Antrag Zeit- und
Honorarverträge - begrenzt auf das Kalenderjahr - außerhalb des
Stellenplanes abzuschließen. Die Finanzierung muß innerhalb des Produkts
gesichert sein.
2.
Die Kassenwirksamkeit muß im Haushaltsjahr gegeben sein.
3.
Auszahlungsermächtigungen für Investitionen (ohne GWG) können nicht
zur Deckung von zahlungswirksamen Aufwendungen herangezogen werden.
4.
Änderungen in den Rahmenbedingungen aufgrund politischer Entscheidungen
führen zu Korrekturen im Budget.
5.
Verwaltungsinterne Zuständigkeiten behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
6.
Fehlbeträge im Gesamthaushalt können auch zu Änderungen im Budget
führen.
3. Wertgrenze gemäß § 4
Abs. 4 GemHVO
Weiterhin
beschließt der Rat der Stadt Hilden die Wertgrenze für die Veranschlagung von
Einzelmaßnahmen gemäß § 4 Abs. 4 GemHVO auf 25.000,- € festzusetzen.
(Günter Scheib )
Erläuterungen und Begründungen:
Erstmalig bringt die Verwaltung den Produkthaushalt
2007 unter dem neuen Rechnungsstil zur Beratung
in den Gremien ein. Auch der Haushalt 2006 war schon teilweise an die neuen
Erfordernisse angepasst. Allerdings wurde der Haushaltsteil um Produktinformationen
erweitert um die Auswirklungen sehen zu können. Dieses war eine einmalige Möglichkeit
im vergangenen Jahr. Für das lfd. Jahr besteht diese Möglichkeit nicht
mehr. Es erfolgte nämlich keine Planung
mehr auf der Ebene der Haushaltsstellen, sondern auf Basis der Produkte
(Kostenträger), der Kostenstellen und der Kostenarten (Konten). Die kamerale
Welt wurde völlig verlassen, was im System begründet liegt. Es hat sich daher
nicht nur das Aussehen des Haushaltes geändert, Methoden und Berechnungen
wurden angepasst, die Finanzrechnung als
neue dritte Komponente war zu bedienen und im Vorgriff auf den Haushalt waren
Auswirkungen aus der Eröffnungsbilanz mit zu bedenken. Dieses ist allerdings
nur ein kleiner Auszug aus den vielfältigen Veränderungen.
Was ändert sich gegenüber dem bisherigen Haushalt?
- Eine große Änderung ergibt sich
dadurch, dass Vorjahreswerte im Plan nicht dargestellt werden. Auf Grund
des zuvor dargestellten Punktes ist dieses systembedingt nicht möglich.
Weiterhin würden in vielen Fällen die Werte nicht stimmen, weil die
Problematik darin liegt, dass beide System hinsichtlich der Buchungssystematik
nicht übereinstimmen. Von daher sind die Spalten für 2006 und 2005 nicht
mit angedruckt. Dieses ändert sich natürlich mit den Haushalten für 2008
und 2009. Dann werden die Planwerte 2007 bzw. die RE 2007 in 2009 mit
angedruckt. Dieses Thema war auch mehrfach Diskussionspunkt in den
Schulungen, die Herr Bernhardt durchgeführt hat. Auch er vertrat die
Auffassung, dass dieser Weg so gewählt werden sollte. Um es auf den Punkt
zu bringen: Eine Vergleichbarkeit kann nicht hergestellt werden.
- Schon häufig wurde das Thema Kosten-
und Leistungsrechnung (KLR) dargestellt. Mit dem Umstieg auf die
Infoma-Software wird flächendeckend im Hintergrund die KLR mit bebucht. An
dieser Stelle muss ausgeführt werden, dass die Buchungsbelege durch die Ämter
vorkontiert und in der zentralen Buchaltung erfasst werden müssen. Ganz
ohne zusätzlichen Aufwand ist eine Kostenrechnung natürlich nicht
aufzubauen. Welche Kostenträger
gebildet wurden, ergibt sich aus den Produktbeschreibungen.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass
·
im vergangenen Jahr der Einstieg gemacht worden ist,
·
es eine qualifizierte KLR nur in einigen Bereichen gibt, in den übrigen
Bereichen erfolgt eine „minimale“ KLR,
·
zukunftsorientiert es weiter ausgebaut werden soll, wobei der Kosten-Nutzen-Aspekt
immer im Focus stehen muss.
