Betreff
Rechnungsabschluss 2006
Vorlage
WP 04-09 SV 20/091
Aktenzeichen
II/20/22.25.16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

"1.       Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis davon, dass

 

·        die Jahresrechnung 2006 in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist,

 

·        eine Rückzuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt nicht
erforderlich wurde (Planung: 6.686.324,00 €),

 

·        eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt über
6.944.328,19 €  (Planung: 1.449.000,00 €) erfolgen konnte,

 

·         vor dem Hintergrund des Umstieg auf das NKF der gesamte Bestand der Allgemeinen
Rücklage
über 8.853.364,91 € (Planung: 1.050.000,00 €) aufgelöst und dem
Vermögenshaushalt zugeführt wurde.
Dies erfolgte in Absprache mit dem
Rechnungsprüfungsamt.

 

·        bei den gebildeten Zuschussbudgets folgende positive bzw. negative Ergebnisse
erzielt wurden:

 

Erziehende Hilfen                                            483.299,34 € *)

Jugendförderung                                               12.751,60 €

Psychologische Beratungsstelle                      51.055,30 €

Kinderbetreuung und Verwaltung                  -157.024,73 € *)

kulturelle Veranstaltungen                                 17.998,71 €

Musikschule                                                      63.743,89 €

Archiv/Museum                                                  2.996,81 €

Bücherei                                                            31.661,39 €

  *)  Das Defizit bzw. der Überschuss bei den beiden Budgets wurden nicht in das
Haushaltsjahr 2007 übertragen.

 

   Entsprechend den Budgetregeln wurden 80 % der Überschüsse in das Folgejahr übertragen.

 

·         Die Ergebnisse (Betriebsabrechnungsbögen) bei den Kostenrechnenden
Einrichtungen konnten wegen der Kürze der Zeit noch nicht erstellt
werden. Sie werden im Rechenschaftsbericht dargestellt.

 

      und beschließt,

 

·         die Bildung eines neuen Haushaltseinnahmerestes bei dem Sachkonto
“Kreditauf­nahmen/Kreditmarkt” mit 43.917,69 €.

 

2.   Die Jahresrechnung wird dem Rechnungsprüfungsamt zur Vorbereitung der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.

 

3.   Der detaillierte Rechenschaftsbericht wird schnellstmöglich vorgelegt.”

 

 

 

G. Scheib

Bürgermeister


 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

In der Jahresrechnung, die vom Kämmerer aufgestellt wird und vom Bürgermeister festzustellen ist, wird das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres nachgewiesen. Die formelle Auf- und Feststellung des Rechnungsergebnisses ist erfolgt (siehe Anlage).

 

In diesem Jahr war es erforderlich den Abschluss schon zum Jahreswechsel durchzuführen, um einwandfreie Zahlen und Bestände für den NKF-Haushalt 2007 zu haben.  Eine andere
Vorgehensweise hätte in der Übergangszeit zu Doppelbuchungen geführt. Um dieses zu
vermeiden, wurde der Entschluss für den frühen Abschluss 2006 gefasst. Folglich besteht auch die Möglichkeit Auswirkungen im neuen Haushaltplan 2007 zu verarbeiten.

 

Obwohl es haushaltsrechtlich – vor dem Hintergrund des NKF-Umstieges - nicht notwendig
gewesen wäre, den Abschluss wie immer durchzuführen (Haushaltsausgabereste 
bilden, etc.) hat sich die Verwaltung gemeinsam mit der Rechnungsprüfung dazu entschlossen, so zu tun, als gäbe es keine „NKF-Umstellung“. Dies hat zwar im Endeffekt mehr Arbeit für die Verwaltung bedeutet, letztendlich besteht aber nur so die Möglichkeit die Haushalte der
einzelnen Jahre zu vergleichen. Eine andere Vorgehensweise hätte auch dazu geführt, dass der Abschluss deutlich besser ausgefallen wäre, was den tatsächlichen Gegebenheiten aber nicht Rechnung getragen hätte.

 

Der einzige Punkt der anders war, bestand in der Auflösung der Mittel aus der Allgemeinen Rücklage, die es im neuen System so nicht mehr gibt. An deren Stelle tritt bekanntlich die
Ausgleichsrücklage, die für die Eröffnungsbilanz auf der Basis von Durchschnittswerten
zurückliegender Jahre für die Bereiche der Steuereinnahmen und der allgemeinen Zuweisungen errechnet wird. In Absprache mit der Rechnungsprüfung wurden diese Mittel zur Verbesserung des Vermögenshaushaltes eingesetzt. Dadurch war die Möglichkeit gegeben den restlichen
Haushalteinnahmerest bei der Haushaltsstelle „Kreditaufnahmen“ von 9,3 Mio. € und den Ansatz für das Jahr 2006 mit rd. 6,47 Mio. € nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Es verbleibt lediglich eine rechnerische Größe von rd. 44.000,- €. Hierüber wurde dann ein Haushaltseinnahmerest gebildet. Der Schuldenstand per 31.12.2006 beträgt dann rd. 26,15 Mio. €. 

 

Wie bereits im Beschluss dargestellt, konnten die Abschlüsse der Kostenrechnenden
Einrichtungen noch nicht erstellt werden. Die Zeit war hierfür zu kurz. Sie werden noch erstellt und die Ergebnisse im Rechenschaftsbericht dargestellt. Aus diesem Grunde können auch die Endstände der „Sonderrücklagen“ für die Kostenrechnenden Einrichtungen noch nicht dargestellt werden.

 

Der Rechenschaftsbericht wird zurzeit erstellt und schnellstmöglich vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

G. Scheib

Bürgermeister