Beschlussvorschlag:
"1. Der Rat der Stadt Hilden nimmt
Kenntnis davon, dass
·
die Jahresrechnung 2006 in Einnahmen
und Ausgaben ausgeglichen ist,
·
eine Rückzuführung vom
Vermögens- an den Verwaltungshaushalt nicht
erforderlich wurde (Planung: 6.686.324,00 €),
·
eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt über
6.944.328,19 € (Planung: 1.449.000,00 €)
erfolgen konnte,
·
vor dem Hintergrund des Umstieg auf das NKF
der gesamte Bestand der Allgemeinen
Rücklage über 8.853.364,91 € (Planung: 1.050.000,00 €) aufgelöst und dem
Vermögenshaushalt zugeführt wurde. Dies erfolgte in Absprache mit dem
Rechnungsprüfungsamt.
·
bei den gebildeten Zuschussbudgets folgende
positive bzw. negative Ergebnisse
erzielt wurden:
Erziehende Hilfen 483.299,34
€ *)
Jugendförderung 12.751,60
€
Psychologische
Beratungsstelle 51.055,30
€
Kinderbetreuung
und Verwaltung -157.024,73
€ *)
kulturelle
Veranstaltungen 17.998,71
€
Musikschule 63.743,89
€
Archiv/Museum
2.996,81 €
Bücherei 31.661,39
€
*) Das Defizit bzw. der
Überschuss bei den beiden Budgets wurden nicht in das
Haushaltsjahr 2007 übertragen.
Entsprechend den Budgetregeln wurden 80 % der
Überschüsse in das Folgejahr übertragen.
·
Die Ergebnisse (Betriebsabrechnungsbögen) bei den
Kostenrechnenden
Einrichtungen konnten wegen der Kürze der Zeit noch nicht erstellt
werden. Sie werden im Rechenschaftsbericht dargestellt.
und beschließt,
·
die Bildung eines neuen
Haushaltseinnahmerestes bei dem Sachkonto
“Kreditaufnahmen/Kreditmarkt” mit 43.917,69 €.
2. Die Jahresrechnung wird dem
Rechnungsprüfungsamt zur Vorbereitung der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
zugeleitet.
3. Der detaillierte Rechenschaftsbericht wird
schnellstmöglich vorgelegt.”
G. Scheib
Bürgermeister
Erläuterungen und Begründungen:
In der
Jahresrechnung, die vom Kämmerer aufgestellt wird und vom Bürgermeister
festzustellen ist, wird das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des
Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und zum Ende des
Haushaltsjahres nachgewiesen. Die formelle Auf- und Feststellung des Rechnungsergebnisses
ist erfolgt (siehe Anlage).
In diesem Jahr war
es erforderlich den Abschluss schon zum Jahreswechsel durchzuführen, um
einwandfreie Zahlen und Bestände für den NKF-Haushalt 2007 zu haben. Eine andere
Vorgehensweise hätte in der Übergangszeit zu Doppelbuchungen geführt. Um dieses
zu
vermeiden, wurde der Entschluss für den frühen Abschluss 2006 gefasst. Folglich
besteht auch die Möglichkeit Auswirkungen im neuen Haushaltplan 2007 zu
verarbeiten.
Obwohl es
haushaltsrechtlich – vor dem Hintergrund des NKF-Umstieges - nicht notwendig
gewesen wäre, den Abschluss wie immer durchzuführen (Haushaltsausgabereste
bilden, etc.) hat sich die Verwaltung gemeinsam mit der Rechnungsprüfung dazu
entschlossen, so zu tun, als gäbe es keine „NKF-Umstellung“. Dies hat zwar im
Endeffekt mehr Arbeit für die Verwaltung bedeutet, letztendlich besteht aber
nur so die Möglichkeit die Haushalte der
einzelnen Jahre zu vergleichen. Eine andere Vorgehensweise hätte auch dazu
geführt, dass der Abschluss deutlich besser ausgefallen wäre, was den
tatsächlichen Gegebenheiten aber nicht Rechnung getragen hätte.
Der einzige Punkt
der anders war, bestand in der Auflösung der Mittel aus der Allgemeinen Rücklage,
die es im neuen System so nicht mehr gibt. An deren Stelle tritt bekanntlich
die
Ausgleichsrücklage, die für die Eröffnungsbilanz auf der Basis von
Durchschnittswerten
zurückliegender Jahre für die Bereiche der Steuereinnahmen und der allgemeinen
Zuweisungen errechnet wird. In Absprache mit der Rechnungsprüfung wurden diese
Mittel zur Verbesserung des Vermögenshaushaltes eingesetzt. Dadurch war die
Möglichkeit gegeben den restlichen
Haushalteinnahmerest bei der Haushaltsstelle „Kreditaufnahmen“ von 9,3 Mio. €
und den Ansatz für das Jahr 2006 mit rd. 6,47 Mio. € nicht in Anspruch nehmen
zu müssen. Es verbleibt lediglich eine rechnerische Größe von rd. 44.000,- €.
Hierüber wurde dann ein Haushaltseinnahmerest gebildet. Der Schuldenstand per
31.12.2006 beträgt dann rd. 26,15 Mio. €.
Wie bereits im
Beschluss dargestellt, konnten die Abschlüsse der Kostenrechnenden
Einrichtungen noch nicht erstellt werden. Die Zeit war hierfür zu kurz. Sie
werden noch erstellt und die Ergebnisse im Rechenschaftsbericht dargestellt.
Aus diesem Grunde können auch die Endstände der „Sonderrücklagen“ für die Kostenrechnenden
Einrichtungen noch nicht dargestellt werden.
Der Rechenschaftsbericht wird zurzeit erstellt und schnellstmöglich
vorgelegt.
G. Scheib
Bürgermeister