Eine
qualifizierte KLR gibt es zurzeit in den
Ämtern II/26, teilweise I/10, I/14, und IV/68. Nach dem
„Einrichtungsjahr 2006“ gilt es für 2007 das System mit aktuellen Zahlen zu
füllen und weiter auszubauen. Im laufe des ersten Halbjahres 2007 wird dann die
Frage zu beantworten sein, wie mit diesem Thema weiter umgegangen werden soll -
insbesondere in welchen Bereichen eine qualifizierte KLR sinnvoll und notwendig
ist.
- Das Thema „Kennzahlen“ ist verwaltungsintern
sehr intensiv diskutiert worden. Leider gibt es auch hier keine
Musterlösungen. Allerdings wird auf vielen Baustellen im Lande NRW
versucht einheitliche Kennzahlen zu definieren, u.a. auch durch die
Gemeindeprüfungsanstalt. Für 2007 stellt der vorgeschlagene Weg daher auch
nur eine Momentaufnahme dar. Ebenfalls müssen sich die gewählten Parameter
erst einmal im Alltag bewähren. Anpassungen werden auch hier notwendig
werden. In der neuesten Handreichung des Innenministeriums zu diesem Thema
gibt es neuere Informationen und Kennzahlen. Soweit wie möglich wurden sie
aufgearbeitet und fanden ihren Niederschlag im Vorbericht – siehe Bilanzkennzahlen
-.
- Im bisherigen Haushaltsrecht war nach
den Gliederungs- und Gruppierungsvorschriften vorgegeben, welche
Positionen wo abgebildet werden mussten. Daher war es normal, dass in
einem Unterabschnitt mehrere Ämter eigene Hhst. hatten. Einen
Produktverantwortlichen für z.B. den UA 2150 –Hauptschulen – gab es so
gesehen nicht. Dieses ändert sich aber mit dem NKF. Die Produkte sind mit
Ausnahme der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge sowie der internen
Leistungsverrechnungen (Zeilen 23 – 29 der Teilergebnispläne) einem
Produktverantwortlichen zugeordnet. Von daher waren bei der Bildung der
Produkte auch Änderungen in der Verwaltungsstruktur notwendig, z.B. wurde
das Bürgerbüro dem Amt I/32 zugeordnet.
Glücklicherweise gab es schon im Vorfeld die Zusammenführung
aller Aufgaben im Amt für Gebäudemanagement, so dass diese Probleme (anders als
in vielen anderen Verwaltungen) schon gelöst waren.
Die
bisher im Sammelnachweis 2 geführten Positionen für Energie und Heizung stellen
daher keinen Aufwand im Produkt 030102 „Hauptschule“ dar, sondern werden im
Produkt 011302 „Bewirtschaftung“ als Aufwand geplant und bewirtschaftet. Über
das geplante Mieter-Vermieter-Modell werden Mietaufwendungen dann im Produkt 030102 „Hauptschulen“ über
Zeile 28 des Ergebnisplanes „Aufwendungen
aus internen Leistungsverrechnungen (ILV)“ in der Zukunft dargestellt. Für 2007
ist vorgesehen dieses System in der Haushaltsausführung darzustellen. Eine
Darstellung der Planwerte war im Haushalt 2007 aus zeitlichen Gründen nicht
möglich. Im kommenden Jahr sollen weitere Bereich wie Druckerei,
Personalverwaltung hinzukommen um möglichst flächendeckend den
Ressourcenaufwand im Produkt darzustellen. Für die Druckerei wurden in der
Zwischenzeit Preise ermittelt. Sie werden zukünftig dann auch quartalsweise
abgerechnet.
Selbst
im Rahmen der Planungen für 2007 gab es Veränderungen in den Zuständigkeiten.
So wurden beispielhaft die Karnevalsaktivitäten bisher in unterschiedlichen
Unterabschnitten durch die Ämter I/23 und 01 abgewickelt. Zusammengefasst
finden sie dieses nun beim Produkt
010201 wieder.
Dennoch
gibt es systembedingt einige Besonderheiten, mit der Folge, dass für
nachfolgende Bereiche Ausnahmen geschaffen worden sind:
à Um ILV zu vermeiden sind die Erschließungsbeiträge, die als
Sonderposten eingebucht und dann über die Restnutzungsdauer der Straße positiv
abgeschrieben werden direkt dem Anlagegut Straße zugeordnet worden. Dadurch
entfällt zu diesem Punkt eine Verrechnung zwischen den Ämtern 60 und 68.
à Das gleiche gilt für die Vereinnahmung der Gebühren für die
Straßenreinigung, Abfallbeseitigung und Kanalbenutzung. Hier erfolgt eine
Vereinnahmung direkt in den Produkten, obwohl durch die Steuerabteilung des
Amtes für Finanzservice die Gebühren mit den Grundsteuerbescheiden erhoben
werden. Eine Änderung würde zu dem Ergebnis führen, dass die Steuerpflichtigen
2 Bescheide von unterschiedlichen Ämtern bekommen würden. Auch hier wurde zunächst auf eine klassische
ILV verzichtet.
à Erstellung Hausanschlüsse – Ämter 60 und 66
à Grundstücksentwässung (Entleerung der Gruben) – Ämter 60 und 66
à Für die Personalaufwendungen gilt ähnliches. Hier wird auf die
nachfolgenden Ausführungen – Punkt 5 - verwiesen.
à Hinweis:
In
allen anderen Fällen muss – sofern es relevant ist - in der Zukunft eine
Verrechnung über eine ILV erfolgen.
- Gänzlich aufgelöst wurden die
Sammelnachweise 1 und 2. Flächendeckend sind bezogen auf den SN 1 alle
Planstellen zu Prozentanteilen den Kostenträgern zugeordnet worden. Die
Aufteilung erfolgte dabei durch die Fachämter anhand von qualifizierten
Schätzungen oder Arbeitsaufzeichnungen. Auch dieses stellt eine Momentaufnahme
dar und wird in Bezug auf die Ergebnisse der nächsten Zeit noch zu
Veränderungen in den Produkten führen, weil z.B. freiwillige
Arbeitsaufzeichungen in den Fachämtern geführt werden und hieraus sich
meistens andere Erkenntnisse ableiten lassen.
Bezogen
auf den SN 2 erfolgt eine Zuordnung der bisherigen Hhst. zu jeweils einem
Produkt. Eine Aufteilung auf alle
Produkte kann nur über ILV erfolgen. Siehe auch vorherige und nachfolgende
Ausführungen
- Bisher wurden innere Verrechnungen und
Verwaltungskostenbeiträge im Haushalt dargestellt. Weil eine
flächendeckende ILV in der Verwaltung noch nicht umgesetzt werden konnte
bzw. auch nicht immer Sinn macht, sind – um z.B. die Gebühren für die
Kostenrechnenden Einrichtungen ausrechnen zu können - Verwaltungskostenbeiträge ermittelt und
in den Teilergebnisplänen in den Zeilen 27 bzw. 28 dargestellt.
Erstmalig
wurde - nach neuem System - für den Bereich der IT flächendeckend die ILV
ermittelt und in Absprache mit den Ämtern und der Rechnungsprüfung in den
Produkten dargestellt.
- Flächendeckend sind im neuen Haushalt
Abschreibungen dargestellt (bis 2006 nur für die Kostenrechnenden
Einrichtungen). Allerdings waren bis Redaktionsschluss des Hauhaltes noch
nicht alle Vermögensgegenstände für die Eröffnungsbilanz im System
bewerten und eingegeben, so dass es in der Haushaltsausführung zu Veränderungen
kommen wird. Über die Änderungsliste zum Haushalt 2007 wird daher das
Konto „Abschreibungen“ noch geändert werden müssen. Aktuell werden die
bewerteten Straßen/Grünflächen geprüft um sie dann in das System
einzugeben. Das gleiche gilt für den Bereich der unbebauten Grundstücke.
- Die Dezernatsbudgets für Fortbildung
und Geschäftsausgaben wurden ebenfalls aufgelöst und fanden Niederschlag
in den einzelnen Produkten.
- Waren bisher Zuschüsse an Dritte
investiv, so wurden sie im Vermögenshaushalt dargestellt. Dieses geht
zukünftig nur dann, wenn die Stadt Hilden auch ein wirtschaftliches
Eigentum daran hat (Prüfschema siehe Anlage). Im Regelfall dürfte dieses
aber nicht der Fall sein, so dass es Aufwand im Produkt darstellt.
- Bei Steuern und Abgaben war die
kamerale Planung und Ausführung so,
dass niedergeschlagene Beträge abgezogen wurden. Das Bruttoprinzip war
nicht einzuhalten. Ab 2007 werden alle Zahlbeträge als Ertrag eingebucht
und Niederschlagungen stellen sowohl in der Planung als auch in der
Haushaltsausführung Aufwand in Form einer Wertberichtigung dar. Von daher
steigt z.B. der Ansatz bei der Position Gewerbesteuer.
- Weil es keinen VWH und VMH mehr gibt, ist die
Pflichtzuführung vom VWH an den VMH hinfällig geworden.
- Das Haushaltsrecht sieht vor, dass für
gewisse Bereiche Bewertungsvereinfachungen durchgeführt werden können.
Hiervon hat die Verwaltung im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz
auch Gebrauch gemacht. Betroffen hiervon sind bisher die Bereiche:
- Außenanlagen Gebäude
- Außenanlagen Kleingärten
- Spielmaterial KG und OGATA
- Medienbestand der Stadtbücherei
- Straßenbegleitgrün
- Spielplatzflächen
- Psychologische Beratungsstelle
- Wald
- Loseblattsammlung Rechtsamt
Bei
der Vorstellung und Einbringung der Eröffnungsbilanz wird hierauf noch näher
eingegangen. Für die Planung und Ausführung bedeutet dieses, dass auch Vermögensgegenstände
über 410,- € keine Investitionen im eigentlichen Sinne darstellen, sondern sie
sind Aufwand im Teilergebnishaushalt.
In
den übrigen Bereichen sind natürlich alle Investitionen über dem genannten Wert
so zu betrachten und tragen eine Investitionsnummer (I-Nr.). Aus Vereinfachungsgründen
wurde entschieden, dass Investitionen zwischen 60,- und 410,- € zzgl.
Mehrwertsteuer als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) behandelt und direkt abgeschrieben
werden. Im Plan sind sie mit einer G-Nr. versehen und werden über ein separates
Konto (Aktivseite der Bilanz) gebucht.
- Weitere Bausteine im NKF sind
Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Altersteilzeit. Der letzte
Punkt konnte einzelfallbezogen ausgerechnet (Stand Ende 2006), mit der
Rechnungsprüfung abgestimmt werden
und wurde im Haushalt abgebildet. Die Pensionsrückstellungen tragen noch einen
etwas älteren Stand und müssen - bezogen auf den 31.12.2006 - noch durch die ZVK fortgeschrieben werden.
- Erläuterungen zu den Teilpositionen des
Teilergebnisplanes:
Aufteilung Ergebnisplan (§
2 GemHVO) und Begriffsbestimmungen
Nr. 01 = Steuern und ähnliche Abgaben
Gewerbesteuer,
Grundsteuer A und B, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Gemeindeanteil an der
Einkommens- und Umsatzsteuer, Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich
und alle weiteren steuerähnlichen Einnahmen
Nr. 02 =
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Schlüsselzuweisungen,
Zuwendungen und Zuweisungen aller Art, Schulpauschale, Investitionspauschale,
Sportpauschale, Zuweisungen für Jugendeinrichtungen und OGATA, Erträge aus der
Auflösung von Sonderposten (die entstehen, wenn Zuweisungen für Investitionen
auf den Abschreibungszeitraum verteilt werden müssen), Kreisumlage
Nr. 03 = Sonstige Transfererträge
Ersatz
von sozialen Leistungen (Familienpflege, Erziehungshilfen, Kinder- und Jugendarbeit,
Ferienmaßnahmen, Asylleistungen, etc.), Schuldendiensthilfen
Nr. 04 = Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
Verwaltungsgebühren
(Bürgerbüro, Baugenehmigung, Gewerbeanmeldung, etc.), Benutzungsgebühren (Marktstandsgelder,
Müllgebühren, Kanalbenutzungsgebühren, Kranken- und Rettungstransport,
Bestattungswesen, Straßenreinigung, Musikschule, Bücherei), Elternbeiträge für
Kindergärten, Kostenbeiträge Mittagstisch, Parkentgelte, Entgelte für
Unterkünfte (Obdachlose, Asylanten, Aussiedler), Erträge aus der Auflösung von
SoPos für Beiträge, für den Gebührenausgleich etc.
Nr. 05 = Privatrechtliche Leistungsentgelte
Mieten
für Räume, Wohnungen und Gebäude, Pachten für Grundstücke, Jagdpacht,
Erbbauzinsen, Erträge aus dem Verkauf von Vorräten (Altmetall, Altpapier, Holz,
etc.)
Nr. 06 = Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
Erstattungen
von Bund, Land, Kreis und Dritten (Personalgestellung ARGE, Vollzeitpflege,
Erstattung für Psychologische Beratungsstelle, Notarzt)
Nr. 07 = Sonstige ordentliche Erträge
Konzessionsabgabe
Stadtwerke, Verwarn- und Bußgelder Ruhender Verkehr (Knöllchen), Bußgelder
Bauordnung, Säumniszuschläge, Stundungszinsen, Verzinsung der Gewerbesteuer
nach §233 AO, Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, Erträge
aus der Auflösung von sonstigen SoPos.
Nr. 08 = Aktivierte Eigenleistungen
Bei
Herstellung von Anlagegütern müssen die Leistungen, die durch städtische Mitarbeiter
erbracht werden (Ingenieurleistungen, Schreinerei, Tiefbaukolonne, etc.) zu den
Anschaffungskosten hinzugerechnet werden.
Nr. 09 = Bestandsveränderungen
Erträge,
die sich aus Bestandsveränderungen (Wertsteigerung/-minderung) ergeben können.
Nr. 11 = Personalaufwendungen
Gehälter
der Beamten, Angestellten und Arbeiter, Sozialversicherungsbeiträge, Beihilfen,
pauschale Lohnsteuer, Zahlungen an die Zentrale Versorgungskasse, Pensionsrückstellungen,
Rückstellungen für Überstunden und nicht genommenen Urlaub
Nr. 12 = Versorgungsaufwendungen
Beihilfen
an Versorgungsempfänger (Rentner, Pensionäre), Beiträge zu gesetzlichen
Sozialversicherung, Zahlungen an die Zentrale Versorgungskasse, Pensionsrückstellungen
für Pensionäre
Nr. 13 = Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Gas,
Strom, Wasser, Abwasser, Unterhaltung für Grundstücke, Gebäude, Maschinen,
Fahrzeuge und technischen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung,
Bewirtschaftungskosten, Schülerbeförderungskosten, Lernmittelaufwendungen,
Mieten für Gebäude, Pachten, Mieten für Maschinen, Leasing, Hausmeister, Winterdienst,
Lebensmittel, Müllverbrennung, ordnungsbehördliche Bestattungen, Gebäudeversicherungen
Nr. 14 = Bilanzielle Abschreibungen
Abschreibungen auf alle Anlagegüter >410 € und
Abschreibungen auf GWG
Nr. 15 = Transferaufwendungen
Zuweisungen
und Zuschüsse an Vereine und Verbände, Sozialtransferaufwendungen, Sozialhilfe,
Grundsicherung im Alter, Arbeitslosengeld II, Leistungen an Asylbewerber,
Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe, Gewerbesteuerumlage, Finanzierungsbeteiligung
Fonds Deutsche Einheit, Kreisumlage, Nachzahlungen aus der Abrechnung
Solidarbeitrag, Umlage VRR, Umlage Zweckverbände, Betriebskostenzuschüsse
Kindergärten,
Nr. 16 = Sonstige ordentliche Aufwendungen
Personalnebenaufwendungen
wie Einstellungsuntersuchungen, Aufwendungen für Pensionäre, Impfstoffe,
Untersuchungen Feuerwehleute, Aus- und Fortbildung, Reisekosten, Dienst- und Schutzbekleidung,
Ausgleichsabgabe nach dem Behindertengesetz, Aufwendungen für ehrenamtliche
Tätigkeiten, Aufwendungen für den Rat, Ausschüsse, Fraktionen und Beiräte,
Büromaterial, Zeitschriften, Fachliteratur, Telefonrechnungen, Porto,
Bekanntmachungen, Versicherungsbeiträge (außer Gebäude), Grundsteuer,
Kraftfahrzeugsteuer, Verfügungsmittel des BGM, Aufwendungen aus notwendigen
Wertberichtigungen, Verluste aus Finanzgeschäften, Beitrag BRW,
Nr. 19 = Finanzerträge
Zinserträge, Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen
Nr. 20 = Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen
Zinsen
für die laufenden Kredite beim Bund, Land und Privatbanken, sowie Zinsen für
Kassenkredite
Nr. 23 = Außerordentliche Erträge
Nr. 24 = Außerordentliche Aufwendungen
Erträge
und Aufwendungen, die nicht im Rahmen der normalen, wiederkehrenden
Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet bzw. anfallen werden.
Nr. 27 = Erträge aus internen
Leistungsbeziehungen
Nr. 28 = Aufwendungen aus internen
Leistungsbeziehungen
Erträge
und Aufwendungen, die im Rahmen der Internen Leistungsverrechnung entstehen
(früher: Innere Verrechnungen). Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung
werden die Leistungen von Ämtern für Ämter in Rechnung gestellt, um alle
anfallenden Kosten für ein Produkt abzubilden.
- Landeszuweisungen wurden in der
Vergangenheit einer Hhst. zugeordnet und wirkten sich positiv im
entsprechenden Jahr aus. Bei Zuweisungen denen Investitionen
gegenüberstehen, erfolgt im Finanzplan eine komplette Zuordnung. Im
Ergebnishaushalt werden sie aber als Sonderposten ertragswirksam über die
Jahre aufgelöst. Bei der Schulpauschale z.B. wird der Betrag dann
verschiedenen Investitionen zugeordnet, so dass ggfl. bei Investitionen
Teilbeträge an verschiedenen Stellen wieder zu finden sind. Eine Ausnahme bildet
die allgemeine Investitionspauschale. Diese kann ertragswirksam direkt im
lfd. Jahr aufgelöst werden, ohne sie einem Anlagegut zuzuordnen.
- Der Abschluss 2006 wurde so
durchgeführt, als wenn es das neue NKF nicht geben würde. Eine Ausnahme
stellt allerdings die Allgemeine Rücklage dar. Im NKF gibt es diese Art
der Ergebnisdarstellung nicht. Sie wurde deshalb zur Reduzierung der „HER
Kreditermächtigung“ eingesetzt, mit der Folge, dass sich dadurch der planmäßige
Schuldenstand reduziert. Im Ergebnis vermindert sich die verbleibende
Kreditermächtigung nur noch auf rd. 44.000,- € (siehe auch SV 20/091 – Rat
am 31.1.2007).
- Flächendeckende Darstellung von
aktivierten Eigenleistungen bei Investitionen. Es ist allerdings auch hier
das Bruttoprinzip zu bedenken, weil die zu aktivierenden
Personalaufwendungen nicht bei dieser Position in Abzug gebracht werden,
sondern einen Ertrag darstellen.
- Umstellung vom
Kassenwirksamkeitsprinzip auf die wirtschaftliche Zuordnung der
Finanzvorfälle im Ergebnishaushalt. Im Rahmen der Kameralistik erfolgte
keine zeitliche Abgrenzung. Vielmehr wurden aus dem Haushaltsjahr bezahlt,
in dem die Rechnung einging. Das bedeutete, dass die am 5. Januar 2006
eingegangene Rechnung über eine Materiallieferung aus Dezember 2005 dem
Haushaltsjahr 2006 zugeordnet wurde. Dieses ändert sich mit dem NKF, weil
es auf die wirtschaftliche Zuordnung ankommt. Die genannte Rechnung vom
5.1.2006 würde nach neuem Recht dem Haushaltsjahr 2005 zugeordnet.
- Erträge bei Vermögensveräußerungen
entstehen nur bei Veräußerungen oberhalb von Bilanzwerten. Beispiel: Ein Gebäude
steht in der Bilanz mit einem Wert
von 1,0 Mio. Euro. Bei einem Verkauf zu diesem Preis, ergibt sich
im Ergebnishaushalt keine Veränderung. Anders sieht es aber dann aus, wenn
ein Verkaufspreis von 1,1 Mio. Euro erzielt würde. Hier ergäbe sich ein
Ertrag von 0,1 Mio. € im Ergebnishaushalt. Im umgekehrten Falle entstünde
ein Aufwand. Unabhängig vom Ergebnishaushalt ist natürlich in der
Finanzplanung der Verkaufserlöse als Einzahlung zu verbuchen und
verbessert die Liquidität bzw. reduziert eine mögliche Kreditaufnahme.
Zusammenfassung
der Gravierenden Veränderungen:
- Wegfall der Zuführung
vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt
- Flächendeckende
Darstellung der Abschreibungen mit der Folge, dass dieses als Aufwand im Ergebnishaushalt
erwirtschaftet werden muss. Im Gegenzuge wurden natürlich Sonderposten
wie Zuweisungen, Erschließungsbeiträge ertragswirksam aufgelöst.
- Darstellung von
Wertberichtigungen bei z.B. Steuern mit der Folge, dass der
Gewerbesteueransatz mit 44,0 Mio. € Brutto unter Berücksichtigung der
Wertberichtigungen nach altem Recht nur 43,5 Mio. € ausgemacht hätten.
- Ein Reihe von
Investitionen des bisherigen Vermögenshaushaltes sind keine Investitionen
mehr und stellen Aufwand dar.
- Flächendeckende
Darstellung von aktivierten Eigenleistungen.
- Einbuchung von Rückstellungen
insbesondere Pensionsrückstellungen und Instandhaltungsrückstellungen in
den lfd. Haushalt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung ist nach
Abstimmung vom Kämmerer auf- und von mir festgestellt worden. Mit dieser
Sitzungsvorlage erfolgt die Zuleitung an den Rat.
Wie im Beschlussvorschlag dargelegt, ist
beabsichtigt, die Budgetierung für alle Ämter gleich zu gestalten. Auch soll es
die Zuschussbudgets im bisherigen Sinne im Jahre 2007 aus nachfolgenden Gründen
nicht geben:
·
In der Fachwelt zum Thema NKF und Budgetierung wird sehr häufig ausgewiesen,
dass an Hand der Gliederungssystematik der Gesamtergebnis- bzw. analog auch der
Teilergebnispläne eine Budgetierung bezogen auf z. B. die Zeile 18 (Ergebnis
der laufenden Verwaltungstätigkeit) vorgenommen werden könnte. Dies mag auf den
ersten Blick eine logische und einfache Zuschussbudgetierung sein. Beim zweiten
Hinschauen ergeben sich aber eine Reihe von Fragestellungen und Problemen, die
so ohne Weiteres nicht gelöst werden können und zwar dergestalt, dass zwar ein
Produktverantwortlicher für das jeweilige Produkt benannt worden ist, allerdings
auch fremdbestimmt zum Beispiel die Personalaufwendungen, nicht nur der eigenen
Kolleginnen und Kollegen, sondern im Wege der Umlage auch die
Personalnebenausgaben wie Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen,
Versorgungskassen, Beihilfen etc. Niederschlag in den entsprechenden Produkten
zu finden sind.
·
Ebenfalls sind natürlich auch Aufwendungen aus Zuführungen zu Pensions-
und Altersteilzeit-Rückstellungen zu betrachten, die das Budget negativ
beeinflussen. Systembedingt ergeben sich weiterhin Konsequenzen, wenn sich im Finanzplan
- sprich in den einzelnen Investitionen - Verschiebungen ergeben und dadurch
Zuweisungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, respektive
Abschreibungen, nicht anfallen, die wiederum im Ergebnis das Budget beeinflussen,
aber in späteren Jahren dennoch abgewickelt werden müssen. Von daher ist es im
Regelfall so und wird auch von Herrn Dozenten Bernhardt vorgetragen, dass auf
jeden Fall immer bilanzielle Abschreibungen herausgerechnet werden sollten. Im
Gegenzuge sind natürlich auch bei den Erträgen die „Erträge aus der Auflösung
von Sonderposten“ mit zu berücksichtigen. Weiter ist zu bedenken, dass diese
beiden Positionen nur in der Ergebnisrechnung und nicht in der Finanzplanung
Auswirkungen haben (nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen).
·
Berücksichtigt man weiterhin, dass die Personalaufwendungen im Sinne
einer vernünftigen Budgetierung ebenfalls als ein Budget (bisher Sammelnachweis
1) geführt werden sollen, so muss auch diese Position aus der Budgetierung (auf
Produktebene) herausgenommen werden, weil alleinverantwortlich für die Personalverwaltung
natürlich das Haupt- und Personalamt sein muss.
·
Zusammenfassend kann für den Bereich der Aufwendungen somit festgehalten
werden, dass lediglich die Zeilen Nr. 13, 15 und 16 mit gewissen Ausnahmen
übrig bleiben.
·
Zu Bedenken ist weiterhin, dass sich durch die Systemumstellung eine
Reihe von Veränderungen bei den Aufwendungen und Erträgen ergeben haben und
dadurch die Planungssicherheit bei weitem nicht so hoch ist, wie in den vorangegangenen
Haushaltsplänen.
Ganz
ohne Budgetierung geht es aber auch nicht, denn es ist eine tragende Säule im
neuen NKF. Um hier für alle Beteiligten eine zufriedenstellende, verantwort-
und planbare Budgetierung zu schaffen, habe ich im Jahre 2007 lediglich im
Bereich der Aufwendungen eine Teilbudgetierung vorgesehen. Auf Dauer sollte
dieses aber kontinuierlich erweitert werden mit dem Ziel einer ganzheitlichen
Zuschussbudgetierung auf Basis aller Erträge und Aufwendungen.
In
der Gemeindehaushaltsverordnung ist in § 4 Abs. 4 vorgeschrieben, dass
„im
Teilfinanzplan als einzelne Positionen die Einzahlungen und Auszahlungen für
Investitionen entsprechend § 3 Abs. 1 Nr. 15 bis 25 GemHVO sowie die Summe der
Einzahlungen/Auszahlungen und der Saldo daraus auszuweisen sind. Dies betrifft
die Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen, aus der Veräußerung
von Sachanlagen, aus
der
Veräußerung von Finanzanlagen, von Beiträgen u.ä. Entgelten und sonstigen
Investitionseinzahlungen, sowie die Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden, für Baumaßnahmen, für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen, für den Erwerb von Finanzanlagen, von aktivierbaren Zuwendungen
und sonstige Investitionsauszahlungen.
Als Einzelmaßnahme sind jeweils Investitionen oberhalb der vom Rat der
Stadt festgelegten Wertgrenzen auszuweisen.“
Eine Festlegung ist bisher nicht erfolgt bzw. zur Beschlussfassung
vorgelegt worden, weil es schwierig sein dürfte ohne einen Haushaltsplan eine
solche Entscheidung zu treffen.
Im lfd. Haushalt sind um das System gemeinsam „erlernen“ und auch die
Kostenstellen und –träger bebuchen zu können alle Investitionen (bis auf einige
Ausnahmen) einzeln aufgeführt worden. Im täglichen Betrieb, in der internen und
externen Beratung aber auch vor dem Hintergrund, dass die Steuerung eines
Haushaltes nicht über Kleinstinvestitionen von z.B. 1.000,- € erfolgen sollte,
ist dieses Verfahren aber auf Dauer nicht praktikabel und bläht die kommenden
Pläne riesig auf.
Bis zum endgültigen Druck des Haushaltsplanes würden weiterhin auch noch
eine Reihe von „kleinen“ Investitionen zusammengefasst werden, wobei selbstverständlich
die Gesamtsumme bestehen bleibt.
Unabhängig von den Wertgrenzen bei § 14 Unterlagen die bei
Hochbaumaßnahme 100.000,- €
Tiefbaumaßnahmen 150.000,- € und bei
Gartenbaumaßnahmen
50.000,- €
betragen, schlägt die Verwaltung bei Einzelmaßnahmen eine Wertgrenze von
25.000,- analog der „Grenze für üpl/apl-Ausgaben“ vor.
Besonders schwierig waren die verwaltungsinternen
Beratungen, weil finanzielle Probleme durch die Auswirkungen des
Gemeindefinanzierungsgesetzes (Wegfall der Abrechnung im Bereich des
Solidarbeitrages), die Höhe der Kreisumlage und die systembedingten Mehraufwendungen der NKF-Umstellung vorhanden
sind. Auch wenn die allgemeinen finanziellen Situationen sich etwas besser
darstellen und die Orientierungsdaten Hoffnung geben, so konnte der
Ergebnishaushalt in den Jahren bis 2009 nicht ausgeglichen werden und ist auf
eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage angewiesen. In den Folgejahren
verbessert sich die Situation. Dieses war aber auch nur deshalb möglich, weil
intern sehr viele Positionen in Frage gestellt, gekürzt, gestrichen bzw.
geschoben wurden. Für die Zukunft müssen
weitere Anstrengungen unternommen werden um die lfd. Ausgaben zu decken.
Ein falscher Eindruck darf auf keinen Fall dadurch
erreicht werden, dass im Jahre 2007 eine Kreditaufnahme nicht vorgesehen ist.
Systembedingt gibt es Umstellungen mit der Folge, dass z.B. Einzahlungen aus
Verkaufserlösen angerechnet werden. Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten
von 4,6 Mio. € stehen Einzahlungen von 5,7
Mio. € gegenüber (siehe Zeile 23, 30 und
31), so dass eine Kreditaufnahme nicht möglich ist.
Abschließend wird noch auf die Anlage 2 verwiesen.
Hier wird als Vorschlag ein Vordruck beigefügt um die internen Beratungen zu
erleichtern. Dieser wird auch in elektronischer Form den Fraktionen zur
Verfügung gestellt. Produkt- und Investitionsnummer sind z.B. als Makro
hinterlegt und erleichtern das Ausfüllen.
(Günter
Scheib )